In Deutschland gibt es neben dem regulären Nummernschild mit schwarzer Schrift auf weißem Grund noch andere Ausführungen. Zu den bekanntesten und auffälligsten zählt wohl das Rote Kennzeichen. Dieses gibt es sowohl für Autohändler als auch in manchen Fällen für Fahrer von Oldtimern.
Hier bestehen jedoch viele Unklarheiten. Wer darf ein Rotes Nummernschild beantragen? Darf das Rote Kennzeichen auch privat verwendet werden? Darf ich Rote Nummernschilder für mein Kfz ausleihen? Bringen Rote Kennzeichen spezielle Kosten mit sich? Dies und mehr wird im folgenden Ratgeber geklärt.
Inhaltsverzeichnis
Das rote Kennzeichen für Autohändler
Am bekanntesten ist das Rote Kfz-Kennzeichen wohl bei Autohändlern. Diese haben häufig eine große Anzahl an nicht angemeldeten Fahrzeugen auf ihrem Gelände stehen. Nun dürfen diese Fahrzeuge aber nicht einfach ohne Zulassung im Straßenverkehr bewegt werden.
Probefahrten oder ähnliches wären so nicht möglich, was den potenziellen Käufern die Entscheidung beim Autokauf schwer machen würde.
Damit der Autohändler nicht für jedes Fahrzeug eine Zulassung beantragen muss, um eine Probefahrt oder eine Überführung zu ermöglichen, gibt es das Rote Kennzeichen für Kfz.
Dies ist in § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt:
Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt.
Auch Kfz-Werkstätten und Automobilhersteller können Rote Nummernschilder, die auch Händlerkennzeichen oder Dauerkennzeichen genannt werden, beantragen. Diese sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern können gewechselt werden. So können Gewerbetreibende durch das Rote Kennzeichen Kosten sparen.
Voraussetzungen, die Händler für ein Rotes Nummernschild erfüllen müssen
Ein Rotes Nummernschild wird ausschließlich an Gewerbetreibende ausgegeben. Über die Zuteilung entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde. Benötigen Sie eine Auskunft, können Sie sich an diese wenden.
Das Verfahren ist außerdem stark reglementiert und wird streng überprüft. Des Weiteren besteht kein Rechtsanspruch auf ein Händlerkennzeichen.
Wenn ein Betrieb Rote Nummernschilder beantragen möchte, sind verschiedene Unterlagen einzureichen.
Der Händler oder der Besitzer der Werkstatt muss belegen, dass er einen Kfz-bezogenen Gewerbebetrieb besitzt. Außerdem muss er einen Nachweis dafür erbringen, dass Rote Kennzeichen für Kfz benötigt werden.
Um ein Rotes Nummernschild zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen können:
- Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (vormals Verkehrszentralregister)
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung beziehungsweise ein Auszug aus dem Gewerberegister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung
Soll eine andere Person die Nummernschilder in Auftrag beantragen, so ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht nötig. Außerdem muss sich die Person mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Besonders wichtig ist bei der Überprüfung, dass der Antragssteller zuverlässig ist. Dies wird von der Behörde durch die Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses sowie des Auszugs aus dem Fahreignungsregister sichergestellt. Ist der Gewerbetreibende bereits aufgefallen – wurde er beispielsweise in der Vergangenheit straffällig oder hat Punkte in Flensburg angesammelt – so kann der Antrag abgewiesen werden.
Des Weiteren darf der Antragssteller nicht durch Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung seiner Steuern aufgefallen sein. Außerdem dürfen von vorherigen Zulassungsvorgängen keine rückständigen Gebühren bei einer Zulassungsbehörde zur Zahlung ausstehen. Schon bei einer rückständigen Steuerzahlung in Höhe von fünf Euro kann die Behörde die Zuteilung verweigern.
Besonderheiten beim Roten Nummernschild für Autohändler
Nicht nur bei der Antragsstellung werden strenge Maßstäbe gesetzt. Auch beim späteren Fahren mit dem Schild müssen besondere Regeln beachtet werden.
Das Rote Kennzeichen darf nur im gewerblichen Betrieb genutzt werden. Der Händler oder Werkstattbesitzer darf mit dem Fahrzeug also keine privaten Fahrten unternehmen. Für diese wird ein reguläres Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen benötigt.
Händlerkennzeichen sind nur für folgende Fahrten erlaubt:
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- Prüfungsfahrten
Alle anderen Fahrten sind mit einem Roten Kennzeichen nicht erlaubt. Ein Missbrauch wird als Straftat verfolgt und dementsprechend geahndet.
Privatpersonen dürfen nicht mit einem Roten Nummernschild fahren. Sie dürfen sich also nicht von einem befreundeten Autohändler Rote Kennzeichen leihen, wenn Sie beispielsweise ein privat gekauftes Fahrzeug überführen möchten. Sie müssen stattdessen ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Für Fahrten ins Ausland benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Das Rote Nummernschild darf auch nicht an andere Betriebe weitergegeben werden.
Das Fahrzeugscheinheft – Wichtige Voraussetzung für ein Rotes Kennzeichen
Besitzt ein Automobilhändler Rote Nummernschilder, so muss dieser besondere Auflagen erfüllen. Hierzu gehört auch die Verpflichtung zur Führung eines Fahrzeugscheinheftes.
Hier muss der Händler für jede Fahrt vermerken, welches Kennzeichen benutzt wurde und um welche Marke, welchen Hersteller und welchen Typ es sich beim Fahrzeug gehandelt hat. Außerdem muss er die Fahrgestellnummer eintragen. Des Weiteren müssen Tag sowie Start- und Endzeitpunkt der Fahrt und Name und Anschrift des Fahrzeugführers angegeben werden.
Das Fahrzeugscheinheft muss stets mitgeführt und bei Anfrage den Behörden vorgelegt werden. Außerdem müssen die Eintragungen mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden.
Rotes Nummernschild: Kosten und Versicherung
Auch für Fahrzeuge, die mit einem Roten Kennzeichen ausgestattet sind, gilt die Steuerpflicht. Für diese gibt es jedoch einen vergünstigten Steuersatz. Für Krafträder sind dies jährlich 46 Euro, für alle anderen Fahrzeuge 191 Euro.
Des Weiteren muss das Fahrzeug versichert sein. Hier kann zwischen einer Haftpflichtversicherung, einer Teil- und Vollkaskoversicherung gewählt werden. Weitere Informationen erhalten Sie von den unterschiedlichen Versicherungsunternehmen.
Das Rote Kennzeichen zeichnet sich durch die rote Nummer auf weißem Grund aus. Form und Größe gleichen jedoch denen des regulären Kennzeichens. Ein roter Rahmen umrandet das Schild. Neuere Ausführungen des Schildes haben am linken Rand das Eurofeld mit Länderkennung. Es folgt die Stadt- oder Landkreiskennung. Handelt es sich um ein Händlerkennzeichen, so folgt eine Zahlenfolge, welche mit den Ziffern 06 beginnt. Bei Oldtimer-Kennzeichen sind die ersten Zahlen 07. Es folgen maximal drei weitere Zahlen.
Rotes Kennzeichen für Oldtimer
Ein Rotes Kennzeichen ist jedoch nicht nur für Autohändler eine Option. Auch Oldtimer-Fahrer können es unter gewissen Umständen beantragen. Es berechtigt den Fahrer dazu, an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen und zu diesem Zweck an- und abzureisen. Auch Test- und Probefahrten können mit einem mit rotem Kennzeichen versehenen Oldtimer durchgeführt werden.
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen. Ein Sachverständiger muss prüfen, dass sich der Wagen im Originalzustand befindet und sehr gut erhalten und gepflegt ist.
FAQ: Rote Kennzeichen
Hierbei handelt es sich um Nummernschilder, die bei Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von noch nicht zugelassenen Fahrzeugen zum Einsatz kommen.
Die Verwendung ist nur im gewerblichen Betrieb zulässig, weshalb für private Touren ggf. ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen ist.
Die notwendigen Dokumente haben wir hier aufgelistet.