Bussonderfahrstreifen: Welche Regeln gelten für die Nutzung?

Der Bussonderfahrstreifen ist allgemein als Busspur bekannt. Die Nutzung ist bestimmten Fahrzeugen vorbehalten. Missachten Verkehrsteilnehmer die Vorschriften zur Busspur, müssen sie mit Sanktionen gemäß dem gültigen Bußgeldkatalog zur Busspur rechnen.

VerstoßBuß­geldPunk­te,
Fahr­verbot
Busspur verbotswidrig benutzt15 €
... und den Linienverkehr dadurch behindert35 €
Abgebogen, ohne einen auf der Busspur geradeaus weiterfahrenden Fahrer des Verkehrs/Gegenverkehrs durchfahren zu lassen40 €
... andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet140 €1,
1 Monat
... mit Unfall­folge170 €1,
1 Monat
Halten auf dem Bus­­sonder­­fahr­streifen55 €
... mit Behinder­ung70 €
... mit Ge­gefährdung80 €
... mit Unfall­folge100 €
Parken auf dem Bus­­sonder­­fahr­streifen55 €
... mit Behinder­ung70 €
... mit Ge­gefährdung80 €
... mit Unfall­folge100 €

FAQ: Bussonderfahrstreifen

Was ist ein Bussonderstreifen?

Der Bussonderfahrstreifen bzw. die Busspur ist ein Fahrstreifen, der durch das Verkehrszeichen 245 und Markierungen auf der Fahrbahn ausgewiesen wird. Die Nutzung dieses Fahrstreifens ist gemäß den Verkehrsregeln nach StVO nur bestimmten Fahrzeugen erlaubt.

Wer darf auf der Busspur fahren?

Die Busspur befahren dürfen nur Fahrzeuge, die im Linienverkehr unterwegs sind. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist die Nutzung untersagt. Erst wenn ein Zusatzzeichen das Fahren auf der Busspur erlaubt, dürfen andere Fahrzeuge diese nutzen.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn die Busspur unerlaubt genutzt wird?

Wenn Sie die Busspur unerlaubt benutzen, droht zunächst ein Verwarngeld von 15 Euro. Halten oder Parken Sie ordnungswidrig auf dem Bussonderfahrstreifen, bewegen sich die Sanktionen zwischen 55 und 100 Euro. In der Tabelle finden Sie ein Überblick zu möglichen Sanktionen.

Video: Benutzung des Bussonderfahrstreifens

In diesem Video erfahren Sie, wer berechtigt ist, die Busspur zu nutzen.
In diesem Video erfahren Sie, wer berechtigt ist, die Busspur zu nutzen.

Bussonderfahrstreifen: Verkehrszeichen 245 weist einen solchen aus

Busspur: Ein Schild und Fahrbahnmarkierungen weisen einen solchen Sonderfahrstreifen aus.
Busspur: Ein Schild und Fahrbahnmarkierungen weisen einen solchen Sonderfahrstreifen aus.

Der Bussonderfahrstreifen ist Teil der Fahrbahn und gehört somit zum öffentlichen Straßenland. Diese besondere Fahrspur wird durch ein Verkehrszeichen und Markierungen auf der Fahrbahn für alle Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. Gemäß StVO wird die Busspur durch das Vorschriftszeichen 245 ausgewiesen.

Hierbei handelt es sich um ein rundes Schild mit blauem Hintergrund, auf dem ein weiße Piktogramm eines Busses dargestellt ist. Welche Bedeutung dieses Verkehrszeichen zur Busspur hat, ist zum einen in der Anlage 2 zur Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Zum anderen ist auch in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) festgehalten, was das Zeichen 245 im Straßenverkehr anzeigt:

Der Sonderfahrstreifen soll im Interesse der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs Störungen des Linienverkehrs vermeiden und einen geordneten und zügigen Betriebsablauf ermöglichen. Er ist damit geeignet, den öffentlichen Personenverkehr gegenüber dem Individualverkehr zu fördern.

Verkehrszeichen 245: Bussonderfahrstreifen
Verkehrszeichen 245: Bussonderfahrstreifen
Zeichen 245: Busspur für Taxi freigegeben
Verkehrszeichen 245: Busspur für Taxi freigegeben

Eine detailliertere Definition, für wen der Bussonderfahrstreifen generell freigegeben ist, findet sich dann in Anlage 2 der StVO. Demnach ist zu Zeichen 245 Folgendes bestimmt:

1. Anderer Fahrverkehr als Omnibusse des Linienverkehrs sowie nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs dürfen Bussonderfahrstreifen nicht benutzen.

Die so ausgewiesene Fahrspur steht also vorrangig dem Linien- bzw. öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung. Entsprechend ist die Nutzung durch andere Fahrzeuge untersagt.

Darf man auf der Busspur fahren?

Um einen Bussonderfahrstreifen nutzen zu dürfen, muss dies durch Zusatzzeichen angezeigt sein. Entgegen einiger Annahmen ist die Busspur für ein E-Auto oder ein Taxi nicht automatisch freigegeben. Ist ein Zusatzzeichen nicht vorhanden, darf die Busspur gemäß StVO nicht befahren werden.

Nachfolgend finden Sie einige dieser Zusatzzeichen, welche die Nutzung vom Bussonderfahrstreifen erlauben:

Zusatzeichen 1022: Radverkehr frei
Zusatzzeichen 1022: Radverkehr frei
Zusatzzeichen 1026-30: Taxi frei
Zusatzzeichen 1026-30: Taxi frei
Zusatzzeichen 1040-30: zeitliche Beschränkung
Zusatzzeichen 1040-30: zeitliche Beschränkung
Zusatzzeichen 1040-31: zeitliche Beschränkung Wochentage
Zusatzzeichen 1040-31: zeitliche Beschränkung Wochentage

Zusatzzeichen können die Busspur aber auch zeitlich begrenzen. So ist es möglich, dass eine Fahrspur nur zu bestimmten Tageszeiten als Busspur fungiert, beispielsweise im Berufsverkehr. Außerhalb der angegebenen Zeiträume darf die Spur dann von allen anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden.

Auf den Bussonderstreifen muss gewährleistet sein, dass der Linienverkehr durchfahren kann. Reisebusse zählen übrigens nicht dazu und dürfen die Busspur entsprechend nur benutzen, wenn auch dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist. Anders sieht das aus, wenn Rettungsfahrzeuge im Einsatz freie Fahrt haben müssen. In diesen Fällen dürfen diese den Bussonderfahrstreifen ebenfalls benutzen.

Dürfen Verkehrsteilnehmer auf der Busspur fahren, müssen sie die Verkehrs- und Lichtzeichen auf dieser beachten. Das bedeutet, wenn eine Ampel für die Busspur geschaltet ist, gilt diese für alle berechtigten Nutzern der Fahrspur.

Verkehrsregeln auf der Busspur: Was ist hier zu beachten?

Parken und Halten auf der Busspur ist grundsätzlich untersagt.
Parken und Halten auf der Busspur ist grundsätzlich untersagt.

Bezüglich der Verkehrsregeln auf einem Bussonderstreifen sollten Verkehrsteilnehmer sowohl auf diesem als auch im Verkehr neben der Busspur auf einiges achten. Das Überholen von Fahrzeugen auf dem Bussonderfahrstreifen beispielsweise ist nicht untersagt. Sie können also an diesen vorbeifahren. Aber Fahrzeuge auf dem Bussonderfahrstreifen haben grundsätzlich Vorrang zum Durchfahren. Das bedeutet beispielsweise beim Abbiegen, dass der Verkehr auf der Busspur durchzulassen ist. Sie müssen also warten, bis Sie der Bus bzw. die zulässigen Nutzer passiert haben, bevor Sie über die Busspur rechts abbiegen dürfen.

Das gilt auch, wenn Sie eine Parklücke am Straßenrand neben dem Bussonderfahrstreifen nutzen wollen. Vor dem Abbiegen in diese müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Busspur gefahrlos überfahren können. Das Einparken sollte dann zügig erfolgen, damit der nachfolgende Linienverkehr nicht behindert wird. Beim Verlassen der Parklücke ist wie beim normalen fließenden Verkehr auch auf der Busspur auf den Vorrang zu achten.

Des Weiteren ist das Halten und Parken auf einem Bussonderfahrstreifen nicht zulässig. Die Durchfahrt für den Linienverkehr muss jederzeit möglich sein. Stehen andere Verkehrsteilnehmer auf der Spur und blockieren diese, kann das neben einem Bußgeld auch weitere Folgen haben. Denn in diesem Fall kann Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden. Die Kosten dafür und für die eventuell notwendige Verwahrung müssen Sie allein tragen. Auf der Busspur zu parken, kann also wesentlich teuer werden als nur ein Bußgeld.

Die Durchfahrt auf dem Bussonderfahrstreifen stellt aber keinen Freifahrtschein für Tempoverstöße dar. Auch hier gelten die allgemeinen Vorgaben zu den Geschwindigkeiten oder die entsprechenden Verkehrszeichen. Werden Sie auf der Busspur von einem Blitzer erfasst, drohen die gleichen Konsequenzen wie auf anderen Straßen auch. In der Regel befinden sich diese Fahrspuren innerhalb geschlossener Ortschaften. Somit findet der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße innerorts Anwendung.

Bussonderfahrstreifen: Sanktionen bei der Missachtung der Verkehrsregeln

Befahren Sie den Bussonderfahrstreifen verbotswidrig, bedeutet dies ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro. Behindern Sie dadurch den berechtigten Verkehr, steigt das Verwarngeld auch 35 Euro. Noch teurer wird es, wenn Sie unberechtigterweise auf der Busspur Halten oder Parken. Das schlägt mit 55 Euro zu Buche. Wie bereits erwähnt, können zu diesen dann noch zusätzliche Kosten hinzukommen, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird.

Busspur: Ein Bußgeld droht z. B. wenn der Vorrang missachtet wird.
Busspur: Ein Bußgeld droht z. B. wenn der Vorrang missachtet wird.

Behindern Sie anderen durch das ordnungswidrige Halten oder Parken, müssen Sie dann mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen. Diese steigt auf 80 Euro, wenn Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Verursachen Sie einen Unfall, weil falsch auf der Busspur geparkt oder gehalten haben, werden 100 Euro fällig. Beim Halten und Parken ist zu beachten, dass Taxen den Bussonderfahrstreifen an einer Haltestelle nutzen dürfen, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Sie dürfen allerdings den nachfolgenden Verkehr dadurch nicht behindern.

Missachten Sie beim Abbiegen den Vorrang des Verkehrs auf einem Bussonderfahrstreifen, droht mindestens ein Verwarngeld von 40 Euro. Kommt eine Gefährdung dazu, zahlen Sie ein Bußgeld von 140 Euro, bekommen einen Punkt in Flensburg eingetragen und müssen mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Gleiches droht, wenn Sie durch Ihr Verhalten einen Unfall verursachen. Allerdings steigt das Bußgeld in diesem Fall dann auf 170 Euro.

Erwischt Sie ein Blitzer auf der Busspur gelten seit dem 09.11.2021 höhere Sanktionen. Diese liegen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts zwischen 30 und 800 Euro. Besondere Bußgelder gibt es auf einer Busspur, wie erwähnt, nicht. Im seltenen Fall, dass eine Busspur sich außerhalb geschlossener Ortschaften befindet, müssen Sie bei einem Tempoverstoß mit Bußgeldern zwischen 20 und 700 Euro rechnen.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen, Durchschnitt: 4,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert