Das Bußgeld in Raten zahlen – Geht das überhaupt?

Wird ein Autofahrer dabei erwischt, wenn er zu schnell unterwegs ist oder gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und im Zuge dessen andere im Straßenverkehr gefährdet, so muss er damit rechnen, dass er innerhalb kurzer Zeit Post von der zuständigen Bußgeldstelle bekommt.

Ein Bußgeldbescheid ist für den Betroffenen immer ärgerlich. Das Geld hätte er auch für etwas anderes ausgeben können – manchmal kommt er aber besonders ungelegen, beispielsweise in einer finanziellen Notlage. In solch einer Situation kommen viele Fragen auf: Ich kann das Bußgeld nicht bezahlen, was soll ich nun tun? Kann man das Bußgeld auch in Raten zahlen? Wie muss der Antrag dafür aussehen? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Bußgeld – Ist eine Ratenzahlung möglich?

Wünschen Sie für das Bußgeld eine Ratenzahlung, müssen Sie einen Antrag stellen.
Wünschen Sie für das Bußgeld eine Ratenzahlung, müssen Sie einen Antrag stellen.

Sollten Sie finanziell nicht dazu in der Lage sein, ein Bußgeld zu bezahlen, so dürfen Sie nicht untätig bleiben und haben kein Recht dazu, die Zahlung zu unterlassen.

Zahlen Sie das Bußgeld nicht, so bekommen Sie zunächst eine Mahnung, bevor schließlich Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, die schlimmstenfalls mit einer Erzwingungshaft beendet werden.

All diese Maßnahmen erhöhen die Kosten des ursprünglichen Bußgeldbescheids.

Um diese Vorgänge zu vermeiden, können Sie in vielen Fällen das Bußgeld in Raten abzahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie schlüssig darlegen können, warum Ihnen die fristgemäße Zahlung des Bußgelds nicht zuzumuten ist. Zu diesem Zweck müssen Sie einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

Antrag auf Ratenzahlung für das Bußgeld: Muster

Wünschen Sie eine Ratenzahlung für das Bußgeld, so müssen Sie hierfür bei der zuständigen Bußgeldstelle einen Antrag stellen. Dieser sollte folgendermaßen aufgebaut sein:

Bußgeld als Ratenzahlung beantragen: Muster

 

Name
Anschrift

Bußgeldstelle
Adresse

Ort, Datum

Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen __________________ vom (Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

[Darlegung der Gründe, warum Sie das Bußgeld nicht fristgemäß in einem Beitrag begleichen können]

[Angabe eines Zahlungsvorschlages mit Anzahl und Höhe der Raten, beispielsweise:

Ich beantrage eine Zahlung in ______ monatlichen Raten in Höhe von _________ Euro.]

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Möchten Sie das Bußgeld als Ratenzahlung begleichen, ist es nötig, dass Sie diesem Antrag Nachweise beifügen, die belegen, warum Ihnen die fristgemäße Bezahlung des Betrags nicht möglich ist. Dies kann unter anderem ein Bescheid über Arbeitslosengeld, Kontoauszüge oder eine Bestätigung über den laufenden Sozialhilfebezug sein.

Sollten Sie das Bußgeld in Raten zahlen wollen, bieten viele Bußgeldstellen auch spezielle Formulare als Download an. Wird der Antrag genehmigt, so können Sie das Bußgeld als Ratenzahlung begleichen.

FAQ: Bußgeld in Raten zahlen?

Kann ich ein Bußgeld in Raten bezahlen?

Ja, oftmals ist die Ratenzahlung einer Geldbuße möglich.

Was muss ich dafür tun?

Für den Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes können Sie unser kostenloses Muster nutzen. Legen Sie dem Schreiben Nachweise über Ihre Zahlungsunfähigkeit wie etwa Kontoauszüge bei.

Was passiert, wenn ich gar nicht auf einen Bußgeldbescheid reagiere?

Im schlimmsten Fall folgt auf mehrere Mahnungen ein Vollstreckungsbescheid und sogar eine Erzwingungshaft.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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1 Kommentare zu “Das Bußgeld in Raten zahlen – Geht das überhaupt?

  1. TiHa

    Vielen Dank!

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