Der Gesetzgeber bewertet schwerwiegende Verfehlungen im Straßenverkehr als Straftat. Statt einem Bußgeld droht in einem solchen Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei welchen Tatbeständen dies gemäß Strafgesetzbuch (StGB) und Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Fall ist, verrät nachfolgend unser Strafenkatalog:
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Unfallflucht (§ 142 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
Nötigung (§ 240 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
Verbotene Autorennen (§ 315d StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre |
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
Vollrausch (§ 323a StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
Als Nebenstrafe ist außerdem ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Straftaten im Straßenverkehr ziehen üblicherweise 2 Punkte nach sich, mit dem Entzug der Fahrerlaubnis 3 Punkte. |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Strafenkatalog
Eine einheitliche Veröffentlichung wie den Bußgeldkatalog gibt es für das Verkehrsstrafrecht eigentlich nicht. Ungeachtet dessen finden Sie hier eine Übersicht mit Straftaten im Straßenverkehr, die als Strafenkatalog dienen kann.
Straftaten ziehen eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich. Als Nebenstrafe kann auch ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Zudem sind Punkte im Strafenkatalog vorgesehen.
In der Regel sieht der Strafenkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung keine Sanktionen vor, denn bei diesem Tatbestand handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Somit finden der Bußgeldkatalog Anwendung. Welche Konsequenzen ein Tempoverstoß im Einzelnen hat, können Sie hier ermitteln.
Wann findet der Strafenkatalog Anwendung?
Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr nicht an die vorgegebenen Regeln hält, muss mit Sanktionen rechnen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber abhängig von der Schwere der Verfehlungen grundsätzlich zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Bei Ordnungswidrigkeiten gibt der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog Auskunft über Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Im Gegensatz dazu gibt es bei Straftaten auf Deutschlands Straßen keinen Strafenkatalog, welcher der Polizei und anderen Behörden als Orientierung dient. Denn bei einem solch schwerwiegenden Fehlverhalten bestimmt ein Strafgericht – im Rahmen des vorgegebenen Strafmaßes – über die Sanktionen. In die Beurteilung fließen unter anderem die Tatumstände, mögliche Vorstrafen und das Auftreten des Täters ein.
Diese Faktoren beeinflussen auch, ob der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen muss. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber noch sogenannte Nebenstrafen vor. So kann das Strafgericht gemäß § 44 StGB ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten anordnen. Alternativ dazu kann es aber auch zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.
Darüber hinaus füllt sich durch Straftaten im Straßenverkehr das Punktekonto in Flensburg. Denn der Strafenkatalog sieht entsprechende Eintragungen im Fahreignungsregister vor. Wie viele Punkte drohen, steht dabei im Zusammenhang mit dem Führerschein. Laut Strafenkatalog werden in Flensburg 3 Punkte vermerkt, wenn die Straftat mit dem Entzug der Fahrerlaubnis einhergeht. Ist dies nicht der Fall, erhält der Täter 2 Punkte.
Erwischt vom Blitzer: Ahndet der Strafenkatalog die überhöhte Geschwindigkeit?
Werden Autofahrer geblitzt, findet der Strafenkatalog in der Regel keine Anwendung, da es sich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Gleiches gilt zum Beispiel für Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße oder die unerlaubte Nutzung von Handys am Steuer. Grundsätzlich lässt sich also festhalten, dass der Strafenkatalog bei StVO-Verstößen nicht zum Einsatz kommt.
Allerdings gibt es Fälle, in denen eine Geschwindigkeitsüberschreitung und somit eine Missachtung der Verkehrsordnung laut Strafenkatalog geahndet wird. Möglich ist dies, wenn die Merkmale eines illegalen Fahrzeugrennens vorliegen. Unter Umständen kann bei erheblichen Tempoverstößen auch der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen. Eine entsprechende Bewertung fällt in den Zuständigkeitsbereich von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die Grenzen zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit können also durchaus schmal sein. Dies zeigt sich auch beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Denn abhängig von den Umständen gelten entweder der Bußgeld- oder der Strafenkatalog. Fährt das Auto zum Beispiel Schlangenlinien oder zeigt der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, kann es sich bereits bei 0,3 Promille um eine Straftat handeln, wohingegen ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Promillegrenze von 0,5 Promille üblicherweise eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Übrigens! Außerdem drohen Sanktionen gemäß Strafenkatalog, wenn ein Blitzer mutwillig beschädigt wird. Denn hierbei handelt es sich um eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Welchen Sanktionen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nach sich zieht, können Sie mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners herausfinden:
Weitere Informationen zu verschiedenen Ordnungswidrigkeiten finden Sie zudem hier: