Verkehrsregeln: In Italien gilt der „Codice Della Strada“

Bußgeldkatalog: In Italien gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen kann teuer werden

Ver­stoßSank­tion (in Eu­ro)
Keine Warn­wes­teab 38
Handy­verstoßbis 1.000
wieder­holter Handy­verstoßbis 1.400
3 Monate Führerschein­entzug
Oh­ne Ab­blend­licht ge­fah­renab 41
Park­ver­stoßab 40
… ver­bots­wi­drig auf Be­hin­der­ten­park­platz ge­parkt
39-­335
An­schnall­pflicht miss­achtet
80-­323
Als Krad­fah­rer Helm­pflicht miss­achtet
80-­323
Rot­licht­ver­stoßab 170
Vor­fahrts­ver­stoß
162-­646
Fehl­ver­hal­ten ge­gen­über Fuß­gäng­ern (z. B. am Ze­bra­strei­fen)162-­646
Ge­schwin­dig­keits­ver­stoß
… bis 10 km/h zu schnell
41-­168
… 10 bis 40 km/h zu schnell
bis 700
… 41-60 km/h zu schnell
bis 2.108
… mehr als 60 km/h zu schnellbis 3.287
Zu lang­sam ge­fah­ren
41-­168
Ge­schwin­dig­keit nicht an­ge­passt und dabei an­de­re Ver­kehrs­teil­neh­mer ge­fähr­det41-­168
Ge­schwin­dig­keit an Kreu­zung­en, Kur­ven, Schu­len, Ab­fahr­ten oder bei schlech­ten Sicht­ver­hält­nis­sen nicht an­ge­passt
84-­335
Un­er­laub­tes Ent­fer­nen vom Un­fall­ort
294-­1.174
… bei Per­so­nen­schä­den bzw. ohne Ver­letz­ten zu hel­fenFrei­heits­stra­fe von 1-3 Jah­ren, Führer­schein­ent­zug
… mit Be­hin­de­rung der Ver­kehrs­sicher­heit und oh­ne In­for­mations­pflicht ein­zu­halten
80-­318
An­for­der­ung­en für das Füh­ren von Kfz nicht er­füllt (z. B. phy­si­sche oder psy­chi­sche Ver­fas­sung)84-­335
Al­ko­hol am Steu­er (Pro­mil­le­gren­ze von 0,5 über­schrit­ten)
… bei 0,5 bis 0,8 g/l
bis 2.000
… 0,8-1,5 g/l
bis 4.000
… mehr als 1,5 g/l
1.500-­6.000 & ggf. Frei­heits­stra­fe ab 6 Mo­na­ten bis 1 Jahr
Als Fahr­an­fäng­er das Al­ko­hol­verbot miss­achtet (bis 0,5 g/l, sonst gel­ten die üb­li­chen Sank­tio­nen)
163-­653
Fah­ren oh­ne Führer­schein2.257-­9.032 (Frei­heits­stra­fe für Wie­der­ho­lungs­tä­ter)
Der Verkehr kann im Italien-Urlaub mit dem Auto zur Herausforderung werden.
Der Verkehr kann im Italien-Urlaub mit dem Auto zur Herausforderung werden.

Das Äquivalent zur deutschen Straßenverkehrsordnung in Italien ist der sogenannte „Codice Della Strada“. Darin sind die „Norma Di Circolazione (Stradale)“, also die Verkehrsregeln festgehalten. Italien sanktioniert Zuwiderhandlungen ähnlich wie Deutschland.

Allerdings sind die Bußgelder in Italien im Schnitt wesentlich höher als in Deutschland. Dabei kommt es oft darauf an, mit welchem Kfz Sie anreisen (Pkw/Mietwagen, Wohnmobil oder Motorrad). Ähnlich wie in Deutschland berücksichtigen die italienischen Verkehrsregeln nämlich Gewicht und Größe des Autos.

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Verkehrsregeln in Italien und mögliche Sanktionen bei Zuwiderhandeln. Außerdem erfahren Sie hier, warum Sie einen Bußgeldbescheid aus Italien nicht ignorieren sollten.

Weiterführende Ratgeber zu den Verkehrsregeln in Italien

Verkehrsregeln zum Tempolimit: Italien kennt keine Richtgeschwindigkeit!

Die Höchstgeschwindigkeit in Italien auf der Autobahn beträgt für Pkw 130 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit in Italien auf der Autobahn beträgt für Pkw 130 km/h.

Anders als in Deutschland schreibt Italien auf der Autobahn immer die Geschwindigkeit vor. Es gibt keine Richtgeschwindigkeit, sodass Sie auch ohne Temposchilder nicht schneller fahren dürfen als 130 km/h. Wie bereits angedeutet spielt dabei das Kfz eine Rolle.

Ein schweres Wohnmobil beispielsweise darf die Autobahn in Italien mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 100 km/h befahren. Pkw, die einen Anhänger ziehen (Gespanne), müssen mit maximal 80 km/h sogar noch langsamer sein. Soviel nur zur Geschwindigkeit auf der Autobahn. Italien legt jedoch weitere Grenzen fest:

  • Innerorts: 50 km/h (alle Kfz)
  • Außerorts: 90 km/h, 70 km/h (Gespanne), 80 km/h (Kfz über 3,5 t)
  • Auf Schnellstraßen: 110 km/h; für Gespanne und Kfz über 3,5 Tonnen gelten dieselben Beschränkungen wie außerorts
  • Auf der Autobahn: 130 km/h, 80 km/h (Gespanne), 100 km/h (Kfz über 3,5 t)

Für Fahranfänger gelten teilweise andere Verkehrsregeln. In Italien dürfen sie auf Schnellstraßen maximal 90 km/h, auf Autobahnen höchstens 100 km/h fahren. Wichtig ist dabei: Wer die zweijährige Probezeit in Deutschland bereits abgeleistet hat, gilt in Italien noch für ein weiteres Jahr als Fahranfänger (die italienische Probezeit beläuft sich auf drei Jahre).

Wenn Sie mit überhöhter Geschwindigkeit in Italien unterwegs sind, blühen zum Teil höhere Bußgelder als hierzulande. Die Regelgeldbußen können Sie oben stehender Bußgeldtabelle entnehmen. Beachten Sie dabei, dass es sich nur um den gesetzlichen Rahmen handelt und das tatsächliche Bußgeld im Einzelfall davon abweichen kann.

Strafzettel aus Italien vermeiden & beim Parken auf die farbigen Markierungen achten

Muss ich einen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?
Muss ich einen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?

Viele Länder haben sie, in Deutschland sind sie weniger bekannt: Farbige Markierung für Parkflächen. Die blauen, gelben und weißen Linien dienen jedoch nicht dekorativen Zwecken. Sie zeigen, wo das Parken in Italien erlaubt ist. Strafzettel werden beispielsweise verteilt, wenn Sie auf einem blau markierten Parkplatz stehen und keinen Parkschein erworben oder keine Parkscheibe ausgelegt haben.

  • Blau bedeutet: Dieser Parkplatz ist gebührenpflichtig oder das Parken ist nur für bestimmte Dauer erlaubt, weshalb eine Parkscheibe im Fahrzeug ausgelegt werden muss.
  • Gelbe Markierungen signalisieren, dass das Parken nur für Personen mit Berechtigung (z. B. mit Schwerbehinderten- oder Anwohnerparkausweis) gestattet ist.
  • Weiß wie die Unschuld sind Parkplätze, auf denen Sie kostenlos parken dürfen, ohne einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Italien zu riskieren.

Welche Verkehrsregeln hält Italien noch bereit?

Es gibt, was die Promillegrenze angeht, zwischen Italien und Deutschland kaum einen Unterschied. Für erfahrene Autofahrer liegt sie bei 0,5 Promille (Blutalkohol). Fahranfänger in der Probezeit bzw. junge Fahrer unter 21 Jahren unterliegen einem Alkoholverbot, dürfen also vor und während der Fahrt keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen.

Etwas verwunderlich sind die Verkehrsregeln in Italien in Sachen Vorfahrt. Regelmäßige Italien-Urlauber haben in den letzten Jahren vielleicht die steigende Anzahl der Kreisverkehre bemerkt. Doch wussten Sie, dass in Italien der einfahrende Verkehr Vorfahrt hat? Hier liegen Theorie und Praxis weit auseinander. Theoretisch müssten Kfz, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, den einfahrenden Autos Vorfahrt gewähren (falls kein Verkehrsschild anderes regelt). In der Realität sieht das allerdings oft anders aus.

Besonders wichtige Verkehrsregeln für Italien-Urlauber betreffen noch die Warnweste und das Abblendlicht. Außerorts und auf allen Autobahnen müssen Sie auch tagsüber mit Abblendlicht fahren (sog. Tagfahrlicht). Eine Warnweste sollten Sie für den Fall der Fälle auch dabeihaben. Wenn Sie z. B. aufgrund einer Panne den Wagen verlassen müssen, ist das Tragen der Warnweste Pflicht.

Was gilt für Reifen bzw. Mindestprofiltiefe? Italien überlässt die Regelung der Winterreifenpflicht und die Anforderungen an das Profil in der Regel den einzelnen Regionen, sodass keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann.

Muss ich das Bußgeld aus Italien bezahlen?

Wie teuer ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien? Das Bußgeld kann sich auf mehrere hundert Euro belaufen.
Wie teuer ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien? Das Bußgeld kann sich auf mehrere hundert Euro belaufen.

Ja – aufgrund eines EU-Vollstreckungsabkommens ist es möglich, dass ein Bußgeld aus dem Ausland hierzulande eingetrieben werden kann. Bislang haben 28 Mitgliedstaaten dieses Abkommen umgesetzt. Italien ist einer davon.

Weil damit aber ein erhöhter Verwaltungsaufwand verbunden ist, werden nicht wegen jedem Knöllchen die behördlichen Zahnräder in Gang gesetzt. Nur bei entsprechend schweren Verstößen gegen die Verkehrsregeln wird Italien sich an das Bundesamt für Justiz in Bonn wenden und sich um die Vollstreckung des ausländischen Bußgeldbescheides bemühen.

Beachten Sie jedoch: Verfahrens- und Verwaltungskosten sind in der 70-Euro-Grenze (sog. Bagatellgrenze) eingeschlossen. Wenn z. B. ein Zuwiderhandeln gegen die Verkehrsregeln Ihnen in Italien ein Bußgeld von 40 Euro beschert, aber noch Gebühren in Höhe von insgesamt 30 Euro hinzukommen, ist die 70-Euro-Marke erreicht und Sie müssen damit rechnen, dass Ihnen der italienische Bußgeldbescheid nach Deutschland folgt.

Damit Verkehrssünder auch mit Kavaliersdelikten nicht so einfach davonkommen, kann es sein, dass sie direkt vor Ort zur Kasse gebeten werden. Ein kleiner Trost am Rande: Wer das Bußgeld sofort (vor Ort) oder innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt des Bescheides begleicht, bekommt 30 Prozent (der gesetzlichen Regelbuße) Rabatt.

In erster Linie geht es dabei um die Vollstreckung von Geldsanktionen. Fahrverbote und Punkte werden zurzeit noch nicht aus Italien nach Deutschland „mitgenommen“. Sie sind ggf. nur im Zielland gültig, sodass Sie z. B. bei einem dort verhängten Fahrverbot für bestimmte Zeit nicht mehr mit dem Auto nach Italien zurückfahren sollten.

FAQ – italienischer Bußgeldkatalog

Wie schnell darf ich auf italienischen Straßen fahren?

Klicken Sie hier, um die italienischen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Überblick zu sehen.

Was kostet mich ein Verkehrsverstoß in Italien?

Um die Bußgelder der einzelnen Verstöße nachzulesen, klicken Sie hier.

Welche Verkehrsregeln muss ich in Italien besonders beachten?

Achten Sie auf die farbigen Fahrbahnmarkierungen. Sie sind vor allem beim Parken wichtig und zeigen Ihnen, wo das Parken erlaubt, verboten oder gebührenpflichtig ist.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

25 Kommentare zu “Verkehrsregeln: In Italien gilt der „Codice Della Strada“

  1. Uwe

    ich habe am 26.7.22 einen Bussgeldbescheid über 80,75€ aus Italien bekommen, weil ich am 3.8.21 bei erlaubten 90 km/h nach Abzug von 5 km/h Toleranz 92 gefahren bin. Kann das sein?? Im Internet findet man unterschiedliche Beträge für Italien. Was gilt aktuell bzw. im August 2021?

  2. Mechthild

    Mir ist ganz genau so ergangen. 7kmh zu schnell. 425 € Bußgeld. Wie kann das sein.?? Wie ging es weiter

  3. Heiko

    Hallo,
    Ich bin im Juli mit meinen Transporter und Wohnanhänger in Italien im Urlaub gewesen. Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid von einen Inkassounternehmen aus Köln bekommen ([von der Redaktion entfernt]). Wenn ich dieses Unternehmen im Netz eingebe und mir das durchlese, ist die Firma ziemlich Fragwürdig. Die schreiben mir das mich die Italienische Stadtpolizei Angeschrieben hat, und ich darauf bis heute nicht Geantwortet /Bezahlt habe. Ich habe nie ein Schreiben bekommen mit einen Bußgeldbescheid.
    Im Bescheid Steht:
    Der Lenker fuhr mit einer Geschwindigkeit von 81,70 km/h d.h. nicht mehr als 10 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h für jenen Straßenabschnitt oder die jeweilige Fahrzeugkategorie (schon beachtet die Toleranz von 5% mit einem Minimum von 5 km/h für eine Geschwindigkeit von = 100km/h)

    Dafür soll ich einen Betrag von 425,30 € Bezahlen. Die Hauptforderung von Italien ist 355,10 €, der Rest ist vom Inkasso.
    Das erscheint mir ziemlich hoch für nicht einmal 10 km/h.
    Kann dieser Bescheid korrekt sein, oder ist das eine Abzocke von diesen Inkasso?

    MFG Heiko

  4. Joachim S.

    Was kann mir in Deutschland passieren, wenn ich mir in Italien ein Bußgeld habe?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Joachim,

      das Bußgeld müssen Sie in dem entsprechenden Land bezahlen, in dem Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  5. Günter R.

    Hallo,

    ich habe vor im Sommer mit Wohnmobil und Anhänger (kleiner unter 750kg) nach Italien zu fahren.
    Ich dann 80km/h auf der Autobahn fahren, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung wird welches Bußgeld fällig?

    Gruß Günter

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Günther,

      das lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Bußgelder in Italien von unterschiedlichen Faktoren abhängen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  6. Yvonne

    Hallo,

    Ich habe heute einen Bußgeldbescheid aus Italien erhalten. Ich soll 191,- EUR bezahlen, weil ich am 23.6.17 statt 50 km/h 66kmh gefahren sein soll. Der Bescheid kam per Einschreiben.
    Ist der Busgeldbescheid bereits verjährt und ich muss diesen nicht bezahlen ( soll ich schriftlichen Einspruch einlegen)? Ist die Gebühr angemessen – mir kommt diese wahsinnig hoch vor?!

    lieben Dank für Ihre Hilfe

    Yvonne

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Yvonne,
      grundsätzlich können die Bußgelder im Ausland deutlich höher ausfallen als bei uns. Zudem ist eine Vollstreckung innerhalb der EU meist auch über die Grenze hinweg möglich. Die Verjährungsfrist für Bußgelder liegt in Italien bei 360 Tagen. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Carsten.M

    Habe Bussgeldbescheid bekommen liegt aber schon 12 Monate und 3 wochen zurück der Verstoß.
    Für 15 kmh Außerorts Schnellstrasse absofort zahlung 275 euro ansonsten über 700 euro . Da stimmt doch was nicht. Fie Verjährung liegt doch bei einen jahr und bis 20 kmh liegen die kosten laut katlog 150 euro.
    Oder?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Carsten.M,

      die Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid liegt bei drei Monaten nach Tattag. Zudem klingt die veranschlagte Höhe eher dubios. Beraten Sie sich im Zweifelsfall mit einem Anwalt für Verkehrsrecht oder fragen Sie bei der ausstellenden Behörde nach.

      Das Team von bussgeld-info.de

  8. Thomas S

    Hallo,

    ich habe mir in Rom einen Roller ausgeliehen (50cc) und sind damit auf der Schnellstrasse (SS8) gefahren. Glaube, das war nicht erlaubt. Da diese Strecke per Kamera überwacht wird, mit wie viel Strafe muss ich ggf. rechnen?

    Viele Grüße
    Thomas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,

      die genauen Bußen hierfür liegen uns nicht vor – in der Regel müssen Sie sich doch auf höhere Geldstrafen als hierzulande einstellen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Italien in Deutschland erhalten, müssen Sie diesen außerdem begleichen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  9. Belana K.

    Hallo miteinander,
    ich fahre in wenigen Wochen mit einem Freund nach Italien. Unsere Schweizer Führerscheine haben wir beide seit weniger als drei Jahren. Nun habe ich gelesen, dass man als Fahranfänger in Italien auf Autobahnen nur 100 km/h und Autostrassen nur 90 km/h fahren darf. Stimmt das auch tatsächlich so? Und mit welchen allfälligen Bussen oder Strafen müsste man rechnen, wenn man diese Geschwindigkeiten nicht einhält? (Die Polizei müsste ja unsere Ausweise sehen um zu wissen ob wir Fahranfänger sind, oder nicht?)
    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Viele Grüsse
    Belana

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Belana,
      die zulässige Höchstgschwindigkeit ist für Fahranfänger in Italien tatsächlich reduziert. Befolgen Sie diese nicht, liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor. Die Bußgelder für einen Verstoß von 20 km/h fangen bei 170 Euro an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Jonas G.

    Darf ich in Italien mit meinem Motorrad (125 cm³ Hubraum) auf der Autobahn Fahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jonas G.,

      die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist in Italien für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten. Das Verbot gilt auch für Motorräder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 ccm.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. conny

    Ich habe jetzt (Juni) einen Bussgeldbescheid bekommen über eine Widrigkeit im Dezember in Italien. Ich hatte mein Auto an einen Brasilianer ausgeliehen. Kann ich die Bussgeldforderung an ihn weiterleiten? Wieso sind Bussgelder aus Italien in einem Brief, der in Zürich frankiert wurde? Kann das eine neue Betrugsmasche sein?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Conny,
      ob das Schreiben möglicherweise gefälscht ist, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. B.Kleiner

    Hallo,
    mein Sohn, 18, hat mit 26 km/h zu schnell( 70 er Zone, außerhalb geschlossener Ortschaft) sein Bußgeldbescheid schon erhalten. Ca. 110,-€ und 1 Punkt. Wann kommt die Aufforderung zum Aufbauseminar und von wem kommt diese?Vielen Dank für die Antwort.
    herzlichen Gruß

    1. bussgeld-info.de

      Hallo B.Kleiner,
      die Aufforderung zum Aufbauseminar wird in der Regel von der Fahrerlaubnisbehörde verschickt. Zwischen diesem Schreiben und dem Bußgeldbescheid können unter Umständen mehrere Wochen liegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Mario w.

    Hallo habe 2014 eine bussgeldstrafe von Italien bekommen wie ich in Venedig ware ich komme von Österreich soll ich die strafe zahlen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mario,

      es empfiehlt sich generell durchaus, auch ein Bußgeld aus dem Ausland zu zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Michael

    Im Artikel ist Falsch das in Italien auf Autobahnen immer 130 kmh die Höchstgeschwindigkeit ist schon Gleich nach der òsterreichischen Grenze am Brenner ist ein Teil mit 60 kmh Limit un auf der Brennerautobahn bis Bozen ist 110 kmh Limit und zum Beispiel ist auf der Autobahn nach Ivrea in einem Tunnel 80 kmh Limit das Schild mit dem 80 kmh Limit sieht man ganz schlecht aber Nach der Tunnel ausfahrt steht Gerne der Radar wenn mann dort 125 kmh Fàhrt dann ist man fast 1000 Euro los deshalb einen Typ von Mir In Italien immer Ganz Genau auf die Schilder Schauen es Gibt keine generelle Höchstgeschwindigkeit nur das Mann auf Keiner Autobahn schneller als 130 Kmh Fahren darf das ist Richtig nur gibt es etliche Autobahnen wo man nicht einmal 130 kmh fahren Darf

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,

      danke für Ihren Hinweis. Wir haben den Text angepasst.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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