Nur die wenigsten Autofahrer besitzen einen Anhänger, mit dem sie ein anderes Auto vom einen zum anderen Ort fahren könnten. Aus diesem Grund kann sich der Transport eines nicht zugelassenen Fahrzeugs schwierig gestalten. Um dieses Problem zu umgehen, besteht in Deutschland die Möglichkeit, ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.
Was genau muss aber bei dieser Art des Nummernschilds beachtet werden? Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen? Warum wird es auch als gelbes Kennzeichen oder Tageszulassung bezeichnet? Wird eine Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt? Dies und mehr wird im folgenden Ratgeber geklärt.
Inhaltsverzeichnis
Das Kurzzeitkennzeichen – Unterschiede zum Händlerkennzeichen
Es bestehen immer noch viele Unklarheiten bezüglich des Kurzzeitkennzeichens. Bis 1998 konnten auch Privatpersonen ein rotes Nummernschild für Überführungsfahrten nutzen.
Seit einer Gesetzesänderung dürfen diese jedoch nur noch von Gewerbetreibenden verwendet werden – daher auch der Name Händlerkennzeichen. Händlerkennzeichen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Der Händler oder Werkstattbesitzer kann also das Kennzeichen an verschiedenen Wagen anbringen.
Privatpersonen müssen für diesen Zweck ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dieses ist fünf Tage lang ab der Antragsstellung gültig, weshalb es auch als 5-Tages-Kennzeichen oder Tageszulassung bezeichnet wird. Nicht nur für Pkw sind Kurzzeitkennzeichen erhältlich, auch Anhänger, Lkw, Krafträder, Wohnmobile, Traktoren und andere Fahrzeuge können mit ihnen versehen werden.
Im Gegensatz zum Roten Kennzeichen darf das Kurzzeitkennzeichen nur mit dem Fahrzeug verwendet werden, für welches es angemeldet wurde. Es darf also nicht an verschiedenen Fahrzeugen angebracht werden.
Aussehen der Kurzzeitkennzeichen
Im Gegensatz zum regulären Nummernschild, verfügt das Kurzzeitkennzeichen nicht über das Eurofeld am linken Rand des Schildes. Erstes Element ist die Stadt- oder Landkreiskennung (beispielsweise „DO“ für Dortmund). Rechts daneben ist die blaue Stempelplakette angebracht. Diese entspricht in den meisten Fällen der Zulassungsplakette des entsprechenden Bezirks. Es folgt eine mit den Ziffern 03 oder 04 beginnende Nummerierung.
Am rechten Rand des Schildes befindet sich ein auffälliger gelber Streifen – aus diesem Grund werden Kurzzeitkennzeichen auch als gelbe Nummernschilder bezeichnet. Mit schwarzer Schrift auf gelbem Untergrund ist hier das Enddatum der Gültigkeit des Kennzeichens eingeprägt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf das Nummernschild nicht mehr benutzt werden. Eine Abmeldung ist aus diesem Grund nicht nötig. Sie können es entweder bei der Zulassungsstelle abgeben oder einfach im Hausmüll entsorgen.
15
10
16
dafür, dass die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens bis zum 15. Oktober 2016 gilt. Es darf an diesem Tag bis 23:59 Uhr benutzt werden. Ein 3-Tages-Kennzeichen gibt es übrigens nicht mehr.
Änderungen seit April 2015 für das gelbe Kennzeichen
Seit dem 01.04.2015 gelten neue, verschärfte Regeln für das Tageskennzeichen, das auch das gelbe Kennzeichen genannt wird. Dies wurde für nötig erachtet, da nach der alten Regelung die Fahrzeuge, für die ein Kurzzeitkennzeichen beantragt wurde, in keinem Register gespeichert wurden. Eine missbräuchliche Weitergabe der Nummernschilder war dadurch möglich. Um dies zu unterbinden, wird nun jedes Kennzeichen einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet.
Des Weiteren konnten vor der Regeländerung auch verkehrsunsichere Wagen mit einem Kurzzeitkennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden. Seit April 2015 darf ein Fahrzeug nur dann mit einem Kurzzeitkennzeichen gefahren werden, wenn ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besteht. Fehlt diese, so darf das Auto lediglich innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle (beispielsweise vom TÜV oder Dekra) gefahren werden. Diese Einschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.
Wurden Mängel am Fahrzeug festgestellt, darf das Kfz mit dem Kurzzeitkennzeichen auch zu einer Werkstatt im jeweiligen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk gebracht werden, damit er dort repariert werden kann. Wurde das Fahrzeug bei der HU jedoch als verkehrsunsicher eingestuft, so entfällt diese Möglichkeit.
Neuerdings darf das Kurzzeitkennzeichen nicht nur am Wohnort des Halters, sondern auch am Standort des Fahrzeugs ausgestellt werden. Leben Sie also beispielsweise in Leipzig und möchten ein Auto aus Berlin überführen, so können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch in Berlin beantragen.
Zweck der Tageszulassung für das Kfz
Das 5-Tages-Kennzeichen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen benutzt werden. Mit gültiger Hauptuntersuchung darf das 5-Tages-Kennzeichen für Probefahrten mit bestehender Kaufabsicht verwendet werden.
Außerdem sind Fahrten zur Überführung eines Fahrzeugs erlaubt.
Ohne HU sind nur die Hin- und Rückfahrt zur Prüfstelle und zur Durchführung der Untersuchung erlaubt. Bei festgestellten Mängeln sind auch Fahrten zu einer Werkstatt im eigenen oder angrenzenden Bezirk erlaubt.
Beantragung der Tageskennzeichen
Möchten Sie eine Tageszulassung beantragen, müssen Sie bedenken, dass das betreffende Fahrzeug mindestens einen Werktag vor der Zulassung abgemeldet sein muss. Außerdem fallen für die Tageszulassung Kosten an, die Sie bedenken sollten.
Für das Kurzzeitkennzeichen und die Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass inklusive aktueller Meldebestätigung
- Eine Versicherungsbestätigung (eVB) für das Kurzzeitkennzeichen
- Nachweis der HU (sonst gelten die oben genannten Einschränkungen)
- Angabe der Fahrzeugart und des Verwendungszweckes
Können Sie selber nicht den Termin wahrnehmen, so müssen Sie eine Vollmacht für das Kurzzeitkennzeichen und seine Beantragung ausstellen. Der Bevollmächtigte muss sich bei der Behörde dann auch selbst ausweisen können.
Was kosten Kurzzeitkennzeichen?
Für das Kurzzeitkennzeichen bestehen die Kosten aus verschiedenen Posten. Hierzu gehören:
- Die bundeseinheitlichen Gebühren für die Beantragung: 13,10 Euro
- Die Gebühren für die Versicherung: ca. 30 Euro (je nach Versicherung und Versicherungsart)
- Kosten für das Prägen der Kennzeichen: ca. 20 Euro
Für das 5-Tages-Kennzeichen fallen also Kosten von mindestens 60 Euro an, können aber auch höher ausfallen.
Bei Kurzzeitkennzeichen ist der Preis also vorher nicht festgelegt. Dies sollten Sie immer bedenken, wenn Sie eine Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen planen.
Kurzzeitkennzeichen und Versicherung – Was ist zu beachten?
Beim 5-Tages-Kennzeichen werden die Kosten stark von der gewählten Versicherung beeinflusst. Sie können zwischen verschiedenen Versicherungsarten wählen. Bei Neuwagen kann beim Kurzzeitkennzeichen eine Vollkasko-Versicherung nötig werden, ansonsten handelt es sich meist um Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherungen.
Benötigen Sie mehr Informationen, müssen Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Sie können auch im Internet Preisvergleiche anstellen. So können Sie für das Kurzzeitkennzeichen die Kosten unter Umständen senken.
FAQ: Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage.
Kurzzeitkennzeichen kosten ca. 60 Euro.
Das Kennzeichen müssen Sie bei der Zulassungsstelle beantragen.
hallo, wenn ich am Mittwoch eine 5- Tage Zulassung hohle, zahlt dann das Wochenende mit?
Hallo ich komme aus Österreich und würde gerne in Deutschland ein Auto kaufe bekomme ich bei ihnen eine Kurz Zeit Nummerntafel und wenn wie
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf H.
Grundsätzlich kann für ein KFZ auch mehr als einmal ein Überführungskennzeichen ausgestellt werden.
Alternativ einfach online bestellen. Wenn natürlich für den gleichen Wagen vom gleichen Interessent, dann geht das normalerweise nicht mehr. Dafür sind richtige Kennzeichen gedacht.
Hallo, kann ich mir öfter ein 5 Tage Kennzeichen holen?
Servus,
Wie oft darf ein 5 Tageskennzeichen auf das selbe Auto ausgestellt werden? War heute auf der Zulassung und mir wurde dort mitgeteilt das es bereits das zweite mal ist wo für den Wagen Kurzkennzeichen ausgestellt werden und somit auch das letzte mal. Ist das richtig? Selbstverständlich hat das Auto auch einen gültigen TÜV…..
Hallo,
ich habe ein Auto mit Saisonkennzeichen 4-10.
Nun muss ich nächstes Jahr in der ersten Novemberwoche nach Berlin. Kann ich das Fahrzeug mit eine 5Tageszulassung 1.11. – 5.11. anmelden?
Gruß
Andreas
Nein. Da es sich um keine Überführung handelt.
Hallo,
Wieviel kostet die Strafe wenn man mit abgelaufendem kurzzeitkennzeichen fährt?
Danke im Voraus