Erlaubte Geschwindigkeit in der Schweiz: Diese Tempolimits gelten

Wer regelmäßig in der Schweiz unterwegs ist, kennt in der Regel die gültigen Verkehrsvorschriften. Um aber auch im Urlaub sicher unterwegs zu sein, sollten diese Thema bei der Planung sein. Halten Sie sich zum Beispiel nicht an eine gültige Geschwindigkeit in der Schweiz, kann das gemäß dem schweizerischen Bußgeldkatalog recht teuer werden.

ÜberschreitungSanktion
innerorts...
bis 5 km/h zu viel37 EUR
bis 10 km/h zu viel108 EUR
bis 15 km/m zu viel224 EUR
ab 20 km/h zu viel- Anzeige
- Geld­strafe
- Fahr­verbot
- Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis
außerorts...
bis 5 km/h zu viel37 EUR
bis 10 km/h zu viel90 EUR
bis 15 km/m zu viel144 EUR
über 20 km/h zu viel- Anzeige
- Geld­strafe
- Fahr­verbot
- Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis
Autobahn
bis 5 km/h zu viel18 EUR
bis 10 km/h zu viel54 EUR
bis 15 km/m zu viel108 EUR
bis 25 km/h zu viel234 EUR
über 25 km/h zu viel- Anzeige
- Geld­strafe
- Fahr­verbot
- Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis

FAQ: Geschwindigkeit in der Schweiz

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in der Schweiz wo?

Generelle Tempolimits sind in Europa nicht selten, so gibt es sie auch in der Schweiz. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerorts liegt bei 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften bewegt sich das Tempolimit in der Schweiz zwischen 80 und 120 km/h.

Ist in der Schweiz die erlaubte Geschwindigkeit vom Fahrzeug abhängig?

Ja, auch in der Schweiz ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung davon abhängig, welches Fahrzeug Sie fahren und wo Sie unterwegs sind. Hier finden Sie einen Überblick, wann für wen welche Geschwindigkeiten zu beachten sind.

Welche Bußgelder drohen, wenn die Geschwindigkeit in der Schweiz missachtet wird?

Missachten Sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz, drohen Bußgelder zwischen umgerechnet 40 Euro und einer nach obenhin offenen Geldbuße. Bei groben Verstößen sind auch Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Fahrverbote möglich. In der Tabelle finden Sie einen Überblick zu möglichen Sanktionen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Schweiz: Auf allen Straßen zu beachten

Tempolimit in der Schweiz: Auf der Landstraße ist die Geschwindigkeit ebenso beschränkt wie innerorts oder auf der Autobahn.
Tempolimit in der Schweiz: Auf der Landstraße ist die Geschwindigkeit ebenso beschränkt wie innerorts oder auf der Autobahn.

Das schweizer Straßenverkehrsgesetz (SVG), die Verkehrsregelnverordnung (VRV) sowie die „Via Sicura“ (eine Maßnahme der Regierung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit) beinhalten Regelungen zur erlaubten Geschwindigkeit in der Schweiz.

In Artikel 32 SVG ist unter anderem bestimmt, dass der „Bundesrat […] die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen“ beschränkt. Anders als in Deutschland gilt bei den Eidgenossen also auf allen Straßen ein generelles Tempolimit. So ist beispielsweise in der Schweiz auf der Autobahn die Geschwindigkeit grundsätzlich beschränkt und es ist auf keiner Straße zulässig, die allgemeinen Vorgaben oder die Angaben der Verkehrszeichen zu überschreiten.

Neben den gesetzlichen Vorgaben gilt für die Geschwindigkeit in der Schweiz, dass Verkehrsteilnehmer der Situation angepasst fahren müssen. Es spielen gemäß Artikel 32 SVG die Straßenverhältnisse und die Witterungsbedingungen eine wichtige Rolle. Gleiches gilt auch Sicht- und Verkehrsverhältnisse.

Innerorts gilt eine maximale Geschwindigkeit in der Schweiz, die den deutschen Vorgaben gleichkommt. Es sind grundsätzlich höchstens 50 km/h erlaubt. Das ist unabhängig vom Fahrzeugtyp von allen Fahrern zu beachten und gilt immer dann, wenn Verkehrszeichen keine anderen Angaben machen. Das ist auch bei den Geschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften zu beachten. Allerdings spielt es hier dann eine Rolle, mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind.

Schweiz: Gültiges Tempolimit außerorts

Max. Geschwindigkeit in der Schweiz: Innerorts sind 50 km/h erlaubt, außerorts zwischen 80 und 120 km/h.
Max. Geschwindigkeit in der Schweiz: Innerorts sind 50 km/h erlaubt, außerorts zwischen 80 und 120 km/h.

In Artikel 4a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) sind die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten für die Schweiz definiert. Demnach ist außerorts grundsätzlich ein Tempolimit von 80 km/h gültig. Dies ist für alle Fahrzeug, die auf Landstraßen fahren, zu beachten. Das heißt, dass auch die LKW-Geschwindigkeit in der Schweiz auf Landstraßen bei 80 km/h liegt. Gewerbliche Traktoren dürfen maximal mit 60 km/h unterwegs sein.

Auf Autostraßen (Schnellstraßen) sind allgemein 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h erlaubt. LKW und Sattelzüge dürfen hier grundsätzlich nur mit 80 km/h fahren. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass auf der Autobahn höchstens 100 km/h erlaubt sind, wenn Sie mit einem Wohnmobil fahren, welches schwerer als 3,5 t ist. Für leichtere Wohnmobile mit einem Anhänger, gilt diese Geschwindigkeit in der Schweiz ebenfalls. Mehr als Tempo 100 sind auf der Autobahn dann nicht drin.

Nachfolgend finden Sie die geltenden Geschwindigkeiten in der Schweiz zusammengefasst:

  • innerorts: 50 km/h
  • außerorts: 80 km/h
  • Autostrassen: 80 bis 100 km/h
  • Autobahn: 80 bis 120 km/h

Geschwindigkeit: Mit Anhänger in der Schweiz unterwegs

Auch für Anhänger ist die Geschwindigkeit in der Schweiz gesetzlich vorgegeben.
Auch für Anhänger ist die Geschwindigkeit in der Schweiz gesetzlich vorgegeben.

Die Geschwindigkeit für Wohnwagen in der Schweiz ist nicht extra bestimmt, sondern fällt wie in Deutschland unter die Vorgaben für Anhänger. Sind Sie mit einem Anhänger in der Schweiz außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs, gelten verschiedene Vorschriften. Auf der Landstraße ist die Geschwindigkeit auch für Gespanne bei 80 km/h festgelegt.

Auf Schnellstraßen und Autobahnen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Anhänger in der Schweiz variieren. In der Regel sind maximal 80 km/h möglich. Sind aber Zugfahrzeug und Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen, darf seit dem 01.01. 2021 diese gefahren werden. Ob der Anhänger für dieses Tempo zugelassen ist, muss in den entsprechenden Papieren vermerkt sein.

Achtung: Tempo 100 ist für Gespanne auf Autobahnen nur dann erlaubt, wenn das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreitet. Ist das Fahrzeug schwerer, gelten weiterhin die 80 km/h maximal zulässige Geschwindigkeit in der Schweiz.

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz missachtet: Das droht hier

Missachten Sie das Tempolimit in der Schweiz. können neben Bußgeldern auch Fahrverbote drohen.
Missachten Sie das Tempolimit in der Schweiz. können neben Bußgeldern auch Fahrverbote drohen.

Halten Sie sich nicht an die zulässige Geschwindigkeit in der Schweiz, wird das im Vergleich recht teuer. Je nachdem wie viel zu schnell Sie gefahren sind, kommen unterschiedlich hohe Bußgelder auf Sie zu. In der Regel werden Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften strenger geahndet als solche außerorts.

Sind Sie zum Beispiel 5 km/h zu schnell, werden umgerechnet etwa 37 Euro fällig. Sind es innerorts allerdings 6 km/h zu viel, kostet das etwa 108 Euro. Außerorts wären es „nur“ 90 Euro. Und auf der Autobahn dann 54 Euro.

Wichtig ist, dass ab 16 km/h zu viel, das Bußgeld nach oben hin offen sein kann und ab 21 km/h zu viel, eine Geld- oder Freiheitsstrafe droht. Hinzu kommt hier dann in der Regel auch ein Fahrverbot. Dieses ist zwar nur in der Schweiz gültig, kann aber dennoch zu einigen Schwierigkeiten führen, z. B. wenn Berufspendler auf das Auto angewiesen sind.

Übrigens: Vollstreckbar sind schweizerische Bußgelder in Deutschland ab dem 01. Mai 2024. Das bedeutet, das ab einer Höhe von 70 Euro, das Bundesamt für Justiz die Bußgelder in Deutschland eintreiben kann. Zudem können Sie ein Bußgeld auch nicht einfach aussitzen können. Da die Verjährungsfristen in der Schweiz deutlich länger ausfallen, kann es durchaus passieren, dass Sie das ausstehende Bußgeld bei einer erneuten Einreise zahlen müssen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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