In einem Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft oder der Richter unter Auflagen von einem Urteil absehen. Die Voraussetzung der Einstellung des Gerichtsverfahrens ist allerdings oft die Zahlung einer festgelegten Summe an eine Spendenorganisation durch den Beschuldigten. Auch im Verkehrsrecht ist dies möglich.
Ein Verkehrssünder kann demnach, soweit alle Parteien (also auch er oder sie selbst) damit einverstanden sind, mit einer Geldauflage davon kommen. Somit fließt sein Geld an Spendenorganisationen, die es gut gebrauchen können, um ihren gemeinnützigen Aufgaben nachzukommen.
Ob jeder nach Gutdünken die Bußgelder aus seinem Bußgeldbescheid spenden kann und wie Geldauflagen zu Stande kommen, wird in diesem Ratgeber betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
Die Geldauflage als Denkzettel
Zu einer Geldauflage kann es nur kommen, wenn dem Beschuldigten eine Straftat vorgeworfen wird, die vor Gericht verhandelt werden muss. Einen einfaches Bußgeld, dass Ihnen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß auferlegt wurde, können Sie also nicht spenden.
Sollten jedoch schwerwiegende Verstöße gegen Sie vorliegen, ist ein Verfahren vor einem Gericht wahrscheinlich. In dem Fall können Sie schon im Anhörungsbogen, der Ihnen oftmals im ersten Schritt zugesandt wird, angeben, dass Sie ein etwaiges Bußgeld spenden wollen.
Kommt es zur Geldauflage, ist in 70 Prozent der Fälle das Strafverfahren noch nicht eröffnet worden, da schon die Staatsanwaltschaft diesen Schritt anordnen kann. Doch auch Richter können im Laufe des Verfahrens die Einstellung desselben veranlassen und eine Geldauflage verhängen.
Staatsanwaltschaft oder Richter bestimmen, welcher der vielen Spendenorganisationen Sie das Bußgeld spenden müssen. Der Straftäter kann Vorschläge machen, hat jedoch keinerlei Bestimmungsrecht darüber. Er ist verpflichtet in einer Frist von sechs Wochen den festgelegten Betrag an die Organisation zu überweisen. Andernfalls kann das Verfahren wieder eröffnet werden. Die nichterfolgte Begleichung der Geldauflage wird sich negativ auf das später ausgesprochene Urteil auswirken.
Bußgeld spenden: Strafprozessordnung (StPO) § 153a
Die Möglichkeit, trotz angenommener Schuld eines Angeklagten, das Verfahren gegen eine Auflage einzustellen oder gar nicht zu eröffnen, ist im Paragraphen 153a der StPO festgehalten. Darin heißt es:
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
Bußgelder für Vereine: Ein Geschäftsmodel
Viele Spendenorganiosationen, die gemeinnützig aktiv sind, finanzieren sich zu einem großen Teil aus Geldauflagen. Sie müssen in einem der folgenden Felder tätig sein:
- Jugendhilfe
- Gefangenenhilfe Deutschen
- Opferhilfe
Um die Mittel aus den Geldauflagen ist ein regelrechtes „Bußgeld-Fundraising“ entstanden.
Mitarbeiter der Organisationen sind dezidiert dafür zuständig, dafür zu sorgen, dass der eigene Verband oder Verein für Richter und Staatsanwälte besonders häufig in Betracht kommt, von einer Geldauflage zu profitieren.
FAQ: Bußgeld oder Geldauflage spenden
Nein, Sie können ein Bußgeld, das für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verhängt wird, in der Regel nicht spenden.
Ja, Geldauflagen, die im Rahmen eines Strafprozesses verhängt werden, können Sie oft spenden. Bei einer Geldauflage handelt es sich um eine Sanktion, die bei einer Straftat auferlegt wird.
Sie können Vorschläge unterbreiten. Die Entscheidung fällt jedoch die Staatsanwaltschaft oder ein Richter. Welche Felder dabei möglich sind, erfahren Sie hier.
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