Die ärztliche Untersuchung für den Führerschein bei Zweifeln an der Fahreignung
Nach Paragraph 11 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV), ist es der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erlaubt, eine ärztliche Untersuchung für einen Führerschein-Anwärter oder Inhaber anzuordnen sowie ein ärztliches Gutachten. Dies kann dann geschehen, wenn „Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers“ bestehen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, wann ein solches verkehrsmedizinisches Gutachten verlangt werden kann und inwiefern sich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von diesem unterscheidet. Auch wird geklärt, bei welchem Arzt Sie das Gutachten anstellen lassen können und wer die Kosten dafür trägt.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird das ärztliche Eignungsgutachten verlangt und was beinhaltet es?
Sobald die Fahrerlaubnisbehörde Grund zu der Annahme hat, dass ein (zukünftiger) Verkehrsteilnehmer sich aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr eignet, kann sie diesen Verdacht durch ein ärztliches Gutachen verhärten oder ausräumen lassen.
Betroffene erhalten ein entsprechendes Schreiben, in dem genau erläutert wird, welche Verdachtsmomente gegen sie bestehen. Diese könnten unter anderem sein:
- Körperliche Beeinträchtigung
- Geistige Beeinträchtigung
- Suchtkrankheiten (insbesondere Drogen- und Alkoholsucht)
Haben Sie ein solches Schreiben erhalten, so sind Sie angehalten, eine Begutachtungsstelle aufzusuchen, welche entsprechende ärztliche Gutachten für den Führerschein erstellen kann. Es muss sich dabei um amtlich anerkannte Stellen handeln. Dabei muss im Einzelfall entschieden werden, welche Stelle Anlaufpunkt sein sollte. Es können, je nach Anforderung an ein benötigtes fachärztliches Gutachten, beispielsweise folgende Begutachtungsstellen für die Untersuchung in Betracht kommen:
- amtliche Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)
- verschiedene Fachärzte mit ausgewiesener verkehrsmedizinischer Qualifikation
- Mediziner des Gesundheitsamtes
Sie haben der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen, welche Stelle Sie ausgewählt haben. Daraufhin legt die Behörde den medizinischen Gutachtern ihre Bedenken vor. Es erfolgt dann die Untersuchung nach diesen Gesichtspunkten auf Ihren Auftrag hin.
Je nach Fragestellung kann ein ärztliches Gutachten natürlich sehr unterschiedlich verlaufen. Prinzipiell ist jedoch zu sagen, dass es sich dabei um eine weniger umfangreiche Untersuchung als bei einer MPU handelt. Diese ist eine medizinische und psychologische Untersuchung, bei der eine Prognose erstellt werden soll. Ein ärztliches Attest für den Führerschein soll dagegen für den Augenblick klären, ob Fahreignung besteht. Zu den Praktiken und Untersuchungsbereichen können unter anderem zählen:
- allgemeiner Gesundheitszustand
- Überprüfung der Sinnesorgane und des zentralen Nervensystems
- Reaktionstests
- Tests zur Belastbarkeit und Funktionsfähigkeit des Stütz- und Bewegungsapparates
- Bewertung der psychischen Verfassung
- Laboruntersuchungen für ein ärztliches Gutachten bei Drogen- oder Alkoholmissbrauch (Haaranalysen, Blut- und Urintests)
Sie sind berechtigt, die Ergebnisse einzusehen. Die für den Führerschein gemachte ärztliche Untersuchung ist also nicht nur für die Augen der Behörde bestimmt.
Was kann ein fachärztliches oder ärztliches Gutachten für den Führerschein kosten?
Sicher stellt sich jeder Betroffene schnell die Frage, was ein verkehrsmedizinisches Gutachten kosten kann. Tatsächlich müssen Sie für ein ärztliches Verkehrsgutachten selbst aufkommen. Dies wird in Paragraph 11 Absatz 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) deutlich: Die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Fahreignung wird auf eigene Kosten selbst in Auftrag gegeben.
Dabei können die anfallenden Gebühren für das Eignungsgutachten, je nach Methoden und zu klärenden Sachverhalt, natürlich stark variieren. Besprechen Sie, bevor Sie den Auftrag für ein ärztliches Gutachten für den Führerschein geben, die Kosten mit der entsprechenden Stelle. So können Sie auch in Erfahrung bringen, welche Kostenträger (beispielsweise Versicherungen) zur Übernahme eines Teils der Gebühren eventuell herangezogen werden können.
FAQ: Ärztliches Gutachten über die Fahreignung
Wenn die Behörde an der körperlichen oder geistigen Eignung eines Betroffenen zweifelt, kann sie ein entsprechendes Gutachten anordnen, um bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen auszuschließen, die zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden könnten.
Neben einem mangelnden Hör- oder Sehvermögen können z. B. Herzkrankheiten, Erkrankungen des Nervensystems, Epilepsie oder eine ausgeprägte Tagesschläfrigkeit zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.
Nein, dennoch sollen beide Untersuchungen die Frage klären, ob der zu Untersuchende fahrtauglich ist. Die ärztliche Untersuchung zur Fahreignung bezieht sich gewöhnlich nur auf den gesundheitlichen Zustand, während die MPU auch eine Prognose darüber liefern soll, ob der Betroffene voraussichtlich wieder ähnliche Alkohol-, Drogen- oder Punkteverstöße begehen wird.
Moin,
ich hatte vor 2 Jahren eine Hirnblutung, nach der Frühreha stand im Arztbrief das ich erst wieder nach einen Verkehrs-Psychologischen Gutachten wieder ans Steuer darf.
Mittlerwile habe ich einen Stent an der Stelle der Blutung und keinerlei Neurologische Ausfälle oder Epileptie. Ist so ein Gutachten noch notwendig? Oder darf ich mich ans STeuer setzen?
Viele Grüße
Goldi