Fahrer, die auf mehrspurigen Autobahnen dauerhaft die Mittelspur befahren und dabei auch noch vergleichsweise langsam unterwegs sind, stellen nicht nur ein Ärgernis für die anderen Fahrzeugführer dar. Mittelspurschleicher können sogar das Unfallrisiko erhöhen. Andere Fahrer könnten sich etwa dazu angeregt fühlen, diese rechts zu überholen. Andere Verkehrsteilnehmer, die vielleicht gerade auf die rechte Spur einscheren wollen, müssen mit diesen Überholvorgängen nicht rechnen und können so von den Überholenden überrascht werden.
Auch der für den ordnungsgemäßen Überholvorgang erforderliche Spurwechsel stellt ein erhebliches Risiko dar, denn die Überholenden müssen nicht nur einen, sondern gleich zwei Spurwechsel vollziehen. Doch wie genau sieht es eigentlich aus: Dürfen Sie Mittelspurschleicher auf der Autobahn ausnahmsweise auch rechts überholen? Und welche Sanktionen können auf die Mittelspurblockierer vielleicht selbst zukommen?
Inhaltsverzeichnis
Im Video: Die wichtigsten Infos zu Mittelspurschleichern kompakt
FAQ: Mittelspurschleicher
Nein. Auch wenn Mittelspurschleicher eine Verkehrsbehinderung darstellen, so gestattet dies noch nicht das Überholen von rechts. Auch in diesem Fall müssen Sie auf die linke Spur der Autobahn wechseln, um die langsamen Fahrer ordnungsgemäß zu überholen.
Wenn Sie trotz eines Verbotes andere Fahrer rechts überholen, dann kann das ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einbringen. Eine detaillierte Übersicht zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.
Ja. Wenn Fahrer dauerhaft die mittlere Fahrspur auf Autobahnen blockieren, verstoßen sie dabei zumeist auch gegen das Rechtsfahrgebot. Behindern sie dadurch andere, kann das ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt nach sich ziehen. Fahren Mittelspurschleicher zudem ohne Grund zu langsam und behindern dadurch den Verkehr, kann das mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro geahndet werden.
Bußgeldtabelle: Mittelspurschleicher
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
ohne triftigen Grund zu langsam fahren mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 20 € | ||
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 € | 1 | |
... mit Unfallfolge | 100 € | 1 | |
missbräuchliche Verwendung der Lichthupe | 5 € | ||
verbotswidrig rechts überholen (außerorts) | 100 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 120 € | 1 | |
... mit Unfallfolge | 145 € | 1 | |
Nötigung im Straßenverkehr | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe | 2-3 | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Auch Mittelspurschleicher dürfen Sie nicht rechts überholen
Auch wenn die Versuchung auf der Autobahn groß zu sein vermag: Ein Mittelspurschleicher gibt Ihnen dennoch keine Berechtigung, ausnahmsweise auf der rechten Spur zu überholen. Wollen Sie an diesem Vorbeiziehen, müssen Sie also dennoch von der rechten in die linke Spur wechseln und dann den Überholvorgang einleiten. Seien Sie bei dem doppelten Fahrspurwechsel besonders aufmerksam.
Überholen Sie einen Mittelspurschleicher dennoch verbotswidrig rechts, können ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg die Folge sein. Gefährden Sie durch den Überholvorgang andere, dann kann das Bußgeld auf 120 Euro steigen.
Darüber hinaus ist es auch nicht zulässig, einen vor Ihnen fahrenden Mittelspurschleicher mittels Lichthupe oder gar zu dichtem Auffahren dazu anzuregen, endlich schneller zu fahren oder in die rechte Spur zu wechseln. Ein solches Verhalten ist nicht nur gefährlich, sondern kann Ihnen auch als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, für die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren in Betracht kommen kann.
Im Video: Wann darf man rechts überholen, wann nicht?
Es drohen auch Sanktionen für Mittelspurschleicher
Aber auch Mittelspurschleicher sind nicht vor Sanktionen sicher. Da sie durch ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer behindern und zu riskanten Fahrmanövern animieren können, sieht der Bußgeldkatalog auch in ihrem Fall Sanktionen vor. In Betracht kommen dabei im Wesentlichen zwei mögliche Verstöße:
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: Es ist stets möglichst weit rechts zu fahren. Das gilt insbesondere auch auf mehrspurigen Autobahnen. Mittelspurschleicher aber missachten das Rechtsfahrgebot. Behindern sie dadurch andere Fahrer, kann das ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
- Zu langsames Fahren: Grundsätzlich ist auf Autobahnen keine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben. Festgelegt ist rechtlich nur, dass lediglich Fahrzeuge Autobahnen befahren dürfen, die aufgrund ihrer Bauart eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h erreichen können. Doch: Fährt ein Fahrer ohne triftigen Grund zu langsam und behindert dadurch andere, kann das eine Geldbuße von 20 Euro bedeuten.