Kein Autofahrer ist im Straßenverkehr immer hundertprozentig aufmerksam. Da kann es schnell geschehen, dass ein Schild übersehen und jemand mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird. Kurze Zeit später erhält der Betroffene dann einen Bußgeldbescheid, der hohe Kosten mit sich bringen kann.
Obwohl in Deutschland für jede Behörde strenge Regeln herrschen, was das Bußgeldverfahren betrifft, kann ein Bußgeldbescheid fehlerhaft sein. Woran erkenne ich aber, dass ein Bußgeldbescheid Fehler enthält? Wie sollte ich reagieren, wenn der Bußgeldbescheid falsche Angaben enthält? Kann ich Einspruch erheben? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Ist es ein Fehler, wenn…
So erkennen Sie Fehler im Bußgeldbescheid
Wenn Sie einen Bescheid erhalten, sollten Sie diesen zunächst gründlich prüfen. Bußgeldbescheide sind nämlich häufig fehlerhaft.
Welche Fehler können im Bußgeldbescheid auftreten?
Zum einen kann ein Bußgeldbescheid formelle Fehler aufweisen. Hierzu gehört unter anderem eine fehlende oder unvollständige Rechtsmittelbelehrung, falsche Namensangaben, falsche Adressangaben sowie falsche Angaben zu Tatzeit und –ort.
Des Weiteren können Messfehler dazu führen, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Wurde das Messgerät nicht korrekt justiert oder falsch platziert, so sind die Ergebnisse und das Bußgeldverfahren anfechtbar. Außerdem kann es vorkommen, dass das Gerät nicht ordnungsgemäß bedient wurde.
Fehlerhafter Bußgeldbescheid: So können Sie vorgehen
Sind die Angaben im Bußgeldbescheid falsch, können Sie Einspruch einlegen. Dies können Sie innerhalb einer zweiwöchigen Frist ab Zustellung des Bescheids tun. Sie sollten den Einspruch stets unter Angabe des Aktenzeichens an die zuständige Behörde schicken. Ein Anwalt kann Ihnen hierbei helfen.
Fazit: Fehler im Bußgeldbescheid
Entgegen der landläufigen Meinung weisen Bußgeldbescheide häufig Fehler auf. Diese erhöhen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch. Fragen Sie einen Anwalt um Rat, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie dann auch – sofern Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen – die Kosten für den Anwalt tragen müssen.
Außerdem muss bei einem Einspruch stets die festgelegte Frist gewahrt werden.
FAQ: Fehler im Bußgeldbescheid
Im Bußgeldbescheid kann zum Beispiel ein falscher Name oder ein anderes Kennzeichen angegeben sein.
Nein, das ist nicht unbedingt der Fall.
Ja, einen Einspruch können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides einlegen. Ob dieser aber auch Erfolg hat, ist eine andere Frage. Dafür können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.