Wichtige Infos zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Einer Ordnungswidrigkeit folgt unter Umständen ein Anhörungsbogen und in dessen Folge ein Bußgeldbescheid. Durch Zustellung des Zweiten wird ein vorläufiger Schlussstrich unter das Bußgeldverfahren gezogen. Daraufhin kann der Betroffene innerhalb einer Zweiwochenfrist nun
- das Bußgeld bezahlen und etwaige Nebenfolgen akzeptieren.
- Einspruch einlegen und das Verfahren auf diese Weise wieder eröffnen.
Um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, haben Sie 14 Tage nach Erhalt Zeit. Insbesondere wenn ein hohes Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot drohen, kann sich dieser Schritt lohnen.
Mehr zum Einspruch erfahren Sie in folgenden Ratgebern:
Welche Fehler kann ein Bußgeldbescheid aufweisen?
Inhaltsverzeichnis
Ein Bußgeldbescheid kann formale und inhaltliche Fehler aufweisen. Formale Fehler können Sie meist selbst erkennen. So muss ein Bußgeldbescheid z. B. eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Ist diese nicht enthalten, liegt ein Fehler vor, der den Bescheid ungültig machen kann. Inhaltliche Fehler, wie bspw. Messfehler können Sie selbst jedoch nur schwer erkennen. Hier kann es sich lohnen, einen Anwalt zurate zu ziehen.
Mehr über Fehler erfahren Sie in folgenden Ratgebern:
Bußgelder und Nebenstrafen im Bußgeldbescheid
Die Bußgeldstelle verhängt im Bußgeldbescheid also in den meisten Fällen ein Bußgeld zwischen 25 Euro bis zu mehreren hundert Euro und bei schwereren Vergehen wie etwa der Alkoholfahrt oder dem Fahren ohne Führerschein weitere Sanktionen, die den Betroffenen unter Umständen hart treffen können.
So kann es zum Fahrverbot durch Entzug des Führerscheins oder gar der Fahrerlaubnis kommen. Desweiteren können Einträge in das Fahreigungsregister in Flensburg (die sogenannten „Flensburger Punkte“) erfolgen. Auch kann die Führung eines Fahrtenbuches angeordnet werden. Genaues teilt die Behörde bei Zustellung des Bußgeldbescheids mit.
Welche Angaben in einem Bußgeldbescheid nicht fehlen oder fehlerhaft sein dürfen (da er sonst ungültig ist) und wie sie andernfalls Einspruch einlegen, wird im Folgenden genauso umrissen wie der richtige Umgang mit einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland.
Begriffserklärungen zum Bußgeldbescheid
Rechtskraft: Ein Bußgeldbescheid muss formalen Ansprüchen genügen
Ein Bußgeldbescheid kann wie bereits erwähnt aus zwei Gründen seine Gültigkeit verlieren. So kann er einerseits der Verjährung anheimfallen, wenn die Behörde ihrer Verfolgungspflicht nicht im angemessenen Tempo nachgekommen ist. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass der Bußgeldbescheid aufgrund formeller oder technischer Fehler keine Rechtskraft innehat. In beiden Fällen können Sie durch einen Einspruch die Aufhebung der verhängten Sanktionen erreichen.
Nachdem Sie per Zustellung einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie also überprüfen, ob dieser nach geltendem Recht Gültigkeit besitzt. Davon können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen einen Einspruch abhängig machen.
Verjährung: Ist Ihnen der Bußgeldbescheid erst nach der Frist übermittelt worden?
Laut dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) ist die Frist für die Verjährung der Verfolgung bei einer Ordnungswidrigkeit nach drei bis sechs Monaten abgelaufen. Der Bußgeldbescheid muss zu diesem Zeitpunkt bereits durch Zustellung eingegangen sein:
2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
[…]
3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
(Quelle: §31 OwiG)
Die Verjährung kann allerdings unterbrochen werden, ohne dass Sie dies bemerken. Dies geschieht etwa durch das Versenden vom Anhörungsbogen. Verlangen Sie im Zweifelsfall Einsicht in die Akten.
Durch Ablauf einer solchen Frist kann also ein Bußgeld hinfällig werden. Etwaige Punkte in Flensburg sind von der Verjährung allerdingsnicht betroffen! Einträge im Fahreignungsregister verfallen nach einer anderen Frist.
Mehr über Abläufe und Fristen beim Bußgeldbescheid können Sie hier nachlesen:
Die Angaben: Das steht in einem Bußgeldbescheid
Kontrollieren Sie außerdem die gemachten Angaben des Bußgeldbescheids, den die betroffene Behörde Ihnen hat zukommen lassen. Folgendes sollte enthalten sein:
Persönliche Daten des betroffenen Verkehrssünders
Hierbei ist die zweifelsfreie Identifikation entscheidend. Diese wird in der Regel durch das Kennzeichen (Nummernschild) des Fahrzeuges erbracht. Ein geringfügig falsch geschriebener Name führt also nicht zur Ungültigkeit des Bescheides.
Der Tatvorwurf
Hierbei ist der genaue Tathergang in Augenschein zu nehmen sowie die Tatzeit. Sollten sich hier Ungenauigkeiten oder Falschangaben eingeschlichen haben, besteht eine reelle Chance, dass sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen könnte. Dies ist vor allem bei einem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot oder anderen harten Sanktionen eine Überlegung wert.
Jedoch ist zu empfehlen, in einem solchen Fall einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann mit fachmännischem Blick die Gültigkeit der Angaben auf dem Bußgeldbescheid überprüfen und ein entsprechendes Einspruchsschreiben aufsetzen. Auch kann ein Fahrverbot bei unbilliger Härte unter Umständen in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
Beweismittel
Auch bei einem Bußgeldverfahren sind natürlich Beweise vorzubringen. Dazu zählt beispielsweise das Blitzerfoto. Dieses kann unter Umständen auch fehlen, was nicht automatisch zu einer Ungültigkeit des Bußgeldbescheids führt. Allerdings kann das Foto, welches der Behörde vorliegt, unter Umständen unkenntlich sein, was einen Einspruch wiederum vielversprechend werden lässt. Sie können Einsicht in die Akten verlangen und so Zugang zum vorliegenden Foto erhalten. Auch dieser Schritt kann von einem Anwalt eingeleitet werden.
Was passiert wenn…
Bußgeldbescheide aus dem Ausland
Einem Bußgeldbescheid sind Gebühren anhängend, die zusätzlich zum verhängten Bußgeld zu entrichten sind. Diese können gerade bei Zustellung eines Bußgeldbescheids aus dem Ausland besonders hoch ausfallen. Auch hier lohnt sich unter Umständen ein Anwalt.
Wenn Sie also nach dem Urlaub einen Bußgeldbescheid aus Italien oder einem anderen EU-Land erhalten, so folgt auf die Erholung gleich der nächste Ärger. Denn oft sehen unsere europäischen Nachbarn weitaus höhere Strafen vor, als wir es aus Deutschland gewohnt sind.
Wenn zum Beispiel ein Bußgeldbescheid dem Niederlande-Urlaub folgt, so können Sie sich auf viele hundert Euro Strafe gefasst machen, auch wenn Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung vielleicht nur wenige km/h betrug.
Bei Bußgeldern, die innerhalb der EU verhängt werden, sind die Bürger in den meisten Fällen angehalten, diese auch zu zahlen. Ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz ist ebenso ernst zu nehmen, denn zwischen dieser und Deutschland gibt es entsprechende Abkommen. Sie entgehen Ihrer Strafe also nicht mit der Überfahrt der Ländergrenzen.
Allerdings kann sich auch hier ein Einspruch lohnen, denn wer wollte schon ein Bußgeld zahlen für eine Sache, die der Betroffene so vielleicht gar nicht getan hat. Doch außerhalb der Landesgrenzen ist ein solcher Einspruch mit anhängendem Verfahren mitunter besonders mühsam. Auch hier ist der Gang zum Anwalt für Verkehrsrecht eine Überlegung wert. Dies lohnt sich aber wohl erst bei einem Bußgeld von mehreren hundert Euro.
Weitere Informationen rund um den Bußgeldbescheid und das Bußgeldverfahren
FAQ – Bußgeldbescheid
Ein Bußgeldbescheid wird von der Bußgeldstelle ausgestellt und gibt an, welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gegen den Betroffenen ausgesprochen werden. Zuvor muss dieser natürlich erst einmal eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Drei Monate nach dem Tatvorwurf tritt die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit ein. Erhalten Sie später einen Bußgeldbescheid, kann der Verstoß schon verjährt sein. Allerdings kann die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden.
Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalte, können Betroffene schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, andernfalls wird dieser rechtskräftig.