Punkte im Verkehr: Punktesystem bei Verkehrsverstößen in Deutschland

Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.

Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:

FAQ: Punkte im Verkehr

Wann werden Punkte in Flensburg eingetragen?

Bei bestimmten Verkehrsverstößen sieht der Bußgeldkatalog vor, dass Punkte Fahreignungsregister in Flensburg (FAER) eingetragen werden. Je nach Schwere des Verstoßes können 1 bis 3 Punkte eingetragen werden. Bei 8 eingetragenen Punkten wird in der Regel die Fahrerlaubnis eingezogen.

Verfallen Punkte im Straßenverkehr?

Die Punkte werden nicht unendlich lange gespeichert. Je nach Anzahl und Verstoß gelten unterschiedliche Tilgungsfristen. Es sind maximal 10 Jahre möglich. Oftmals besteht auch die Möglichkeit, Punkte durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar abzubauen. Mehr dazu erfahren Sie hier

Was passiert, wenn Punkte in der Probezeit eingetragen werden?

In der Regel handelt es sich bei den Verstößen, die Punkte nach sich ziehen, um A-Verstöße. In diesem Fall wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. 

Punktesystem im Straßenverkehr: Was ist das?

Eintragung der Verkehrspunkte: Für die Regelung dieser ist das KBA zuständig.
Eintragung der Verkehrspunkte: Für die Regelung dieser ist das KBA zuständig.

Wer sich in Deutschland nicht an die Verkehrsregeln hält, der muss neben den entsprechenden Bußgeldern auch mit einer Eintragung ins Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.

Diese Eintragung erfolgt in Form von Punkten.

Doch was genau bedeutet ein Punkt im Verkehr und für welche Verstöße werden sie eingetragen? Wie lange bleibt ein Eintrag im Verkehrspunktesystem bestehen?

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Punkte, die im Verkehr anfallen, nicht unbestimmt lange bestehen bleiben und Verkehrssünder unter bestimmten Umständen diese auch abbauen können. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten in diesem Ratgeber. Zunächst erläutern wir, wann Sie überhaupt gemäß Punktekatalog im Verkehr mit Eintragungen rechnen müssen.

Nicht jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung hat Punkte zur Folge. In der Regel sind im Bußgeldkatalog Punkte im Verkehr erst bei schwereren oder schwerwiegenden Verstößen vorgesehen.

Ab einem bestimmten Bußgeld sind Punkte im Straßenverkehr möglich.
Ab einem bestimmten Bußgeld sind Punkte im Straßenverkehr möglich.

Im Prinzip handelt es sich im Strafpunkt im Straßenverkehr, denn wenn eine gewisse Anzahl erreicht ist, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Heißt, leisten sich Verkehrsteilnehmer zu oft bestimmte Verfehlungen, sind sie den Führerschein los.

Grundsätzlich drohen Punkte im Verkehr, wenn der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 60 Euro vorsieht oder eine Gefährdung vorliegt. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes werden dann eins bis drei Verkehrspunkte im System des Registers festgehalten. 

In der Regel gilt:

  • Ein Punkt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche die Sicherheit beeinträchtigen
  • Zwei Punkte bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, Verkehrsstraftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis
  • Drei Punkte bei Verkehrsstraftaten mit Fahrerlaubnisentzug 

Für Ordnungswidrigkeiten sind also ein bis zwei Punkte üblich, bei Straftaten dann drei. Nachfolgend haben wir auszughaft aufgeführt, bei welchen Verstößen und Straftaten Eintragungen in Flensburg erfolgen. 

Beispiele für Punkte im Verkehr:

  • Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h zu viel: 1 Punkt
  • Handy am Steuer: 1 Punkt
  • Überladung ab 21 %: 1 Punkt
  • qualifizierter Rotlichtverstoß: 2 Punkte
  • Alkoholverstöße ab 1,1 Promille: 3 Punkte
  • Unterlassene Hilfeleistung: 3 Punkte
  • Illegale Autorennen: 3 Punkte

Straßenverkehr: Eintragungen im Punktesystem verfallen

Strafpunkte im Straßenverkehr verjähren nach einer Frist.
Strafpunkte im Straßenverkehr verjähren nach einer Frist.

Wie bereits erwähnt, bleiben Punkte, die im Verkehr gesammelt werden, nicht unendlich lange im Register erfasst. Punkte verjähren nach einer gewissen Frist. Je nach Anzahl der eingetragenen Punkte und die Art des Regelverstoßes gelten unterschiedliche Fristen.

Ein Punkt verfällt üblicherweise nach zweieinhalb Jahren und zwei Punkte nach fünf Jahren. Drei Punkte bleiben zehn Jahre gespeichert

Weitere Informationen zur Verjährung von Punkten erhalten Sie hier im Video:

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Wie viele Punkte darf man haben im Verkehr?

Es ist natürlich immer am besten, gar keine Punkte im Verkehr zu sammeln. Ist dann aber doch passiert, sollten Verkehrsteilnehmer darauf achten, dass sich nicht zu viele ansammeln. Denn ab einer bestimmten Anzahl haben die Eintragungen in Flensburg weitere Konsequenzen.

Wann eingetragene Punkte im Verkehr Folgen haben, hängt von der Anzahl ab.
Wann eingetragene Punkte im Verkehr Folgen haben, hängt von der Anzahl ab.

Das Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) verwaltet. Diese wird dann bei Eintragungen tätig, wenn diese ein bestimmtes Maß überschreiten. Bis zu drei Punkte sind im Verkehr noch in Ordnung. Hier wird das KBA nichts veranlassen. Ab vier oder fünf Punkten werden Sie dann schriftlich ermahnt und erhalten eine Empfehlung bzw. einen Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. In diesem Seminar ist es möglich, einen Punkt abzubauen und die Eintragung entfernen zu lassen. Übrigens: Die schriftliche Ermahnung ist mit Kosten verbunden

Ab sechs Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen. Diese ist ebenfalls kostenpflichtig. Und ein Besuch eines Seminars führt dann nicht mehr zu einem Abbau von Punkten

Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Üblich ist dann auch eine Sperrfrist, bevor die Fahrerlaubnis wiedererlangt werden kann. Ob eine MPU notwendig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Nachfolgend haben wir die Auswirkungen der Punkte nochmals zusammengefasst:

Punktestand im FahreignungsregisterFührerscheinmaßnahme
1 - 3 Punkte in Flensburg*Vormerkung (keine besonderen Maßnahmen)
4 - 5 Punkte in Flensburg*kostenpflichtige Ermahnung
6 - 7 Punkte in Flensburgkostenpflichtige Verwarnung
8 oder mehr Punkte in FlensburgEntziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate (Sperrfrist)
* Abbau eines Punktes alle fünf Jahre im Rahmen eines Fahreignungsseminars möglich (bei mehr als 5 Punkten ist die Teilnahme noch immer zulässig, einen Punkt abbauen können Sie dann jedoch nicht mehr.)
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (22 Bewertungen, Durchschnitt: 4,14 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert