Ein Saisonkennzeichen bietet vor allem Flexibilität. Brauchen Sie Ihr Auto nicht das gesamte Jahr oder fahren Sie vielleicht Ihr Oldtimer-Schätzchen eh nur im Sommer aus, dann bietet Ihnen solch ein Saisonkennzeichen eine Menge Vorteile. Vor allem bei der Versicherung oder den Steuern können Sie mit dieser Art Nummernschild richtig Geld sparen.
Einmal dafür entschieden, bedeutet das aber auch, dass Sie Ihr Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen auch nur während der darauf vermerkten Saison im Straßenverkehr benutzen dürfen.
Welche weiteren Reglungen es gibt und was Sie sonst noch alles zum Thema „Saisonkennzeichen“ wissen sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Saisonkennzeichen und welche Vorschriften gelten?
Ein Saisonkennzeichen ist, wie das Wort schon sagt, ein Nummernschild, welches dem Halter des betreffenden Fahrzeugs erlaubt, dieses nur innerhalb der auf dem Kennzeichen angegebenen Saison im Straßenverkehr zu nutzen.
Zweck eines solchen Kennzeichens ist vor allem die Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Es ist hierfür kein regelmäßiges Wiederan- und Wiederabmelden bei der Zulassungsstelle vonnöten. Bereits seit dem Jahr 1997 haben Sie die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu beantragen und verwenden.
Der Geltungszeitraum ist in der Zulassungsbescheinigung und auf dem Nummernschild zu finden. Letzteres beinhaltet ihn am rechten Rand. Die obere Zahl gibt dabei den Beginn und die untere das Ende des Zulassungszeitraums dar.
Möchten Sie das Saisonkennzeichen verlängern oder ändern, müssen Sie sich dafür an die Zulassungsstelle wenden. Rechnen Sie in diesem Fall mit erneuten Gebühren.
Natürlich gelten auch für dieses Nummernschild einige Vorschriften, die Sie beachten sollten. Deshalb haben wir für Sie nachfolgend hilfreiche Tipps und Regeln zusammengefasst:
- Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nur innerhalb des darauf angegebenen Zeitraums auf den Straßen gefahren werden.
- Es darf außerhalb dieses Zeitfensters nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Achten Sie also darauf, es während dieser Zeit in einer Garage oder einem Privatgrundstück unterzubringen. Besitzen Sie beispielsweise keine eigene Garage, sollten Sie die Kosten für eine Anmietung dieser in die Kosten für ein Saisonkennzeichen mit einkalkulieren.
- Vergleichen Sie Angebote, die Ihnen die verschiedenen Versicherungen für die Anmeldung eines Saisonkennzeichens machen.
- Wägen Sie ab, ob sich solch ein Kennzeichen für Sie wirklich lohnt oder ob sich etwaige Einsparungen durch Abstellkosten außerhalb der Nutzungszeit Ihres Kfz auflösen.
- Der Zeitraum, währenddessen das Saisonkennzeichen genutzt werden kann, muss mindestens zwei, aber maximal elf Monate betragen und in einem Stück gegeben sein. Unterbrechungen sind nicht erlaubt. Dieser Zeitraum wird außerdem in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.
- Außerdem ist für das Saisonkennzeichen eine aktuelle TÜV-Bescheinigung oder Hauptuntersuchung (HU) notwendig.
Saisonkennzeichen: Welche Kosten entstehen?
Jede Zulassungsstelle legt ihre Bearbeitungsgebühren individuell fest. Zumeist sind es aber etwa 30 Euro. Wie bei jedem anderen Kennzeichen kostet Sie das Nummernschild und dessen Prägung natürlich auch Geld. Dies ist allerdings als Einmalinvestition zu sehen, da Sie es nicht für jede Saison erneuern müssen.
Welche Vorteile bringt Ihnen ein Saisonkennzeichen bei der Versicherung?
Natürlich bringt Ihnen ein Saisonkennzeichen bei der Versicherung vorwiegend den Vorteil, dass Sie weniger Beiträge zahlen müssen. Das ist darauf zu schließen, dass das Fahrzeug jährlich auch wesentlich kürzer angemeldet ist. Somit verringert sich das Risiko eines Unfalls über das gesamt Jahr gesehen.
Es ist also ratsam, Rabatte bei der Versicherung und steuerliche Vorteile mit dem Umfang des Zeitraums Ihres möglichen Saisonkennzeichens zu vergleichen – vor der Antragstellung. Ein Vergleich ist das A und O! So können Sie auch mit Sicherheit feststellen, ob Ihnen ein Saisonkennzeichen mehr Vor- oder Nachteile bringt.
Im weiteren Sinne ist das Fahren ohne eine gültige Versicherung sogar eine Straftat, die unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann.
Saisonkennzeichen abgelaufen und trotzdem gefahren? – Das sagt der Bußgeldkatalog dazu!
Die oberste Regel bei einem Saisonkennzeichen ist, dass das Kfz, welches dieses besitzt, auch nur während der festgelegten Saison genutzt wird. Ist Ihr Fahrzeug zum Beispiel für die Sommermonate angemeldet, ist es verboten, dieses im Winter zu fahren.
Tun Sie das trotzdem, gilt Ihr Auto in dem Moment als nicht zugelassen. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen ein Bußgeldbescheid.
Das gilt selbstverständlich auch für das Parken Ihres Kfz. Ist Ihr Saisonkennzeichen momentan abgelaufen und Sie stellen es dennoch auf einer öffentlichen Straße ab, müssen Sie nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern auch damit, dass Ihr Auto auf eigene Kosten abgeschleppt wird.
Zusammengefasst sehen die Konsequenzen dafür wie folgt aus:
Vergehen | Strafe |
---|---|
Kfz außerhalb des Zeitraums der Zulassung bedient | 50 Euro |
Kfz außerhalb des Zeitraums der Zulassung auf einer öffentlichen Straße geparkt | 40 Euro |
Sie sollten sich bei der Anmeldung über ein Saisonkennzeichen sicher sein, dass Sie das betreffende Fahrzeug innerhalb der „Verbotszeit“, also außerhalb des Nutzungszeitraums, nicht in Betrieb nehmen wollen.
Können Sie das nicht mit Sicherheit bestätigen, sollten Sie gegebenenfalls eine normale Anmeldung Ihres Kfz in Erwägung ziehen.
- Ihren Personalausweis
- die Kfz-Versicherungsbestätigung
- den Fahrzeugschein
- Nachweis über TÜV/HU
- ggf. die Reservierungsbestätigung für Ihr beantragtes Wunschkennzeichen
Bevor Sie etwas Wichtiges vergessen, was bei der Anmeldung bzw. Zulassung Ihres Fahrzeugs vielleicht zusätzlich notwendig ist, ist es empfehlenswert, die Zulassungsstelle zu kontaktieren und nachzufragen, was für Ihren individuellen Fall einer Saisonkennzeichen-Anmeldung benötigt wird.
FAQ: Saisonkennzeichen
Hierbei handelt es sich um ein Kennzeichen, welches jedes Jahr nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist und in diesem die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt. Zum Einsatz kommt ein solches Nummernschild zum Beispiel bei Fahrzeugen, die im Winter nicht genutzt werden wie Cabrios oder Motorräder.
Die wichtigsten Vorgaben haben wir hier zusammengefasst.
In einem solchen Fall müssen Sie erst wieder zur Hauptuntersuchung, wenn das Saisonkennzeichen gültig ist.