Wer gegen die Regeln im Straßenverkehr verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Überqueren Sie mit Ihrem Auto eine rote Ampel oder werden Sie mit überhöhter Geschwindigkeit im Verkehr geblitzt, so droht ein Bußgeldbescheid .
Nun ist es also passiert: Ein Bußgeldbescheid landet in Ihrem Briefkasten. Beim Durchlesen fällt Ihnen allerdings auf, dass ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid angegeben ist. Was sollen Sie jetzt tun? Ist der Bescheid nun ungültig? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid – Wie kann das passieren?
Fehler im Bußgeldbescheid kommen häufiger vor, als Sie denken. Aus diesem Grund sollten Sie den Bußgeldbescheid immer gründlich prüfen. Auf dem Bescheid sollten Sie unter anderem immer Angaben zur Person, die Beschreibung des Verstoßes, die angewendeten Bußgeldvorschriften, Angaben zur Höhe der Geldbuße und weiteren Folgen sowie eine korrekte und vollständige Rechtsbehelfsbelehrung finden.
Obwohl das Bußgeldverfahren in Deutschland streng überprüft wird, können hier Fehler passieren. Das ist nur logisch, schließlich werden die Fälle von Sachbearbeitern bearbeitet, und jedem Menschen unterlaufen einmal Fehler. Besonders häufig kommt es vor, dass bei der Angabe des Kennzeichens des betreffenden Fahrzeugs Buchstaben vertauscht oder auf andere Weise falsch eingetragen werden.
Bußgeld bezahlen, obwohl Kennzeichen falsch angegeben wurde?
Finden Sie einen solchen Fehler im Bußgeldbescheid, so kann natürlich zunächst Einspruch eingelegt werden. Dies können Sie innerhalb von einer zweiwöchigen Frist nach Zustellung des Bescheides tun.
Wird ein Formfehler festgestellt – also zum Beispiel ein falsches Kennzeichen – so kann die Behörde dann einen neuen Bußgeldbescheid mit den richtigen Angaben ausstellen. Auch gegen diesen können Sie Einspruch erheben, da die Einspruchsfrist mit Zustellung des neuen Bescheides erneut zu laufen beginnt.
FAQ – Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid
Ja, es kann passieren, dass den Sachbearbeitern in der Bußgeldstelle ein Fehler, z. B. ein Buchstabendreher beim Eintragen des Kennzeichens unterläuft.
Finden Sie einen Kennzeichen-Fehler im Bußgeldbescheid, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Legen Sie Einspruch aufgrund eines Formfehlers ein, wird ein neuer Bußgeldbescheid mit korrigierten Angaben erstellt, gegen den Sie vorgehen können. Der alte Bußgeldbescheid ist dann ungültig.
Guten tag
Ich habe eine Verwarnung wegen eines nicht angelegten gurtes bekommen.
Gegen diese habe ich einspruch eingelegt. Wie erwartet wurde diese abgelehnt und weiterhin die zahlung gefordert.
Jedoch habe ich dem antwortschreiben bemerkt, dass das Kennzeichen falsch angegeben wurde zweimal. Statt einem o staand ein d.
Ist dies rechtens oder wegen eines formfehlers unwirksam.
Schon mal vielen dank.
Vg
Storck