Parken Sie unerlaubt auf dem Grünstreifen, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch die Bußgelder für verbotswidriges Parken auf einer Grünfläche oder einem Grünstreifen ausfallen können, ist im Bußgeldkatalog bestimmt.
Verstoß | Sanktion |
---|---|
unzulässige Nutzung des Grünstreifens | 55 EUR |
... andere behindert | 70 EUR |
... andere gefährdet | 80 EUR |
... Unfall verursacht | 100 EUR |
Bußgeldrechner Halten & Parken
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parken auf einer Grünfläche oder einem Grünstreifen
Eine Definition von Grünstreifen ist in der StVO nicht zu finden. Als Grünstreifen gilt im öffentlichen Verkehrsraum meist eine begrünte Fläche zwischen den Fahrbahnen. Diese Fläche trennt die Fahrtrichtungen voneinander oder kann die Fahrbahn vom Geh- und Radweg abgrenzen. Als Grünfläche gelten meist größere Bereich wie Parks oder Grünanlagen, die nicht der Abgrenzung dienen, sondern der Erholung.
Gemäß den geltenden Verkehrsregeln ist das Befahren von Grünstreifen untersagt, somit ist auch das Parken in der Regel nicht zulässig. Allerdings können entsprechende Verkehrszeichen es erlauben, auf dem Grünstreifen zu parken. Beim Parken auf einer Grünfläche kommt die StVO nicht zur Anwendung, da es sich hier nicht um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt. Was Sie bezüglich des Parkens auf diesen wissen sollten, lesen Sie hier.
Ist das Parken auf dem Grünstreifen nicht erlaubt, drohen Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro. In der Tabelle finden Sie einen Überblick zu den möglichen Sanktionen. Auch das unzulässige Parken auf einer öffentlichen Grünfläche kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen, wer diese verhängt und was bei privaten Grünflächen gilt, erfahren Sie hier.
Kurz & Knapp im Video: Parken auf Grünflächen
Ist das Parken auf einer Wiese erlaubt?
Umgangssprachlich werden oftmals alle Flächen, die irgendwie grün, bepflanzt oder bewachsen, sind als Grünfläche bezeichnet. Allerdings handelt es sich je nach Ort dieser Fläche entweder tatsächlich um eine Grünfläche oder um einen Grünstreifen. Letzterer ist im Zusammenhang mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) dann relevanter, denn bei ihm handelt sich um einen Bereich im öffentlichen Straßenverkehr. Was bei einer eigentlichen Grünfläche nicht der Fall ist.
Doch was ist eine Grünfläche gemäß StVO? Eine Begriffsbestimmung ist in der StVO nicht zu finden. Üblicherweise werden Parks und größere Grünanlagen, die der Erholung auch der Verbesserung des Stadtklimas dienen, als Grünflächen bezeichnet. In diesen Bereichen sind dann in der Regel auch eher Fußgänger und Radfahrer als Autofahrer anzutreffen. Ist das Parken auf einer Grünfläche durch die StVO überhaupt geregelt? Die Antwort lautet in diesem Fall nein, denn bei einem solchen Bereich handelt es sich nicht um einen Teil des öffentlichen Straßenlandes und fällt somit auch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrsregeln.
Ob das Befahren und Parken auf einer Grünfläche einen Tatbestand erfüllt oder zulässig ist, hängt von den Vorgaben des Eigentümers ab. Bei öffentlichen Flächen ist dies die Gemeinde. Auch wenn die StVO hier nicht zur Anwendung kommt, handelt es sich bei der unzulässigen Nutzung der Flächen meist dennoch um eine Ordnungswidrigkeit. Das Parken auf einer Grünfläche kann dann vergleichsweise teuer werden, da die Sanktionen von den jeweiligen Städten bzw. Kommunen verhängt werden und sich regional stark unterscheiden. So liegt das Bußgeld für das Parken auf einer Grünfläche in Berlin zum Beispiel bei bis zu 5.000 Euro, in München können es bis zu 25.000 Euro sein.
Hinzukommen kommen beim widerrechtlichen Parken auf einer Grünfläche dann auch Kosten fürs Abschleppen, die ebenfalls in der Regel dreistellig ausfallen. Handelt es sich um eine private Grünfläche, müssen Sie ebenfalls mit Abschleppkosten rechnen, wenn Sie keine Erlaubnis des Eigentümers zum Parken haben. So kann das Falschparken auf einer Grünfläche kostspielige Konsequenzen haben.
Parken auf dem Grünstreifen: Regeln nach der StVO
Im Gegensatz zur Grünfläche ist der Grünstreifen Teil des öffentlichen Straßenlandes und gilt als Verkehrsfläche. Somit sind dann die Vorschriften der StVO zu beachten. Allerdings gibt es auch hier keine genaue Definition, wann es sich um einen Grünstreifen handelt. Je nach Lage des Bereiches können unterschiedliche Vorschriften zur Anwendung kommen. Befindet sich dieser beispielsweise zwischen Fahrbahn und Gehweg, ist er oftmals auch Teil des Gehweges. Hier kann das Parken auf dem Grünstreifen vor einem Grundstück als unerlaubtes Parken auf dem Gehweg gelten.
Allgemein ist hier § 12 StVO von Bedeutung. Denn gemäß diesen Bestimmungen ist das Parken am rechten Fahrbahnrand bzw. Seitenstreifen dann erlaubt, wenn dieser Bereich „ausreichend befestigt“ ist. Bei einem Grünstreifen ist das in der Regel nicht der Fall und somit ist das Parken auf einer solchen Grünfläche nicht erlaubt. Das Parken auf einem Grünstreifen neben der Fahrbahn kann jedoch unter Umständen dennoch zulässig sein – und zwar dann, wenn es durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt wird.
Das gilt auch, wenn der Bereich als Abtrennung zwischen den Fahrbahnen angelegt ist. Ist dem nicht so, ist auch hier das Parken üblicherweise untersagt. Ohne Verkehrsschild drohen Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro. Zudem kann dieses Parken auf dem Grünstreifen den Tatbestand der falschen Straßennutzung gemäß § 2 StVO erfüllen. Dies hat dann ebenfalls ein Verwarngeld in Höhe von mindestens 55 Euro zur Folge.