Wechselkennzeichen – das klingt erst einmal etwas merkwürdig. Schließlich gibt es diese Art Kennzeichen erst seit wenigen Jahren.
Dennoch ist es in Deutschland relativ häufig in Gebrauch. Wann und wofür wird also solch ein Wechselkennzeichen benutzt? Welche Vorteile und Kosten bringt es mit sich – zum Beispiel im Vergleich zum Kurzzeitkennzeichen?
Alle wissenswerten Informationen zum Thema Wechselkennzeichen finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Seit Juli 2012 existieren sogenannten Wechselkennzeichen für in Deutschland gemeldete Kfz. Diese sind besonders geeignet für Familien, die mehrere Autos besitzen – verspricht es doch einiges an Vorteilen!
Kurz gesagt, ist ein Wechselkennzeichen ein Nummernschild, welches für mehrere unterschiedliche Fahrzeuge genutzt werden kann.
In vielen Haushalten ist in der heutigen Zeit nämlich ein zweites Fahrzeug gar nicht mehr wegzudenken. Dies ist nicht selten auch am Parkplatzmangel in vielen deutschen Städten zu erkennen.
Das Wechselkennzeichen sollte auf diesem Wege die Formalitäten vereinfachen, da das Kennzeichen, was eh schon für den „normalen“ Pkw genutzt wird, nun auch einfach für das umweltschonende, aber kostenintensive elektrische Fahrzeug genutzt werden kann.
Ob der eigentliche Sinn hinter dem Wechselkennzeichen, welcher unter anderem auch die Ankurbelung dieses Wirtschaftszweiges beinhaltet, noch erfüllt wird, wird sich in den nächsten Jahren zeigen.
Wofür wird ein Kfz-Wechselkennzeichen verwendet?
Wer es in Erwägung zieht, solch ein Wechselnummernschild für seine Fahrzeuge zu beantragen, dem sei gesagt, dass es nicht nur für Pkw, sondern auch für Motorräder oder Quads gilt.
Jedoch ist klar, dass solch ein Kennzeichen natürlich auch bestimmte Einschränkungen und Regeln mit sich bringt. Diese werden Ihnen im Folgenden näher erläutert:
- Möchten Sie ein Wechselkennzeichen anmelden, kann dieses für maximal zwei Kfz gelten.
- Nicht jede Fahrzeugklasse ist für das Wechselkennzeichen geeignet. Laut der Norm der Europäischen Gemeinschaft (EG) sind das die Klassen L, M1 und O1
- L – zwei- oder dreirädrige Kfz, unter Umständen auch vierrädrige Kfz, wenn diese ein maximales Leergewicht von 550 kg nicht überschreiten (zum Beispiel Wechselkennzeichen für das Motorrad)
- M1 – kleinere Busse bzw. Wohnmobile zur Personenbeförderung (maximal acht Sitzplätze plus Fahrersitz)
- O1 – Anhänger mit einem Gewicht von maximal 7,5 t
Trotz der Beschränkungen ist ein Wechselkennzeichen für das Auto auch für einige weitere Fahrzeuge gültig. Beliebt ist beispielsweise auch das Motorrad, was über Wechselkennzeichen spielend einfach anzumelden geht.
Das Wechselkennzeichen in Österreich
Das wohl erfolgreichste Modell des Wechselkennzeichens ist derzeit in Österreich zu finden. Im Gegensatz zu den deutschen Bestimmungen bieten jene in Österreich einiges mehr an Vorteilen. Zum Beispiel sind hier bis zu drei Kfz erlaubt.
Auch ist das Wechselkennzeichen von der Steuer her dort recht positiv ausgelegt. Angenommen, es sind drei Autos auf dasselbe Kennzeichen angemeldet, dann muss der Fahrzeughalter für die zwei günstigsten Modelle keine Steuern zahlen – nur das teuerste ist steuerpflichtig.
Wechselkennzeichen: Vor- und Nachteile
In Deutschland wurden diese Regelungen leider nicht gänzlich übernommen. Ein Wechselkennzeichenhalter kann aber dennoch mit diesem Modell Einsparungen machen. Die normal anfallenden doppelten Kosten für zwei einzelne Fahrzeuge können mit einem Wechselkennzeichen in der Regel nämlich auch hierzulande reduziert werden.
In Bezug auf die Versicherung bringt das Wechselkennzeichen aber einige Punkte mit sich, die die Sparfüchse auf den deutschen Straßen ansprechen dürften. Beide Fahrzeuge dürfen nämlich nicht gleichzeitig auf den Straßen unterwegs sein, was das Risiko für eine Versicherung stark sinken lässt. Nicht unerhebliche Vergünstigungen in Bezug auf das Wechselkennzeichen durch die Versicherung sind demnach nicht unüblich.
Beachten Sie, dass es in der Regel teurer ist, zwei Kfz einzeln anzumelden und zu halten. Zwischen 10 und 25 Prozent Rabatt sind normal, wenn Sie für das Wechselkennzeichen alle Kosten der Versicherung berechnen.
Wechselkennzeichen: Wie können Sie es beantragen?
Für eine Zulassung Ihrer Kfz auf ein Wechselkennzeichen gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten vor und während einer Anmeldung:
- Wie jedes Fahrzeug müssen auch die beiden, die das Wechselkennzeichen bekommen sollen, eine aktuelle Versicherung besitzen. Bestätigung dafür ist die für jedes Fahrzeug individuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer).
- Bringen Sie alle nötigen Unterlagen zur Anmeldung mit zur Zulassungsstelle: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Kennzeichen, Nachweis zur HU, Nachweis zur Abgasuntersuchung und die eVB-Nummern beider Kfz. Außerdem benötigen Sie Ihren Personalausweis zur Anmeldung.
- Im Anschluss müssen Sie insgesamt drei Schilder prägen lassen: je ein festes Schild pro Fahrzeug und ein mobiles Teil, was immer an dem Fahrzeug befestigt wird, welches Sie gerade in Benutzung haben.
- Optional: Reservieren Sie ggf. Ihr Wunschkennzeichen im Internet vor der Anmeldung. So sind beispielsweise zwei aufeinanderfolgende Nummern für Ihre zwei Kfz möglich.
Fazit zum Wechselkennzeichen: Lohnt es sich oder nicht?
Das ist unter anderem bedingt durch die Parkregelungen. Da nur eines der beiden Fahrzeuge voll ausgestattet sein kann mit beiden Teilen vom Nummernschild, ist es einem der Fahrzeuge immer untersagt, auf einer öffentlichen Straße zu parken. Besonders unfair erscheint hierbei, dass trotzdem der volle Steuersatz für beide Kfz gezahlt wird.
Vor allem hängt der Mehrwert eines Wechselkennzeichens davon ab, ob Sie eine Versicherung zu günstigen Konditionen bekommen können.
Bisher ist für das Wechselkennzeichen laut ADAC die gewünschte Nachfrage ausgeblieben.
FAQ: Wechselkennzeichen
Bei dieser Art von Kennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge das Kennzeichen. Allerdings darf immer nur eines der Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.
Wechselkennzeichen kommen unter anderem für Pkw, Krafträder, Wohnmobile und Anhänger infrage. Allerdings müssen die Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angehören, weshalb es zum Beispiel nicht möglich ist, dass sich ein Motorrad und ein Pkw ein Kennzeichen teilen.
Die wichtigsten Aspekte haben wir hier zusammengestellt.