MPU: Auf „Verjährung“ warten?

Verjährt eine MPU irgendwann?

Kann man eine MPU durch Verjährung umgehen?
Kann man eine MPU durch Verjährung umgehen?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde eröffnet, dass Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchug absolvieren müssen, bevor Ihnen der Führerschein zurückgegeben wird, entstehen verschiedene Fragen. „Was kostet mich das?“ und „Mit welchen MPU-Fragen muss ich rechnen?“ sind nur einige Ansatzpunkte.

Oftmals grübeln Betroffene auch darüber, wie Sie die MPU umgehen können. Es ist natürlich davon abzuraten, illegale Wege zu gehen und etwa ein positives MPU-Gutachten zu kaufen. Dagegen gibt es im Wesentlichen zwei legale Möglichkeiten, ohne diese Untersuchung an den Führerschein zu kommen. Zum einen kann ein EU-Führerschein im Ausland gemacht werden, insofern ein sechmonatiger Wohnsitz im entsprechenden Land vorliegt und die Sperrfrist abgelaufen ist.

Zum andern können Sie auch eine Verjährung der MPU-Anordnung warten. Doch wann verjährt eine MPU? Dieser Frage widmet sich der vorliegende Ratgeber. Sie werden erfahren, warum Sie sich auf eine lange Zeit des Ausharrens einstellen müssen, wenn Sie darauf warten wollen, dass Ihre MPU verjährt.

Wann verjährt die MPU? Das steht im Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Zunächst einmal ist zu klären, dass eine MPU keiner Verjährungsfrist ausgesetzt ist. Denn Anordnungen einer Straßenverkehrsbehörde haben keine Verjährungsfrist. Eine MPU kann also höchstend obsolet werden.

Auch wenn eine MPU nicht von Verjährung betroffen ist, kann sie doch verfallen. Dies geschieht immer dann, wenn die Straftat, aufgrund welcher die Untersuchung angeordnet wurde, aus der Akte genommen wird.

Die „Verjährung“ der MPU geht also mit der Streichung der Straftat aus den Akten einher. Nun lautet die entscheidende Frage natürlich, wann diese Streichung stattfindet und der Führerschein auch ohne MPU wiedererlangt werden kann.

Die Frist für eine MPU-"Verjährung" liegt bei zehn Jahren. Allerdings setzt diese erst nach fünf Jahren ein.
Die Frist für eine MPU-„Verjährung“ liegt bei zehn Jahren. Allerdings setzt diese erst nach fünf Jahren ein.

Die Antwort finden wir in Paragraph 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Darin heißt es, dass die Tilgungsfristen für Eintragungen wegen Straftaten zehn Jahre betragen, wenn hierdurch die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Wenn Sie also zum Beispiel mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut angehalten werden und es daraufhin zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt, wird diese Straftat nach zehn Jahren aus Ihrer Akte gelöscht. Den Führerschein können Sie erst nach einer (mindestens drei Monate andauernden) Sperrfrist wiedererhalten.

Obendrauf kommt in der Regel die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die „Verjährung“ der Straftat setzt jedoch nicht sofort ein. Vielmehr kann es fünf Jahre dauern, bis die Tilgunngsfrist anläuft. Auch diese Regelung findet sich in § 29 StVG:

Bei der […] Entziehung der Fahrerlaubnis […][oder] der Anordnung einer Sperre […] beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung […].

Wieso die MPU-Verjährung oft erst nach 15 Jahren abläuft

In der Regel beginnt für Menschen, die auf eine MPU-„Verjährung“ warten, die Tilgungsfrist also nach fünf Jahren, wodurch sich eine Wartezeit von 15 Jahren ergibt.

In diesen 15 Jahren dürfen Sie sich kein Verkehrsvergehen zu Schulden kommen lassen, da dies wiederum in Ihre Akte bei der Fahrerlaubnisbehörde aufgenommen wird. Durch Fahrradfahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder auch Ordnungswidrigkeiten als Fußgänger kann sich die Wartezeit also verlängern.

Auch kommt es zu einer „beschwerenden Entscheidung“ wenn erneut eine MPU angeordnet wird. Das heißt, sollten Sie während der beschriebenen 15 Jahre erneut den Führerschein beantragen, beginnt die Tilgungsfrist unter Umständen von vorne, da die Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall wieder eine MPU anordnet.

FAQ: MPU-Verjährung

Verjährt eine MPU irgendwann?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann zwar nicht verjähren, dafür aber der Verstoß, der zur Entziehung der Fahrerlaubnis und damit auch zur MPU führte. Die Frist beträgt 15 Jahre.

Gibt es den Führerschein also nach 15 Jahren auch ohne MPU zurück?

Ja. Während dieser Zeit sollten Sie allerdings keine erneute Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen, weil die Frist sonst unterbrochen werden kann.

Was sollten Sie außerdem bedenken?

15 Jahre sind eine lange Zeit. Daher kann die zuständige Behörde eine erneute Führerscheinprüfung von Ihnen verlangen, wenn Sie nach der Verjährung einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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127 Kommentare zu “MPU: Auf „Verjährung“ warten?

  1. Stephan

    Hallo,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
    Habe im September 2008 meinen Führerschein abgegeben aufgrund einer Anordnung zur MPU, da ich in einem Unfall verwickelt war unter Cannabiskonsum (war an den Unfall nicht Schuld, mir wurde die Vorfahrt genommen).

    2016 wurde ich mit 0,2g Cannabis als Fußgänger erwischt und wurde auch zu einer Geldstrafe verurteilt.

    Nächsten Monat sind meine 15 Jahre vorbei auf Chancen zur Wiedererteilung ohne MPU.

    Nun meine Fragen:
    Wie sind die Chancen, den FS wiederzubekommen?
    Ist die Aktion von 2016 relevant als Fußgänger bei der Führerscheinbehörde?
    Solch ein Eintrag müsste ja bereits verjährt sein.
    Wenn die Chancen schlecht sind, kann ich einen EU-Führerschein machen, bei der ich mich legal auf deutschen Straßen bewegen kann?

    Möchte gerne meinen Führerschein zurück und bin drogenfrei.
    Vielen Dank für die Antwort im voraus!

    Liebe Grüße

  2. Horst

    Hallo habe folgenden Fall, 1989 Alkoholfahrt mit Unfall 1,1 Promille 11Monate Führerscheinentzug ohne MPU, 2000 Alkoholfahrt mit 1,8 Promille ohne Unfall 9 Monate Führerscheinentzug mit MPU,. Jetzt 2022 Alkoholfahrt mit 0,62 Promille ohne Unfall. Droht mir nun wieder eine MPU oder bin ich nach 22 Jahren wirklich kein Wiederholungstäter mehr?

    1. Daniel

      Man sollte Ihnen für immer Ihren Führerschein entziehen!

  3. Silvi

    Hallo ich habe meinen Führerschein vor 17 Jahren aufgrund von BTM Delikten eingezogen bekommen. Danach habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen und vor zwei Monaten einen Antrag auf Neuerteilung bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt. Dieser ist problemlos durchgegangen. Nun frage ich mich aber, da ich sehr häufig dienstlich fahren werde in Zukunft(mit Klienten) ob ich, falls ich in eine Polizeikontrolle gerate damit rechnen muss sofort auf BTM getestet zu werden. Mein Führungszeugnis ist sauber und alle Straftaten sind verjährt.

  4. Cemil K

    Hallo
    Ich habe vor 10 Jahren meine Fahrerlaubniss aufgrund schnellem Fahren verloren. Zu oft in der Probezeit geblitzt worden ( Aufbauseminar teilgenommen).
    Jetzt verlangt die Führerscheinstelle die MPU und die Teilnahme an Theoretischem und Praktischen Prüfung.
    Ist das Richtig ?
    Lg

  5. M.Baatzsch

    Hallo,
    mein Sohn ist vor ca 3 Jahren mit überschrittener Promilegrenze auf dem Fahrrad erwischt worden. Er hatte zu diesen Zeitpunkt keinen Führerschein oder eine Verkehrsschulung, musste an die 1000 Euro Strafe zahlen.
    jetzt hat er begonnen ( nach 3 Jahren ) einen Führerschein zu machen, bei der Zulassung zur Prüfung hat er erfahren, das er als Alkohlsünder zur MPU muss, ist das normal. Was ist passiert, MPU natürlich nicht bestanden. Ist das alles so Rechtens ???

    Mit freundlichen Grüßen

    M.Baatzsch

  6. Fabian

    Hallo,

    ich habe 2007 meine FE verloren. Ich war 2011 nochmals Straffällig mit Btm, allerdings ohne Bezug zur STVO. Wir diese Straftat aus dem Jahr 2011 zur Neuerteilung herangezogen?

  7. Jan

    Hallo bussgeld-info,

    2014 habe ich den FS wegen einer Drogenfahrt entzogen bekommen, nun möchte ich ihn mit der 1. jährigen Abstinenz und darauf folgenden MPU wieder erlangen!

    Meine Frage ist… Habe ich überhaupt Chancen nach dieser langen Zeit den FS mit erfolgreicher MPU wieder zurück zu bekommen?

    Wohl gemerkt, ich habe mich seit 2014 bis heute nicht darum gekümmert gehabt!

    Viele liebe Grüße

  8. Kevin

    Hallo zusammen.

    Meine Frage ist, ab wann beginnt die Frist von 10/15 Jahren wodurch eventuell die mpu entfällt??
    Ab dem Zeitpunkt des geschehens ( vor 5jahren btmg) oder ab dem Zeitpunkt wo mir eine mpu vorgeschrieben wird?!

    Danke im voraus

    Mfg

  9. Moresmo

    Hallo,
    Mir wurde 2006 die Fahrerlaubnis entzogen wegen Drogenkonsum (2,2ng Thc).
    Habe 2011 einen Neuantrag gestellt, da ich die Mpu absolvieren wollte, dies jedoch aus finanziellen Gründen nicht gemacht habe. Habe den Antrag leider nicht zurückgezogen. Nach Info bei der zuständigen Führerscheinstelle wird der Antrag im Oktober 2021 aus der Akte genommen, wies muss aber entschieden werden, wie nach dem Neuantrag von 2011 verfahren wird. Kann die Tilgungsfrist/Sperrfrist verlängert werden?
    Danke im Voraus

  10. Yvonne

    Hallo,
    Hoffe auf Rat denn ich hab das Problem das ich mit 19 meinen Führerschein gemacht habe und dann leider mit 21 wegen BtmG verloren und bin jetzt mittlerweile 36. Da in meiner etwas wilden Jugend alle Papiere verloren gegangen sind und dann später mal noch ein paar Auffälligkeiten zwecks Btm waren hab ich nicht wirklich den Zeitraum im Kopf wieviele Jahre vergangen sind. Denn irgendwie ging es ohne Auto und ich hab mich gegen die MPU Geschichte entschieden. Nun meine Frage wo kann ich eine Auskunft darüber bekommen ob die 15 Jahre schon abgelaufen sind? Hat es Nachteile für mich wenn die Zeit nich nicht abgelaufen ist und ich mal nach meinem Führerschein frage? Vielen Dank schonmal im voraus für die Hilfe LG Yvonne

  11. F.

    Hallo,

    im Jahr 2006 hatte ich Unfall während fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol Einfluss. Im Jahr 2009 nach der Sperrfrist konnte ich Führerschein machen, den leider selbst im Jahr 2017 durch volles Punktekonto abgezogen wurde und mit MPU neu bekommen habe. Im Dezember 2019 wurde ich unter Alkohol Einfluss eingehalten mit 1,3 Promille und der Führerschein wurde wieder eingezogen. Die Frage jetzt und nach Ablauf der Sperrfrist von 1 Jahr: Kann ich mein Führerschein ohne MPU zu machen bekommen oder wird die Sache von 2006 mitberücksichtigt ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Pascal

  12. Manfred K.

    Hallo…
    …meine Tochter hat 2014 unerlaubt, unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein meinen Wagen benutzt.
    Dies wäre auch durch sie selbst zu Anzeige gemacht und verhandelt. Sie erhielt für eineinhalb Jahre eine Führerscheinsperre, und 40 Sozialstunden.
    Zum Zeitpunkt der Tat war sie gerade 18. Seitdem ist sie nicht wieder auffällig geworden.
    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie nun eine MPU machen muss?

  13. Olli

    Mir wurde am 28.10.2009 die Fahrerlaubnis entzogen (18 Punkte – u.a. Fahren ohne Versicherungsschutz), 2010 Teilnahme Aufbauseminar, Auflage zur MPU (gemacht am 1.7.2011 – durchgefallen), Aufforderung zur Teilnahme psychologisches Gutachten (2013 teilgenommen an avanti plus 16 – Kurs zur Förderung der Fahreignung), seitdem absolut unauffällig im Straßenverkehr. Keine weitere MPU beantragt/gemacht. Ist abzusehen ab wann ich den Führerschein wiederbekommen kann ohne MPU? Sofort, da 11 Jahre seit Entzug, oder 10 Jahre ab nicht bestandener MPU? Oder gar noch später?

    1. Mikke

      Was bist du denn dpr einer? Unglaublich eh

  14. Benni

    Guten Tag
    Ich habe noch nie einen Führerschein gehabt,wollte meinen Führerschein machen ,war auch schon bei der Farschule und sollte nur noch die Prüfungen beim TÜV machen . Doch als der Fahrlehrer mich angemeldet hatte ,habe ich ein schreiben von der Führerscheinstelle bekommen das ich eine MPU machen soll! Dies sollte ich aufgrund einer Straftat, von 2005 bei der ich eine Haftstrafe hatte ,tun. Ist dies nun verjährt oder überhaupt rechtens?? MfG Benni

  15. Dirk

    Moin,
    ich bin vor 17 Jahren zwei mal ohne einen Führerschein und Alkohol mit dem auto gefahren 1 Unfall gehabt und einmal in einer Kontrolle. Nun sind die 15 Jahre schon etwas langer vergangen und ich habe bis heute kein Führerschein gebraucht, irgendwie gewöhnt man sich auch kein Führerschein zu haben. Jetzt habe ich ein Kind bekommen und mein neuer Beruf, verlang das ich jetzt wohl mal ein brauche. Ich habe mir in den Jahren nichts mehr zu schulden kommen lassen, außer das ich einmal vor 8 Jahren versucht habe ein Führerschein zu machen und es war klar das die Behörde sagte, erst zur MPU. Nun meine frage, kann die Behörde mir anordnen jetzt auch noch eine MPU zu machen, oder kann ich einfach mit dem Führerschein anfangen? Und was mache ich wenn die behörte doch mit einer MPU ankommt?

    Schon einmal vielen dank für die Info.

    Viele Grüße Dirk

    1. Markus

      Hallo was ist bei ihnen draus geworden

  16. JCW

    Schönen Guten Morgen….Was kostet mich denn so eine MPU überhaupt? Bin ca 2001 angehalten worden mit 1,7 Promille um einem Kumpel aus der Scheisse zu helfen (KEINEN Führerschein gehabt)….Dann bin Ich einmal kurz schwarz gefahren ca 2006 (ohne Alkohol) und leider auch erwischt worden. Seitdem habe ich den Führerschein nicht gemacht und will das jetzt endlich mal in Angriff nehmen, alleine schon um unabhängig zu sein und auch mal mehr Chancen im Job zu haben….Habe mich 2016 mich bei der Fahrschule angemeldet und ca 6 THeoriestunden gemacht, anmeldegebühr bezahlt usw . 3 Monate danach kam ein Brief vom Straßenverkehrsamt das meine MPU erst März 2021 verjährt aufgrund das ich 2006 erneut ohne Lappen gefahren bin. JETZT ist meine Frage, WANN und WO darf ich mir endlich eine Erlaubnis Neuerteilung holen um endlich mit dem Führerschein anzufangen. 3 oder 6 Monate vorher? Das wäre dann meines erachtens diesen September 2020….Für einige Infos wäre Ich sehr dankbar.

  17. Hofmann A.

    Musste meinen Führerschein vor 20 Jahren abgeben weil ich das Geld für eine Mpu nicht hatte . Eigentlich hatte ich beim Fahren kein vergehen das heißt kein Punkt , kein Alkohol und auch sonst nichts . Bin damals Straffällig wegen Berug verurteilt worden , hatte aber weder ein Auto noch bin ich gefahren . Hatte damals wegen Schmerzen ein Abhäningkeitsproblem aber wie gesagt bin ich nicht Auto gefahren . Mir ist damals die Führerscheinstelle entgegengekommen indem sie mir die Frist für die Mpu 6 Monate verlängert hatten weil ich die finanziellen Mittel nicht hatte .Jetzt habe ich bei der Führerscheinstelle nachgefragt das ich den Führeschein wieder haben möchte . Der Mann sagte mir das es ok. sei aber er wissen möchte warum ich vor 4 Jahren mal in der Psychiatrie war .Jetzt meine Frage muss ich den Auskunft geben ? Sonst hab ich keine Einträge

  18. Bärbel

    Hallo, ich habe einen FS in Polen gemacht 2007. Bei einer Verkehrskontrolle wurden die Beamten aufmerksam und informierten die Führerscheinstelle, darauf hin, musste ich den Führerschein abgeben. Das Gericht hatte entschieden, fahren ohne FS und eine Geldstrafe. Ich habe mich an das Ministerium für Thüringen gewendet, diese haben mir auch eine Antwort gegeben: dies ist ein gültiger FS, muss in Deutschland anerkannt werden. Wie kann ein Gericht so etwas entscheiden. Wie kann ich diesen FS zurück bekommen?
    Danke für Ihre Antwort

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