Für die einen ist es eine fast vergessene Kindheitserinnerungen, für die anderen eine Passion: Oldtimer.
Damit die leidenschaftlichen Sammler und Restaurateure ihre Schmuckstücke auch ausfahren dürfen, brauchen diese ein sogenanntes „H-Kennzeichen“.
Warum das Nummernschild mit einem H gekennzeichnet ist und was es sonst noch zu beachten gibt, wenn es um die Anmeldung oder ähnliche Dinge geht bei Ihrem Oldie, erfahren Sie hier in diesem Ratgeber: Alles rund um das H-Kennzeichen und Oldtimer!
Inhaltsverzeichnis
FAQ: H-Kennzeichen
Die grundlegenden Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen haben wir hier zusammengefasst.
Zur Veranschaulichung dient diese Grafik.
Um ein solches Kennzeichen zu erhalten, ist im Vorfeld meist ein Oldtimer-Gutachten notwendig. Dieses kosten durchschnittlich 100 Euro. Darüber hinaus erhebt die Zulassungsstelle eine Gebühr von rund 30 Euro und für die Herstellung der Nummernschilder fallen ebenfalls Kosten von etwa 30 Euro an.
Das Oldtimerkennzeichen: Was steckt hinter dem Begriff?
Im Allgemeinen steht das H am Ende eines Kennzeichens für das Wort „historisch“. Schließlich kann niemand bestreiten, dass die richtigen Oldtimer wahre Schätze der Zeit sind und auch trotz so mancher aufwendiger Aufarbeitung schon einige Jahre auf dem Buckel haben.
Gut zu wissen: Ein Auto, was 30 Jahre alt ist, ist natürlich nicht automatisch auch ein Oldtimer. Dazu bedarf es noch ein bisschen mehr!
Oldtimerkennzeichen haben bestimmte Voraussetzungen, die für die Zulassung der Fahrzeuge vonnöten sind. Diese werden im Folgenden nun näher beleuchtet.
Detaillierte Informationen zum H-Kennzeichen gibt es auch in diesem Video:
Bedingungen: Welche Voraussetzung hat ein H-Kennzeichen?
Das wohl wichtigste Merkmal, welches ein Fahrzeug besitzen sollte, wenn Sie das H-Kennzeichen dafür beantragen wollen, ist ein sogenanntes „Oldtimer-Gutachten“, welches Sie bei der Antragstellung besitzen und vorzeigen müssen.
Viele Wertungen der Merkmale am Oldtimer sind bei solch einem Gutachten abhängig vom Prüfer. Das liegt vor allem daran, dass ein H-Kennzeichen keine exakten Voraussetzungen hat, wenn es um bauliche Merkmale geht.
Jedoch gibt es für das H-Kennzeichen auch einige grundsätzliche Bedingungen, die ein Oldtimer erfüllen muss, dazu zählen:
- Die wichtigsten Bauteile am Fahrzeug müssen Originalteile sein.
- Wenn etwas am Oldtimer umgebaut wurde, muss dies dem Typ des Fahrzeugs und der Zeit, aus welchem er stammt, entsprechen.
- Das Kfz muss sich in einem guten Zustand, ohne auffällige Gebrauchsspuren, befinden.
- Für das H-Kennzeichen muss das Alter 30 Jahre oder mehr betragen.
- Das Oldtimer-Gutachten muss bestanden worden sein.
- Der Oldtimer muss zudem eine aktuelle TÜV-Überprüfung oder Hauptuntersuchung (HU) besitzen.
Historische Kennzeichen: Wie sehen sie aus?
Im Normalfall unterscheidet sich ein H-Kennzeichen in seinem Aussehen nur geringfügig vom „normalen“ Kennzeichen. Es ist in der Regel 52 Zentimeter breit und 13 Zentimeter hoch. Ganz links ist ein Zeichen des Landes abgedruckt, in welchem es angemeldet ist. Ein H-Kennzeichen besitzt zusätzlich noch ein H für „Historisch“ am rechten Ende des Nummernschilds.
Nachfolgend finden Sie ein Musterbeispiel für ein Oldtimerkennzeichen:
Was genau ist eigentlich ein Oldtimer?
Als Oldtimer, oder auch „Oldie“, gilt generell ein Fahrzeug, was bereits ein bestimmtes Alter erreicht hat. Offiziell braucht ein Kfz mindestens 30 Jahre auf dem Buckel, um ein „Oldie“ zu sein.
Der Name „Oldtimer“ wurde dabei zwar scheinbar aus dem Englischen übernommen, ist aber tatsächlich eine deutsche Worterfindung. Oldtimer gibt es im Englischen zwar auch, dort bedeutet das Wort aber etwas ganz anderes.
Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, kurz: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), beschreibt im §2 Nr. 22 einen Oldtimer wie folgt:
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
H-Kennzeichen: Welche Vorteile hat es?
Wer einmal für seinen Oldtimer ein H-Kennzeichen bekommen hat, genießt eine Menge Vorteile. Das Auto gilt zunächst einmal als Kulturgut unter den Kraftfahrzeugen, was für viele Besitzer schon eine Ehre darstellt.
Zudem bekommt der Halter des Oldies in Bezug auf die Steuer – ein H-Kennzeichen vorausgesetzt – einige Vergünstigungen. So gibt es einen einheitlichen Steuerbetrag von 191,74 Euro für Autos und 46,02 Euro für Motorräder.
Auch Kfz-Versicherungen können günstiger abgeschlossen werden, da hier das Risiko eines Unfalls als sehr niedrig eingeschätzt wird. Schließlich werden Oldtimer im Allgemeinen nicht als Fahrzeuge für den Alltag genutzt. Manchmal ist hierbei auch die Kilometeranzahl begrenzt, die mit dem Kfz gefahren werden darf.
Des Weiteren wird mit einem H-Kennzeichen die Umweltzone mit deren Auflagen nicht allzu strikt gehandhabt bei einem Oldtimer. Die Auflagen sind hier lockerer, da in der Regel kein Katalysator für Oldtimer vorausgesetzt wird. In der Regel wird hier keine grüne Umweltplakette verlangt.
Oldtimer und H-Kennzeichen: Welche Kosten entstehen?
Zunächst einmal müssen Sie für eine Zulassung mit den Kosten für das Oldtimer-Gutachten rechnen. Wie viel Sie dafür bezahlen müssen, hängt vom jeweiligen Prüfer ab. Im Allgemeinen sollten Sie hierbei mit etwa 100 Euro rechnen.
Auch die Zulassungsbehörde erhebt natürlich Gebühren:
- 28 Euro für die Anmeldung
- 11 Euro für ein eventuelles Wunschkennzeichen
Zusätzlich sollten Sie auch mit etwa 20-30 Euro für das Prägen des Kennzeichens rechnen. Diese Summe ändert sich bei einem historischen Kennzeichen nicht und gleicht dem Betrag aller anderen Nummernschilder.
Vergessen Sie außerdem nicht die allgemeinen Kosten für den TÜV oder die Hauptuntersuchung (HU). Diese belaufen sich zumeist auf etwa 70 Euro.
Oldtimer vs. Youngtimer: Kennzeichzeichen
Als Youngtimer gelten sogenannte Klassiker, die ein Alter zwischen 20-30 Jahre besitzen. Seit 2007 können Sie Ihr Fahrzeug allerdings nicht mehr als Youngtimer zulassen. Der Status erlischt jedoch nicht, wenn Sie Ihren Youngtimer als solchen vor 2007 angemeldet haben.