Bußgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer?

Es gibt viele Situationen, in denen ein Fahrzeughalter sein Auto verleiht – zum Beispiel wenn er ein großes Auto besitzt und ein Freund recht sperrige Gegenstände transportieren möchte.

Was passiert aber, wenn dann mit dem verliehenen Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen wird? Wer muss auf den Bußgeldbescheid reagieren, wenn der Halter nicht der Fahrer ist? Wie läuft das Bußgeldverfahren in solch einem Fall ab? Wer kann wann Einspruch einlegen? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Der Anhörungsbogen – Angaben zum Verstoß

Wer zahlt den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer ist?
Wer zahlt den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer ist?

Wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, wird zunächst in den meisten Fällen ein Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde verschickt. Dieser enthält Informationen zum Verstoß und gibt an, zu welcher Zeit und an welchem Ort dieser festgestellt wurde. Auf diesen müssen Sie antworten und Angaben zu Ihrer Person machen.

Der Anhörungsbogen geht in den meisten Fällen an den Halter des Fahrzeugs, da die Polizei das Nummernschild notiert oder dieses auf einem Foto – meist dem Blitzerfoto – zu erkennen ist.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid – der Halter war jedoch nicht der Fahrer – können Sie auf dem Anhörungsbogen angeben, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben.

Stattdessen können Sie auf den eigentlichen Fahrer verweisen. Dieser wird darüber benachrichtigt und wenn der Verstoß zugegeben wird, bekommt der Betroffene dann den Bußgeldbescheid.

Dem Bußgeldbescheid entkommen? Halter war nicht der Fahrer

In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.
In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.

Sie müssen den Anhörungsbogen zwar mit den Angaben zu Ihrer Person zurücksenden, Angaben zur Sache müssen Sie jedoch nicht machen. Viele Kfz-Besitzer leben in der falschen Annahme, einem Bußgeldbescheid ausweichen zu können, sofern Sie die Angaben zum eigentlichen Fahrer unterschlagen.

In Deutschland gilt in vielen Fällen nicht – wie in vielen anderen europäischen Ländern – die Halterhaftung. Das Bußgeld kann nur vom Halter gefordert werden, sofern diesem bewiesen wird, dass er zur Tatzeit selbst gefahren ist.

Ausnahmen bestehen beispielsweise, wenn Sie die Hauptuntersuchung nicht rechtzeitig machen. In solch einem Fall wird der Fahrzeughalter von der zuständigen Behörde belangt.

Dann kann die Polizei aber weitere Ermittlungen anstellen, um den Fahrer ausfindig zu machen. Sind diese nicht erfolgreich, so kann im Verlauf des Bußgeldverfahrens ein Richter anordnen, dass der Halter künftig ein Fahrtenbuch führen muss.

Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid als Halter, obwohl Sie nicht der Fahrer waren, können Sie Einspruch einlegen. Dies können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides tun. Besonders, wenn eine hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, ist das ratsam. Ein Anwalt kann Ihnen hier helfen, damit Sie Ihr Recht durchsetzen können.

FAQ: Bußgeldbescheid – Halter nicht Fahrer

Warum geht der Bußgeldbescheid an den Halter?

Dieser lässt sich aufgrund des Kennzeichens leichter ermitteln. Er muss aber nicht haften, wenn er zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gefahren ist.

Ich habe mit dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen bekommen, muss ich den Fahrer angeben?

Sie sind nicht verpflichtet, auf dem Anhörungsbogen Angaben zur Sache zu machen.

Was ist, wenn ich in Reaktion auf einen Bußgeldbescheid einen anderen Fahrer angebe?

Sie dürfen nicht fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben. Eine falsche Verdächtigung kann als Straftat gewertet werden.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

201 Kommentare zu “Bußgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer?

  1. Stefanie

    Frage: Hat es negative Auswirkungen, wenn ich als Halter eines KFZ die Bußgeldbescheide (ohne Punkte) für einen Fahrer bezahle? Also auch wenn per Blitzerfoto zu erkennen ist, dass es sich nicht um mich selber handelt?

  2. Henry

    was soll ich machen,bekomme keinen tüv wei das ersatzteil nicht lieferbar ist,warte jz schon 6 monate darauf

  3. Tinnef

    Hallo,

    Ich wurde am Steuer mit Handy angehalten.
    Fahrzeughalter ist mein Vater. Bekomme ich Post oder mein Vater. Natürlich wurden auch meine Personalien geprüft (Ausweis, Führerschein und fahrzeugschein).

    Ich wollte eigl nur wissen ob ich den Brief bekomme oder mein Vater ?

    Lg

  4. Chr

    Hallo,

    wir (etliche Kollegen) parken oft in einer „toten“ Einbahnstraße (fahren falsch rein, drehen um und parken in Fahrtrichtung). Hin und wieder kommt es vor, dass man dann ein Knöllchen bekommt.
    Tatbestand 141185 (Missachtung Zeichen 267).
    Wir werden aber nie beim Durchfahren erwischt sondern Stunden später während des Parkens.
    Wie soll uns nun bewiesen werden wer das Fahrzeug dort abgestellt hat.

    Gruß Chr.

  5. Dkadiroglu

    Hallo,
    Ich bin mit dem Auto meiner Vater geblitzt worden.
    Meine Vater würde das auf sich übernehmen, also Strafe plus Punkt.
    Ist das überhaupt möglich?
    Foto bin ich eindeutig zu erkennen.
    Gruss

  6. Lavidyg

    Hallo ,
    Ich bin mit dem Auto von meinem Ehemann geblitzt worden. Und heute waren die Polizisten da um abgleich zu machen ?
    Wie lange darf die Polizei uns zuhause besuchen und einen abgleich führen ?

  7. Mc7770000

    Hallo,
    Ich bin mit dem Auto meiner Mutter geblitzt worden.
    Meine Mutter würde das auf sich übernehmen, also Strafe plus Punkt.
    Ist das überhaupt möglich?
    Foto bin ich eindeutig zu erkennen.
    Gruss

    1. yeahdude

      Ich frage für einen Freund, wo die situation die gleiche ist🤡 wie ist es ausgegangen?

  8. Bahmann

    Ich habe eine ander frage jemand ander hat mit Firmen Auto gefahren. Aber sie haben mich als Fahrer gennant. Aber Firma hat Bußgeld von 25 Euro bezahlt. Ist das ein Nachteil für mich? Muss Anhörungsbögen ausfüllen und Richtige Namen angeben?

  9. Mustermann

    Sie müssen nicht Beweisen das Sie es nicht waren, die Behörden müssen Ihnen beweisen das Sie es waren.

  10. Siegfried

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten wegen übrzogender HU über 8 Monate. Eigentümer des Autos ist mein Vater, der das Auto vor einigen Jahren gekauft, mir zur Verfügung gestellt hat. Damals war ich Student mit BaföG, es war Vater also klar, dass ich das Auto nicht unterhalten kann (bis auf Benzin), so lange ich Student bin. Daher hat er alle Steuern, Versicherungen (weil auch billiger auf seinen Namen), Reparaturen und TÜV bezahlt, also es im wesentlichen unterhalten. Ihm ist bekannt, wann Termine fällig sind, hatte ich auch rechtzeitig mitgeteilt. Ich bin auch heute noch Student, mit geringen Einkommen, kann also nach wie vor kein Auto unterhalten. Mein Vater unterhält insgesamt 3 Autos in dieser Form, darunter eines meines Bruders, der ebenfalls noch Student ist. Jetzt gibt es familiäre Konflikte mit meinem Vater, da ich ihm angeblich nicht genügend Aufmerksamkeit schenken würde und damit unausgesprochenen Streit um die Kosten Reparatur und TÜV. So lief die Zeit ins Land, einige Verwarnungen folgten, die er auch immer bezahlt hat.
    Zwar lagen die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere bei mir, aber ER hat sie auch nie angefordert, ich habe und hätte einen Zugriff darauf auch nie verweigert, damit er das Auto selbst zum TÜV bringt oder es generell abholt. Zum Tatzeitpunkt hatte ich zwar noch Schlüssel und Papiere, hatte das Auto aber vor gut 6+ Monaten abgestellt und nicht mehr in Nutzung. Aufforderungen, ich solle das rechtlich unsichere Auto in Werstatt und zum TÜV bringen, also in den öffentlichichen Verkehr, bin ich nicht nachgekommen, da ich das Risiko im Unfall-Fall nicht tragen wollte und kann. Es kann mich doch keiner zwingen dies zu tun und damit vielleicht eine wissendliche Fahrlässigkeit zu begehen? Das ich niemanden beauftragen kann, das Auto abzuschleppen um es in die Werkstatt zu bringen schließt sich schon aus, da ich auch alles andere nicht bezahlen kann, was meinem Vater bekannt war.
    Jetzt, beim Bußgeldbescheid hat er mich angegeben. Ich hatte den Anhörungsbogen bekommen, da ich in der Belehrung als verantwortlicher Fahrzeugführer beschrieben war. Ich hatte der Behörde mitgeteilt, dass ich per Def. kein Fahrzeugführer war, da nicht vor Ort zum Tatergehen, ich mir generell den beschriebenen Unterhalt eines Autos nicht leisten kann, dass er doch, wo er alle Verwarngelder bezahlt, die Verantwortung eigestanden habe und ich nicht gezwungen werden kann ein unsicheres Auto zu führen…
    Anwort der Behörde ist ein Bußgeldbescheid an mich und die unbegründete Aussage: „Ihre Angaben sind nach Überprüfung unzutreffend“. Was soll das heißen (als hätte ich gelogen!)?

    Im Versicherungsschein zum Auto steht, dass sich das Auto überwiegend bei Ihm in der Doppelgarage befindet und er der Versicherungsnehmer ist. Er hat mir mitgeteilt, dass er der Behörde gesagt habe, keinen Zugriff auf das Auto zu haben, was eine sehr allgemein gehaltene Formulierung ist, die aber offenbar genügt. Wie gesagt, ich habe einen Zugriff NIE verweigert, er nie erfragt.
    Derweilen habe ich ihm die Schlüssel und Papiere von mir aus gegeben, und plötzlich hat er das Auto abgeholt, ohne Probleme, ohne Kommentar. Ich habe für meinen Teil beschlossen, mich der Abhängigkeits-Ego-Spielchen (Keine Hilfe war von ihm je ohne Erwartungshaltung, die Unterordnung, Bestimmen, Macht haben heißt, verbunden. Ihm Dankbar sein reicht ihm nicht. Mehr kann ich aber nicht und ansonsten lasse ich mich nicht kaufen von ihm.) meines Vaters nicht mehr auszusetzen und will das Auto (falls er es zurück geben wollen würde) nicht mehr zurück.

    Wenn alles vorher von Ihm bezahlt wurde, auch die Verwarngelder (Schuldeingeständnis?), warum sollte dies plötzlich Anders gelten? Welche Argumente kann ich noch hervorbringen für den Einspruch gegen diesen Bescheid?

    Vielen Dank.
    Siegfried

  11. Bibi

    Hallo ich bin mit dem Firmenwagen nach Abzug der Toleranz innerorts 15 kmh zu schnell gefahren. Bekam heute von meinem AG den Bescheid und habe umgehend das Bußgeld bezahlt. Erst danach habe ich gesehen dass noch ein Anhörungsbogen dabei war.

    Muss ich den Bogen trotzdem noch verschicken, können die von der Stelle das ganze zuordnen wenn ja da ich keine Lust habe doppelt zu bezahlen?!

    Mfg

  12. A

    Ich hab mal eine Frage ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen ich bin mal mit einem Auto gefahren obwohl ich keinen Führerschein hatte.Mich wollte die Polizei anhalten ich bin aber davon gefahren weil es ein Polizist ohne Motorrad und Auto war konnte ich leicht davon fahren.im Nachhinein kam ein Brief erst zu meinen Eltern und auf dem Briefkopf stand der Name von dem Besitzer des Autos im nachhinein habe ich den selben Brief bekommen und der war an mich adressiert.Später wurde ich zur Polizei gerufen um meine Aussage zumachen und der Polizist sagte mir anhand von alten Blitzer Fotos wo sie als Beifahrer dabei waren konnten wir sie als Fahrer ausmachen.Deshalb meine frage darf die Polizei alte Blitzer Fotos benutzen um jemanden zu identifizieren oder ist das eigentlich Datenschutz.Ende vom lied wurde zu einer Geldstrafe und 1 Jahr Führerschein verbot verdonnert mfg

  13. Christine

    Mein Mann hat einen Brief zur Zeugenaussage Bekommen , da entweder meine Mutter oder ich an diesem Tag mit dem pkw gefahren sind Es wurde gefilmt wie das Handy in der Hand war und man drauf geschaut hat . Wen geben wir jetzt an , da wir nicht wissen wer es von uns war ? Oder wie bekommen wir das raus ?

  14. R.vh

    Servus

    na mal n frage

    Ich hab ein auto von mein geschäfft bekommen um ein abholung zu machen
    ich befand mir zur tatzeit in fahrer pause (lkw fahrer) hab ein famielein mitglied gefragt für mich zu fahren
    der führ zu schnell und würde mit laser geblitzt

    wir sehen uns änlich das foto ist von der seite und nicht wirklich gut
    nun so weit so gut

    mein mitglied der familie gesteht der tat
    der wohnt aber in meiner heimat (NL)

    wie gehen die behörden da vor
    bzw
    mein geschäfft hatt einen bogen ausgefüllt das zur tatzeit das pkw sich in meinem bestiz befand

    was ist nu die vorgehens weise
    einfach die personalien weiter geben
    werd das verfahren dann weiter geführt

    und was bekommt mein geschäfft da mit
    da eigentlich keinen nicht angestellte im auto fahren durfen

  15. Serap G.

    Nachsatz: Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße

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