FAQ: Fahrverbot umwandeln ohne Anwalt
Ja, es ist möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Allerdings geht das nur in Ausnahmen, wenn ein Härtefall vorliegt. Wenn Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen auf eine Fahrerlaubnis angewiesen und noch nie zuvor im Straßenverkehr aufgefallen sind, steigen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch. Aber auch ein Härtefall reicht nicht immer aus – letztlich entscheidet immer der Einzelfall. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Ratgeber „Fahrverbot umgehen“.
Wenn Sie einem Fahrverbot widersprechen wollen, müssen Sie mehrere Dinge beachten. Sie haben für einen Einspruch nur zwei Wochen Zeit. Ein Anwalt ist nicht unbedingt notwendig – Jeder hat das Recht, einem Bußgeldbescheid zu widersprechen. Ob der Einspruch Erfolg hat, ist allerdings eine andere Frage.
Wenn das Fahrverbot aufgehoben wird, erhöht sich das Bußgeld, in den meisten Fällen erheblich. Bei einer erfolgreichen Aufhebung des Fahrverbots ist eine Verdopplung des Bußgeldes die Regel.
Inhaltsverzeichnis
Video: Fahrverbot umgehen – Wie geht das?
Brauche ich immer einen Anwalt, um ein Fahrverbot abzuwenden?
Ein Fahrverbot umwandeln ist ohne Anwalt möglich: Grundsätzlich können Sie auch ohne rechtlichen Beistand Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben. Ohne eine gute Begründung sind die Chancen auf Erfolg aber gering.
Die Voraussetzungen, unter denen eine Umwandlung möglich ist, sind nämlich sehr streng. Wenn Sie ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln wollen, empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihr Fall die Voraussetzungen für eine Umwandlung erfüllt und das Anliegen vor Gericht vertreten.
Zunächst müssen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Das geht ohne Anwalt. Sie müssen Ihren Einspruch erst einmal nicht begründen. Dann sollte ein Anwalt jedoch überzeugend darstellen, warum eine Umwandlung in Ihrem Fall nötig ist. Eventuell kann Ihr Anwalt nachweisen, dass Sie durch ein Fahrverbot Ihre wirtschaftliche Existenz verlieren würden.
Ja, Sie können ein Fahrverbot umwandeln – ohne Anwalt stehen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch aber schlecht. Vor Gericht können Anwälte besser als Laien darlegen, warum ein Fahrverbot Sie unverhältnismäßig schwer treffen würde.
Fahrverbot umwandeln ohne Anwalt: So gehen Sie vor
Wenn Sie ein Fahrverbot umwandeln möchten – ohne Anwalt -, dann müssen Sie zunächst einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das geht grundsätzlich auch ohne rechtliche Hilfe. Sie müssen einen Einspruch auch erst einmal nicht begründen.
Beachten Sie, dass Sie für einen Einspruch nur zwei Wochen Zeit haben. Diese Frist beginnt, sobald Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben.
In Ihrem Schreiben zum Einspruch müssen Sie Folgendes angeben:
- Ihre Kontaktdaten
- die Adresse der Behörde
- Datum, an dem der Bescheid erstellt wurde
- Aktenzeichen
- Beschreibung der Sanktion, die Sie laut Bescheid erwartet (in diesem Fall also das Fahrverbot)
- Begründung Ihres Widerspruchs
- Ort, Datum und Unterschrift
Mehr Infos, wie Sie am besten Einspruch gegen ein Fahrverbot einlegen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
In welchen Fällen kann ich das Fahrverbot umwandeln?
Für einen erfolgreichen Einspruch müssen Sie immer darlegen, warum ein Fahrverbot für Sie besonders schwere Folgen hätte. Bei einem sogenannten Härtefall haben Sie die Möglichkeit, das Fahrverbot abzuwenden:
- Sie fahren beruflich: Wenn Sie beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind, würde ein Fahrverbot Sie unverhältnismäßig schwer treffen. Wenn Ihnen bei einem Fahrverbot also die Kündigung droht, sollten Sie Einspruch einlegen.
- Sie müssen für andere sorgen: Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für die Versorgung von pflegebedürftigen Personen benötigen, können Sie das Fahrverbot eventuell abwenden.
- Augenblicksversagen: In diesem Fall haben Sie nur für eine kurze Zeit die Sorgfalt im Straßenverkehr außer Acht gelassen hat. Sie haben sich nur kurzzeitig falsch verhalten und sind an sich keine Gefahr im Straßenverkehr.
Wann kann ich ein Fahrverbot nicht umwandeln?
Ob mit oder ohne Anwalt: Wenn Sie als Wiederholungstäter gelten, gibt es die Möglichkeit eines erhöhten Bußgeldes nicht.
Sie können ein Fahrverbot auch nur dann umgehen, wenn es nicht länger als einen Monat beträgt. Bei einem zwei- oder dreimonatigen Fahrverbot haben Sie keine Chance auf einen erfolgreichen Einspruch. Das Fahrverbot umwandeln – ohne Anwalt oder mit rechtlicher Unterstützung – ist dann nicht möglich.
Wie hoch wird das Bußgeld, wenn ich das Fahrverbot umgehe?
Ein Fahrverbot wird immer mit einem Bußgeld verhängt. Wenn Sie das Fahrverbot umwandeln, auch ohne Anwalt, wird das Bußgeld erhöht.
Wie hoch das Bußgeld letztlich ausfällt, wird im Einzelfall entschieden. Eines steht aber fest: Die Erhöhung ist erheblich! Die Aufhebung des Fahrverbots kann ein doppeltes, dreifaches oder sogar vierfaches Bußgeld zur Folge haben. Eventuell kann das Fahrverbot also erträglicher sein als die Geldstrafe.