Halten sich Fahrer und Unternehmen nicht an die Vorschriften der „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“, müssen sie mit Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro rechnen. Was gemäß Bußgeldkatalog für Sanktionen vorgesehen sein können, ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Unternehmen | |
Beförderung ohne Genehmigung | bis 20.000 EUR |
Beförderung ohne behördliche Zustimmung zu Entgelten oder Fahrplänen | bis 10.000 EUR |
Instandhaltungspflicht nicht eingehalten | bis 10.000 EUR |
Fahrten ordnungswidrig angeordnet oder zugelassen | bis 10.000 EUR |
Fahrzeug betrieben ohne vorgeschriebene Fahrpläne oder Ausrüstung | 25 bis 10.000 EUR |
Untersuchungsbericht oder Prüfbuch nicht vorgelegt | 50 bis 5.000 EUR |
Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet | 50 bis 5.000 EUR |
Fahrgastbeförderung ohne entsprechende Fahrerlaubnis zugelassen | 75 EUR 1 |
Fahrer | |
Beförderung ohne Genehmigung | bis 20.000 EUR |
Alkoholverbot missachtet | 150 bis 10.000 EUR |
vorsätzlich oder fahrlässig Fahrgäste nicht über Anschnallpflicht informiert | 50 bis 10.000 EUR |
Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet | 50 bis 5.000 EUR |
während der Fahrt ein TV-Gerät betrieben | bis 10.000 EUR |
im Taxenverkehr unberechtigte Entgelte gefordert | bis 10.000 EUR |
Fahrgastbeförderung ohne entsprechende Fahrerlaubnis betrieben | 75 EUR 1 Punk |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: BOKraft
Hierbei handelt es sich um eine Bundesverordnung, welche Vorschriften für den Betrieb im Personenkraftverkehr beinhaltet. Hierzu gehören unter anderem Promillegrenzen und bestimmte Verhaltensregeln für das Fahrpersonal. Darüber hinaus sind auch Anforderungen an die verwendeten Fahrzeuge definiert.
Die BOKraft gilt im Taxi ebenso wie im Bus oder für Mietwagenunternehmen. An die Regelungen müssen sich alle Unternehmen und Fahrer halten, die gewerblich in der Personenbeförderung tätig sind. Für wen eine Ausnahme gilt, lesen Sie hier.
Missachten Unternehmen oder Fahrer die Vorschriften der BOKraft, drohen Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Wann welche Sanktionen zum Tragen kommen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Was ist die BOKraft und für wen gilt sie?
Die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“ (BOKraft) hat Bedeutung für alle, die gewerblich bzw. beruflich in der Personenbeförderung tätig sind. Diese Bundesverordnung dient dazu, einen gewissen Sicherheitsstandard in diesem Bereich zu gewährleisten und regelt die Umsetzung der Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Neben den Verhaltensregeln für das Fahrpersonal beinhaltet die Verordnung in ihren sechs Abschnitten Bestimmungen zum Betriebsablauf in Unternehmen sowie Anforderung an die eingesetzten Fahrzeuge.
Die BOKraft wird einem Gesetz gleichgestellt und gilt sowohl im Linien- als auch im Gelegenheitsverkehr. Letzteres bedeutet, dass die Vorschriften im Reisebusverkehr ebenfalls Anwendung finden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der BOKraft außer im Bus auch von Taxi- und Mietwagenunternehmen zu beachten.
Der Geltungsbereich der BOKraft ist in § 1 definiert. Demnach gilt Folgendes:
Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen.
Laut § 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt also die gewerbliche Personenbeförderung mit folgenden Fahrzeugen den Vorschriften der BOKraft:
- Busse (Oberleitungsbusse, Linienbusse, Reisebusse)
- Straßenbahnen
- Taxis
- Mietwagen
Unternehmen können sich jedoch ganz oder teilweise von den Regelungen freistellen lassen. Gemäß § 43 BOKraft ist es möglich, eine behördliche Ausnahmeregelung im Einzelfall zu beantragen. Weitere Ausnahmen sind in der Freistellungsverordnung zur BOKraft und zum PBefG festgehalten. Durch diese wird der Anwendungsbereich der BOKraft beschränkt. Ausgenommen von den Bestimmungen der Verordnung sind:
- Fahrten mit Schülern, Kindergartenkindern, Behinderten
- Fahrten auf nichtöffentlichen Straßen / Privatgelände
- Fahrten und Beförderungen durch Polizei / Bundeswehr in deren Fahrzeugen
- Unentgeltliche Fahrten in Kfz, die nicht mehr als sechs Personen (mit Fahrer) befördern können
- Fahrten von Unternehmen zur Arbeitsstelle, die zur Beförderung von eigenen Arbeitnehmern bzw. für die Arbeiten notwendigen Personen dienen (gleiche Ausgangs- und Endpunkte für mindestens ein Jahr)
- Fahrten zur Beförderung von Angestellten im Betrieb, auf dem Betriebsgelände, Arbeitsstätten des gleichen Unternehmens
- Fahrten von kirchlichen bzw. religiösen Gemeinschaften zum Gottesdienst
- Fahrten bei Umzügen unter Mitnahme von beteiligten Personen
Die wichtigsten Regelungen der BOKraft
Unternehmen, deren Tätigkeit unter die Regelungen der BOKraft fallen, müssen gemäß § 3 der Verordnung dafür Sorge tragen, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Sie müssen ihr Personal entsprechend unterweisen und schulen. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass das Fahrpersonal die notwendigen Befähigungen für die Personenbeförderung besitzt. Ist ein Fahrer für diese Tätigkeit ungeeignet, dürfen Unternehmen das Fahren weder zulassen noch anordnen.
In § 8 BOKraft sind die Regelungen zum Verhalten im Fahrdienst definiert. Unter anderem ist hier auch eine Promillegrenze bestimmt, die sich deutlich von den gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet. Für Fahrpersonal im Linien- und Gelegenheitsverkehr gilt ein striktes Alkoholverbot. Zudem sind Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Fahrgäste sicher befördert werden und wenn nötig, den Sicherheitsgurt anlegen.
Außerordentliche Hauptuntersuchung: Die BOKraft sieht eine Prüfung vor
In der BOKraft (§§ 41 – 42) ist bestimmt, dass Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden, einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden müssen. Dies ist per Bericht oder Prüfbuch festzuhalten und bei Bussen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Zudem findet eine außerordentliche Hauptuntersuchung statt, wenn das Fahrzeug für das Unternehmen das erste Mal in Betrieb geht. So stellen Unternehmen sicher, dass das Fahrzeug den Anforderungen der BOKraft entspricht. Ist dieser Nachweis durch die Betriebszulassung bereits erfolgt, ist eine außerordentliche HU nicht notwendig.
Neben den Sicherheitsanforderungen wird in § 26 BOKraft bzw. in den Anlagen zum Paragraphen auch bestimmt, welche Abmessung an den Fahrzeugen angebrachte Schilder haben müssen oder dürfen. Das trifft zum Beispiel auf Taxi- oder Schulbusschilder zu.
Sanktionen: Verstöße gegen die BOKraft sind teuer
Wann Fahrer oder Unternehmen gegen die Regelungen der BOKraft verstoßen, ist in § 45 der Bundesverordnung festgelegt. Allerdings gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, sodass sich Sanktionen in den Bundesländern unterscheiden können. Oftmals wird auch nach Einzelfall entschieden, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Summen von 10.000 oder 20.000 Euro sind hier durchaus möglich. Bußgelder können sowohl für Unternehmen und Fahrer als auch für Fahrgäste anfallen, wenn diese sich ordnungswidrig verhalten.