Verkehrszeichen regeln nicht nur den Verkehrsfluss, weisen auf Gefahren hin oder geben bestimmte Verhaltensweisen vor. Sie dienen darüber hinaus auch als Wegweiser, Orientierungshilfen und wichtige Informationsgeber. So gibt beispielsweise ein Ortsschild an, wo eine Ortschaft beginnt und ab wann die Verkehrsregeln für innerorts zu befolgen sind. Es zeigt Verkehrsteilnehmern natürlich auch, wo sie sich gerade befinden.
Wie sieht ein Ortsschild in Deutschland normalerweise aus? Was ist zur Ortstafel in der StVO bestimmt? Welcher Unterschied besteht zwischen einem Ortseingangsschild und einem Ortsausgangsschild? Diese Fragen zum Thema beantworten wir im nachfolgenden Ratgeber und bieten einen Überblick zu den gängigen Ortstafeln in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Ortsschild
Ja. Ein Ortsschild ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ein offizielles Verkehrszeichen. Es gilt gemäß § 42 als Richtzeichen und wird als Ortseingangs- oder Ortsausgangsschild bezeichnet. In Anlage 3 zur StVO ist definiert, wie diese aussehen und was sie bedeuten.
Ab dem Ortsschild gelten gemäß StVO die Verkehrsregelung für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften. Beschränkungen bzw. anders lautenden Vorschriften enden mit dem Schild und gelten nur dann weiterhin, wenn sie durch ein zusätzliches Verkehrszeichen angezeigt werden.
Ja. Ab dem Ortseingangsschild ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren. Diese Vorgabe wird mit dem Ortsausgangsschild aufgehoben. Die Geschwindigkeit kann dann auf die außerorts zulässige erhöht werden, sofern kein Verkehrszeichen etwas anderes vorgibt.
Video: Wichtige Infos zu den Verkehrszeichen 310 und 311
Ortshinweisschild, Ortstafel: Die StVO beinhaltet wichtige Regelungen
Ein Ortsschild ist üblicherweise rechteckig und gelb. Auf diesem ist in Schwarz der Name des jeweiligen Ortes abgebildet. Bei einem Ortsausgangsschild kommt dann noch ein roter Querbalken hinzu. Üblicherweise sind beide Schilder an der gleichen Stelle zu finden und zwar so, dass auf der Vorderseite der Ortseingang und auf der Rückseite der Ortsausgang gekennzeichnet sind. Die Schilder können jedoch unter Umständen einzeln auf der jeweiligen Straßenseite auf gleicher Höhe aufgestellt sein. Das kommt allerdings selten vor. Wichtig ist, dass ein Ortsschild von der jeweiligen Fahrtrichtung aus gut erkennbar ist.
Das Verkehrszeichen „Ortsschild“ an sich gibt es nicht, denn in der StVO werden diese Zeichen als Ortseingangsschild und Ortsausgangsschild bezeichnet. In Anlage 3 zur StVO sind als Zeichen 310 (Vorderseite) und 311 (Rückseite) zu finden. Gemäß den Vorschriften aus § 42 StVO gelten sie als Richtzeichen und müssen von allen Verkehrsteilnehmern befolgt werden. Folgenden Vorgaben gelten, wenn Richtzeichen, aufgestellt sind:
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
Somit ist klar, dass ein Ortsschild nicht nur der Orientierung dient, sondern auch bestimmte Verhaltensweisen von den Verkehrsteilnehmern voraussetzt.
Neben den gelben Ortstafeln gibt es auch grüne Ortsschilder mit gelber Schrift (Zeichen 385). Laut den Erläuterungen in Anlage 3 ist dies ein Ortshinweisschild, welches nur dazu dient, eine Ortschaft zu benennen. Sie sind ausschließlich als Orientierungshilfe gedacht und ordnen keine direkten Ge- oder Verbote an. Ortsteile, die extra beschildert sind, können in Deutschland teilweise noch ein weißes, rechteckiges Schild mit schwarzer Schrift haben. Dieses Zeichen (ehemals 313) wird seit 2017 allerdings nicht mehr vergeben.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Ortsschilder in Deutschland aufgeführt:
Hebt ein Ortsschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf?
Laut den Bestimmungen der StVO kann eine Ortstafel Ge- und Verbote beinhalten. In diesem Fall haben die Verkehrszeichen Einfluss auf die zulässige Geschwindigkeit. Und dies gilt in beide Richtungen. Fahren Sie in einen Ort hinein, gelten ab dem Ortseingangsschild die erlaubten Geschwindigkeiten für den Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften. Und das ist auch dann zu beachten, wenn ein solches Schild außerhalb der eigentlichen Siedlung aufgestellt ist. Eine Orts- oder Gemeindegrenze muss nicht bebaut sein, um zu gelten.
Ab dem Ortsschild sind laut StVO dann höchsten 50 km/h erlaubt, sofern weitere Verkehrszeichen nichts anderes vorschreiben. Achten Sie darauf, dass Sie sich bereits frühzeitig auf eine Geschwindigkeitsreduzierung vorbereiten, denn das Tempolimit gilt ab dem Zeichen und nicht erst einige Meter danach. Vermeiden Sie ein abruptes Abbremsen, denn dies stellt eine Gefährdung und das Unfallrisiko deutlich erhöht.
Aber auch wenn Sie den Ort wieder verlassen, hat dies Auswirkungen auf das erlaubte Tempo. Das Ortsausgangsschild hebt die Beschränkungen, die innerhalb geschlossener Ortschaften gelten, auf. Passieren Sie also die Rückseite der Ortstafel, dürfen Sie mit einem PKW dann wieder bis zu 100 km/h schnell sein. Aber auch hier gilt: Zeigen Verkehrszeichen Tempolimits an, haben diese Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen und sind zu befolgen.
Blitzer: Nach einem Ortseingangsschild zulässig?
Wie beschrieben, gilt ab dem Ortseingangsschild nach StVO ein Tempolimit von 50 km/h. Fahren Sie zu schnell am Ortsschild vorbei, kann das durchaus teuer werden. Doch wo darf ein Blitzer stehen? Direkt hinter dem Ortsschild oder müssen einige Meter dazwischen sein?
Eine bundeseinheitliche Regelung zum Aufstellen von Blitzern gibt es nicht, da die Länder dies in ihren eigenen Rechtsverordnungen festlegen. Allgemein gilt aber, dass ein Blitzer nicht direkt hinter dem Ortsschild steht, sondern zwischen 100 und 200 Meter vom Verkehrszeichen entfernt.