Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle auf der Autobahn – sei es durch Geisterfahrer, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder ein anderes Fehlverhalten. Nicht selten werden dabei Menschen verletzt oder getötet.
Was ist also zu tun, wenn Sie auf der Autobahn in einen Unfall geraten, Zeuge davon sind oder diesen unter Umständen sogar selbst verschulden?
Wie Sie richtig reagieren und welche Hinweise Ihnen in dieser Situation von Nutzen sein könnten, verrät Ihnen der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Video: Verhalten bei einem Unfall
Autobahn und Unfälle: Wichtige Verhaltensregeln
Auf der Autobahn sind meist viele Fahrer sehr schnell unterwegs. Diese rechnen im Normalfall nicht mit einem Unfall, umgangssprachlich auch oft Crash genannt. Passiert es dann doch, ist die Überraschung bei vielen groß. Deshalb gilt als oberste Regel, dass alle direkt und indirekt beteiligten Fahrer Ruhe bewahren sollten. Eine verringerte Geschwindigkeit erhöht dabei die Sicherheit der am Unfall Betroffenen, da diese zunächst – wenn möglich – die Unfallstelle absichern müssen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Schritte noch einmal zusammengefasst. Diese sollten Sie befolgen, wenn Sie in einen Unfall auf der Autobahn geraten:
- Alle Beteiligten sollten Ihr Auto weitestgehend am Rand abstellen und die Warnblinkanlage einschalten.
- Personen, die sich außerhalb der Fahrzeuge bewegen, sollten eine Warnweste tragen. Seien Sie hierbei vorsichtig und achten Sie auf den Verkehr.
- Stellen Sie ein Warndreieck auf. Dieses sollte sich mehrere hundert Meter von der Unfallstelle befinden, damit nachfolgende Fahrzeuge auch rechtzeitig vorgewarnt werden.
- Ist die Unfallstelle so gut es geht abgesichert, sollten Sie – insofern benötigt – Polizei, Krankenwagen oder Abschleppdienst verständigen.
- Vergessen Sie bei einem Unfall nicht, die Versicherungsdaten auszutauschen und Fotos zu machen bzw. ein Unfallprotokoll und eine Unfallskizze anzufertigen.
Bei einem Busunfall auf der Autobahn sind ebenfalls die allgemeinen Hinweise für Unfälle auf Autobahnen zu beachten. Jedoch sollten Sie hier noch vorsichtiger agieren, da wahrscheinlich viele Menschen involviert sind. Ein ausreichender Abstand ist hier ratsam.
LKW-Unfall auf der Autobahn: Besonderheiten
Selbstverständlich ist auch bei einem LKW-Unfall die obige Checkliste zu beachten. Eine Besonderheit stellen hier jedoch LKW mit Gefahrgut dar. Die Unfallstelle kann hier sehr schnell gefährlich werden – vor allem wenn explosive Stoffe beteiligt sind.
Um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen, sollten Sie nicht zu nah an die Unfallstelle kommen. Es gibt Fachleute, die sich darum kümmern. Ein Abstand von mindestens 60 Metern ist empfehlenswert.
Was tun, wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist?
Sind Sie nicht direkt an dem Unfall auf der Autobahn beteiligt und eine Weiterfahrt ist Ihnen aus Sicherheitsgründen nicht möglich, dann geht es Ihnen wie wahrscheinlich zahlreichen anderen Fahrern hinter Ihnen: Sie stehen erst einmal im Stau.
Natürlich ist das ärgerlich, weil so vielleicht Termine verpasst werden oder Sie gar zu spät auf Arbeit ankommen. Jedoch geht es hierbei oft um Leben und Tod. Bedenken Sie, dass Sie daran im Moment eh nichts ändern können und bewahren Sie Ruhe.
Um andere Autofahrer hinter Ihnen zu warnen, schalten Sie am besten die Warnblinkanlage ein. Außerdem ist es wichtig, dass eine Rettungsgasse freigehalten wird. Gerade wenn ein tödlicher oder schwerer Unfall auf der Autobahn passiert ist, muss wohl oder übel ein Rettungsfahrzeug zur Unfallstelle gelangen. Auch ein Abschleppdienst ist in der Regel vonnöten.
FAQ: Unfall auf der Autobahn
Die wichtigsten Verhaltensregeln für einen Unfall haben wir in folgender Liste für Sie zusammengestellt. Denken Sie als Unfallbeteiligter vor allem auch an Ihre eigene Sicherheit und laufen Sie beim Aufstellen des Warndreiecks hinter der Leitplanke.
Andere Kraftfahrer müssen bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse bilden, damit Rettungskräfte schnell zum Unfallort gelangen.
Ja. Gaffer, die Rettungskräfte behindern, müssen mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen (§ 323c Abs. 2 StGB). Wer die Verletzten sogar fotografiert oder filmt, macht sich ebenfalls strafbar, § 201a StGB. Hierfür droht Gefängnis von bis zu zwei Jahren oder ebenfalls eine Geldstrafe.
Hi, ich als Berufskraftfahrer bin jeden Tag Unterwegs. Und auf der A44, beim Spurwechsel, ist eine Frau mit Ihrem Fahrzeug im Auflieger angefahren.
Womit muss ich jetzt rechnen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hallo
Hab eine frage ich hatte auf der Autobahn einen Unfall durch einen Moment der Unachtsamkeit bin ich gegen eine Leitplanke gekommen durch den Aufprall hat sich das Auto gedreht und ist auf die Fahrbahn geschleudert worden daraufhin kam ein nachfolgender Wagen der in mir hinten rein gefahren ist. Was würde auf mich zu kommen wie Sehen Sie die Sachlage.
Hallo Amira,
da wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten dürfen, können wir uns leider nicht zur Sachlage äußern.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Team,
ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall auf der Autobahn, bei dem ich links fuhr, weil ich den LKW in kurzer Entfernung, überholen wollte. Durch Verschlucken und plötzlichem Hustenanfall, habe ich mit 130km/h (was dort vorgeschrieben ist) die Leitplanke gestreift. Nachdem ich das Fahrzeug nun wieder unter Kontrolle hatte, bin ich – unter Beachtung des Verkehrs – auf den Seitenstreifen gefahren (max. 1km vom Unfallort entfernt). Zum Glück war niemand anderes beteiligt! Selbstverständlich habe ich die Polizei verständigt, die mich am Telefon noch beruhigte. Ich zog meine Warnweste an und bin auf der Beifahrerseite ausgestiegen, um das Warndreieck aufzustellen.
Als die Beamten kamen, schilderte ich den Tathergang. Beide waren sichtlich froh, dass ich noch am Leben und niemand anderes involviert war! Ein Bußgeld von 35€ musste ich allerdings bezahlen und meine Versicherung in Kenntnis setzen, wegen der Autobahn Meisterei und dem Unfall.
Ich bin noch in der Probezeit und hoffe jetzt, dass dies nicht mit einem Punkt bestraft wird, da ich mich so gesehen nicht ordnungswidrig verhalten habe. Die Versicherung teilte mir mit, dass wenn ich den Schaden der AM selber tragen würde, ich natürlich nicht in den Prozenten aufsteigen würde. Mein Auto braucht einige neue Teile, ich bin glücklicherweise unversehrt!!!
Was habe ich nun zu erwarten?
Danke im Voraus & viele Grüße
Jotti
Hallo Jotti,
uns ist leider nicht klar, worauf sich Ihre Frage bezieht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebe Leute,
Ich habe versucht herrauszufinden was mir droht,komme aber nicht richtig weiter
A7 HH-Kassel
Stau Rettungsgasse.
Linke Spur fuhr ich ganz links an der Leitplanke,mittelspur voll mit LKW keine Rettungsgasse,von hinten Abschlepper mit Gehupe und Leuchte (gelb),mit Wahnsinniger Geschwindigkeit.
Ich stand dann links und sah das der niemals durcjkommen würde,weiter vorn war eine große Lücke rechts,da bin Ich dann rein,
Ich ließ den Abschlepper passieren,wollte danach auf die linke Spur und weiter bis zum Stauanfang um mich einzufädeln.
beim Spurwechsel kam es zur Kollision mit PKW,leichter Blechschaden Kratzer, Delle,kein Personenschaden.
Der Abschlepper sah dies hielt und kam zurück gelaufen und frug ob wir uns berührt hatten?
Da die andere Partei ein Kleinkind an Bord hatte,sagte er uns wir sollten durch die Gasse folgen,bis vorn zur Polizei.
Ich kam mit meinem Transporter nicht so schnell hinterher,da ich erstmal in die Gasse reinmusste und niemand Platz machte.
Also war Ich dann nach ca 15 Minuten vorne,da ging sofort das Theater los,ich konnte keine Stellungnahme abgeben,Ich wurde sofort angeschrien,Unfallflucht,
es wurde mit Abführung zur Wache gedroht und sofortigem Entzug des Führerscheins.Was der Staatsanwalt nicht befürwortete(laut Polizist).
Ich hatte keine Möglichkeit mich zu äußern,ich wurde nur angebrüllt,das ich Schuld sei,er hatte Zeugen das Ich reingefahren sei.
Er sagte entzug des Führerscheins 11 Monate.
ich habe im Stau einen Abschleppwagen durchgelassen,danach wollte ich auf die linke Spur wechseln um mich dann vorne einzufädeln,wie man es macht.Beim Spurwechsel kam es zur Kollision.Ganz leichter Blechschaden,ohne Personenschaden.der Abschlepper sah das hat angehalten kamn zurückgelaufen und sagte,wir sollten durch die Rettungsgasse folgen bis zur Polizei!
Ich kam mit dem Transporter nicht so schnell hinterher und kam erst später vorn an,weil kaum Platz gemacht wurde.
Es wurde mir sofort von der Polizei mit Abführen zur Wache gedroht,sofortiger Führerscheinentzug sollte folgen,Staatsanwalt sagte erst mal Nein.
Ich habe niemand behindert,nichts blockiert,die Gasse durchfuhr Ich auf Anweisung,wie der Unfallgegner auch.
Was kann passieren? FS seit 25 Jahren 3 Punkte Telefon und Geschwindigkeit.
MfG Thorsten
Hallo Thorsten,
in diesem Fall ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Vorahrt missachtet 100,00€ 1Punkt.
Rettungsgasse durchfahren 100,00€ 1 Punkt
Das könnte passieren,obwohl ja auf anweisung gehandelt wurde und der andere auch durchfuhr.
Aber den Entzug halte ich für nicht möglich.
Hallo,
mir ist beim Einfädeln bei „Stop and go“ auf der Autobahn ein LKW reingefahren. Nun wird mir von der Polizei eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Voraussichtlich muss ich 110 EUR zahlen umd bekomme einen Punkt. Muss ich daraufhin ein Aufbauseminar machen?
Danke für eine Antwort.
Viele Grüße,
Amelie
Hallo Amelie,
wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, kann es gut möglich sein, dass nach dieser Ordnungswidrigkeit ein Aufbauseminar auf Sie zukommt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich habe mal eine Frage und zwar wenn ein Auto auf der Überholspur (Autobahn) einen Unfall hatte und das Auto auf Grund dieser Unfall auf der rechten Seite vom Überholspur stehen geblieben ist und durch Angst ist der Fahrer rausgerannt und lies die Fahrertür bis zum Angschlag offen. Zu dem hat er nur die Warnblinkanlage eingeschaltet, aber kein Warndreieck aufgestellt und hat nur auf der Mittelleitplanke auf die Polizei gewartet. Dann kam ein anderes Fahrzeug von hinten und weil die Unfallstelle nicht ausreichend gesichert ist (z.B. mit Warndreieck) konnte das 2. Fahrzeug das 1. Fahrzeug nicht richtig wahrnehmen und musste dann nach links ausweichen, aber da die Fahrertür komplett offen war ist ein Zusammenstoß zwischen Tür vom 1. Fahrzeug und die vordere rechte Seite vom 2. Fahrzeug nicht mehr verhindern können. Wer würde dann da haften? bzw. wer ist denn da Schuld, dass es zu diesem Zusammenstoß kam?
mit freundlichem Gruß,
Ralle
Hallo Ralle,
grundsätzlich haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, da Sie als Beteiligter an einem Verkehrsunfall den Verkehr nicht sicherten, so dass es zu einem weiteren Unfall kam. Dies wird üblicherweise mit 35 Euro geahndet. Hinsichtlich der versicherungstechnischen Schadensregulierung wird Ihnen zumindest eine Mitschuld, wenn nicht gar die Hauptschuld zulasten gelegt werden. Kontaktieren Sie hierfür am besten einen Anwalt.
Ihr Bußgeld-Info Team