ProVida 2000: Wie erfolgt die Geschwindigkeitsmessung?

FAQ: ProVida 2000

Was ist ProVida?

ProVida steht für “Proof-Video-Data-System”. Hierbei handelt es sich um ein System zur Feststellung von Anstands- und Geschwindigkeitsverstößen. Die Ermittlung der Verstöße erfolgt bei dieser Art von Blitzer durch das Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug.

Wie funktioniert ProVida?

Bei einer Messung mit ProVida 2000 wird beim Nachfahren auf einer bestimmten Strecke mit einem festen Abstand eine Videoaufzeichnung ausgelöst. Die erfasste Geschwindigkeit ist die des Polizeifahrzeugs und der Verstoß wird von dieser abgeleitet. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welche Fehler treten bei der Messung mit ProVida 2000 auf?

Messfehler können auch bei der Anwendung von ProVida auftreten. Ist zum Beispiel das Gerät nicht geeicht oder wird es falsch bedient, kommt es zu Fehler. Welche weiten Fehlerquellen es gibt, haben wir hier zusammengefasst.

Geschwindigkeitsmessungen durch Videotechnik

ProVida 2000: Die Geschwindigkeitsmessungen erfolgen beim Nachfahren.
ProVida 2000: Die Geschwindigkeitsmessungen erfolgen beim Nachfahren.

Geschwindigkeitsüberschreitungen können auf verschiedenen Wegen festgestellt und geahndet werden. So zum Beispiel auch durch Videoaufzeichnung beim Nachfahren. Eines der bekanntesten Verfahren ist nach dem verwendeten Messgerät benannt: ProVida. Das steht für “Proof-Video-Data-System” und bedeutet so viel wie “Beweis-Video-Daten-System”. Zum Einsatz kommen in Deutschland derzeit die System ProVida 2000 bzw. ProVida 2000 Modular. 

Der Blitzer ist hierbei in einem zivilen Fahrzeug der Polizei eingebaut und zeichnet Tempo- als auch Abstandsverstöße per Videoaufnahme auf. Im Fahrzeug sind eine Front- und eine Heckkamera verbaut und die Messung erfolgt beim Hinterherfahren auf einer bestimmten Strecke. Über ProVida 2000 wird die Messstrecke überwacht und ab einem festen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug die Messung sowie die Videoaufzeichnung per Knopfdruck gestartet. 

Bei den Aufnahmen über ProVida 2000 werden folgenden Daten aufgezeichnet:

  • Fahrzeugtyp und Kennzeichen
  • gefahrene Geschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke
  • Abstände zu anderen Fahrzeugen auf der Messstrecke
  • wann Messung begonnen und beendet wurde
  • Datum und Uhrzeit
  • Verkehrszeichen, die auf dem Video erkennbar sind
Beim ProVida 2000 Modular muss die Messstrecke eine bestimmte Länge haben.
Beim ProVida 2000 Modular muss die Messstrecke eine bestimmte Länge haben.

Die Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit erfolgt mit Hilfe der Videoaufzeichnungen über das ViDistA-Verfahren (Video-Distanz-Auswertung). Wichtig ist, dass die angezeigte Geschwindigkeit, die des Polizeifahrzeugs ist und dessen Tachowert als Referenz herangezogen wird.

Das Tempo des gemessenen Fahrzeugs wird von dieser dann abgeleitet. Der Geschwindigkeitssünder wird also nicht im eigentlichen Sinne geblitzt. In der Regel finden Messungen durch das Nachfahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt, da hier meist die notwendige Strecke gefahren werden kann. 

Durch die Art der Messung wird ProVida 2000 nicht durch Radarwarner oder Störer erkannt. Eine Warnung vor einer Messung durch Nachfahren ist also nicht möglich. 

Die Anwendung von ProVida 2000 ist ein standardisiertes Messverfahren. Das heißt, die eingesetzten Geräte müssen der Bauartzulassung entsprechen, geeicht sein und gemäß der Gebrauchsanweisung verwendet werden. 

Wann ist eine Messung mit ProVida zulässig?

Beamte dürfen nicht einfach so ins Blaue filmen und Verkehrsteilnehmer aufzeichnen. Der Einsatz von ProVida 2000 muss anlassbezogen sein. Es muss also begründeter Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bestehen. Die Messung und Aufzeichnung darf erst dann beginnen, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wird bzw. eine solche gerade beginnt.

Kann bei einem Einspruch nachgewiesen werden, dass die Aufnahme zu früh gestartet wurde, kann das die Videoaufzeichnung als Beweismittel ungültig machen. Da es für Laien allerdings recht schwierig ist, einen solchen Sachverhalt zu beurteilen, ist eine rechtliche Beratung durch einen fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht empfehlenswert. Dieser kann per Akteneinsicht die Messprotokolle einsehen und die Videoaufnahme sichten. 

ProVida 2000 (Modular): Welche Messfehler gibt es?

Beim ProVida 2000 Modular können Messfehler auftreten.
Beim ProVida 2000 Modular können Messfehler auftreten.

Wie bei gängigen Blitzern kann es auch bei einer Messung durch ProVida zu Fehlern kommen. Ist zum Beispiel das Gerät nicht geeicht oder wird es nicht wie in der Gebrauchsanweisung vorgegeben verwendet, sind auch größere Abweichungen in den Messungen möglich. 

Auch der Abstand zwischen den Fahrzeugen spielt für eine zulässige Messung eine Rolle. Er muss zu Beginn und zum Ende der Aufzeichnungen festgehalten bzw. überprüft werden. Dabei darf er am Ende der Messung nicht geringer ausfallen als zu Beginn. Denn das könnte bedeuten, dass das messende Fahrzeug schneller gefahren ist. 

Das gilt sofern die Messung bei festem Abstand erfolgt. Es gibt auch eine Variante mit variablen Abstand, bei der manuell eine Strecke festgelegt wird und mit Hilfe der Weg-Zeit-Formel durch Streckenbeginn und -ende die Geschwindigkeit berechnet wird. Welches Verfahren verwendet wird, muss durch die Beamten angegeben werden.

Zudem können bei ProVida 2000 folgende Punkte zu Messfehlern führen:

  • fehlende Eichscheine für das Gerät
  • fehlende Tachoeichung beim Polizeifahrzeug
  • fehlerhafte Bestimmung der Fahrzeughöhe, Luftdruck, Profiltiefe
  • Beamte müssen in der Verwendung geschult sein
  • Kameraposition während der Messung verändert
  • Messstrecke zu kurz oder zu kurvig (Mindestlänge bei 50 – 70 km/h etwa 300 m)
  • Fehler bei der Dokumentation (zu vage Angaben zur Messstrecke, zum Anlass der Messung)
Vermuten Sie Fehler beim ProVida 2000 kann ein Einspruch sinnvoll sein.
Vermuten Sie Fehler beim ProVida 2000 kann ein Einspruch sinnvoll sein.

Vermuten Betroffene Fehler, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Option darstellen. Wie bereits erwähnt, sollten bezüglich der Erfolgsaussichten und der richtigen Vorgehensweise eine rechtliche Beratung oder auch eine komplette anwaltliche Unterstützung eingeholt werden.

Bei Messung mit ProVida wird zudem eine höherer Toleranzabzug gewährt. Dieser liegt für Videonachfahrsysteme bei fünf Prozent oder fünf km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h. Ist der Abzug nicht berücksichtigt bzw. im Bußgeldbescheid nicht aufgeführt, kann das ebenfalls einen Einspruch begründen. 

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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