fair parken GmbH: Vertragsstrafe bei privater Parkplatzüberwachung

FAQ: fair parken GmbH

Was ist die fair parken GmbH?

Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, das private Parkplätze überwacht. Dazu gehört beispielsweise auch das Kontrollieren des Einhaltens von Regeln auf Supermarktparkplätzen. Verstoßen Nutzer gegen diese, kann das falsche Parken durch die fair parken mit einer Strafe geahndet werden. 

Kann die fair parken GmbH einen Strafzettel ausstellen?

Nein. Denn es handelt sich um eine Vertragsstrafe und nicht um eine Ahndung eines Verkehrsverstoßes durch Behörden. Auch Punkte oder Bußgelder kann das Unternehmen nicht verhängen. Mehr dazu lesen Sie hier

Ist gegen die fair parken GmbH ein Widerspruch möglich?

Haben Sie eine Vertragsstrafe von der fair parken GmbH erhalten, können Sie Widerspruch einlegen. Diesen sollten Sie schriftlich einlegen. Was bezüglich der Begründung wichtig sein kann und wie Sie den Widerspruch einreichen können, erfahren Sie hier

Was passiert, wenn man fair parken nicht bezahlen?

Wenn Sie eine Vertragsstrafe für einen Verstoß auf einem Privatparkplatz der fair parken GmbH nicht bezahlen und auch dieser nicht widersprechen, riskieren Sie eine Mahnung inklusive zusätzlichen Mahngebühren. Im schlimmsten Fall kann eine Eintreibung der offenen Kosten veranlasst werden. 

Strafzettel von fair parken: Geht das überhaupt?

Die fair parken GmbH betreut unter anderem Supermarktparkplätze.
Die fair parken GmbH betreut unter anderem Supermarktparkplätze.

Die fair parken GmbH ist ein Unternehmen, das in der Parkraumbewirtschaftung tätig ist. Dabei handelt es sich um die Betreuung und Überwachung privater Parkflächen, wie zum Beispiel Supermarktparkplätze. Da es sich um private Flächen handelt, können Besitzer bzw. Betreiber die Regeln für eine Nutzung selbst festlegen.

Ist die fair parken GmbH für die Bewirtschaftung zuständig, kann das Parken zeitlich begrenzt und mit einer Parkscheibe auszuweisen sein. Es kann aber auch eine Gebührenpflicht bestehen und Parkscheinautomaten vorhanden sein. Die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingung kontrolliert dann ebenfalls die fair parken GmbH. Die AGB muss das Unternehmen für jeden Nutzer deutlich ersichtlich ausweisen.

In der Regel wird eine festgelegte Höchstparkdauer durch Parkscheiben, eine Kameraüberwachung oder Sensoren auf der Parkfläche überwacht. Kommt eine Kamera zum Einsatz, werden meist die Kennzeichen der Fahrzeuge erfasst und die Zeit vom Ein- sowie Ausfahren vom Parkplatz ermittelt. 

Halten Sie Nutzer nicht an die Höchstparkdauer oder ziehen keinen Parkschein, müssen Sie mit einer Vertragsstrafe rechnen, da sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Fair parken stellt jedoch keine Strafzettel aus, da dies nur durch Ordnungsamt und Polizei erfolgen kann. Auf privaten Parkflächen handelt es sich immer um eine Strafe aufgrund der Vertragsverletzung. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Betreiber ab. Sie darf jedoch nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. 

Achtung: Stehen Nutzer deutlich zu lange auf dem Parkplatz, z. B. einige Tage, und verhindern so die Nutzung durch andere, kann die fair parken GmbH das Fahrzeug auch abschleppen lassen. Die Kosten dafür darf sich das Unternehmen in der Regel vom Verursacher zurückholen.

Fair parken GmbH als Abzocke: Was ist hier wichtig?

Einen Strafzettel kann die fair parken GmbH bei Parkverstößen nicht ausstellen.
Einen Strafzettel kann die fair parken GmbH bei Parkverstößen nicht ausstellen.

Ist fair parken eigentlich rechtens? Das Unternehmen darf die geltenden AGB auf privaten Parkflächen kontrollieren und einen Verstoß sanktionieren. Allerdings müssen, wie bereits erwähnt, diese AGB für jeden Nutzer auch klar erkenntlich sein. In der Regel erfolgt dies durch die fair parken über ein Schild am Parkplatzeingang und Aushänge.

Parkplatznutzer müssen erkennen können, was droht, wenn sie die Höchstparkdauer überschreiten oder bei der fair parken kein Ticket ziehen. Ist dies nicht der Fall, kann das zur Ungültigkeit der Vertragsstrafe führen.

Wichtig ist, dass folgende Punkte nicht ausreichen, um als eine deutliche Bekanntgabe der AGB zu gelten:

  • Schrift auf den Schildern / Aushängen ist besonders klein
  • Schilder sind nicht als AGB zu erkennen, unkenntlich oder am Rande platziert
  • AGB bzw. Hinweise dazu erst im Supermarkt / Geschäft ausgewiesen
  • lange oder komplizierte Klauseln (die z. B. nicht beim Vorbeifahren lesbar sind)

Widerspruch gegen fair parken

Fair parken: Bei einem Einspruch bzw. Widerspruch kann der Kassenbon hilfreich sein.
Fair parken: Bei einem Einspruch bzw. Widerspruch kann der Kassenbon hilfreich sein.

Was sollten Betroffene tun, wenn sie die Vertragsstrafe durch fair parken für ungerechtfertigt halten? Wie wehrt man sich gegen die fair parken GmbH? Sie haben in diesem Fall immer die Möglichkeiten, gegen die Vertragsstrafe von fair parken Widerspruch einzulegen. Der Kassenbon kann dabei ein wichtige Hilfe sein. Der Widerspruch sollte immer schriftlich erfolgen und per Post an das Unternehmen gesendet werden. 

Haben Sie eine Vertragsstrafe erhalten und wollen sich für einen eventuellen Widerspruch absichern, kann folgendes Vorgehen hilfreich sein:

  • Fotos von den Hinweisschildern (falls unleserlich, falsch platziert, unklare Formulierungen)
  • Fotos von nicht vorhandenen AGB (also von der Parkfläche ohne entsprechende Schilder)
  • eventuelle Zeugen ansprechen, Daten notieren
  • beim Betreiber fair parken melden und Sachlage schildern
  • Widerspruch per Einwurfeinschreiben schicken

Oftmals kann auch der Supermarkt weiterhelfen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie Kunde waren und in der Zeit im Supermarkt eingekauft haben. Zudem können Sie bei fair parken den Kassenbon auch online gemeinsam mit der Vorgangsnummer über die Webseite des Unternehmens einreichen. 

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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