Ein Bußgeld und Punkte in Flensburg sind nicht die einzige Konsequenz, die ein Verstoß gegen Vorschriften im Straßenverkehr haben kann: In manchen Fällen kommt auch ein Fahrverbot hinzu. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann und wie Sie nach einem Fahrverbot den Führerschein zurück bekommen.
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FAQ: Fahrverbot – wann gibt`s den Führerschein zurück?
In der Regel erhalten Sie Ihren Führerschein nach einem Fahrverbot per Post zurück. Eine Neubeantragung ist nicht notwendig. Anders sieht das jedoch aus, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Das sind die Unterschiede zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wann Sie Ihren Führerschein zurück erhalten, hängt von der Dauer des verhängten Fahrverbotes ab. In der Regel bekommen Sie Ihren Führerschein schon vor Ablauf des Fahrverbotes wieder – fahren dürfen Sie jedoch erst, wenn für Sie kein Fahrverbot mehr gilt.
In manchen Fällen kann die Polizei den Führerschein beschlagnahmen und einbehalten. Dies passiert in der Regel, wenn davon auszugehen ist, dass dem Fahrer aufgrund einer Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wird. Die Polizei darf den Führerschein in einem solchen Fall einbehalten, bis das Gericht ein Urteil gefällt hat – lehnt der Richter eine Entziehung der Fahrerlaubnis ab, erhalten Sie Ihren Führerschein zurück.
Wann bekomme ich nach einem Fahrverbot meinen Führerschein zurück?
Bei schweren Verstößen im Straßenverkehr kann zusätzlich zu Bußgeld und Punkten im Verkehrseignungsregister auch ein Fahrverbot verhängt werden. Eine derartige Fahrerlaubnismaßnahme kann je nach Art des Verstoßes für einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten verhängt werden. Ein Fahrverbot gibt es beispielsweise für:
- Alkohol am Steuer
- Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Unfall- und Fahrerflucht
- Teilnahme an illegalen Autorennen
Sind Sie Ersttäter, können Sie den Zeitpunkt Ihres Fahrverbotes im Zeitraum von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids selbst bestimmen. Sind Sie Wiederholungstäter, beginnt Ihr Fahrverbot direkt mit der Rechtskraft. Während der Zeit des Fahrverbotes wird Ihr Führerschein bei der zuständigen Bußgeldstelle verwahrt. Kurz vor Ende des Fahrverbotes wird er Ihnen dann mit der Post zurückgeschickt, sodass Sie nach Ende des Verbots direkt wieder fahren können.
Ein Fahrverbot kann auch aufgrund einer Straftat verhängt werden, die nichts mit Verkehrsdelikten zu tun hat.
Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis werden umgangssprachlich oft synonym verwendet, bezeichnen aber verschiedene Dinge: Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die von alleine wieder ausläuft. Eine entzogene Fahrerlaubnis muss jedoch aktiv neu beantragt werden. Dies ist erst nach einer Sperrfrist möglich. Die Neu-Beantragung kann außerdem an weitere Bedingungen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, geknüpft sein.