Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr in Deutschland und allen anderen EU-Staaten zugelassen sind, müssen haftpflichtversichert sein. So wird sichergestellt, dass Unfallopfern Schäden erstattet werden, die ihnen unverschuldet zugefügt wurden.
So werden auch im Rahmen der Schadensregulierung die Kosten für Reparaturen übernommen, um das Fahrzeug des Geschädigten in den Zustand zurück zu versetzen, den es hatte, bevor sich der Unfall ereignete. Doch was ist, wenn dies nicht gewünscht ist? Hat der Geschädigte das Recht, sich den Kfz-Haftpflichtschaden auszahlen zu lassen?
Prinzipiell ist zu sagen: Ja, es ist möglich, den Unfallschaden selbst zu reparieren und den Schadensersatz als Geldwert einzufordern. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.
Ob Sie den Kfz-Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen, sollte von bestimmten Faktoren abhängig gemacht werden, die wir im Folgenden erläutern wollen.
Inhaltsverzeichnis
Kleiner Schaden am Auto: Kfz-Schaden auszahlen lassen, kann sich lohnen
Bei Beulen oder Lackschäden, die die Fahrtauglichkeit oder Sicherheit des Kfz nicht beeinträchtigen, ist es eine Überlegung wert, keine Werkstatt mit der Reparatur zu beauftragen und den Unfallschaden bei Bedarf selbst zu reparieren.
Ihr Schadensersatzanspruch geht dadurch nicht verloren. So ist die Versicherung der Gegenseite dazu verpflichtet, eine „fiktive Abrechnung“ zu begleichen.
Diese entspricht dem Wert einer professionellen Werkstattreparatur und wird von einem Unfall-Gutachter ausgestellt.
Unfallschaden nicht reparieren lassen: Die fiktive Abrechnung
Die Schadenssumme einer fiktiven Abrechnung ist regelmäßig geringer , als es bei einer tatsächliche Reparatur in einer Werkstatt zu erwarten wäre. So muss ein Versicherungsunternehmen etwa keine Umsatzsteuer für nicht erbrachte Leistungen auszahlen. Paragraph 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches sagt das ganz klar:
§ 249 BGB
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Auch andere Schadenspositionen sind nach einem Unfall streitbar. Oft kommt es darauf an, welcher Sachverständige das Gutachten verfasst.
So ist beispielsweise umstritten, ob Verbringungskosten in die fiktive Abrechnung einfließen oder nicht. Gemeint sind Transportkosten des Unfallfahrzeuges in eine andere Werkstatt oder Lackiererei bei speziellen Arbeiten. Auch die Unterbringung des Wagens verursacht Kosten, die nicht in jedem Gutachten auftauchen.
Wenn Sie den Unfallschaden also nicht reparieren lassen und stattdessen ermitteln wollen, wie hoch dieser ist, sollten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und einen eigenen Gutachter beauftragen. Denn auch wenn das Gutachten der gegnerischen Versicherung bereits vorliegt, ist diese verpflichtet, auch einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu bezahlen.
Erfahrungsgemäß fällt der ermittelte Schaden bei von der Versicherung erstellten Gutachten geringer aus. Widerspricht die Haftpflicht der von Ihnen vorgelegten fiktiven Schadensabrechnung für das Fahrzeug vehement und weigert sich, die Kosten zu übernehmen, kann ein Gericht einen dritten Gutachter beauftragen.
Unfallschaden selbst reparieren und Unfallschaden auszahlen lassen? Die Versicherung kann auch widersprechen
In einigen Fällen kann es schwierig werden, sich den Autoschaden von der Versicherung auszahlen zu lassen. Auch die Zahlung des zweiten Gutachters übernimmt sie nur, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Wenn es hier Probleme gibt, sollte der Geschädigte unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, um zu seinem Recht zu kommen.
Sobald Unklarheiten am Gutachten bestehen oder der Verdacht aufkommt, dass Sie das Auto schwarz reparieren lassen, um sich den Schadensersatz aufzuteilen, wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Kaskoversicherung: Bei selbstverschuldeten Autounfall den Schaden auszahlen lassen?
Sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen, wenn die Versicherung von Ihnen zum Schutz bei Selbstverschulden abgeschlossen wurde (Kaskoversicherung), ist in der Regel nicht möglich.
Die Verträge enthalten fast immer eine Klausel, die ausschließt, dass Sie die Kfz-Versicherung den Schaden auszahlen lassen können.
FAQ: Unfallschaden auszahlen lassen
Ja, bei kleinen Schäden (z. B. Lackschaden) ist es möglich. In manchen Fällen können Sie den Unfall ohne Versicherung regulieren.
Ja, Sie können sich die Reparaturkosten erstatten lassen, auch wenn Sie selbst Hand angelegt haben.
Es wird eine fiktive Abrechnung erstellt.
Wenn ich die Reparaturkosten auszahlen lasse, muss ich nach 6 Monaten einen Nachweis bringen, dass ich das Fahrzeug noch halte?