Ein Schild zeigt an, wann ein Überholverbot besteht

Missachten Sie das Verkehrszeichen zum Überholverbot, müssen Sie mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog rechnen:

Ver­stoßBuß­geldPunkteFahr­verbot
Zeichen 276, 277 miss­achtet70 EUR1
Zeichen 276, 277 bei un­klarer Verkehrs­lage miss­achtet150 EUR1
... mit Ge­fährdung250 EUR21
... mit Unfall­folge300 EUR21

Bußgeldrechner bei Überholverstößen

FAQ: Verkehrsschilder zum Überholverbot

Was bedeutet das Schild „Überholverbot“?

Ein Überholverbot kann entweder durch das Verkehrszeichen 276 oder das Verkehrszeichen 277 dargestellt sein. Dann besteht auf der Strecke, an der die Zeichen aufgestellt sind, entweder ein grundsätzliches Überholverbot oder eines für bestimmte Fahrzeuge. Zusatzzeichen am Überholverbotsschild können dieses beispielsweise auf eine bestimmte Strecke oder eine Uhrzeit beschränken.

Für wen gilt das Schild „LKW-Überholverbot“?

Das Zeichen 277 gilt gemäß den Bestimmungen der StVO für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Ausgenommen von dieser Regelung sind PKW und Busse. Mehr Informationen zu den Bestimmungen finden Sie hier.

Mit welchen Sanktionen ist bei der Missachtung von einem Überholverbot bzw. vom Schild zu rechnen?

Ignorieren Sie ein Überholverbot, welches per Schild angezeigt wird, müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 70 und 300 Euro rechnen. Hinzukommen Punkte und eventuell auch ein Fahrverbot. Die Tabelle bietet einen Überblick zu möglichen Sanktionen.

Video: Weitere Informationen zum Überholverbot

Weitere Informationen zum Überholverbot bietet Ihnen dieses Video.
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Überholverbotsschilder: Welche gibt es und was bedeuten sie?

Wann und wie überholt werden darf, ist gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Insbesondere § 5 StVO ist hier von Bedeutung. Aber nicht nur die Vorschriften zum Überholen sind hier zu finden, auch Vorgaben dazu, wann dieses untersagt ist, sind festgehalten. Darüber hinaus ist bestimmt, wie ein Überholverbot durch ein Schild angezeigt wird. Demnach ist unter Absatz 3 in § 5 StVO Folgendes bezüglich der Anweisung „überholen verboten“ durch ein Schild zu finden:

Das Überholen ist unzulässig:

[…] 2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.

Für ein Überholverbot bzw. dessen Schilder und deren Bedeutung sowie die dann vorgeschriebene Verhaltensweise ist die Anlage 2 StVO wichtig. In dieser finden sich Erläuterungen zu den entsprechenden Zeichen. Gemäß diesen Bestimmungen handelt es sich um Vorschriftszeichen, die von Verkehrsteilnehmern befolgt werden müssen.

Ein Überholverbot kann durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sein.
Ein Überholverbot kann durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sein.

Das bekannteste Straßenschild zum Überholverbot dürfte das Zeichen 276 sein. Es ist kreisförmig mit einem weißen Hintergrund und einem roten Rand. Auf diesem Hintergrund sind zwei PKW-Piktogramme abgebildet. Das linke von beiden ist rot, das rechte schwarz. Dies bedeutet, dass auf dieser Strecke ein „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ (Anlage 2 StVO) zu beachten ist. Ein solches Überholverbot wird aufgehoben durch das Schild 280, welches im Prinzip das gleiche darstellt wie Zeichen 276, dieses Mal nur in Grau und mit fünf schwarzen Querstrichen darüber.

Ein Überholverbot durch das Schild 277 unterscheidet sich nur in dem Punkt, dass das linke rote Fahrzeug einen LKW symbolisiert und somit nur für Fahrzeuge gilt, die ein Gesamtgewicht von über 3,5 t haben. Ausgenommen sind gemäß den Erläuterungen aus Anlage 2 StVO PKW und Busse. Auch hier kann das Überholverbot-Ende durch ein Schild angezeigt sein. Zeichen 281 ist ebenfalls die graue Variante das Zeichens 277 und mit fünf Querstrichen versehen. Sollen alle geltenden Überholverbote aufgehoben werden, kommt das Zeichen 282 zum Einsatz, welches keine Piktogramme beinhaltet aber weiterhin die Querstriche besitzt.

Zeichen 276: Überholverbot
Zeichen 276: Überholverbot für
Kraftfahrzeuge aller Art
Zeichen 277: Überholverbot LKW
Zeichen 277: Überholverbot für
Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Zeichen 280: Ende Überholverbot
Zeichen 280: Ende des Überholverbots
für Kraftfahrzeuge aller Art
Zeichen 281: Ende Überholverbot LKW
Zeichen 281: Ende des Überholverbots
für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Zeichen 282: Ende aller Überholverbote
Zeichen 282: Ende sämtlicher streckenbezogener
Geschwindigkeitsbeschränkungen
und Überholverbote

Weitere Verkehrszeichen zum Überholverbot

Auch Markierungen können als Verkehrszeichen ein Überholverbot anordnen.
Auch Markierungen können als Verkehrszeichen ein Überholverbot anordnen.

Neu eingeführt wurde das Zeichen 277.1 welches im Kreis links einen roten PKW und rechts ein schwarzes Fahrrad sowie einen schwarzen Roller zeigt. Dies bedeutet, dass mehrspurige Kraftfahrzeug einspurige Fahrzeuge nicht überholen dürfen.

Auch andere Verkehrszeichen können ein Überholverbot anzeigen. Ein Schild ist in diesem Fall dann allerdings nicht vorhanden. Die Zeichen 295 und 296 stellen ein grundsätzliches Überholverbot dar. Hierbei handelt es sich um weiße durchgezogene Linien, die entweder allein (295) oder zusammen mit einer gestrichelten weißen Linie (296) auf der Fahrbahn aufgebracht sind. Beim Zeichen 295 ist das Überholen von allen Fahrtrichtungen aus untersagt. Das Zeichen 296 verbietet dies nur in der Fahrtrichtung auf dessen Seite sich die durchgezogene Linie befindet. Diese Linie darf von einem Fahrzeug nicht überfahren werden.

Zeichen 277.1: Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge
Zeichen 277.1: Verbot des Überholens
von einspurigen Fahrzeugen
für mehrspurige Kraftfahrzeuge
und Krafträder mit Beiwagen
Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung
Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung,
Begrenzung von Fahrbahnen und Sonderwegen
Zeichen 296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Zeichen 296: Fahrstreifen B Fahrstreifen A
Einseitige
Fahrstreifenbegrenzung

Schild zum Überholverbot: Mit Zusatzschild näher bestimmt

Beim Überholverbot kann das Schild mit einem Zusatzschild ausgestattet sein. Diese kann das Verbot auf bestimmte Fahrzeuge, Streckenlängen oder auch Zeiträume begrenzen. Ein solches Zusatzzeichen ist rechteckig mit weißem Hintergrund und schwarzem Rand. Auf dem Hintergrund sind dann in Schwarz die zusätzlichen Informationen zu sehen.

Ein Zusatz am Überholverbotsschild kann für LKW ab einem bestimmten Gewicht das Verbot anordnen.
Ein Zusatz am Überholverbotsschild kann für LKW ab einem bestimmten Gewicht das Verbot anordnen.

Ist beispielsweise 7,5 t zu lesen, bedeutet dies, dass das Überholverbot auf Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 t beschränkt ist und somit auch nur für diese gilt. Werden beim Verkehrsschild fürs Überholverbot mit dem Zusatzschild zum Beispiel 4 km angezeigt, gilt das Verbot nur auf der Länge von vier Kilometern. Hier können zusätzliche Pfeile links und rechts von der Ziffer zudem anzeigen, in welche Richtung diese vier Kilometer gelten.

Sind auf dem Zusatz das Wort „auch“ und Piktogramme von Bussen und PKW mit Anhängern abgebildet, gilt das Überholverbot also auch für diese Fahrzeuge.

Ende vom Überholverbot: Ohne Schild

Ein Überholverbot, das per Schild angezeigt wird, kann auch enden, wenn keine Verkehrszeichen dies anzeigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Überholverbot in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen aufgestellt ist und die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. In der Regel zeigen hier auch durchgezogene weiße Linien an, dass ein Überholen nicht zulässig ist. Sind Überholverbotsschilder mit einem Zusatz versehen, der die Länge der Verbotsstrecke einschränkt, endet das Verbot in der Regel, wenn diese Strecke zu Ende ist.

Einsatz vom Überholverbot per Schild

Ist eine Strecke fürs Überholen ungeeignet bzw. zu gefährlich und sollen Verkehrszeichen dies hervorheben, wird meist ein Überholverbot per Schild angeordnet. Das kann auch Landstraßen, in Städten oder auf der Autobahn der Fall sein. So ist es nicht selten, dass ein Überholverbot in einer Baustelle durch das Schild angezeigt wird. Um gefährliche Situationen wie zum Beispiel Elefantenrennen zu verhindern und den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, kommt ein Überholverbot per Schild auf der Autobahn meist für LKW zum Einsatz.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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