Kann man den Führerschein wiederbekommen, ohne eine MPU zu machen?
Nach einer Alkoholfahrt oder wenn das Punktekonto in Flensburg auf acht angestiegen ist, kann es geschehen: Ein Führerscheinentzug wird ausgesprochen. In diesem Fall müssen Betroffene nicht nur mit einer Sperrfrist rechnen. Häufig wird auch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet, als Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis .
Angesichts der hohen Kosten und der abverlangten Vorbereitung kann sich schon mal die Frage stellen, ob man den Führerschein nicht auch ohne MPU zurück erhalten könnte?
Dazu gibt es laut EU-Recht tatsächlich eine Möglichkeit. Und zwar kann der EU-Führerschein ohne MPU im Ausland gemacht werden. In dieser Hinsicht bestehen jedoch einige Hürden, die in diesem Artikel aufgezeigt werden. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob nach der Tilgungsfrist, also nach 10 Jahren, der Führerschein auch ohne MPU zurückerhalten werden kann.
Inhaltsverzeichnis
EU-Führerschein statt MPU?
Die MPU zu umgehen und den EU-Führerschein in einem anderen EU-Land zu machen, ist seit dem 26. Mai 2012 offiziell rechtlich möglich. Denn an diesem Tag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass deutsche Behörden EU-Führerscheine aus anderen Mitgliedsstaaten anerkennen müssen. Das Urteil fiel mehr als 10 Jahre nachdem 1999 in Europa einheitliche Führerscheinklassen eingeführt wurden.
Da es im europäischen Ausland keine vergleichbare Maßnahme zur medizinisch-psychologischen Untersuchung gibt, kann seit diesem bahnbrechenden EuGH-Urteil der Führerschein auch ohne MPU wiedererlangt werden, wenn dieser nicht in Deutschland beantragt wird.
Wollen Sie auf diese Weise für den Führerschein eine MPU umgehen, sollten Sie sich jedoch über folgende Punkte im Klaren sein:
- Die Gesetze im jeweiligen Ausland, in welchem Sie einen EU-Führerschein anstreben, sind dabei zu wahren. Der Führerschein muss also durch den ganz normalen Besuch einer Fahrschule erworben werden, um auch in Deutschland gültig zu sein.
- Eine deutsche Sperrfrist gilt europaweit, weshalb diese zunächst verstrichen sein muss, bevor Sie im europäischen Ausland erneut die Fahrschulbank drücken.
- Soll der Erwerb des Führerscheins legal sein, so ist es notwendig, einen festen Wohnsitz für die letzten sechs Monate im jeweiligen Land nachzuweisen.
Während die ersten zwei Punkte leicht einzuhalten sein dürften, so könnte der feste Wohnsitz schon eher zum Problem werden. Die Wiedererteilung vom Führerschein ist ohne MPU also doch nicht so einfach möglich. „Mal eben“ nach Polen oder Tschechien zu reisen und einen Führerschein zu machen, wird also schwierig. Die Ermittlungsbehörden können europaweit feststellen, in welchem Land Sie Ihren festen Wohnsitz angemeldet haben. Sollte Ihr Führerschein also erst kürzlich beispielsweise in Tschechien oder Polen ausgestellt worden sein, Sie dort allerdings keine Wohnung haben, so kommt die Polizei womöglich zu dem Ergebnis, dass Ihr Führerschein nicht gültig ist.
Es gibt Anbieter im Internet, die das „Problem“ mit dem Wohnsitz klären und Ihnen die Möglichkeit verschaffen, einen EU-Führerschein ohne MPU zu machen. Solche Angebote sind in der Regel legal, doch bewegen sie sich oftmals auf einem schmalen Grad der Legalität. Lesen Sie die AGBs genau und achten Sie auf finanzielle Fallstricke. Denn andernfalls kann ein EU-Führerschein aus Polen oder Tschechien letztlich weit mehr kosten, als eine intensive Vorbereitung und die MPU an sich. Dazu kommt, dass Sie sich unter Umständen strafbar machen, wenn sie mit zwielichtigen Anbietern ein Geschäftsverhältnis eingehen.
Durch Betrug an den Führerschein ohne MPU?
Es ist auf jeden Fall nicht legal, einen Führerschein oder ein positives MPU-Gutachten zu kaufen! Sie machten sich der Urkundenfälschung strafbar, worauf bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug steht (§267 StGB). Hinzu käme eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn Sie mit einem gefälschten Führerschein erwischt werden. Hierauf steht immerhin bis zu einem Jahr Gefängnis (§ 21 StVG).
Die hohen Risiken, die bei einem Betrug für den Führerschein ohne MPU eingegangen werden müssten, stehen also in keinem Verhältnis zum „Nutzen“. Es existieren durchaus legale Möglichkeiten, die Sie nutzen können, um die medizinisch-psychologische Untersuchung zu bestehen. Dafür ist vor allem eine intensive Beschäftigung mit dem eigenen Fehlverhalten notwendig.
Gibt es nach 10 oder 15 Jahren den Führerschein zurück, auch ohne MPU?
Ein weiterer Quell der Hoffnung für Geduldige ist die „Verjährung der MPU“. Demnach bekommt ein Verkehrssünder seinen Führerschein nach 10 Jahren auch ohne MPU zurück.
Genaugenommen handelt es sich dabei nicht um „Verjährung“ sondern den Ablauf der Tilgungsfrist, nach welcher ein Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren wiedererlangt werden kann.
Entscheidend ist, wann die 10 Jahre Tilgungsfrist abzulaufen beginnen. Tatsächlich ist dies bei Entziehung der Fahrerlaubnis spätestens fünf Jahre nach der Entscheidung der Fall. Der Füherschein kann also in der Regel erst nach 15 Jahren ohne MPU zurückerhalten werden.
Doch erhalten Sie nach 15 Jahren den Führerschein ohne MPU nicht zurück, ohne dass Sie die Fahrerlaubnisbehörde zunächst wieder in die Fahrschule schickt. Dies kann sie jedenfalls nach eigenem Ermessen entscheiden, „wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“ (Quelle: § 20 FeV)
Doch Vorsicht: Sollten Sie sich während der ersten fünf Jahre nach der Entziehung des Führerscheins eine verkehrsrechtliche Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen (etwa Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss oder das Über-rot-gehen als Fußgänger), so kann die Tilgungsfrist unterbrochen werden und wesentlich später auslaufen. Auch wird sie unterbrochen, wenn sie in den 10 Jahren der „Verjährung“ entsprechend auffällig werden.
Zudem sollten Sie unbedingt davon absehen, einen Bescheid über eine nicht bestandene MPU einzureichen. Dieser wandert in Ihre Akte und kann ebenso zu einer Verzögerung der Tilgungsfrist führen.
Und schließlich ist darauf zu achten, dass Sie während der gesamten 15 Jahre keinen Führerschein beantragen, da Ihnen andernfalls erneut eine Auffordeung zur MPU zugeschickt wird, wodurch die Tilgungsfrist von neuem beginne.
Eine Akteneinsicht ist für Sie kostenlos möglich. Machen Sie davon Gebrauch, um sich über die Tilgungsfristen zu informieren. So sollte sich – gegebenenfalls durch Beratung bei einem Anwalt für Verkehrsrecht – die Frage klären lassen: „Bekomme ich meinen Führerschein nach 10 oder 15 Jahren zurück – auch ohne MPU?“
FAQ: Führerschein ohne MPU zurückbekommen
Nein, denn dieses Schreiben ist rein vorbereitender Natur und daher nicht selbstständig angreifbar. Außerdem können Sie sich auch gegen die Teilnahme an der MPU entscheiden und so auf Ihren Führerschein verzichten.
Es stimmt zwar, dass die Behörden einen EU-Führerschein aus dem Ausland anerkennen müssen. Allerdings können Sie im Ausland nur dann einen Führerschein machen, wenn Sie dort mindestens seit sechs Monaten Ihren festen Wohnsitz haben. Außerdem lässt sich die Sperrfrist damit nicht aushebeln. Der neue Führerschein gilt während dieser Zeit nicht in Deutschland.
Nein, damit machen Sie sich höchstens strafbar. Und Ihren Führerschein erlangen Sie dennoch nicht zurück.
Nach über 15 Jahren wollte ich meinen in Deutschland gemachten und dort eingezogenen Führerschein zurück. Zwischenzeitlich ist mein Hauptwohnsitz im EU-Ausland. Und genau deshalb verweigert man mir in einem kurzen Schreiben die Rückgabe. Das empfinde ich einigermaßen diskriminierend, denn ich könnte ja auch im Land meines Hauptwohnsitz einige Fahrstunden nehmen. Oder – wenn unbedingt nötig – für einige Tage nach Deutschland kommen, und meine Fahrtauglichkeit auffrischen.
Was kann ich tun, außer gleich einen Anwalt einzuschalten. Eventuell ist die EU eine Beschwerdeadresse?
Hallo!
Ich musste vor ca 20 Jahren meinen Führerschein wegen BTM abgeben und habe vor 8jahren eine MPU gemacht und bin durchgefallen,weil ich kein drogenscreening vorlegen konnte!
Wann darf ich meinen Führerschein neu machen? Wann ist es verjährt?
Vielen Dank und Mfg Carsten N