Elektrokleinstfahrzeuge (eKF): Wichtigste Verordnung, Verkehrsregeln und Sanktionen

Sind Verkehrsteilnehmer mit einem Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs, gelten bestimmte Verkehrsregeln. Wer diese missachtet, kann für Elektrokleinstfahrzeuge gemäß dem Bußgeldkatalog Sanktionen erhalten.

Ver­stoßBuß­geld
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter verfügt nicht über die vor­geschrie­bene (und funk­tions­fähige) Glocke15 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter ohne vorge­schrieben Beleuch­tungs­einrichtungen20 EUR
Ver­kehrs­fläche ver­bots­widrig be­fah­ren15 EUR
... wenn da­bei an­dere behin­dert wer­den20 EUR
... wenn da­bei an­dere gefähr­det wer­den25 EUR
... wenn da­bei Dinge beschä­digt wer­den30 EUR
Neben­einan­der gefahren15 EUR
... wenn da­bei an­dere behin­dert wer­den20 EUR
... wenn da­bei an­dere gefähr­det wer­den25 EUR
... wenn da­bei Dinge beschä­digt wer­den30 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter ohne Ver­siche­rung fahren40 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter ohne Betriebs­erlaub­nis (ABE) fahren70 EUR
... wenn die Betriebs­erlaub­nis nur ab­gelau­fen ist30 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter auf der Straße fahren, obwohl es keine Fahr­zeug-Identi­fikations­nummer hat10 EUR
Keine Verzö­gerungs­einrich­tung25 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug erfüllt die Sicher­heitsanfor­derung­en nicht25 EUR
Zu zweit auf dem Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter fahren10 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter mit An­hänger fahren10 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter an ein anderes Kfz an­häng­en10 EUR
Freihän­dig Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter fahren10 EUR
Richtungs­anzeiger beim Abbie­gen nicht betätigt10 EUR
... wenn da­bei an­dere gefähr­det wer­den20 EUR
... wenn da­bei Dinge beschä­digt wer­den25 EUR

Rotlicht- und Alkoholverstöße bei eKF:

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­bot
Al­ko­hol am Len­ker Elektro­kleinst­fahrzeugs bzw. E-Scooters
Als Fahr­an­fäng­er oder unter 21-Jäh­riger Ver­stoß ge­gen Al­kohol­verbot250 EUR2-
Ver­stoß ge­gen 0,5-Pro­mille­gren­ze500 EUR21 Mo­nat
... zum 2. Mal1.000 EUR23 Mo­na­te
... zum 3. Mal1.500 EUR23 Mo­na­te
Bei relativer Fahr­untüch­tig­keit (0,3 Pro­mille mit auf­fäl­li­ger Fahr­wei­se)Geld­stra­fe3ggf. Frei­heits­stra­fe, Fahr­er­laub­nis­ent­zug
Bei ab­solu­ter Fahr­untüch­tig­keit (1,1 Pro­mille)Geld­stra­fe3ggf. Frei­heits­stra­fe, Fahr­er­laub­nis­ent­zug
Mit dem Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter über eine ro­te Am­pel fah­ren
Ein­fa­cher Rot­licht­ver­stoß (Ampel < 1 Sek. rot)60 EUR1-
... wenn da­bei an­dere gefähr­det wer­den100 EUR1-
... wenn da­bei Dinge beschä­digt wer­den120 EUR1-
Qua­lifi­zier­ter Rot­licht­ver­stoß (Am­pel > 1 Sek. rot)100 EUR1-
... wenn da­bei an­dere gefähr­det wer­den160 EUR1-
... wenn da­bei Dinge beschä­digt wer­den180 EUR1-

Bußgeldrechner zum E-Scooter

FAQ: Elektrokleinstfahrzeuge

Was ist ein eKF?

EkF ist die Abkürzung für Elektrokleinstfahrzeug. Zu diesen zählt unter anderem der E-Scooter. Allgemein handelt es sich um Fahrzeuge, die einen elektrischen Antrieb haben und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen. Elektrische Kleinstfahrzeuge dürfen in der Regel ab 14 Jahren genutzt werden und sind führerscheinfrei. Mehr zu den Bedingungen für E-Kleinstfahrzeuge erfahren Sie hier.

Sind für Elektrokleinstfahrzeuge Kennzeichen und Versicherung vorgeschrieben?

Ja. Sowohl ein E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug als auch alle andere Fahrzeuge aus dieser Kategorie müssen mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Dies dient dem Nachweise, dass eine Versicherung vorhanden ist und mit dem Fahrzeug im öffentlichen Verkehr gefahren werden darf.

Gibt es Bestimmungen für Elektrokleinstfahrzeuge im Bußgeldkatalog?

Ja. Verstoßen Fahrer gegen die Verkehrsregeln und Vorschriften aus der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung droht ein Bußgeld. Gleiches gilt, wenn die Regelungen der StVO nicht beachtet werden. Summen zwischen 10 und 180 Euro sowie Punkte sind möglich. Den Tabellen können Sie entnehmen, wann welche Sanktionen drohen.

Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland: Diese Vorschriften gelten

Elektrokleinstfahrzeuge dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Elektrokleinstfahrzeuge dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

E-Scooter oder Segways als E-Kleinstfahrzeuge gehören inzwischen zum Straßenbild dazu. Doch was zählt zu Elektrokleinstfahrzeugen? Muss ein Kennzeichen am Elektrokleinstfahrzeug angebracht sein? Und wo dürfen Sie mit diesen eigentlich überall fahren? Damit Nutzer mit diesen Fahrzeugen auch legal im Straßenverkehr unterwegs sein können, hat der Gesetzgeber eine neue Grundlage geschaffen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) bildet somit die rechtliche Basis für die Nutzung dieser Fahrzeuge. Neben der Verordnung gilt für Elektrokleinstfahrzeuge auch die StVO.

Wann es sich gemäß Verordnung um Elektrokleinstfahrzeuge handelt, ist in § 1 eKFV ausführlich definiert. Demnach müssen diese Fahrzeuge bestimmte Merkmale aufweisen, um zu dieser Kategorie zählen zu können. Folgenden Punkte sind diesbezüglich durch den Gesetzgeber festgelegt:

  • Elektrischer Antrieb
  • eine Nenndauerleistung maximal 500 Watt, oder 1400 Watt (wenn 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung dienen)
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h
  • Ohne Sitz (z.B. E-Scooter), selbstbalancierendes Fahrzeug (z. B. Segway, Hoverboard) mit oder ohne Sitz
  • Lenk- oder Haltestange (500 mm bei einem Sitz, 700 mm ohne Sitz)
  • Gewicht ohne Fahrer maximal 55 kg
  • Höchstens 700 mm breit, 1400 mm hoch, 2000 mm lang

Elektrokleinstfahrzeuge müssen gemäß Verordnung (§ 4 eKFV) zudem mit zwei Bremsen ausgestattet sein, voneinander unabhängig funktionieren. Auch eine Klingel bzw. Glocke ist vorgeschrieben.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gilt auch für Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gilt auch für Segways.

Gemäß § 5 eKFV dürfen Elektrokleinstfahrzeuge per Gesetz nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen besitzen. Zu diesen gehören ein Scheinwerfer vorne in weiß, ein Reflektor vorne in gelb sowie ein roter hinten und eine rote Schlussleuchte. An den Rädern sind gelbe oder weiße Reflektoren, die zur Seite wirken, vorgeschrieben.

Es gibt allerdings auch elektrisch betriebene Fahrzeuge, die nicht zur Kategorie der eKF zählen. Erfüllen sie die oben genannten Anforderung der Verordnung nicht, haben sie zum Beispiel keine Lenkstange, sind es keine Elektrokleinstfahrzeuge. Ein Hoverboard oder ähnlich Geräte gehören also nicht dazu und gelten somit nicht als Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Des Weiteren ist auch ein E-Bike kein Elektrokleinstfahrzeug, denn es hat in aller Regel einen Sitz und ist kein selbstbalancierendes Fahrzeug. Allerdings dürfen Sie E-Bikes im Straßenverkehr fahren, denn sie zählen als Fahrzeug zu den Fahrrädern oder Mofas.

Führerschein und Zulassung für Elektrokleinstfahrzeuge: Was ist notwendig?

Zulassen müssen Sie Ihr Elektrokleinstfahrzeug in Deutschland nicht. Allerdings müssen diese Fahrzeuge eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen, damit sie im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Darüber hinaus ist eine Versicherung für das Elektrokleinstfahrzeug Pflicht. Da sie zu den Kraftfahrzeugen zählen, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Nachweis einer solchen erfolgt mit der Anbringung eines Versicherungskennzeichens bzw. einer entsprechenden Plakette am Fahrzeug.

Elektrokleinstfahrzeuge: Gemäß StVO ist die Mitnahme von Personen untersagt.
Elektrokleinstfahrzeuge: Gemäß StVO ist die Mitnahme von Personen untersagt.

Fahren Sie ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Plakette, kann das ein Verwarngeld von 40 Euro bedeuten, wenn der Versicherungsschutz vorhanden ist. Ist das Fahrzeug gänzlich unversichert, machen Sie sich strafbar, wenn sie dieses führen. In diesem Fall droht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Für Elektrokleinstfahrzeuge ist kein Führerschein vorgeschrieben. Gemäß § 3 eKFV ist das Führen der Elektrokleinstfahrzeuge ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. Eine Helmpflicht oder weitere Voraussetzungen zum Fahren müssen Sie nicht erfüllen. Anders sieht das natürlich mit den Verkehrsregeln aus.

Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge in der Übersicht

Wie bereits erwähnt, gelten die allgemeinen Vorschriften der StVO auch für Elektrokleinstfahrzeuge (§ 9 eKFV). Da es sich aber um besondere Fortbewegungsmittel handelt und auch mit diesen ein sicherer Verkehr das oberste Ziel ist, sind in der eKFV auch spezielle Vorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr definiert.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass unter anderem auch definiert, wo Sie mit Elektrokleinstfahrzeugen überhaupt fahren dürfen. Gemäß § 10 eKFV „Zulässige Verkehrsflächen“ dürfen Sie mit diesen Fahrzeugen folgende Verkehrsflächen befahren:

  • Radwege sowie geteilte Geh- und Radwege
  • Radfahrstreifen, Radschutzstreifen
  • Fahrradstraßen
  • Seitenstreifen (außerorts wo Verkehr mit diesen Fahrzeugen zulässig ist)

Sind keine solchen Verkehrsflächen vorhanden, dürfen Sie die Fahrbahn befahren. Fußgängerzonen und Gehwege sind für Elektrokleinstfahrzeuge tabu. Ist das Befahren bestimmter Verkehrsflächen in der Regel untersagt, kann ein Zusatzzeichen die Nutzung durch diese Fahrzeuge erlauben. Folgende Verkehrszeichen wurden für Elektrokleinstfahrzeuge neu eingeführt:

VZ 1010-68: Elektrokleinstfahrzeuge
VZ 1010-68: Elektrokleinstfahrzeuge
VZ 1022-16: Elektrokleinstfahrzeuge frei
VZ 1022-16: Elektrokleinstfahrzeuge frei

Nutzen Sie Verkehrsflächen und wollen in andere abbiegen oder die Spur wechseln, müssen Sie dies wie bei anderen Fahrzeugen ebenfalls anzeigen. Üblicherweise sind keine Blinker vorhanden, sodass dies durch ein Handzeichen erfolgen muss. Vergessen oder ignorieren Sie diese Regelungen, kann ein Verwarngeld zwischen 10 und 35 Euro drohen.

Bei der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist zudem zu beachten, dass Sie keinen Personen auf einem Elektrokleinstfahrzeug mitnehmen oder Gegenständer auf der Trittfläche transportieren dürfen. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung unter Alkoholeinfluss. Da es sich hier um Kraftfahrzeuge handelt, gelten nicht die Promillewerte wie beim Fahrrad, sondern die Vorgaben fürs Auto. Die Promillegrenze liegt also bei 0,5. Wer unter einer 21 Jahre alt ist und ein Elektrokleinstfahrzeug fährt, darf Alkohol überhaupt nicht konsumieren, denn hier besteht ein absolutes Alkoholverbot. Gleiches gilt für Fahrer in der Führerscheinprobezeit.

Im Video: Diese Regeln gelten auf einem E-Scooter

Verkehrsregeln auf dem E-Scooter: Alles Wichtige dazu auch im Video.
Verkehrsregeln auf dem E-Scooter: Alles Wichtige dazu auch im Video.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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