Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis

Objekt der Begierde: Auch bei Sperrzeitverkürzung muss der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden.
Objekt der Begierde: Auch bei Sperrzeitverkürzung muss der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann durch ein Gericht angeordnet werden, wenn ein Verkehrsteilnehmer aufgrund einer verkehrsrechtlichen Straftat aufgefallen ist. Dazu kann es etwa bei Alkohol am Steuer (über 1,1 Promille) kommen. Auch, wenn das Punktekonto in Flensburg auf acht angewachsen, und somit „voll“ ist, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Um den Führerschein neu beantragen zu können, muss der Betroffene eine Sperrfrist einhalten, die mindestens drei Monate andauert, jedoch theoretisch auch ein Leben lang verhängt werden kann.

Dieser Artikel befasst sich mit Sperrfristen und zeigt im Ratgeberteil auf, wie eine Sperrfristverkürzung gelingen kann.

„Ich brauche den Führerschein!“ Wozu die Sperrfrist?

Bei Ordnungswidrigkeiten, wie der Geschwindigkeitsüberschreitung, werden Fahrverbote verhängt, die von der Entziehung der Fahrerlaubnis abzugrenzen sind. Fahrverbote können zwischen einem und drei Monaten rangieren. Bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen schwerer oder wiederholter Vergehen gilt die Sperrfrist für den Führerschein dagegen mindestens drei Monate. Dies Zeit soll der Sühne und Reflexion dienen.

Sperrfrist: Eine Verkürzung kann durch Teilnahme an einer MPU erreicht werden.
Sperrfrist: Eine Verkürzung nach dem StGB kann beispielsweise durch Teilnahme an einer MPU erreicht werden.

Die gesetzliche Grundlage für die Sperrfrist der Fahrerlaubnis bildet § 69a des Strafgesetzbuches (StGB) (Paragraph zur „Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis“). Absatz vier macht deutlich, dass ein Mindestmaß von drei Monaten nicht unterschritten werden kann. Im ersten Absatz ist festgehalten, dass die Führerscheinsperre in schweren Fällen auch „für immer“ vergeben werden darf.

Für Verkehrssünder, die in den letzten drei Jahren bereits eine Sperrfrist für den Führerschein erhalten haben, beträgt das Mindestmaß der Sperre ein Jahr.


Im Anschluss an die Sperrzeit muss der Führerschein neu beantragt werden. Dabei kann es vorkommen, dass Sie sich trotz abgegoltener Sperrfrist einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) unterziehen müssen, bevor der Antrag angenommen wird.

Um der unschönen Überraschung vorzubeugen, erst am Tag Ihres Antrages von einer notwendigen MPU nach der Sperrfrist zu erfahren, sollten Sie sich schon frühzeitig an die Führerscheinstelle wenden. Somit können Sie einen entsprechenden Kurs frühzeitig besuchen.

Sperrfristverkürzung: Schneller zurück zur Fahrerlaubnis

Im siebten Absatz des oben erwähnten Paragraphen heißt es:

Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben.

Eine Sperrzeitverkürzung ist also möglich. Dabei kann ein bei Gericht eingereichter Antrag auf Sperrfristverkürzung nicht erreichen, dass die vorgeschriebene Mindestzeit derselben unterschritten wird. Die Sperre besteht also weiterhin mindestens drei Monate und für diejenigen, die innerhalb von 36 Monaten bereits Sperren erhalten haben, beträgt sie ein Jahr.

Dem Gericht muss nachgewiesen werden, dass Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und keine „Gefahr“ mehr von Ihnen ausgeht, um bei entzogenem Führerschein die Sperrfrist zu verkürzen. Denn den Führerschein kann nur derjenige frühzeitig neu beantragen, dem erkennbar daran gelegen ist, sein eigenes Fehlverhalten kritisch zu reflektieren.

Dies kann durch den freiwilligen Besuch entsprechender Kurse gezeigt werden. Ist Ihnen etwa aufgrund von Alkohol am Steuer die Sperre auferlegt worden, so können Sie durch die erfolgreiche Absolvierung einer MPU die Verkürzung der Sperrfrist wegen einer Trunkenheitsfahrt erreichen.

Auch eine Nachschulung und andere Kurse, die in Verbindung mit Ihrem Vergehen stehen, kann das Gericht von einer Sperrfristverkürzung überzeugen. Die Kosten, die beim Versuch entstehen, den Führerscheinentzug zu verkürzen, sind also ganz unterschiedlich.

Die Verkürzung der Sperrfrist bei Führerscheinentzug führt natürlich nicht dazu, dass Ihnen der Schein ohne Umschweife wieder ausgehändigt wird. Es ist in der Regel notwendig, dass Sie die Fahrschule erneut besuchen. Erst nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung ist es geschafft und Sie dürfen nach der Sperrfristverkürzung wieder Auto fahren.

FAQ: Sperrfrist

Was genau ist eine Sperrfrist?

Wird einem Verkehrssünder die Fahrerlaubnis entzogen, so verliert er damit dauerhaft auch seinen Führerschein. Meistens ordnet die Behörde oder das Gericht gleichzeitig eine Sperrfrist an, vor deren Ablauf Fahrerlaubnis und Führerschein nicht neu erteilt werden dürfen.

Wie lange dauert die Sperrfrist normalerweise?

Die Sperre wird verhängt, weil der Betroffene gezeigt hat, dass es ihm an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt. Demnach muss die Sperrfrist immer nach den Umständen des Einzelfalls bemessen sein. Beim Fahrerlaubnisentzug durch die Führerscheinbehörde beträgt sie mindestens sechs Monate. Wenn das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht, kann die Frist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen.

Kann ich die Sperrfrist irgendwie verkürzen?

Ja, aber nur, wenn Sie die Verkürzung gut begründen können und Sie beispielsweise an einer Nachschulung teilgenommen haben.

Weitere Infos zur Sperrfrist

Alles, was Sie zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis wissen sollten
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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35 Kommentare zu “Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  1. Doris

    Hallo, mir wurde im Januar auf Grund eines Alkoholwertes von 1,1 Promille der Führerschein eingezogen. Ich habe eine Sperrfrist von 9 Monaten bekommen,bevor ich ihn neu beantragen kann. Dazu meine Frage: muss ich eine MPU machen? (Fahre 30 Jahre,ohne einen Punkt ) und ab wann kann ich die Fahrerlaubnis neu beantragen? L.G. Doris

  2. Marc

    Guten Tag, ich wurde im März angehalten und es wurde ein Wert von 1,01 Promille Blutalkohol festgestellt und bin Schlangenlinien gefahren. Daraufhin wurde mir eine Sperrzeit von einem Jahr aufgedrückt, ich habe auch bis jetzt keine Anzeigen oder sonst etwas in meinem Führungszeugnis stehen. Jetzt zu meiner Frage wie bekomme ich schneller meinen Führerschein wieder ? Dankeschön im Vorraus:) PS: Das Straßenverkehrsamt meine ich muss keine MPU oder Abstinenz Nachweis führen da mein Alkoholwert zu niedrig war.

  3. Bonnie

    Hey, als mir meine Fahrerlaubnis entzogen wurde, habe ich eine Sperrfrist von 6 Monaten vor der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis erhalten. Diese endete am 01.06.2021.
    meine Frage ist nun: greift bei mir dann nur die 10 jährige Verjährungsfrist für die MPU + die 6 Monate meiner Sperrfrist, oder müsste ich dennoch die kompletten 15 Jahre warten?

  4. Alexander

    Hallo bin aus Deutschland weggezogen abgemeldet komplett in bulgarien ist es mir jetzt möglich einen führerschein zu erlangen trotz mpu? Keine sperre

  5. Kaddy

    Hallo!
    Mir wurde vor 2 Monaten der Führerschein aufgrund einer Alkoholfahrt (2,9 Prom/ Auto) mit Sachbeschädigung entzogen!
    Heute habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten, dass mir die Verwaltungsbehörde ab jetzt noch 10 Monate (insges. 1 Jahr) , keinen Führerschein aushändigen darf! Muss ich trotzdem eine MPU machen, auch wenn ich ein Jahr nachweisen kann, dass ich nichts getrunken habe!?

    MfG K.D.

  6. Marie

    Hallo ich habe eine Frage aus Dummheit habe ich mich ans Steuer meines Autos gesetzt u.bin mit einer Blutabnahme bei 1,16 gefasst worden.Es soll eine Vidioaufnahme geben das ich schlenderte ich selbst habe diese nicht gesehen.Hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun und auch keine Punkte in Flensburg, meine Fahrerlaubnis wurde entzogen mit was kann ich jetzt rechnen

  7. Steger A.

    Mir hat man den Führerschein nach Paragraph 3 Stvg entzogen
    Bin im Straßenverkehr nie auffällig geworden
    Keine Punkte
    Wie kann ich meine Fahrerlaubnis so schnell wie wahr wiedererlangen?

  8. Maria

    Hallo,
    Ich wurde nachts im August 2020 von der Polizei angehalten. Hatte dabei 1,29 P..
    Mein Führerschein wurde für 12 Monate entzogen und eine Geldstraße habe ich auch bekommen.
    Hatte noch nie einen Unfall und habe auch keine Punkte…..Den Führerschein besitze ich seit 2003.
    Muss ich nach der Sperrfrist MPU machen? Habe ich eine Chance auf eine Sperrfristverkürzung, da ich auf meinem Führerschein für die Arbeit angewiesen bin?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

  9. B.

    Hallo,
    Ich hab auto von meine Schwester genommen und geblitzt und habe ich 1 punkte gekriegt ingesamhabe ich 4 punkte soll ich einfach den Bußgeld bezahlen ohne dass ich ausfüllen auf meine schicken gibt keine probleme

  10. Mika

    Hallo. Ich habe im Januar 2020 eine Sperrfrist von 6 Monaten bekommen somit endet diese Juli 2020.
    Eine MPU ist angeordnet. Kann ich eine MPU auch ohne diese ganzen Vorbereitungskurse bestehen? Und wie ist der Ablauf? Erst Führerschein neu beantragen Sehtest dann MPU? Bitte um kurze Info und eure Hilfe. Danke im voraus

  11. Michael

    Ich habe meinen Führerschein aufgrund von 8 Punkten verloren. Sind die Punkte noch auf dem Konto sichtbar, bwohl ich meinen FS vor über einem halben Jahr verloren habe?

  12. Kerri2

    Hallo miteinander,wurde in der verlängerten Probezeit ,nach mein Aufbausiminar,circa 2 Jahre später geblitzt 23 in ner 50 Zone,zu schnell und darauf hin ein jahr später mit 27 zu viel in ner 30 Zone. Und das war Februar 6.2 19 und circa 3 Wochen später kam schon der bußgeldbescheid 1 Punk ,120 eu Geld Strafe ok alles schön und toll aber jetz fast 8 Monate später habe ich von kVR Brief bekommen und soll jetz mein Schein abgeben???und am 26.10 19 wäre meine Probe Zeit vorbei 😪😪😪

  13. Andreas

    Hallo habe vor 29 Jahren meinen Führerschein abgeben müssen weil ich Mofa ohne Helm gefahren bin und restalkohol von 0,5 Promille mus ich ihn neu machen ? war in der Probezeit Lg.Andy

  14. Andreas

    Hallo, mir wurde 2011 der Führerschein entzogen, verbunden mit einer Sperrfrist von 6 Monaten. 2018 habe ich in Ungarn einen neuen Führerschein erworben. Dieser wurde mir nun von der Polizei eingezogen, weil ich angeblich ein aktuelles Fahrverbot habe. Das Fahrverbot ist längst abgelaufen. Wie kann das sein das die Polizei trotzdem meinen Führerschein weg nimmt? Danke schon mal für ihr Verständnis und ihre Antwort.

  15. Basti

    Hallo,
    Mir wurde vor 6 Monaten der Führerschein entzogen aufgrund einer alkoholfahrt(1,4 Promille) und Fahrerflucht…Strafe ist auf 13 Monate angesetzt.
    Wie kann ich rausfinden ob ich eine mpu machen muss? Wie beantrage ich eine sperrfristverkürzung? Zuerst Landratsamt oder Staatsanwaltschaft?

  16. Chris

    Hallo,
    Ich hatte vor 2 Jahren den Führerschein für 1.Jahr. Wegen Alkohol im (strafbereich) weg, ich musste keine MPU oder der gleichen machen.
    Jetzt hatte ich gestern einen Unfall mit meinem Auto ins rutschen gekommen ohne weitere beteiligte lediglich mein Auto ist kaputt.
    Polizei wurde gerufen und atemalkohol von 1,5 musste Blut abgeben.
    Womit muss ich rechnen ich habe kein recht Schutz

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris

      Wegen Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 Prozent drohen Betroffenen zwei Punkte in Flensburg, 500 Euro Bußgeld sowie ein Monat Fahrverbot. Wegen dem Eintrag eines vorherigen Alkoholverstoßes, kann sich das Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog auf 1.000 Euro erhöhen. Die Punkteanzahl bleibt gleich. Außerdem drohen dann nicht ein, sondern drei Monate Fahrverbot.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  17. Olli

    Hallo,
    Ich bin 34 Jahre alt und fahre seit 16 Jahren Auto ohne Punkte und ohne jeglichen Alkoholmissbrauch.
    Nun wurde ich zum ersten Mal mit dem Fahrrad und 1,7promille aufgehalten. Dabei wurde kein anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt. Muss ich mit mpu oder Führerscheinentzug rechnen?

    Danke vorab

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Olli,

      Führt jemand mit einer Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, kann die Verwaltungsbehörde anordnen, dass diese Person sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen hat. Gemäß aktueller Rechtssprechung muss ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wird das Gutachten nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  18. Chris

    Hallo,
    habe noch 6 von 16 Monaten FE, bei 1,61 % mit Fahrerflucht ( sehr geringer P-schaden), mache schon 9 Monate Urin-tests. Kann ich eine Sperrfristverkürzung Beantragen?
    Danke vorab !

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris,

      wollen Sie eine Sperrfristverkürzung beantragen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann alle notwendigen Schritte einleiten.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  19. Jose

    hallo ich wurde mit THC 25 ng erwischt, ich blieb 1 Monat ohne Lizenz und jetzt wollen sie meinen portugiesischen Brief nicht mehr in Deutschland fahren, ich wohne hier in Deutschland kann ich eine MPU anfordern?
    Wie lange kann ich nach Vorlage des Führerscheins MPU bestellen?

    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jose,
      bei der MPU handelt es sich um eine Untersuchung zur Fahreignung, welche von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Manfred

    Hallo, ich fahre jetzt seit 9 Jahren mit einem Tschechischen Führerschein. Jetzt läuft er ab und die Tschechen verlängern ihn nicht mehr. Kann ich ihn problemlos auf einen Deutschen Führerschein umschreiben lassen? Für eine Antwort wäre ich dankbar… Vielen Dank im voraus. 😉

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Manfred,

      grundsätzlich dürfte eine Umschreibung möglich sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Murugesu

    Hallo ich hab gestern ein party gehabt meine swager hause. ich bin meine auto mit gegangen habeich morgen 11uhr Straßen Park Platz ge parkt nach kam ich Auto keinege fahren habe ich ab12 uhr mittag Alkohol getrunken und dann swager sein nachbar mir mit tres gemacht ca 17,30und kamm nachbar sein Sohn und drei Leute mir fest genommen und Polizei angeruf und kam Polizei mir festgenommen und blöd probegemact mein Alkohol,( promile2, 6) habe die swager sein nachbar Leute polizei mit Zeuge geschakt ich bin eben autogevahren habe ich polizei mitge Fracht Polizei sagt geh deine Anwalt mit .meine Führerschein Polizei gehalten was soll ich machen kann mag murugesu

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Murugesu,

      am besten lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten. Er wird Ihnen sagen können, wie Sie sich nun am besten verhalten sollten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Olly

    Hallo
    Ich habe den Führerschein entzogen bekommen mit einer Sperrfrist von 6 Monaten.
    Grund: 8 Punkte in Flensburg.
    Die Punkte sind wegen Geschwindigkeitsübertretungen im niedrigen Bereich aufgelaufen. Ich habe nach monatelanger Arbeitslosigkeit die Aussicht auf eine neue Anstellung jedoch nur wenn ich einen Führerschein habe. Ich habe bereits die Kurse für die 5 Sicherheitsmodule für gewerblichen Verkehr besucht, am letzten Tag des Kurses kam bei mir der Brief mit der Sperre an.
    Was kann ich tun um die Frist wenigstens zu verkürzen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Olly,

      um eine Sperrfristverkürzung zu erreichen, muss ein Antrag bei dem Gericht gestellt werden, welches die Sperrfrist verhängt hat. In dem Antrag muss eine entsprechende Begründung enthalten sein, weswegen eine Verkürzung der Frist für Sie in Frage kommen sollte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Acil

    Hallo..
    Ich habe vor genau 15 jahren mein Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren..ich will jetzt mein Führerschein zurück. .was erwartet mich?MPU?oder miss ich den Führerschein neu machen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Acil,

      eine MPU müssen Sie nur machen, sofern eine solche gegen Sie angeordnet wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. christian

    ich hatte 2,9 promille aus Restalkohohl
    In einer Übersichtlichen Situation hatte ich beim Linksabbiegen eine Kollision mit geringfügigen Personenschaden
    Die Schuldfrage wurde nie untersucht (Überhöhte Geschwindigkeit,Unaufmerksamkeit)

    Was darf ich erwarten?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christian,

      ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille oder mehr gilt eine Trunkenheitsfahrt als Straftat. Sie müssen mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis, einer MPU, Punkten in Flensburg und einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Letzteres ist vom individuellen Fall abhängig. Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Bernd

        Hallo,
        Ich bin 17 Jahre alt und hatte einen Fahrradunfall mit 2.0 Promille. Es war nur ich beteiligt. Wurde von meinen Geschwistern ins Krankenhaus gebracht. Unfall wurde also nicht von der Polizei
        aufgenommen. Ich mache derzeit meinen Autoführerschein. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Bernd,

          sofern der Verstoß nicht bei den Behörden aufgenommen wurde, folgen keine Konsequenzen. Wurde das Vergehen bemerkt müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe und der Anordnung einer MPU rechnen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

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