In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß an einer Zwei-Phasen-Ampel:
FAQ: Zwei-Phasen-Ampel
Eine Zwei-Phasen-Ampel ist ein Wechsellichtzeichen, welches nur die Farben Rot und Gelb anzeigt. Ein grünes Licht hat diese Ampel nicht. Meist sind die Anlagen dort zu finden, wo sie im Bedarfsfall benötigt werden. Sie können zum Beispiel an Bahnübergängen stehen oder auch als Bettelampeln fungieren.
Verkehrsteilnehmer müssen auch bei einer solchen Lichtzeichenanlage bei gelb und rot anhalten bzw. warten. Leuchtet keine der Farben, ist die Straße oder Fahrbahn in der Regel freigegeben und Sie dürfen fahren.
Übersehen Sie ein gelbes oder rotes Licht bei einer Zwei-Phasen-Ampel drohen die gleichen Sanktionen wie beim Überfahren einer regulären Ampel. Bei einem Rotlichtverstoß sind Bußgelder bis zu 360 Euro möglich. Die Tabelle bietet einen Überblick zu den Sanktionen.
Video: Informationen zum Rotlichtverstoß
Inhaltsverzeichnis
Verhalten an Ampeln: In der StVO ist definiert, was gilt
Wie eine klassische Ampel aussieht und funktioniert, wird meist bereits im Kindergarten oder der Grundschule erklärt. Die Bedeutung der drei Farben lernen also schon Kinder. Allerdings gibt es auch Ampeln, bei denen eine Farbe fehlt. Wissen Verkehrsteilnehmer dann nicht, wie sie sich verhalten müssen, kann das im schlimmsten Fall zu schweren Unfällen führen.
Ein Beispiel für diese besondere Art der Lichtzeichenanlage ist die Zwei-Phasen-Ampel (oft auch als 2-Phasen-Ampel bezeichnet). Wie eine solche Ampel funktioniert und wo diese meist zu finden sind, erfahren Sie in folgendem Ratgeber. Darüber hinaus erklären wir, mit welchen Sanktionen zu rechnen ist, wenn Sie eine 2-Phasen-Ampel ordnungswidrig überfahren.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, wie sich Verkehrsteilnehmer an einer Lichtzeichenanlage verhalten müssen. In § 37 StVO ist definiert, welche Bedeutung die einzelnen Farben an einer Ampel haben und welche Verhaltensweise sie verlangen. Üblicherweise besitzen Ampeln für den Kfz-Verkehr die Farben Rot, Gelb und Grün. Leuchtet Rot, ist vor der Kreuzung anzuhalten, leuchtet Grün, dürfen Verkehrsteilnehmer fahren. Gelb bedeutet, dass Fahrer auf das nächste Lichtzeichen warten müssen.
Darüber hinaus ist in der StVO auch bestimmt, dass Ampeln eine andere Farbfolge haben können. Zwar ist eine Zwei-Phasen-Ampel ist nicht konkret benannt, in § 37 StVO Abschnitt 3 ist jedoch Folgendes zu finden:
Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein.
In einem solchen Fall wird das grüne Lichtzeichen eingespart. Die Zwei-Phasen-Ampel ist also ein Wechsellichtzeichen, welches zwischen Gelb und Rot schaltet und so den Kfz-Verkehr auf der Straße zum Anhalten und zum Warten auffordert.
In der Regel leuchtet zunächst das gelbe Licht auf, sodass Verkehrsteilnehmer auf der Straße auf das bevorstehende Umschalten auf Rot aufmerksam werden. Von Gelb schaltet die Ampel dann auf Rot. Umgekehrt gibt es die Schaltung üblicherweise nicht und die Zwei-Phasen-Ampel geht nach der Rotphase aus.
Ist die Ampel also aus, dürfen Sie fahren. Sind andere Verkehrszeichen vorhanden, wie ein „Vorfahrt gewähren“-Schild oder ein Stopp-Zeichen, müssen Sie diese bei nicht leuchtender Ampel beachten.
Zwei-Phasen-Ampel: Die Bedeutung fürs Fahren
Üblicherweise ist eine Zwei-Phasen-Ampel dort zu finden, wo eine Schaltung nur unter bestimmten Umständen notwendig ist. Das kann beispielweise an Einmündungen vor Kreuzungen, bei separaten Rechtsabbiegespuren, an Bahnübergängen oder an Bettelampeln für den Fußgänger- oder Radverkehr der Fall sein. Viele der Zwei-Phasen-Ampeln leuchten also nur bei konkretem Bedarf und werden daher umgangssprachlich auch als Schlafampel bezeichnet. Sie stellen eine besondere Variante der Schlafampel dar, da diese durchaus auch grün leuchtende Lichtzeichen haben können.
Ein Bedarfsfall kann zum Beispiel bestehen, wenn Fußgänger über das Drücken des Bettelknopfes das Einschalten der Ampel auslösen. Die Ampel wird hier also nur benötigt, wenn Fußgänger die Straßen überqueren wollen und bleibt ansonsten ausgeschaltet. Gleiches kann für Anforderungsampeln beim Radverkehr gelten. Auch am Bahnübergang ist es meist üblich, dass die Zwei-Phasen-Ampel nur dann angeht, wenn sich ein Zug nähert.
Leuchtet die Ampel nicht, bedeutet das jedoch nicht, dass ungebremst freie Fahrt besteht. Fahrer sollten jederzeit damit rechnen, dass sich die Ampel einschaltet und entsprechend vorausschauend fahren. Hier kann es hilfreich sein, den Fußgänger- oder Radverkehr schon vor der Ampel zu beobachten und die Geschwindigkeit anzupassen.
2-Phasen-Ampel für Rechtsabbieger: Aufmerksamkeit ist gefordert
Damit der Verkehr flüssiger abläuft und auch um Gefahrenstellen zu entschärfen, befinden sich an vielen größeren Kreuzungen, an denen es baulich möglich ist, abgetrennte Rechtsabbiegespuren. Damit aber Rechtsabbieger nicht einfach in den fließenden Kreuzungsverkehr einfahren, sind an diesen Spuren mitunter Zwei-Phasen-Ampeln angebracht.
Diese sind mit den Ampeln der Kreuzung zusammengeschaltet und werden oftmals durch Induktionsfelder im Asphalt der Abbiegespur ausgelöst. Biegt niemand rechts ab oder besteht freie Fahrt, leuchten diese Ampeln nicht. Wenn die Kreuzung nicht frei ist bzw. die Ampelschaltung für den Kreuzungsverkehr Grün zeigt, leuchtet die Zwei-Phasen-Ampel für die Rechtsabbieger auf.
Bußgelder: Rotlichtverstoß an der Zwei-Phasen-Ampel
Übersehen oder missachten Verkehrseilnehmer die aufleuchtenden Lichtzeichen an einer Zwei-Phasen-Ampel, müssen sie mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie an einer Ampel mit drei Lichtzeichen. So werden sie auch hier für einen Rotlichtverstoß oder das Überfahren einer gelben Ampel belangt.
Leuchtet bei der Zwei-Phasen-Ampel das gelbe Licht auf, müssen Sie vor der Kreuzung zum Stehen kommen und dort die Rotphase abwarten. Ist es Ihnen möglich, gefahrlos anzuhalten und Sie fahren dennoch über die gelbe Ampel, droht Ihnen ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Sind das gefahrlose Abbremsen und Anhalten nicht mehr möglich, darf ein gelbes Licht in der Regel noch überfahren werden. Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Bei der Höhe der Sanktionen, die beim Überfahren einer roten Zwei-Phasen-Ampel drohen, spielt es eine Rolle, wie lange die Ampel bereits rot leuchtete. War es kürzer als eine Sekunde, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Hier müssen Sie mit mindestens 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, gilt dies als qualifizierter Rotlichtverstoß. Das bedeutet dann ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot.