Schneeketten: Vorschriften zur Pflicht und Bußgelder

Bei winterlichen Straßenverhältnissen können am Auto Schneeketten vorgeschrieben sein. Ignorieren Sie die Vorgaben zum Anlegen der Ketten oder zur Höchstgeschwindigkeit, müssen Sie mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog rechnen.

VerstoßBuß­geld in Eu­roPunk­teFahr­ver­bot
Trotz Zeichen 268 ohne Schneeketten gefahren20
Schneeketten entgegen der Vorschriften verwendet10
Über­schrei­tung der zu­läs­sigen Höchst­ge­schwin­dig­keit mit Schnee­ketten
inner­orts mit Pkw, Motor­rad
… bis 10 km/h30
… um 11 bis 15 km/h50
… um 16 bis 20 km/h70
… um 21 bis 25 km/h1151
… um 26 bis 30 km/h1801
… um 31 bis 40 km/h26021 Monat
… um 41 bis 50 km/h40021 Monat
… um 51 bis 60 km/h56022 Monate
… um 61 bis 70 km/h70023 Monate
… über 70 km/h80023 Monate
außer­orts mit Pkw, Motor­rad
… bis 10 km/h20
… um 11 bis 15 km/h40
… um 16 bis 20 km/h60
… um 21 bis 25 km/h1001
… um 26 bis 30 km/h1501
… um 31 bis 40 km/h2001
… um 41 bis 50 km/h32021 Monat
… um 51 bis 60 km/h48021 Monat
… um 61 bis 70 km/h60022 Monate
… über 70 km/h70023 Monate

FAQ: Schneeketten

Wann müssen Schneeketten aufgezogen werden?

Gesetzlich gibt es keine generelle Pflicht, im Winter oder bei entsprechenden Straßenverhältnissen Schneeketten zu montieren. Durch das Verkehrszeichen 268 kann eine solche Pflicht allerdings bestehen. In diesem Fall müssen Verkehrsteilnehmer an ihrem Kraftfahrzeug Schneeketten aufziehen. Wie Schneeketten an Pkw, Lkw oder Motorrad richtig angelegt werden, lesen Sie hier.
VZ 268: Schneeketten sind vorgeschrieben.

Ist bei angebrachten Schneeketten eine bestimme Geschwindigkeit zu beachten?

Bei aufgezogenen Schneeketten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h. Diese ist bei allen Fahrzeugen sowohl inner- als auch außerorts zu beachten. Wichtig ist zudem, dass Schneekettenpflicht auch bei Allrad-Antrieb zu beachten ist und das Tempolimit somit dann ebenfalls gilt.

Mit welchen Sanktionen ist beim Fahren mit Schneeketten zu rechnen?

Fahren Sie ohne Schneeketten am Auto, obwohl diese durch das Zeichen 268 vorgeschrieben sind, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Überschreiten Sie die Höchstgeschwindigkeit, drohen Bußgelder, Punkte und auch Fahrverbote. In der Tabelle finden Sie einen Überblick dazu, wann welche Sanktionen auf Sie zukommen.

Video: Alles Wichtige zur Schneekettenpflicht

Alles Wichtige zu Schneeketten finden Sie auch im Video.
Alles Wichtige zu Schneeketten finden Sie auch im Video.

Schneeketten in Deutschland: Wann sind sie anzulegen?

Ob PKW oder LKW: Für Schneeketten gibt es keine allgemeine Pflicht.
Ob PKW oder LKW: Für Schneeketten gibt es keine allgemeine Pflicht.

Dass Reifen bei Schnee und Glätte nicht ins Rutschen kommen und Halt auf der Fahrbahn finden, ist ein wichtiger Sicherheitsaspekt. Können die Reifen das allein nicht mehr schaffen, sind Schneeketten eine gute Alternative. Eine generelle Pflicht, diese bei bestimmten Witterungsbedingungen anzulegen, gibt es in Deutschland nicht. Allerdings kann das Montieren durch ein Verkehrszeichen dennoch angeordnet werden.

Hierbei handelt es sich um das Zeichen 268. Das runde Schild hat einen blauen Hintergrund, auf dem ein Reifen mit montierten Schneeketten dargestellt ist. Ist das Verkehrszeichen an Straßen aufgestellt, gilt hier, dass das Befahren nur mit angelegten Ketten erlaubt ist. Mitunter werden die Schilder auch erst aufgestellt bzw. aufgedeckt, wenn es die Witterungsbedingungen verlangen. Üblich sind sie in Regionen, wo mit starkem Schneefall zu rechnen ist und dann das Fahren ohne Schneeketten ein Risiko darstellt bzw. kaum möglich ist.

VZ 268: Schneeketten sind vorgeschrieben.
VZ 268: Schneeketten sind vorgeschrieben.

Achtung: Ist das Zeichen 268 zu sehen, sind auch bei Allrad-Fahrzeugen Schneeketten anzulegen. Denn die Pflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge, die auf der ausgewiesenen Strecke unterwegs sind.

Gesetzlich spielt im Zusammenhang mit Schneeketten auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine wichtige Rolle. In § 37 StVZO ist definiert, wie Schneeketten zu montieren sind (an Pkw, Lkw usw.) und wie sie beschaffen sein müssen. Demnach gilt bezüglich Letzterem zunächst Folgendes:

Einrichtungen, die das sichere Fahren auf schneebedeckter oder vereister Fahrbahn ermöglichen sollen (Schneeketten), müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie die Fahrbahn nicht beschädigen können. Schneeketten aus Metall dürfen nur bei elastischer Bereifung (§ 36 Absatz 3 und 8) verwendet werden.

Es ist also wichtig, dass bei angelegten Schneeketten die Fahrbahn nicht beschädigt werden kann, aber die Reifen dennoch guten Halt finden, wenn Schnee liegt oder die Straße vereist ist. Daher sollten Schneeketten auch nur dann angezogen werden, wenn es die Straßenverhältnisse auch tatsächlich notwendig machen bzw. das entsprechende Verkehrszeichen zu sehen ist. Das sollte immer beachten werden, egal ob die Schneeketten für Lkw, Motorrad oder Traktor gedacht sind.

Darüber hinaus sind Schneeketten so zu montieren, dass sie immer die Lauffläche des Reifens umspannen und ein Teil immer die Fahrbahn berührt, egal in welcher Stellung sich die Reifen befinden. Zudem sind folgende Punkte gemäß § 37 StVZO ebenfalls wichtig:

  • Der Teil der Kette, die die Fahrbahn berühren, müssen kurze Glieder haben. Deren Teilung muss „etwa das Drei- bis Vierfache der Drahtstärke betragen“.
  • Das Anlegen und Abnehmen der Ketten muss leicht erfolgen können.
  • Das Nachspannen der Ketten muss leicht erfolgen können.

Tempolimit mit Schneeketten: Was gilt?

Tempolimit mit Schneeketten: Gilt für Allrad ebenso wie für alle anderen Antriebe.
Tempolimit mit Schneeketten: Gilt für Allrad ebenso wie für alle anderen Antriebe.

Sind Schneeketten angelegt, ist eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit zu beachten. Es sind maximal 50 km/h erlaubt. Dieses Tempolimit gilt grundsätzlich immer. Egal ob die Ketten freiwillig angelegt sind oder die Montage durch das entsprechende Verkehrszeichen vorgeschrieben ist. Zudem spielt es auch keine Rolle, wo gefahren wird, denn die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt sowohl inner- als auch außerorts.

Sind Sie mit Schneeketten zu schnell unterwegs und werden geblitzt, fallen nicht nur Bußgelder an. Auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind dann möglich. Mit welchen Sanktionen Sie genau rechnen müssen, hängt davon ab, wie viel zu schnell sie waren, mit welchem Fahrzeug sie unterwegs waren und wo sie gefahren sind. So sind im schlimmsten Fall bis zu 950 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot möglich. Wann welche Bußgelder und weiteren Sanktionen drohen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Ob beim Fahren mit Schneeketten noch weitere Dinge zu beachten sind, kann in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs bzw. auch in der für die Ketten hinterlegt sein. Hier finden Sie Informationen dazu, ob ein bestimmtes Fahr- oder Assistenzprogramm ein- bzw. ausgeschaltet werden muss.

Richtige Montage: Wie werden Schneeketten angelegt?

Schneeketten richtig zu montieren, sollten Sie vor Fahrten üben.
Schneeketten richtig zu montieren, sollten Sie vor Fahrten üben.

Wichtig ist für die Montage von Schneeketten, welche Art von Antrieb das Fahrzeug besitzt. Denn die Ketten werden immer auf der Antriebsachse montiert. Heißt: Schneeketten werden beim Heckantrieb werden hinten aufgezogen, bei einem Frontantrieb vorne.

Fahrer, die noch nie Ketten montiert haben, sollten dies vor Fahrten in schneereiche Regionen üben. Ist die Montage dann notwendig oder vorgeschrieben, sollte dies an einem sicheren Ort abseits der Straße wie einem Parkplatz oder ähnlichem erfolgen. Zunächst sollte Montage auf nur einem Rad der Antriebsachse durchgeführt werden. Befreien Sie die Reifen vom Schnee, legen Sie die Schneekette über den Reifen und bewegen Sie dann das Fahrzeug einige Meter. Die Kette kann so um die gesamte Lauffläche des Reifens gezogen und geschlossen werden.

Die Schneeketten sollten nicht zu locker oder zu fest sitzen, daher ist es wichtig, nach dem Anlegen die Spannung zu prüfen. Ziehen Sie am besten immer die Montageanleitung für die Schneeketten hinzu und folgen Sie den beschriebenen Schritten. Ist der erste Reifen ausgestattet, wiederholen Sie alle Schritte auch beim zweiten.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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