Parken kann recht stressig sein. Jede noch so kleine Lücke kommt dann gelegen, auch wenn das Fahrzeug dann vorne oder hinten etwas im Halteverbot steht. Aber so schlimm ist das nicht. Oder doch? Wie weit darf man im Halteverbot stehen?
Bußgelder bei Park- und Halteverstößen
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
trotz Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) gehalten | 20 EUR |
... mit Behinderung | 35 EUR |
trotz Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) geparkt | 25 EUR |
... mit Behinderung | 40 EUR |
... länger als 1 Stunde | 40 EUR |
... länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 EUR |
trotz Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geparkt | 25 EUR |
... mit Behinderung | 40 EUR |
... länger als 1 Stunde | 40 EUR |
... länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 EUR |
FAQ: Wie weit darf man im Halteverbot stehen?
Eine Kulanz gibt es hier nicht. Ist ein Halteverbot durch ein Verkehrszeichen angezeigt, gilt dieses ab dem Zeichen. Ragt ein Fahrzeug in den Bereich hinein, gilt das Halte- oder Parkverstoß.
Das Halteverbot endet entweder mit dem Verkehrszeichen, welches die Richtung des Verbots anzeigt oder mit der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Zeigen nachfolgende Zeichen andere Regelungen zum Halten und Parken, gelten diese ab dem Zeichen.
Stehen Sie im Halteverbot, hängen die Sanktionen davon ab, ob Sie halten oder parken. Es können Verwarngelder zwischen 20 und 50 Euro drohen. Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle hier.
Inhaltsverzeichnis
Halteverbot: Wie weit dürfen Sie drinstehen?
Ist ein Halteverbot durch die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgegeben oder wird es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angezeigt, gilt, dass dort niemand parken darf. Ob das Halten gestattet ist, hängt von der Art des Halteverbots ab. In einem absoluten Halteverbot ist natürlich auch das Halten untersagt. Aber ab wann ist das Verbot dann zu beachten? Wie weit darf man im Halteverbot stehen, bevor ein Strafzettel droht?
Wichtig ist, ist das Halten durch die allgemeinen Vorgaben der StVO untersagt, dürfen Sie dort auch nicht parken. Doch was gilt, wenn Sie nur ein bisschen im Halteverbot stehen und nicht mit dem gesamten Fahrzeug?
Auf Kulanz hoffen sollten Fahrzeughalter hier nicht, denn bereits ein kleiner Teil des Fahrzeugs im Halteverbot gilt als Verkehrsordnungswidrigkeit. Das Verbot gilt ab dem Punkt, wo das Schild aufgestellt ist. Zudem sind an Kreuzungen und Einmündungen die Metervorgaben der StVO zu beachten.
Gemäß § 12 StVO gilt Folgendes:
Das Parken ist unzulässig
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot: Wie weit gilt es?
Nicht nur der Beginn eines Halteverbots ist von Bedeutung, wenn es um die Frage „Wie weit darf man im Halteverbot stehen?“ geht. Denn auch am Ende des Verbotes kann es leicht passieren, dass Fahrzeuge falsch abgestellt werden. Daher ist es wichtig zu wissen, wann ein Halteverbot endet.
Grundsätzlich gilt, wird ein Halteverbot durch Richtungspfeile auf dem Verkehrszeichen ausgewiesen, gilt es nur in dem benannten Bereich. Das Halteverbot endet dann an dem Zeichen, dass den Bereich begrenzt. Gelten keine weiteren Verbote, dürfen Sie nach diesem Zeichen in der Regel wieder halten oder parken.
Darüber hinaus gelten folgende Vorgaben:
- Halteverbot endet an der nächsten Kreuzung
- Halteverbot endet an der nächsten Einmündung
- Halteverbot endet an Verkehrszeichen mit anderen Vorgaben zum Halten und Parken
Sanktionen, wenn Sie zu weit im Halteverbot stehen?
Ignorieren Sie die Antworten zur Frage „Wie weit darf man im Halteverbot stehen?“, kann es leicht passieren, dass Sie mit einem Strafzettel rechnen müssen. Missachten Sie die entsprechenden Verkehrszeichen, drohen zwischen 20 und 50 Euro.
Punkte oder Fahrverbote drohen Ihnen allerdings nicht. Eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen finden Sie in der Tabelle hier.