Damit ein Kfz in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, muss dieses über eine gültige Zulassung verfügen. Der Fortbestand der Zulassung ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft. Hierbei handelt es sich unter anderem um einen bestehenden Versicherungsschutz, die fristgerechte Zahlung der Kfz-Steuer sowie die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs. Werden die Kriterien nicht mehr erfüllt, kann die Zwangsabmeldung des Kfz die Folge sein.
Doch welche Konsequenzen hat die Zwangsstilllegung bei einem Auto? Wie lange dauert eine Zwangsabmeldung beim Kfz? Wann sehen sich die Behörden zu einem solchen Schritt gezwungen? Was droht, wenn Sie den Pkw trotz Zwangsabmeldung im öffentlichen Straßenverkehr nutzen? Und entstehen mit der Zwangsstilllegung beim Kfz Kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kfz-Zwangsabmeldung
Führen die Ordnungsbehörden bei einem Auto die Zwangsabmeldung oder -stilllegung durch, darf das entsprechende Fahrzeug nicht mehr genutzt werden. Aus diesem Grund wird das Kennzeichen entsiegelt und der Fahrzeugschein eingezogen.
Eine Zwangsabmeldung droht zum Beispiel, wenn Sie die Kfz-Steuer nicht entrichten oder die Betriebserlaubnis erlischt. Zudem kann eine Zwangsstilllegung durch die Kfz-Versicherung in die Wege geleitet werden, wenn Sie die Versicherungsbeiträge nicht bezahlen.
In diesem Fall kann man ein Auto ggf. zwangsabmelden. Wenden Sie sich dafür an die Zulassungsstelle am Wohnort des Käufers und beantragen Sie dort die Zwangsstilllegung des Pkw. Dafür reicht mitunter der Kaufvertrag aus, sodass eine Zwangsabmeldung beim Kfz ohne die Papiere möglich ist.
Was passiert bei einer Zwangsabmeldung mit dem Auto?
Damit Ordnungsbehörden die Zwangsabmeldung für ein Kfz in die Wege leiten können, müssen triftige Gründe bzw. Mängel vorliegen. Möglich ist dies zum Beispiel, wenn der Fahrzeughalter die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Unter § 14 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) heißt es dazu:
Ist die Steuer nicht entrichtet worden, hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil I einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Außerbetriebsetzung von Amts wegen).
Neben Versäumnissen bei der Kfz-Steuer kann bei einem Pkw die Zwangsabmeldung zudem drohen, wenn Halter die Hauptuntersuchung nicht fristgerecht durchführen lassen. Im Zuge einer Verkehrskontrolle können die Beamten der Polizei auch eine mangelnde Verkehrstauglichkeit feststellen, die zu einem Verlust der Betriebserlaubnis führt und ebenfalls in einer Zwangsstilllegung resultiert. Ebenso kann eine Zwangsabmeldung durch die Kfz-Versicherung beantragt werden, wenn Sie die Beiträge für die Versicherung nicht bezahlen und dadurch der Versicherungsschutz erlischt.
Erfahren die Ordnungsbehörden von entsprechenden Missständen oder Mängeln am Fahrzeug, versenden diese einen Aufforderung zur Beseitigung bzw. eine Mahnung für die Zahlung der ausstehenden Beträge. Dabei variiert die vorgegebene Frist je nach Grund. Fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz, ist die Zwangsabmeldung vom Kfz bereits innerhalb von drei Tagen möglich. Kommen Halter der Aufforderung nicht nach, wird diesen eine sogenannte Ordnungsverfügung zugestellt und die Zwangsstilllegung veranlasst.
Im Zuge dessen entsiegeln die zuständigen Beamten die Nummernschilder und ziehen den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ein.
Fahren Sie trotz Zwangsabmeldung mit dem Kfz, kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Beim Fahren ohne Zulassung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Zudem kann ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, für die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe droht.
Können Privatpersonen eine Zwangsstilllegung beantragen?
Bei einem privaten Autoverkauf ist das Kfz in der Regel noch angemeldet, denn nur so ist relativ unkompliziert eine Probefahrt möglich. Kommt der Handel zustande, versichert der Käufer üblicherweise eine schnelle Ummeldung des Fahrzeugs. Denn nur so lässt sich gewährleisten, dass die richtige Person für die Kfz-Steuer und mögliche Bußgelder aufkommt.
Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen eine zeitige Ummeldung nicht erfolgt. Für die ehemaligen Halter ist dieser Umstand in der Regel unerfreulich, denn sie müssen bei jedem Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und nachweisen, dass sie nicht länger Eigentümer des Fahrzeugs sind.
Um etwaige Probleme zu vermeiden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Zwangsstilllegung nach dem Kfz-Verkauf zu beantragen. Dafür muss sich der ehemalige Besitzer an die Zulassungsstelle wenden, die für den Wohnort des Käufers zuständig ist. Mithilfe des Kaufvertrages und ggf. auch Unterlagen, die belegen, dass Sie eine zeitnahe Umschreibung angestrebt haben, kann dann eine Zwangsabmeldung des Kfz erfolgen. Die Fahrzeugpapiere benötigen Sie dafür nicht.
Was kann eine Kfz-Zwangsstilllegung kosten?
Führen die Ordnungsbehörden bei einem Kfz die Zwangsabmeldung durch, entstehen Kosten. Diese können sich auf eine Summe von bis zu 300 Euro belaufen. Damit sind die Ausgaben deutlich höher als bei einer regulären Abmeldung durch den Fahrzeughalter, die meist mit 5 bis 20 Euro zu Buche schlägt. Wollen Sie die hohen Kosten für die Zwangsstilllegung eines Kfz vermeiden, kann es daher sinnvoll sein, dieses vorher selbst abzumelden und nach Behebung der Mängel erneut anzumelden.
Hallo guten Tag
Ich habe das gleiche Problem wie allen.
Der Käufer meldet das Fahrzeug einfach nicht ab oder um, was kann ich tun.
Kann jemand mir helfen.
Hashemi
Ich warte bereits seit 13 Tagen auf meine Abmeldung von meinem Wohnmobil.
Leider habe ich Ihm vertraut.
Frage: Ich bin Halter eines PKW und mein ehemaliger Lebensgefährte ist Versicherungsnehmer. Er hat das Auto mit zu sich genommen und weigert sich seit nunmehr 2 Jahren den Wagen umzumelden. Ich möchte diese Sache gerne endgültig erledigen – kann ich unter diesen Umständen eine Zwangsstillegung beantragen? Ich habe vor ca. 1 Jahr neue Papier machen lassen, nachdem beim Umzug einige Unterlagen verschwanden. Nun hat er mir eröffnet, er hätte die Papiere und ich könnte Ihm gar nichts. Die neuen Autopapiere habe ich, aber an die Autoschilder komme ich nicht. Er versteckt den Wagen. Knöllchen bekomme ich natürlich.
Danke für eine Rückmeldung und beste Grüße
A. W.
Auto würde verkauft der Käufer hatte eine Woche Zeit das auto umzumelden leider nach 2 Wochen immer noch nicht umgemeldet ich hab zwar ein Kaufvertrag mit Name ect. aber leider seine Adresse nicht was kann ich tun ?
mein verkauftes Fahrzeug wurde enstempelt eher der Käufer es umgemeldet hat wegen fehlende Versicherungsschuz. Auto stand noch bei mir.
Kann Käufer das Fahrzeug noch ummelden?
Muss ich trotzdem Strafe für zwangsstilllegung bezahlen?
Gruss
Wie schaut es aus, wenn man vom Ordnungsamt bereits die Stilllegung angekündigt bekommen hat, wegennicht bezahlter KFZ Versicherung, aber nun über eine andere Versicherung aber neu Versichert ist?
Wie lange dauert die Übermittlung der evBÜ?
Wie geht es in so einem Fall weiter?
Frage: Ich bin Halter eines PKW Audi und mein Gatte ist Versicherungsnehmer. Mein Gatte und das Auto befinden sich in Italien. Das Fahrzeug ist schon seit längerem ohne TÜV. Wir leben „in Scheidung“ und ich muss immer die Strafzettel meines Gatten bezahlen – jetzt eine alte Strafe mit mittlerweile Anwalts- und Gerichtskosten von 1.055,– €. Ich möchte diese Sache gerne endgültig erledigen – kann ich unter diesen Umständen eine Zwangsstillegung beantragen? Die Autopapiere und die Autoschilder hat mein Mann natürlich in Italien und wird sie mir auch nicht aushändigen!
Danke für eine Rückmeldung und beste Grüße
U. Lamprati
Auto wurde verkauft und habe auch im Vertrag eingetragen, dass es binnen 3 Tagen abgemeldet wird. Die Käufer haben mir versichert, dass es 2 tage später passieren wird. Aber jetzt, 5 tage später vertrösten die mich und sagen zwar, dass es abgemeldet ist, haben mir aber meine wunschkennzeichen noch nicht vorbei gebracht. Ich habe gestern sogar angeboten sie selbst abzuholen…aber werde wieder vertröstet.
Kannst keinem mehr trauen heutzutage. Das Wort eines Mannes ist nichts mehr wert.
Ich habe das gleiche Problem, wie heißt denn der Käufer Ihres Autos. Vielleicht handelt es sich ja um die gleiche Person.
Hallo guten Tag
Ich habe das gleiche Problem wie Alex.
Der Käufer meldet das Fahrzeug einfach nicht ab oder um, was kann ich tun. mfg Sal
Ich habe das selbe Problem, leider kommt der Käufer auch noch aus einem anderen Landkreis. Da der Verkauf über meine Schwiegereltern lief und diese nur nen Dreizeiler als Vertrag gemacht haben, habe ich auch nur einen Namen. Die Handynummer ist nur noch aus und auch bei WhatsApp gelöscht. Hat jemand Erfahrungen oder Ideen was ich machen kann? Lg