Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht und beispielsweise zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Innerhalb von kurzer Zeit bekommen Sie dann einen Bußgeldbescheid. Ein Bußgeld ist immer sehr ärgerlich, noch schlimmer trifft es einen jedoch, wenn zusätzliche Folgen, wie ein Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot, drohen.
Die Erleichterung ist dann groß, wenn auf dem Bußgeldbescheid keine Punkte angegeben werden. Bedeutet ein Bußgeldbescheid ohne Angabe der Punkte jedoch, dass tatsächlich keine Eintragung im Fahreignungsregister vorgenommen wird?
Müssen die zu erwartenden Punkte im Bußgeldbescheid angegeben werden? Oder ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft, wenn die Punkte nicht angegeben werden? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Fehlende Punkteangabe auf dem Bußgeldbescheid – Was bedeutet das?
Bei der Festlegung der Strafen bei einem Verstoß gegen die Regeln im Straßenverkehr richtet sich die zuständige Behörde nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Auf dem Bußgeldbescheid wird dann angegeben, welche Geldstrafe zu bezahlen ist und ob ein Fahrverbot folgt.
Bußgeldbescheid ohne Punkte – Ist das erlaubt?
Die Bußgeldstelle ist jedoch nicht dazu verpflichtet, auf dem Bußgeldbescheid darauf hinzuweisen, welche Punkte in Flensburg anfallen.
Denn nicht die Bußgeldbehörde oder ein Gericht vergeben die Punkte, sondern das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Dort wird bewertet, wie viele Punkte für den Verstoß anfallen und diese werden anschließend in das Fahreignungsregister (FAER) – vormals Verkehrszentralregister – eingetragen.
Behalten Sie Ihren Punktestand im Blick
Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid ohne Angabe der Punkte, können Sie also nicht sicher sein, dass diese nicht doch Teil der Strafe sind. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und mehr mindestens ein Punkt in Flensburg anfällt.
FAQ – Bußgeldbescheid ohne Punkte
Nein, die Bußgeldbehörde ist nicht dazu verpflichtet, im Bußgeldbescheid anzugeben, ob und wie viele Punkte in Flensburg Sie erhalten.
Weder die Bußgeldbehörde noch ein Gericht entscheiden über die Vergabe von Punkten. Zuständig ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Die Punkte werden in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Sie können beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Ihren Punktestand erfragen.