Möglicherweise haben Sie sich schon einmal in einer solchen Situation befunden: Sie haben ein Feierabendbier getrunken – oder mit einem Glas Sekt auf einen Geburtstag angestoßen – oder war es vielleicht doch etwas mehr? Anschließend setzen Sie sich ins Auto und fahren los. Plötzlich werden Sie von der Polizei angehalten – Alkoholkontrolle. „Muss ich jetzt pusten?“, fragen Sie sich.
Es kann bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr durchaus vorkommen, dass Sie pusten müssen. Doch obwohl der Atemalkoholwert als solcher für ein Strafverfahren irrelevant ist, so dient er als Grundlage zur Anordnung einer Blutkontrolle. Außerdem spielt er bei Bußgeldverfahren eine Rolle. Bei einer Alkoholkontrolle der Polizei ist also blasen durchs Röhrchen angesagt – zumindest in den meisten aller Fälle. Muss ein Fahrer bei einer Alkoholkontrolle nicht zwangsläufig blasen?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Alkoholkontrolle
Die Polizei darf einen Alkoholtest anordnen, wenn diese den begründeten Verdacht hat, dass Sie Alkohol getrunken haben.
Polizeibeamte testen den Fahrer üblicherweise durch Pusten ins Röhrchen auf Alkohol. Der Atemalkoholwert kann nicht den Blutalkoholwert bestimmen – er gilt lediglich als Anhaltspunkt. Welche Maßnahmen außerdem ergriffen werden können, erfahren Sie hier.
Es ist erlaubt, eine gewisse Menge an Alkohol zu trinken, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt und nicht mehr in der Probezeit ist. Die Promillegrenze von 0,3 darf allerdings nicht überschritten werden. Zudem dürfen Sie nicht auffällig fahren oder einen Unfall verursachen.
Welche Maßnahmen werden bei der Alkoholkontrolle durchgeführt?
Welche Maßnahme ist bei der Alkoholkontrolle üblich – vom Pusten abgesehen? Neben dieser gängigen Methode, können die Beamten Sie außerdem dazu auffordern, aus dem Wagen zu steigen und sich verschiedenen Tests zu unterziehen. Dazu zählt beispielsweise das Geradestehen, Arme nach vorne strecken, Augen schließen und bis zwanzig zählen. Allerdings kann bei einer Alkoholkontrolle auch eine Blutabnahme angeordnet werden. Erst diese liefert klare Ergebnisse, nicht etwa das Blasen in das Röhrchen.
Alkoholkontrolle für Lkw-Fahrer: Verstößt ein Lkw-Fahrer gegen die Promille-Grenze, drohen ihm die gleichen Sanktionen wie Pkw-Fahrern. Allerdings können sich Alkohol-Verstöße negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Denn: Die meisten Lkw-Fahrer sind Berufsfahrer. Verstöße wie diese können ein Kündigungsgrund sein. Zudem ist es möglich, dass – beispielsweise bei Gefahrguttransporten – durch die Berufsgenossenschaft eine Promillegrenze festgelegt ist. Die Promillegrenze für Lkw-Fahrer sollte also unbedingt eingehalten werden.
Alkoholkontrolle: Promille und seine Grenze
Es ist nicht verboten, mit einem bestimmten, niedrigen Alkoholwert ein Kraftfahrzeug zu führen – sofern sich der Fahrer nicht mehr in der Probezeit befindet und mindestens 21 Jahre alt ist. Doch wie hoch dürfen bei einer Alkoholkontrolle die Werte eigentlich ausfallen? Wo liegt die Promillegrenze? In Deutschland liegt die Promillegrenze bei 0,5. Führt die Polizei eine Alkoholkontrolle durch und ertappt jemanden bei einer Überschreitung dieser Grenze, kann dies mitunter schwerwiegende Folgen haben.
- Liegt ein Verstoß gegen die 0-Promillegrenze vor, weil der Fahrer sich entweder in der Probezeit befindet oder noch unter 21 Jahren ist, droht ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
- Ein Promillewert von bis zu 0,3 ist zulässig, solange sich der Fahrer nicht in der Probezeit befindet oder unter 21 Jahren ist. Fährt er allerdings auffällig oder verursacht sogar einen Unfall, begeht er eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
- Bis zu einem Promillewert von 1,09 können Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen.
- Ab einem Promillewert von 1,1 werden Sie härter bestraft. Es kann beispielsweise eine Freiheitsstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis auf Sie zukommen.
Alkoholkontrolle auch beim Beifahrer? Ja, auch dieser kann einer Alkoholkontrolle unterzogen werden. Übersteigt der Beifahrer die Promillegrenze, kann er unter Umständen mit einem Bußgeld, Fahrverbot oder Punkten sanktioniert werden.
Alkoholkontrolle verweigern: Geht das?
Grundsätzlich haben Sie das Recht, das Pusten ins Röhrchen zu verweigern. Besteht allerdings ein begründeter Verdacht, die Polizisten haben also die Befürchtung, Sie könnten getrunken haben und Ihre Fahreignung sei eingeschränkt, kann eine Blutentnahme angeordnet werden. Natürlich kann ein solches Verhalten bei einer Alkoholkontrolle den Eindruck erwecken, Sie haben etwas zu verbergen.
Es ist selbstverständlich auch bei einer Alkoholkontrolle ratsam, seine Rechte zu kennen. Doch neben diesen haben Autofahrer auch Pflichten, deren Einhaltung Polizeibeamte überprüfen. So ist es allgemein ratsam, sich an die Regeln im Straßenverkehr (StVO) zu halten und sich im Kontakt mit Polizisten kooperativ und respektvoll zu zeigen.