FAQ: Verkehrsspiegel
Überhaupt keine, denn ein Verkehrs- bzw. Straßenspiegel ist kein offizielles Verkehrszeichen, sondern lediglich ein Hilfsmittel, das die Sichtverhältnisse an unübersichtlichen Kurven, Kreuzungen oder Ausfahrten verbessern soll.
Sie dürfen einen Verkehrsspiegel für Ihre private Aus- bzw. Einfahrt nur dann aufstellen, wenn er auf Ihrem eigenen Grundstück steht. Dann ist auch keine Genehmigung nötig, aber Sie müssen darauf achten, dass der Spiegel den Verkehr nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet, indem er z. B. Autofahrer blendet. Soll der Ausfahrtsspiegel auf öffentlichem Grund angebracht werden, müssen Sie dazu einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Baulastträger (innerorts ist das in der Regel die Gemeinde) stellen.
Als Antragsteller müssen Sie sämtliche Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt des Verkehrsspiegels selbst aufbringen. Diese können je nach Wohnort und Art des Spiegels stark variieren: In manchen Gemeinden bezahlen Sie 200 bis 500 Euro, in anderen können auch bis zu 2000 Euro oder mehr anfallen. Vor allem wenn beheizte Verkehrsspiegel aufgestellt werden, ist mit hohen Kosten zu rechnen.
Inhaltsverzeichnis
So funktionieren Verkehrsspiegel
Eine gute Sicht ist beim Autofahren unerlässlich, andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie andere Fahrzeuge zu spät (oder gar nicht) wahrnehmen und mit diesen kollidieren. Nun sind die baulichen Verhältnisse im Straßenverkehr nicht überall so günstig, dass sie eine weite Sicht in alle Richtungen ermöglichen. Gerade an Knotenpunkten, Kurven oder Grundstücksausfahrten kann es vorkommen, dass ein Hindernis die Sicht „ums Eck” blockiert. Dazu braucht es nur eine hohe Mauer oder Hecke.
In einer solchen Situation kann ein Verkehrsspiegel hilfreich sein. Dabei handelt es sich um einen konvex gewölbten Spiegel, der in erhöhter Position angebracht wird, ähnlich wie ein Verkehrsschild. Der Spiegel ist so ausgerichtet, dass er Fahrzeugführern die Sicht auf den schlecht einsehbaren Straßenabschnitt gewährt. So sind z. B. Verkehrsspiegel für Ausfahrten in der Regel schräg gegenüber von diesen angebracht. Ein Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug in der Ausfahrt steht, kann dank des Spiegels erkennen, ob sich auf der angrenzenden Straße ein Auto nähert.
Verkehrsspiegel für private Ausfahrt beantragen: So geht’s!
Sie möchten für Ihre Privatzufahrt einen Verkehrsspiegel auf öffentlichem Grund aufstellen oder kennen eine Stelle im Verkehrsraum, an der ein solcher Spiegel sinnvoll wäre? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser muss beim jeweiligen Straßenbaulastträger gestellt werden. Wer genau das ist, hängt davon ab, wem die Straße gehört: dem Bund, dem Bundesland, dem Landkreis oder der Kommune. Fragen Sie hier notfalls bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach, welche Stelle für die entsprechende Straße zuständig ist. Genehmigt der Baulastträger den Antrag, wird der Verkehrsspiegel aufgestellt.
Beachten Sie jedoch: Wenn Sie einen Verkehrsspiegel beantragen, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Das meint nicht nur die Anschaffungskosten für den Spiegel, sondern auch das Aufstellen und den Unterhalt. Das kann je nach Ort und Art des Spiegels ganz schön teuer werden. In manchen Gemeinden bezahlen Sie für einen einfachen Verkehrsspiegel nur etwa 200 Euro. In anderen können hingegen über 1000 Euro fällig werden und wenn es sich obendrein noch um einen beheizten Verkehrsspiegel handeln soll, können bis zu 4000 Euro anfallen.
Verkehrsspiegel auf eigenem Grundstück
Einfacher wird es, wenn Sie den Verkehrsspiegel auf Ihrem Privateigentum errichten möchten. Dann müssen sie diesen weder beantragen noch benötigen Sie eine Genehmigung. Sie können den Verkehrsspiegel einfach kaufen und aufstellen.
Sie müssen jedoch darauf achten, dass der Spiegel die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Ist er z. B. so ausgerichtet, dass andere Verkehrsteilnehmer von ihm geblendet werden, kann das Ordnungsamt ein Verbot aussprechen und anordnen, dass Sie den Verkehrsspiegel abbauen müssen.
Unfall trotz Verkehrsspiegel: Wer haftet?
Ein Verkehrsspiegel kann dabei helfen, Unfälle zu verhindern; eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Ist der Spiegel z. B. ungünstig ausgerichtet, beschädigt, beschlagen oder vereist, erfüllt er seine Funktion nicht. Die Sicht für die Autofahrer ist genauso schlecht wie vor Aufstellen des Spiegels.
Passiert dann ein Unfall, fragen sich die Betroffenen oft, ob sie den Besitzer des Verkehrsspiegels zur Verantwortung ziehen können. Üblicherweise ist das jedoch nicht der Fall, wie verschiedene Gerichtsurteile zeigen. So ist der Baulastträger z. B. in keiner Weise verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Verkehrsspiegel nicht beschlägt oder vereist (OLG Frankfurt NZV 1989, 191). Daher muss er auch nicht haften, wenn der Spiegel deswegen nicht funktionsfähig ist und ein Unfall passiert.
Zudem stellt ein Verkehrsspiegel lediglich ein Hilfsmittel für die Fahrzeugführer dar und entbindet sie nicht von ihrer Sorgfaltspflicht. Ist eine Stelle schlecht einsehbar, müssen sie sich deshalb trotz Verkehrsspiegel langsam und vorsichtig an die querende Straße „heranzutasten” (OLG Karlsruhe VRS 1980, 1172).