Mietwagen: Infos zum Versicherungsschutz und zum Vorgehen bei Bußgeldern

Beim Buchen von einem Mietwagen sollten Fahrer einige wichtige Punkte beachten.
Beim Buchen von einem Mietwagen sollten Fahrer einige wichtige Punkte beachten.

Ein Mietwagen ist nicht nur im Urlaub eine Option mobil zu sein. Auch zu Hause kann ein Leihwagen eine Alternative zum eigenen Auto darstellen. Wird ein Auto gebraucht, zum Beispiel für Ausflüge ins Umland, Besuche bei Verwandten, beim Umzug oder für größere Einkäufe, kann ein Mietwagen neben dem Carsharing die Lücke in der Regel gut schließen.

Doch beim Anmieten von Fahrzeugen gibt es so einige Stolpersteine. Warum beim Mietwagen die richtige Versicherung von Bedeutung sein kann und was passiert, nachdem Sie mit dem Mietwagen geblitzt worden sind, betrachten wir in folgendem Ratgeber näher.

FAQ: Mietwagen

Was sollten Sie beachten, wenn Sie einen Mietwagen leihen?

Sie sollten zunächst sicherstellen, dass Sie notwendige Fahrerlaubnis für den gewünschten Leihwagen besitzen, ob es ein Mindestalter gibt und wer als Fahrer im Vertrag festgelegt wird. Zudem ist es wichtig, welche Versicherung für den Mietwagen vorhanden ist und ob zusätzliche Policen notwendig sind.

Was ist wichtig, wenn Sie mit dem Mietwagen einen Unfall haben?

Grundsätzlich gelten die gleichen Verhaltensregeln wie bei einem Unfall mit Ihrem eigenen Fahrzeug. Informieren Sie zudem unverzüglich die Autovermietung. Wie die Schadensregulierung erfolgt, hängt von der abgeschlossenen Versicherung ab. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn Sie mit dem Leihwagen geblitzt werden?

Da in Deutschland die Halterhaftung gilt, wird der Bußgeldbescheid in der Regel an die Autovermietung gesandt. Diese kann üblicherweise anhand der Vertragsdaten den Fahrer identifizieren. Entweder reicht die Firma diese an die Bußgeldstelle weiter oder bezahlt das Bußgeld und verlangt dieses dann von Ihnen zurück.

Weiterführende Ratgeber zum Thema Mietwagen

Mietwagen leihen: Was sollten Sie bei der Buchung beachten?

Ob Umzug oder Urlaub: Für den Mietwagen muss die entsprechende Fahrerlaubnis vorliegen.
Ob Umzug oder Urlaub: Für den Mietwagen muss die entsprechende Fahrerlaubnis vorliegen.

Suchen Sie einen passenden Mietwagen, sollten Sie zunächst klären, wofür Sie das Fahrzeug brauchen. Das kann dann entscheiden sein, wenn es um die notwendige Fahrerlaubnis geht.

Denn ist der Transporter schwerer als 3,5 t oder brauchen Sie gar einen kleinen LKW, reicht der Führerschein der Klasse B nicht mehr aus.

Der Preis beim Mietwagen ist vom Fahrzeugtyp abhängig, aber auch von der Ausstattung des Fahrzeugs, vom Versicherungspaket und oft auch davon, wo Sie das Fahrzeug abholen bzw. mieten.

Einfluss auf den Gesamtpreis können auch folgende Punkte haben:

  • Sonderausstattung (Navigationsgeräte, Kindersitz, Klimaanlage usw.)
  • Kilometerleistung (wenn begrenzt, kosten zusätzliche Kilometer mehr)
  • Tankregelung (vollgetankt oder nicht)
  • Zusätzliche Fahrer

Neben dem Angebot an sich sind dann die Konditionen für die Anmietung wichtig. Lesen Sie sich daher am besten die AGB der Vermieter durch. Hier können Altersgrenzen (Mindestalter 21 z. B.), Regelungen für notwendige Versicherungen oder auch Gebühren bei Bußgeldangelegenheiten bestimmt sein. Nehmen Sie sich dann beim Abschluss des Mietvertrages Zeit, um diesen genau durchzulesen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vertrag erst bei der Wagenübergabe ausgehändigt wird.

Mietwagenversicherung: Vollkasko, Teilkasko und Selbstbeteiligung

Versicherung: Eine Selbstbeteiligung kann beim Mietwagen teuer werden.
Versicherung: Eine Selbstbeteiligung kann beim Mietwagen teuer werden.

Einer der wichtigsten Punkte beim Mietwagen ist die Versicherung. Achten Sie also bereits bei den Angeboten auf Angaben diesbezüglich. Eventuell finden Sie hier bereits Informationen ob beim gewünschten Mietwagen eine Vollkaskoversicherung angeboten wird oder Sie mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfalls rechnen müssen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Sie bei der Abholung des Wagens eine Police dazu buchen müssen oder Ihnen weitere Zusatzversicherungen angeboten werden.

Bei der Unterzeichnung des Vertrags, sollten Sie immer prüfen, ob alle Vereinbarungen zum Mietwagen und dessen Nutzung in diesem zu finden sind. Das betrifft natürlich auch die Regelungen zur Versicherung

Haben Sie sich für ein günstiges Angebot entschieden, kann dies bedeuten, dass die Selbstbeteiligung bei der Versicherung für den Mietwagen hoch ist. Wollen Sie also im Schadensfall nicht auf einer hohen Selbstbeteiligung sitzenbleiben, ist ein teurerer Versicherungsschutz beim Mietwagen empfehlenswert. 

Zusatzversicherungen: Was beinhalten diese?

Es kann sinnvoll, über eine zusätzliche Haftpflicht bei Mietwagen nachzudenken. Soll diese auch außerhalb Deutschlands gelten, dann ist die sogenannte Mallorca-Police eine mögliche Option. Diese private Haftpflichtversicherung gilt beim Mietwagen europaweit und kann den Versicherungsschutz auf den deutschen Mindeststandard heben. 

Oft gehen die Kosten über die Deckungssummen der einfachen Mietwagenversicherungen im Ausland hinaus. Die Mallorca-Police deckt diese Mehrkosten dann ab. Besitzen Sie bereits eine Haftpflichtversicherung, sollten Sie sich informieren, ob die Mallorca-Police bereits enthalten ist. So sparen Sie sich Kosten für eine unnötige zusätzlichen Mietwagen-Haftpflicht.

Autovermieter bieten zur den grundlegenden Versicherungspaketen meist auch zusätzliche Policen an. Diese könnten dann einige Punkte abdecken, die vom Versicherungsschutz sonst ausgeschlossen sind. Zu diesen gehören üblicherweise Schäden, die wie folgt entstanden sind:

  • Durch Missachtung der Mietbedingungen
  • Durch nicht eingetragene Fahrer
  • Durch Alkohol oder Drogen am Steuer bzw. grob fahrlässiges Handeln
  • Durch Missachtung der örtlichen Gegebenheiten (Höhenmaße, Breiten usw.)
  • Autoschlüssel verloren oder beschädigt
  • Durch falsches Betanken
  • Gestohlene private Gegenstände (Papiere, Geld, Handy usw.)
  • Glas- und Reifenschäden
  • Schäden am Dach oder Unterboden (Ölwanne usw.)

Ob für Sie eine Zusatzversicherung sinnvoll ist, sollten Sie vorab klären. Je nach Urlaubsregion und Art der Fahrten, können einige wichtige Punkte nur durch einen solche Zusatzpolicen reguliert sein.

Mietwagen nach einem Unfall: Wie funktioniert die Schadensregulierung?

Nach einem Unfall mit dem Mietwagen sollten Sie immer die Polizei rufen.
Nach einem Unfall mit dem Mietwagen sollten Sie immer die Polizei rufen.

Haben Sie einen Unfall mit einem Mietwagen, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen zum Verhalten wie mit einem eigenen Wagen. Sie müssen die Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, bzw. auch den Notruf wählen, wenn notwendig. Dann folgt der Austausch aller notwendigen Daten.

Erkundigen Sie sich bereits beim Abholen des Fahrzeugs, ob der Autovermieter eine besondere Notfallnummer hat, die Sie bei einer Panne oder einem Unfall kontaktieren können bzw. müssen. Unter Umständen haben die Anbieter auch bestimmte Richtlinien für die Vorgehensweise bei einem Schadensfall. Führen Sie die Nummer bei den Fahrten mit dem Mietwagen am besten immer bei sich. Das gilt sowohl im In- als auch im Ausland.

Bei einem Mietwagen sollten Sie die Polizei nach einem Unfall immer verständigen und sich den Nachweis der Unfallaufnahme aushändigen lassen. Dieser ist dann für die Abwicklung mit der Versicherung und dem Autovermieter wichtig. Darüber hinaus müssen Sie den Vermieter nach einem Unfall ebenfalls unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt für die zuständige Versicherung.

Die Regulierung erfolgt dann abhängig vom gebuchten Versicherungspaket. Ist beispielsweise nur ein Teilkasko im gewählten Paket inbegriffen, deckt dieses unter Einbeziehung der Selbstbeteiligung Kratzer, kleine Parkschäden sowie Bagatellschäden sowie Schäden durch Hagel, Tiere und Vandalismus ab. Eine Vollkasko bietet beim Mietwagen hingegen einen Schutz oft auch ohne Selbstbeteiligung, selbst wenn Sie den Unfall verschuldet haben.

Achtung: Haben Sie auch bei einer Vollkasko für den Mietwagen eine Selbstbeteiligung mit abgeschlossen, wird diese bei Schäden herangezogen.

Im Ausland müssen Sie zudem beachten, dass die örtlichen Regelungen gelten. Daher kann es hilfreich sein, sich bereits vor Fahrtantritt darüber zu informieren und im Mietvertrag nach zu schauen, welches Verhalten vereinbart wurde. Ist der Unfall nicht von Ihnen verschuldet, muss die gegnerische Haftpflicht für die Schäden aufkommen. Daher ist es in jedem Fall wichtig, alle notwendigen Daten der Beteiligten zu erhalten.

Mit dem Mietwagen geblitzt: Wer bekommt den Strafzettel?

Geblitzt: Mit dem Leihwagen sind die gleichen Regeln zu befolgen wie mit dem eigenen Auto.
Geblitzt: Mit dem Leihwagen sind die gleichen Regeln zu befolgen wie mit dem eigenen Auto.

Das richtige Verhalten ist natürlich auch beim Fahren mit einem Mietwagen wichtig. Egal, ob Sie im In- oder Ausland unterwegs sind, die Verkehrsregeln müssen Sie überall beachten. Parken Sie dann doch einmal falsch oder sind zu schnell unterwegs, sind Sie vor Sanktionen natürlich nicht gefeit. Neben einem Bußgeld sind auch Fahrverbote möglich und je nach Land können Sie zudem Punkte sammeln oder abgeben.

Da in Deutschland das Prinzip der Halterhaftung gilt, wird der entsprechende Bußgeldbescheid zunächst an den Autovermieter gehen. Auch im Ausland wird das in der Regel der Fall sein, selbst wenn dort Fahrerhaftung gilt. 

Die Behörden können meist nur auf die Kontaktinformationen im Zusammenhang mit dem Nummernschild zurückgreifen. Erhält die Vermietung einen Bußgeldbescheid, ist es ihr in der Regel möglich den Fahrer anhand der Daten ausfindig zu machen. Es gibt dann zwei Möglichkeiten, wie der Autovermieter vorgehen kann:

  • Er übermittelt die Daten des Fahrers an die Behörden.
  • Er bezahlt das Bußgeld und fordert die Summe vom Fahrer zurück.

Ignorieren sollten Sie einen Bußgeldbescheid nach der Datenweitergabe nicht. Auch dann nicht, wenn dieser von einer ausländischen Behörde versandt wurde. Ein Bußgeld aus einem Land der Europäischen Union kann nämlich in Deutschland ab einer Summe von 70 Euro vollstreckt werden. Haben Sie in einem anderen Land einen Verkehrsverstoß begangen, kann das bei einer erneuten Einreise zu Problemen führen, wenn das Bußgeld noch offen ist.

Hat der Autoverleiher die Kosten übernommen, können Sie in der Regel damit rechnen, dass dieser die hinterlegte Zahlungsart belastet und sich das Bußgeld so von Ihnen wiederholt.

Wurden Sie mit dem Mietwagen geblitzt und ein anderer Fahrer saß hinterm Steuer, haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und dies der zuständigen Behörde mitteilen. In Deutschland erhalten Sie in einem solchen Fall meist einen Zeugenfragebogen, den Sie entsprechend ausfüllen können. Ist das im Ausland der Fall, ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. Mehr Informationen dazu gibt es auch in unserem Video:

Wie reagieren Sie, wenn Sie im Mietwagen geblitzt wurden? Die Antwort gibt es im Video.
Wie reagieren Sie, wenn Sie im Mietwagen geblitzt wurden? Die Antwort gibt es im Video.

Bearbeitungsgebühr: Ein Bußgeld kann teurer werden

Geblitzt mit dem Mietwagen? Sie müssen meist zusätzliche Bearbeitungsgebühren zahlen.
Geblitzt mit dem Mietwagen? Sie müssen meist zusätzliche Bearbeitungsgebühren zahlen.

Ob im In- oder Ausland, wurden Sie geblitzt mit dem Mietwagen, müssen Sie mit einer Bearbeitungsgebühr durch den Autoverleiher rechnen. Das gilt sowohl, wenn dieser nur Ihre Daten an die Behörden weitergibt als auch dann, wenn dieser das Bußgeld begleicht. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr für einen erhöhten Arbeitsaufwand. Diese ist dann unabhängig vom eigentlichen Bußgeld zu sehen und zu bezahlen. 

Je nach Autovermietung liegen diese zusätzlichen Gebühren zwischen 15 und 80 Euro. Die Höhe ist in der Regel im jeweiligen Mietvertrag oder in den AGB festgelegt. Sie wissen also meist bereits im Vorfeld, welche zusätzlichen Kosten bei einem Verkehrsverstoß auf Sie zukommen. Ein Umgehen der Gebühr ist meist nur möglich, wenn Sie sich nach einem Verkehrsverstoß selbst an die Behörde wenden und die Autovermietung mit dem Vorgang nichts zu tun hat. Unter Umständen kann ein Vermieter auch Kulanz walten lassen, wenn Sie den Verstoß bei der Rückgabe melden. Verpflichtet sind die Firmen dazu allerdings nicht.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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