Ab einer bestimmten Größe oder aber auch einem bestimmten Gewicht wachsen Kinder aus ihrem Kindersitz heraus – es wird Zeit für eine Sitzerhöhung. Doch ab wann ist sie erlaubt? Um die Sicherheit des Kindes zu schützen, ist es wichtig, die relevanten Faktoren zu kennen, die festlegen, ab wann Sie eine Sitzerhöhung verwenden dürfen.
Bußgeldkatalog zu Kindersitz- und Anschnallpflicht-Verstößen
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Ein Kind ohne Kindersitz im Auto transportiert | 30 | |
Mehrere Kinder ohne Kindersitz im Auto transportiert | 35 | |
Ein Kind ohne jede Sicherung im Auto transportiert (Missachtung der Kindersitz- und Anschnallpflicht) | 60 | 1 |
Mehrere Kinder ohne jede Sicherung im Auto transportiert (Missachtung der Kindersitz- und Anschnallpflicht) | 70 | 1 |
Bußgeldrechner zu Verstößen gegen Sicherheits-Vorgaben
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Sitzerhöhung – ab wann?
Ab wann eine Sitzerhöhung für Kinder ausreicht, hängt von Größe und Gewicht des Kindes ab. In der Regel darf ein Kind ab einem Gewicht von 15 kg oder aber ab einer Größe von 105 cm die Sitzgelegenheit austauschen. Welcher Wert gilt, unterscheidet sich je nach Kindersitznorm.
Ab welchem Alter eine Sitzerhöhung angebracht ist, lässt sich nicht pauschal beantworten – allein Größe und Gewicht des Kindes sind entscheidend. Manche Kinder dürfen daher die Sitzerhöhung schon ab 3 Jahren einweihen, während andere Kinder im selben Alter in einem Kindersitz besser aufgehoben sind. Ab wann die Sitzerhöhung im Auto ausreicht, hängt also nicht vom Alter ab.
Welcher Kindersitz in einem Alter von 4 Jahren am Besten zu Ihrem kleinen Passagier passt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für eine Sitzerhöhung ist das Alter nicht vorgeschrieben. Ab wann eine Kindersitzerhöhung ausreicht, hängt von Größe und Gewicht ab. Für eine Sitzerhöhung müssen es nach der alten R44-Norm mindestens 15kg sein. Nach der neuen i-Size-Norm sind es für eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne mindestens 105 cm, für eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne mindestens 125 cm. Hier können Sie mehr über die verschiedenen Arten der Sitzerhöhung erfahren.
Falls ein Kind ohne Rückhaltvorrichtung im Auto mitfährt, wird bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von 30 Euro fällig. Wenn das Geschwisterchen oder der Spielkamerad auch noch ohne Sitz dabei ist, erhöht sich das Bußgeld auf insgesamt 35 Euro. Ist das Kind außerdem nicht angeschnallt, kostet Sie das 60 Euro und einen Punkt. Transportieren Sie mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung (sowohl ohne Sitz als auch ohne Gurt), sieht der Bußgeldkatalog 70 Euro und einen Punkt vor. Bei zu vielen Punkten riskieren Sie ein Fahrverbot.
Sobald ihr Kind groß oder schwer genug für eine Sitzerhöhung ist, darf es damit auch vorne sitzen. Dasselbe gilt für alle anderen Rückhalteeinrichtungen wie Babyschalen und Kindersitze.
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Wann dürfen Kinder auf eine Sitzerhöhung? – Die Kindersitznormen
In Deutschland gilt laut StVO die Kindersitzpflicht. Sitzerhöhungen müssen zudem EU-weit bestimmten Richtlinien und Normen entsprechen. Aktuell gibt es zwei verschiedene Normen, die noch nebeneinander gültig sind. Die ECE R44-Norm orientiert sich am Gewicht des Kindes. Die R129- oder auch i-Size-Norm hingegen richtet sich nach der Größe des Kindes. Kindersitze und Sitzerhöhungen sind noch bis September 2024 in beiden Norm-Systemen erhältlich, danach werden nur noch Sitze in i-Size erhältlich sein. R44-Sitze dürfen danach jedoch weiterhin verwendet werden.
R44-Sitze, die mit der Prüfziffer 04 beginnen, dürfen uneingeschränkt weiter verwendet werden. Sitze mit der Prüfziffer 03 dürfen ebenfalls noch benutzt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie bald auszutauschen. Sitze mit den Prüfziffern 01 und 02 dürfen nicht mehr verwendet werden.
Unterschiede zwischen R44- und R129-Sitzen auf einen Blick
Ab wann Sie eine Sitzerhöhung für Kinder verwenden dürfen, ist eindeutig festgelegt. An welcher Norm Sie sich orientieren, ist allerdings Ihnen überlassen.
Die R44-Norm:
- teilt nach Gewicht ein
- erlaubt vorwärts gerichtetes Fahren ab 9 kg
- werden nicht auf Seitenaufprall getestet
- kann mit Autogurt oder ISOFIX eingebaut werden
Die i-Size/R129-Norm:
- teilt nach Größe ein
- erlaubt vorwärts gerichtetes Fahren ab 15 Monaten
- werden auf Seitenaufprall getestet
- kann mit ISOFIX eingebaut werden
Es gibt drei verschiedene Arten von Kindersitzen, die als StVO-konforme Rückhaltsysteme zugelassen sind: Die Babyschale, den Kindersitz und die Sitzerhöhung. Ab wann welche Vorrichtung zu verwenden ist, wird in den Kindersitznormen nach unterschiedlichen Kriterien vorgegeben. Ist das Baby weniger als drei Monate alt, gibt es gesonderte Transporthilfen, die sogenannten Babywannen.
Das richtige Gewicht für die Sitzerhöhung (nach der R44-Norm)
Im R44-System, also der alten Kindersitznorm, bei der das Gewicht des Kindes ausschlaggebend ist, sind Babyschalen, Kindersitze und Sitzerhöhungen verschiedenen Klassen zugeordnet. Je nach Gewicht des Kindes fällt es in eine andere Klasse und kann in verschiedenen Vorrichtungen Platz nehmen.
In den Gruppen 0 und 0+ finden sich die Babyschalen. In den Klassen I, II und III gibt es Kombi-Produkte und Kindersitze. In den Gruppen II und III ist die Sitzerhöhung einsortiert. Ab wann ein Kind auf ihr Platz nehmen sollte, hängt vom Gewicht ab: Ihr Sprössling muss mindestens 15 kg wiegen, wenn es auf eine Sitzerhöhung wechseln soll. Die meisten Kinder erreichen dieses Gewicht mit drei Jahren.
Von 0 bis III – die R44-Gruppen
Klasse | Gewicht des Kindes |
---|---|
Klasse 0 | bis 10 kg |
Klasse 0+ | bis 13 kg |
Klasse I | 9 bis 18 kg |
Klasse II | 15 bis 25 kg |
Klasse III | 22 bis 36 kg |
R129 – Wie groß muss ein Kind sein?
Die aktuelle Norm i-Size (oder auch UN ECE Reg. 129) nimmt die Größe eines Kindes als Ausgangspunkt. Sie legt außerdem fest, dass Kinder bist zu einem Alter von 15 Monaten rückwärtsgerichtet transportiert werden. Deswegen sind die Sitze bis zu einer Körpergröße von 105 cm als Reboarder nutzbar. Mit der Sitzerhöhung geht es im R129-System folglich erst in den Klassen Q6 und Q10 los. In der Klasse Q6 gibt es Sitzerhöhung mit Rückenlehne. In der Klasse Q10 findet sich sie Sitzerhöhung ohne Rückenlehne. Ab wann diese geeignet ist, hängt von der Größe ab: Mindestens 125 cm müssen es sein.
Von Q1 bis Q10 – die R129 Norm (i-Size)
Klasse | Größe des Kindes |
Q0 | Bis 60 cm |
Q1 | 60-75 cm |
Q1,5 | 75-87 cm |
Q3 | 87-105 cm |
Q6 | 105-125 cm |
Q10 | 125-150 cm |
Die vorgegebenen Größen- oder Gewichtsangaben müssen auf einem roten Prüfsiegel auf dem Kindersitz zu lesen sein.
Sitzerhöhung: Ab wann – und welche?
Bevor Sie sich auf die Suche nach einer passenden Sitzerhöhung machen, sollten Sie überlegen, welchen Typ Sie bevorzugen. Hinsichtlich Sicherheit und Preis schneidet jede Autositzerhöhung anders ab.
Einfache Sitzerhöhung
Kostengünstig, aber auch vergleichsweise unsicher, bietet die einfache Sitzerhöhung genau das, was ihr Name vermuten lässt: eine schlichte Erhöhung zum Sitzen. Größe und Gewicht bestimmen, ab wann sie reicht.
Sitzerhöhung mit Gurtführung
Die Sitzerhöhung mit Gurtführung verfügt über zwei untere Führungshörner, die den Beckengurt stabilisieren und vor dem Verrutschen bewahren.
Sitzerhöhung mit Rückenlehne
Wenn Ihnen Sicherheit am Herzen liegt, können Sie in eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne investieren. Sie bietet Ihren Kindern den größtmöglichen Schutz: Führungshörner oben und unten sorgen dafür, dass der Gurt an Schulter und Becken nicht verrutschen kann. Kopfstützen schützen das Kind zusätzlich an Kopf und Halswirbelsäule.
Sitzerhöhung ist nicht gleich Sitzerhöhung. Ab wann Sie welches Modell verwenden, ist Ihnen überlassen, solange Ihr Kind groß und schwer genug ist.
ISOFIX – was ist das?
ISOFIX ist ein besonderes Befestigungssystem für Kindersitze, das in der R129-Norm vorgeschrieben ist. Durch standardisierte Haken wird eine Verbindung zwischen Sitz und Karosserie hergestellt. Alle ab 2004 gebauten Autos verfügen über eine ISOFIX-Vorrichtung.