Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngelds: Wer ist im Recht?

Wie kann es dazu kommen, dass Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngelds bekommen?
Wie kann es dazu kommen, dass Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngelds bekommen?

Fast jeder Autofahrer hatte es schon einmal im Briefkasten oder fand es an der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs: das Verwarnungsschreiben, auch Strafzettel genannt. Viele denken, dass mit der Überweisung des geforderten Betrages alle Probleme aus der Welt geräumt sind. Dies ist auch in den meisten Fällen tatsächlich so.

Trotzdem kann es dazu kommen, dass Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung der Verwarnung bekommen. Woran kann das liegen? Wie müssen Sie sich verhalten? Können Sie Einspruch gegen das Verfahren einlegen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.

Die Verwarnung – Allgemeine Informationen

Ein Verwarnungsgeld wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben. Hierzu zählen unter anderem Halte- und Parkverstöße. Wird die Strafe bezahlt, wird angenommen, dass der Betroffene die Verwarnung akzeptiert hat. Bleibt die Zahlung aus, so leitet die zuständige Behörde daraufhin ein Verfahren ein und die Bußgeldstelle verschickt anschließend einen Bußgeldbescheid.

Im Gegensatz zum Verwarngeld sind die Kosten beim Bußgeldbescheid höher. Dies liegt daran, dass dieser weitere Kosten und Auslagen, z.B. Gebühren für das Bußgeldverfahren, beinhaltet.

Bußgeldbescheid trotz Zahlung – Wie kann das sein?

Wie kann es nun aber sein, dass Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarnungsgelds bekommen? Dies kann in mehreren Fällen passieren, die im Folgenden erläutert werden.

Die Zahlung erfolgte nicht fristgerecht

Die Verwarnung muss fristgerecht bezahlt werden. Erfolgt Ihre Überweisung zu spät, so wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die festgesetzte Frist ist auf dem Verwarnungsschreiben vermerkt und beträgt eine Woche. Dies ist durch § 56 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) festgelegt:

Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und die Geldstrafe entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro.

Das Verwarnungsgeld kann zum Bußgeld werden.
Das Verwarnungsgeld kann zum Bußgeld werden.

Fehler bei der Überweisung

Auch wenn Sie einen Fehler bei der Überweisung machen und die Geldstrafe aus diesem Grund nicht fristgerecht bezahlt wird, bekommen Sie einen Bußgeldbescheid trotz vorheriger Zahlung.

Vor allem sollten Sie darauf achten, dass Sie das Aktenzeichen korrekt angeben, damit die Zahlung auch Ihrem Fall zugeordnet werden kann. Überprüfen Sie die Überweisung gründlich, bevor Sie diese abschicken.

Einspruch gegen das Verwarngeld

Sollten Sie zunächst Einspruch gegen das Verwarnungsgeld eingelegt, es sich dann jedoch anders überlegt und das Geld überwiesen haben, so kommen Sie auch nicht an einem Bußgeldverfahren vorbei. Denn sobald Sie Einspruch einlegen, wird der Fall an die Bußgeldbehörde weitergeleitet und dort bearbeitet.

Vermeiden Sie also die genannten Fehler, um zu umgehen, dass Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung der Verwarnung bekommen. Sollten Sie Fragen haben oder einen Einspruch erwägen, so ist es ratsam, einen Anwalt um Rat zu fragen. Unter Umständen könnte Ihnen das Verwarngeld erlassen werden.

FAQ: Bußgeldbescheid trotz Zahlung

Wann verschickt die Behörde einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarnungsgeldes?

Dies ist möglich, wenn die Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht fristgerecht erfolgte oder die Überweisung fehlerhaft war.

In welcher Situation kann es noch passieren, dass der Betroffene einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung erhält?

Wer Einspruch gegen das Verwarnungsgeld einlegt und dann doch bezahlt, weil er es sich anders überlegt hat, kommt an einem Bußgeldverfahren samt Bescheid nicht vorbei.

Was kann ich tun, um einem Bußgeldbescheid trotz Bezahlung zu vermeiden?

Bezahlen Sie innerhalb der Zahlungsfrist und achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle Daten richtig angeben. So können Sie den Erlass eines Bußgeldbescheids vermeiden.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

7 Kommentare zu “Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngelds: Wer ist im Recht?

  1. Wolf

    Hallo ,
    Ich habe wegen Falschparkens eine Verwarnung von 55€ erhalten ,wie ich finde arg hoch weil niemand gefährdet war oder behindert war .
    Ok …habe dann fristgerecht bezahlt und 3 Wochen später einen Bußgeldbescheid erhalten .
    Auf Nachfrage meinte ein Mitarbeiter der Behörde da ist ein Fehler im System passiert , ich sollte die Sache auf sich beruhen lassen es wäre erledigt .
    Jetzt habe ich nichts schriftliches in der Hand ,könnte also nach Fristablauf von 14 Tagen weitere unangenehme Post bekommen .
    Darf so etwas sein ?
    Vg

  2. Theil

    Trotz fristgerechter Zahlung von Verwarngeld (bspw. Echtzeitüberweisung) und korrekter Referenzierung der Aktenzeichen erlässt die Bußgeldstelle einen Kostenbescheid nach §25a StVG.
    Das halte ich für unzulässig. Wegen ein und derselben Sache kann man doch nicht zweimal sanktioniert werden. Das entspricht wohl kaum rechtsstaatlichen Grundsätzen.

  3. Kraus

    Ich habe die Strafe Vorort in Bargeld an die Polizei bezahlt. Trotzdem habe ich Bußgeldbescheid bekommen. Was soll ich tun?

  4. markus l.

    Hallo,
    lässt sich daraus schließen, dass der zu spät gezahlte Verwarnbetrag bei Bußgeldbescheid nochmals bezahlt werden soll, oder erfolgt in der Regel eine Rücküberweisung?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo markus l.

      Wenn Sie einen Fehler bei der Überweisung machen und die Geldstrafe aus diesem Grund nicht fristgerecht bezahlt wird, bekommen Sie einen Bußgeldbescheid trotz vorheriger Zahlung. Sollten Sie Fragen haben oder einen Einspruch erwägen, so ist es ratsam, einen Anwalt um Rat zu fragen. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  5. Glenn

    Wie schaut es denn mit diesem Sonderfall aus: Verwarnungsgeld fristgerecht, unter Vorbehalt bezahlt. Ohne (auf explizite Nachfrage !!) ein Gesetz zu nennen wird behauptet, die Zahlung u.V. kann nicht akzeptiert werden. Darauf hin wird einfach mal ein Bussgeldbescheid erlassen. Rechtlich okay???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Glenn,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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