Natürlich will jeder ein Fahrverbot so schnell wie möglich loswerden. Aus diesem Grund gibt es im Internet inzwischen zahlreiche Dienstleister, die genau das anbieten – ganz nach dem Motto: „Für Geld übernehmen wir Ihr Fahrverbot.“ Aber ist so etwas wirklich erlaubt? Und wie funktioniert die Masche? Unser Ratgeber klärt auf.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kann ich ein Fahrverbot verkaufen?
Es gibt Menschen, die ein Fahrverbot umgehen möchten und deshalb im Internet Strohmänner suchen, die gegen Bezahlung die Sanktion übernehmen. Diese Strohmänner nutzen dafür nicht ihren eigenen Führerschein, sodass das Fahrverbot für sie also keine Rolle spielt.
Ja, es ist immer illegal, ein Fahrverbot oder Punkte auf eine andere Person zu übertragen.
Sie machen sich der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und der mittelbaren Falschbeurkundung schuldig.
Punkte und Fahrverbot kaufen: Wie funktioniert der Handel?
Das Prinzip “Fahrverbot verkaufen” ist im Grunde schnell erklärt: Sie heuern einen Strohmann an, der das Fahrverbot gegen Bezahlung übernimmt.
Im Grunde „kauft“ also niemand Ihr Fahrverbot – stattdessen bezahlen Sie für eine Dienstleistung: Der Fahrer gibt Geld und im Gegenzug trifft die Sanktion eine andere Person.
So läuft der Vorgang ganz konkret ab:
- Ihnen wird ein Verkehrsverstoß vorgeworfen, weil Sie mit Ihrem Fahrzeug beispielsweise zu schnell gefahren sind. Es droht ein Fahrverbot.
- Sie suchen auf Online-Plattformen nach einem geeigneten Strohmann, der das Fahrverbot übernehmen könnte. Diese Strohmänner sind meist Personen, die zwar einen Führerschein haben, diesen jedoch nicht nutzen. Das Fahrverbot ist für die Strohmänner also kein Problem.
- Das Aussehen des Strohmanns ist wichtig: Bei vielen Verstößen werden Blitzerfotos gemacht. Die Person muss dem tatsächlichen Straftäter also ähnlich sehen.
- Der Strohmann stimmt nun zu, das Fahrverbot zu übernehmen. Das bedeutet: Er stimmt zu, dass Sie seine Daten in den Anhörungsbogen eintragen und ihn somit als Straftäter bestimmen.
Fahrverbot übertragen: Ist das legal?
Diese Masche ist nicht legal! Es spielt keine Rolle, ob Sie nur 1 Monat Fahrverbot verkaufen wollen oder mehr: Wenn Sie ein Fahrverbot oder Punkte an jemanden übertragen, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Dabei machen sich sowohl der Fahrer als auch der angeheuerte Strohmann strafbar.
Beachten Sie: Online-Plattformen, die Fahrverbote übernehmen, behaupten gerne, dass sie legal arbeiten. Fallen Sie nicht darauf rein! Fahrverbote und Punkte können nicht auf andere Personen übertragen werden – auch nicht auf Familienmitglieder oder Bekannte. Es ist immer illegal, eine Strafe auf eine andere Person zu übertragen.
Welche Straftaten begehe ich, wenn ich Punkte und Fahrverbot verkaufe?
Wenn Sie Ihr Fahrverbot verkaufen, machen Sie sich vor allem wegen mittelbarer Falschbeurkundung strafbar:
- mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 StGB: Sie wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Es ist immer strafbar, in einem Anhörungsbogen falsche Angaben zu machen. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Anhörungsbogen.
Gibt es legale Wege, um ein Fahrverbot zu umgehen?
In Ausnahmesituationen ist es möglich, ein Fahrverbot auch auf legalen Wegen zu umgehen. Hierfür muss jedoch ein sogenannter Härtefall vorliegen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie unbedingt auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, zum Beispiel, weil Sie bei einem Fahrverbot Ihre Arbeit verlieren würden oder ein Fahrzeug brauchen, um für pflegebedürftige Personen zu sorgen.
Bei einem erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wird das Fahrverbot aufgehoben und stattdessen das Bußgeld erhöht. Sie wandeln das Fahrverbot also in ein höheres Bußgeld um. Wichtig: Für einen Einspruch haben Sie nur zwei Wochen Zeit. In dieser Zeit muss der Einspruch auch bereits bei der zuständigen Behörde eingehen. Die Frist beginnt, sobald Sie den Bußgeldbescheid erhalten.
Einem Einspruch wegen Härtefall wird nur in Ausnahmen stattgegeben. Wenn Sie Wiederholungstäter sind, haben Sie zudem keine Möglichkeit, das Fahrverbot abzuwenden.