A-Verstoß in der Probezeit: Einmal nachsitzen, bitte!

Was ist in der Probezeit als A-Verstoß anzusehen?
Was ist in der Probezeit als A-Verstoß anzusehen?

Wer in Deutschland einen Führerschein nach bestandener praktischer Prüfung ausgehändigt bekommt, erhält diesen zunächst auf Probe. In der Probezeit muss der Fahranfänger nachweisen, dass er in der Lage ist, sich an die Verkehrsregeln zu halten.

Während eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h oder ein vergessenes Parkticket neben dem Verwarngeld keine weiteren Konsequenzen nach sich ziehen, gibt es schlimmere Verstöße, die erhebliche Auswirkungen auf die Probezeit haben.

Diese werden als A- und B-Verstöße bezeichnet. Erstere sind dabei deutlich schwerwiegender. In unserem Ratgeber klären wir Sie auf, welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn einem Fahranfänger ein A-Verstoß unterläuft. Außerdem erfahren Sie, wie sich mehrere A-Verstöße auf den Führerschein auswirken.

FAQ – A-Verstoß

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Der A-Verstoß stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr dar.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß?

Leisten sich Fahranfänger einen A-Verstoß, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Zudem müssen Betroffene ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren.

Wie wirkt sich ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit aus?

Kommt ein weiterer A-Verstoß hinzu, erfolgen eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.

Kann die Fahrerlaubnis wegen A-Verstößen entzogen werden?

Drei A-Verstöße in der Probezeit führen in aller Regel dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird und erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden kann.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.

Was sind A-Verstöße eigentlich?

Um eine unfallfreie Fahrt gewährleisten zu können, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Regeln vor, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. Werden diese missachtet können Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog ausgesprochen werden.

Diese können aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder bei gravierenden Regelverstößen sogar aus einem Fahrverbot bestehen. Fahranfänger müssen sich noch mehr an die StVO halten, bei Ihnen können nämlich noch weitere Sanktionen dazukommen.

In der Probezeit können neben den üblichen Strafen, die auch für die „alten Hasen“ gelten, weitere Maßnahmen ergriffen werden. Dadurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Führerscheinneulinge erst einmal beweisen müssen, dass sie sich an die Regeln halten können und diese verstanden haben.

Daher findet hier die gesonderte Einteilung in A- und B-Verstoß statt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Übersicht einiger A-Verstöße. Auf die Konsequenzen, die sich aus solchen für den Führerscheinneuling ergeben, gehen wir im folgenden Absatz näher ein:

  • Rechtsfahrgebot missachtet
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 16 km/h bei schlechten, ab 21 km/h bei guten Wetterverhältnissen)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs durch Missachtung der Vorfahrt
  • Gegen die 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger verstoßen
  • Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 5/10 des halben Tachowertes
  • Seitenstreifen auf der Autobahn befahren
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
Neben den Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für diese Regelmissachtungen vorsieht, kommen bei A-Verstößen Probezeitmaßnahmen auf den Verkehrssünder zu.

In der Probezeit einen A-Verstoß begangen

Alkohol am Steuer ist ein A-Verstoß in der Probezeit.
Alkohol am Steuer ist ein A-Verstoß in der Probezeit.

Doch was genau ist mit dem Wort Probezeitmaßnahmen gemeint, wenn Sie einen A-Verstoß begehen? Da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt, verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre.

Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dabei handelt es sich um eine Nachschulung, welche die Fahrerlaubnisbehörde verlangt. Sie ist in einer dafür lizensierten Fahrschule durchzuführen und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen (je 135 Minuten) und einer Beobachtungsfahrt (mindestens 30 Minuten).

Die Kosten für ein Aufbauseminar, dass aufgrund von einem A-Verstoß verhängt wurde, muss der Betroffene selbst begleichen. Dafür sollten Sie bis zu 400 Euro einplanen. Ist das Seminar erfolgreich absolviert, wird ein entsprechender Nachweis ausgehändigt. Dieser ist bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

Wird nach einem A-Verstoß das Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist absolviert oder nicht bestanden, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Übrigens: Zwei B-Verstöße bilden einen A-Verstoß und verlängern somit entsprechend die Probezeit. Zusätzlich machen sie die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.

Zwei A-Verstöße in der Probezeit

Auch in der verlängerten Probezeit kann es zu einem erneuten A-Verstoß kommen. Diesem folgt in aller Regel eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinbehörde. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Neben den bereits genannten A-Verstößen können noch weitere Regelmissachtungen zu Probezeitmaßnahmen führen. Auch Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) werden nämlich als A-Verstoß gewertet.

Allerdings können diese auch schon einen Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind folgende Straftaten aufgeführt, die ebenfalls einen A-Verstoß darstellen. Dies sind unter anderem:

  • Fahrlässige Tötung/Körperverletzung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht
  • Nötigung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Wiederholter A-Verstoß: Wann ist der Lappen weg?

Drei A-Verstöße kosten Sie den Führerschein.
Drei A-Verstöße kosten Sie den Führerschein.

Leisten sich Fahranfänger dann noch einen dritten A-Verstoß in der Probezeit, ist die Geduld der Behörde ausgeschöpft und es kommt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Der Betroffene darf dann keine Kfz mehr auf öffentlichen Straßen führen.

Zudem wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt. Frühestens drei Monate vor deren Ablauf kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Diese kann an bestimmte Bedingungen, wie beispielsweise eine erneute praktische Fahrprüfung, geknüpft werde.

Kommen also insgesamt drei A-Verstöße im Laufe der Probezeit zusammen, ist der Fahranfänger den Führerschein gleich wieder los. Aus den Regelverstößen kann die Behörde dann schließen, dass keine Fahreignung vorliegt.
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Über den Autor

Sarah - Redakteurin
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit Schwerpunkt "Onlinejournalismus". Sie ist seit 2016 Teil des bussgeld-info.de-Teams und schreibt seither Texte zu verschiedensten Fragestellungen im Bereich des Verkehrsrechts.

Bildnachweise

80 Kommentare zu “A-Verstoß in der Probezeit: Einmal nachsitzen, bitte!

  1. Ercan

    Was passiert wenn man 2 a Verstöße und ein b Verstoß hat geht der Lappen dann weg ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ercan,
      der Entzug der Fahrerlaubnis droht Ihnen bei einem weiteren A- oder B-Verstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Stefan

    Hallo..2015 ich habe schon bekommt blitzt 23km h bekomm schon Verlängerung der Probezeit ..nochmal blitze 25km h soviel .aber bald vorbei noch 2monate Ende Juni 2019 probeizeit vorbei.heute passiert schnell 25km h .ob mein frühereschein weg?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,
      ein dritter A-Verstoß während der Probezeit führt zum Entzug der Faherlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Tim

    Hallo,
    ich wurde im januar mit 50 Km/h Außerorts zu viel geblitzt, darauf folgten dann 16€ Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und 2 punkte plus Probezeitverlängerung und Aufbauseminar, welches ich jetzt ende April absolvieren werde.
    jetzt bin ich heute in der Mittagspause heim gefahren und wurde innerorts unter 21Km/h zu viel geblitzt, denke das waren maximal 15Km/h. Wird das durch den ersten A Verstoß höhere Folgen haben?

    MfG
    Tim

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tim,
      damit ist nicht in der Regel nicht zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. stavi

    Hallo,
    also ich wurde mit 21km/h ausserorts geblitzt. Gab Bussgeld und 1 punkt. paar wochen später hatte ich wegen vorfahrtsmissachtung einen unfall. hier hab ich einen punkt und ASF bekommen, welches ich auch absolviert habe.
    jetzt wurde ich mit 47km/h zuviel geblitzt. Es heisst ja zum einem bei 3 A-Verstößen gibt es Führerscheinentzug, andererseits heisst es nach dem ASF gibst beim nächsten Verstoß erstmal nur eine Verwarnung. Mit was muss ich jetzt rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stavi

      Nach 3 A-Verstößen während der Probezeit wird Ihnen in jedem Fall die Fahrerlaubnis entzogen.

      – Die Redaktion

  5. R.

    Hallo,

    ich glaube ich wurde in einer dreißiger Zone mit 38kmh geblitzt an einem Samstag in der nähe ist ne Schule.Ich habe nicht ganz nen Monat noch Probezeit. Was würde auf mich zu kommen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo R.

      Wer sich während der Probezeit einen A-Verstoß leistet, dem droht die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Außerdem ist mit den üblichen Sanktionen des Bußgeldkatalogs zu rechnen, die je nach Vergehen variieren.

      – Die Redaktion

  6. Marvin

    Hallo ich wurde heute morgen mit unseren Firmenwagen in einer 30iger Zone mit 29 km/h zu schnell geblitzt .was kommt nun auf mich zu bin schon in der verlängerten Probezeit ? Und mit was für Strafen muss ich rechnen das Auto ist ja nicht auf mich zugelassen sondern auf die Firma für die ich arbeite

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marvin,

      in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das heißt, dass derjenige, der das Auto fährt und einen Verstoß damit begeht, dafür belangt werden muss. Ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung zieht eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  7. Kevin

    Hallo,
    Ich hatte anfang meiner Probezeit (April 16)einen Unfall an dem ich schuld war und hatte dafür einen Punkt mit A-Verstoß bekommen, habe dann meine Nachschulung gemacht und eine Verlängerung meiner Probezeit erhalten. Dann wurde ich (Januar/17) mit dem Handy am Ohr geblitzt und habe einen Punkt und einen (??Verstoß B???) erhalten und wurde jetzt (Juni 18) nochmal mit dem Handy erwischt und war nicht angeschnallt (??Verstoß A??).
    War zu dieser Zeit im Januar 17 das Handy noch ein B Verstoß ? Und verliere ich jetzt durch den neuen Verstoß im Juli 18 meinen Führerschein ? Meine Probezeit geht noch bis zum April 2019.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kevin,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Da Sie für Ihren zweiten Verstoß auch einen Punkt erhalten haben, gehen wir davon aus, dass dies auch als A-Verstoß gewertet wurde – vielleicht nicht wegen dem Handy, aber wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß. Sicher können wir dies jedoch nicht sagen. Sie müssen wohl Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Dei redaktion von bussgeld-info. de

  8. Flo

    Hey,
    Ich wollte mal fragen was auf mich zu kommt.
    Ich wurde innerorts geblitzt mit 59km/h (15€)
    Dann noch einmal außerorts mot 111km/h (20€) dieses kam alledings erst 2 monate später als es passiert ist.
    Und nun kam noch ein verstoß auf der autobahn wegen abstand nicht eingehalten sind 180€ und 2 punkte und 1monat laufen.
    Aufbauseminar und verlängerung sind mir klar nur bleibt der lappen jetzt damn längers weg oder mit was muss ich rechnen?
    P.S das Foto mot 59 kmh habe ich nie erhalten

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Flo,

      bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung droht in der Regel erstmal nur eine Verwarnung und die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Erst bei einem erneuten A-Verstoß wird der Führerschein entzogen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  9. Graziella Musolino

    Ich hatte letzte Woche einen Auffahrunfall auf einem Motorradfahrer. Es war nur ein sehr leichtes Aufprall. Er hatte „nur“ schmerzen im Rücken und brauchte keinen rtw.
    Da ich vor knapp 3 Jahren in meiner Probezeit über eine rote Ampel fuhr, musste ich das aufbauseminar machen und bekam 2 Jahre Verlängerung auf die Probezeit, in der ich jetzt noch bin (bis zum 24.7. 🙄).
    Da er schmerzen hatte war es natürlich ein Unfall mit Personenschaden, also Anzeige gegen mich mit fahrlässiger Körperverletzung.
    Was kommt jetzt auf mich zu? Bekomme ich meinen Führerschein entzogen? Bin jetzt total panisch und hab echt Angst davor.
    Das wäre ja theoretisch mein zweiter A-Verstoß, also nur eine Verwarnung oder?

  10. nicole

    Tochter B17
    Bissl party gemacht

    Roller (45 kmh) ausgeliehen an einen ohne fahrerlaubnis

    Stunden später kam es zu einer auseinandersetzung in der Truppe und einer brauchte die hilfe meiner Tochter mit dem Roller sie fuhr los und ging auf die nase . ca 22.30 /23 Uhr ( das könnte doch als alkohol ama steuer wegendrohender gefahr durch gehen da meine Tochter wohl angst hatte vor dn typen

    Polizei blutkontrolle 2 Uhr 0,8 Promille
    um 2.30 uhr 0,7

    nach dem Unfall hat sie noch eine flasche bier getrunken

    was kommt auf sie zu ??

    1. nicole

      bei der polizei hat sie die aussage genau so gemacht

    2. bussgeld-info.de

      Hallo Nicole

      Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, vertrauen Sie sich am besten einem Anwalt an.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  11. Kathrin

    Ich wurde innerorts mit 43 km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt. Das Auto ist jedoch auf meinen Papa zugelassen und somit ist die Verkehrsordnungswidrigkeit auch an ihn adressiert.
    Soll ich jetzt einfach die 25€ überweisen, oder muss ich vorher noch richtigstellen, dass ich am Steuer saß?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kathrin,

      in Deutschland haftet grundsätzlich der Fahrer für einen Verstoß. Legt der Halter des Fahrzeugs aber keinen Einspruch ein und erkennt den Verstoß an, muss er das Bußgeld bezahlen. Der eigentliche Fahrer wird in diesem Fall nicht ermittelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Yanik

    Ich bin bereits in der verlängerten Probezeit und wurde vorhin mit thc im Blut am Steuer erwischt, Was erwartet mich jetzt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Yanik,

      abgesehen von den normalen Sanktionen, die bei Drogen am Steuer fällig werden, gilt in der Probezeit: Beim dritten A-Verstoß ist der Führerschein weg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Laura

    Hallo,
    Ich bin noch in der Probezeit und bin von einer Seitenstraße gekommen und habe einem Auto auf der Hauptstraße die Vorfahrt genommen, sodass dieses extremst bremsen musste. Was passiert wenn mich dieser Autofahrer anzeigt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Laura,
      abhängig von den genauen Umständen kann der von Ihnen geschilderte Vorfall eine Gefährdung darstellen. In diesem Fall kann es sich um einen A-Verstoß handeln, welcher ein hohes Bußgeld nach sich zieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Rene

    hallo ich bin einer Baustelle auf der a7 in der 60 kmh erlaubt sind geblitzt worden und weiß nicht wie schnell ich war ich weit dass man einen a- verstoß haben darf wobei mann dann die empfelung bekommt zu einem Verkehrspsychologen zu gehen ich weiß aber nicht bis wann es noch ein a- verstoß ist und was passiert wenn man drüber ist also (von 21 kmh bis ? ) des weiteren bin ich in der Probezeitverlängerung (habe also mein Aufbauseminar schon hinter mir) und dass ist in der Probezeitverlängerung mein erster Blitzer was könnte mich erwarten ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rene,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h handelt es sich in der Probezeit um einen A-Verstoß. Der zweite dieser Art in der Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich. Zudem drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Steffi

    Hallo.
    Ich habe am 26.6 die Ampel missachtet wo ein grüner Pfeil ist und habe am 10.10 Bescheid bekommen das ich ein Aufbauseminar machen muss. Meine Probezeit hat sich verlängert um 2 Jahre.
    Am 19.10 bin ich über rot gefahren nach dem Blitzer obwohl ich noch gelb hatte und es während der Fahrt rot wurde.
    Ich habe jetzt Post bekommen das ich bezahlen muss.
    Was kommt noch auf mich zu?
    Danke für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Steffi,
      ein zweiter A-Verstoß zieht in der Probezit eine Verwarnung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    2. Julian

      Hallo.
      Am 7.7.2018 wäre meine probezeit zu Ende gewesen 1 Woche vor Ende der Probe Zeit wurde ich mit 0,75 Promille erwischt. Hab dickes Bußgeld bezahlt aufbauseminar gemacht und 1 Monat fahr verbot und 2 Jahre probe Zeit oben drauf.. vor 1 Woche wurde ich geblitzt auf der a7 in der 100er Zone mit ca. 40 / 45 kmh zu schnell das Auto ist auf meine oma zugelassen.. was sind die Folgen?

  16. Jessi.c

    Hey… ich habe mal eine wichtige frage…

    Ich habe schon einen A verstoß und einen B verstoß

    Nun wurde ich erneut geblitzt weiss allerdings noch nicht wie schnell ich war ob es ein A oder B verstoß war… was wird mich jetzt erwarten … vlg ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jessi,
      ab 20 km/h zu viel wirkt sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Regel auf die Probezeit aus und git als A-Verstoß. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, erhalten Sie eine Verwarnung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Osi

    Ich habe eine Anzeige wegen (gefährlichen eingriff in den straßenverkehr) binn einer person die den weg nicht frei machen wollte eine halben Meter näher rangefahren und wäre ihm angeblich fast über die Füße gefahren da kann ich mit einem Aufbau Seminar rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Osi,
      beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt es sich um eine Straftat, sodass das Strafmaß vor Gericht bestimmt wird. Kommt es zu einer Verurteilung, zieht dies in der Regel einen A-Verstoß nach sich, welcher zur Verlängerung der Proezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar führt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Tim

    Hallo, ich bin in eine Allgemeine Verkehrskontrolle geraten, hatte 0.38promille und THC im Blut. (Erste Auffälligkeit im Straßenverkehr,bin in der Probezeit)
    Mit welchen Konsequenzen kann ich rechnen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tim,
      laut Ihren Angaben liegen die Tatbestände Drogen und Alkohol im Straßenverkehr in Tateinheit vor. In der Regel ist daher mit einem Bußgeld in Höhe von 625 Euro rechnen. Darüber hinaus sieht der Bußgeldkatalog die Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Nicole

    Hallo, ich habe schon ein aufbausseminar gemacht und wurde einmal in einer 50er Zone geblitzt. Ich war zwischen 60 und 70 kmh. Am darauffolgenden tag wurde ich wieder geblitzt in einer 30er Zone. Da war ich ungefähr bei 50-55 kmh..
    Bekomme ich beide Sachen auf einmal geschickt und zählt das dann als eins, oder ist es irrelevant ob die bescheide zusammen oder getrennt kommen und zählen in jeden Fall als 2?
    Und was bedeutet das für meinen führerschein ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nicole,
      da laut Ihren Schilderungen nicht von einer Tateinheit auszugehen ist, werden die Geschwindigkeitsverstöße wohl getrennt gewertet. Abhängig von den konkret gefahrenen Geschwindigkeiten ergeben sich die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese sind auch für mögliche Auswirkungen auf die Probezeit von Bedutung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Mario

    Ich bin innerorts statt 50 km/h 71 Km/h gehahren und bin noch in der Probezeit. Ich habe 80EUR bezahlt aber nun habe ich Nachricht bekommen, dass dies als A-Verstoß gilt. D.h. meine Probezeit wird um zwei Jahre verlängert(insgesamt 4 ?) und ich muss an einem Aufbauseminar teilnehmen(~ 300 EUR einplanen). Für 1kmh mehr und ich habe gelesen dass poliscan speed blitzer nicht ganz sicher sind. Lohnt sich villeicht Einspruch oder ist es jetzt sowieso zu spät ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mario,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Jayson

    Hallo. Ich bin in der verlängerten Probezeit und habe schon ein Aufbauseminar hinter mir. Nun wurde ich mit 38km/h zu schnell geblitzt (innerorts). Erwartet mich ein Führerscheinentzug oder kann ich noch etwas dagegen machen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jayson,
      ein zweiter A-Verstoß zieht neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog eine Verwarnung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Simon

    Hallo, ich bin in der verlängerten Probezeit, hatte schon ein Aufbauseminar und wurde wieder mit 27km/h zu viel ausserorts geblitzt. Dieser Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Nun hatte ich nochmal einen A-Verstoß, aber nach dem 2. ja noch keine Verwarnung bekommen, da dieser noch nicht rechtskräftig ist. Was wird mich jetzt erwarten?
    Vielen Dank für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Simon,

      Sie müssen mit einer Verlängerung der Probezeit sowie einem Fahrverbot rechnen. Zusätzlich sind noch Punkte und Bußgelder zu erwarten, wobei die Höhe von dem Verstoß abhängt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Tobi

    Hallo,

    Bin innerorts statt 50 km/h 75 Km/h gehahren und bin noch in der Probezeit. Ich hatte aber schon eine Verlängerung meiner Probezeit von 2 Jahren und ein Aufbauseminar bekommen. Was ist nun die Folge wegen erneuter zu schnell fahren ?

    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tobi,
      ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit geht mit einer Verwarnung einher. Darüber hinaus drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Phillip

    Hi,
    Ich hatte schon ein aufbauseminar und dem zufolge die verlängerte Probezeit. Ich wurde jetzt bei einer roten Ampel geblitzt ( weiterhin in der Probezeit) was sind die folgen??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Phillip,

      beim zweiten A-Verstoß gibt es eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim dritten A-Verstoß wird der Führerschein entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Ricardo

        Hallo, aber im Fall A – Verstoß in der Verlängerung der Probezeit muss man nochmal an Aufbauseminar teilnnehmen? und welche andere Folgen sind bezüglich Punkte und Bußgeld?

        Danke

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Ricardo,

          außer dem Aufbauseminar müssen Sie noch mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.
          Welches Bußgeld Sie erwartet, hängt vom jeweiligen Verstoß ab. Vielleicht kann unser Bußgeldrechner Ihnen helfen, eine Antwort zu finden: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldrechner/

          Ihr Bussgeld-Info Team

        2. bussgeld-info.de

          Hallo Ricardo,

          bei einem ersten A-Verstoß in der Probezeit wird diese um weitere zwei Jahre verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Beim zweiten A-Verstoß erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und werden aufgefordert, sich freiwillig einer verkehrspsychologischen Beratung zu unterziehen. Das ist nicht dasselbe wie das Aufbauseminar! Beim dritten A-Verstoß wird hingegen die Fahrerlaubnis entzogen.
          Welche Bußgelder Sie bei einem zweiten A-Verstoß erwarten, lässt sich pauschal nicht beantworten, da die zuständige Behörde bei ihrer Entscheidung einen gewissen Ermessensspielraum hat.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          1. Henry

            Muss man an der verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen?

  25. Conny

    Huhu ,
    Ich bin in der Probezeit .Wurde Außerorts geblitzt anstatt 70 kmh waren es knapp 100 kmh die ich gefahren bin .Verliere ich jetzt meinen Führerschein? Oder eher gesagt was kommt jetzt auf mich zu?
    Ich wurde noch nie geblitzt oder habe sonst gegen irgendetwas verstoßen .
    Danke schon mal für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Conny,

      dies gilt als A-Verstoß, d.h. Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zudem müssen Sie mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Gerard

    Bin gerade über die Ampel gefahren wo es rot wurde würde aber nicht geblitzt kann da was passieren

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gerard,

      es gibt auch Blitzer ohne sichtbaren Blitz. Das wissen Sie, wenn der Bußgeldbescheid eintrudelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Antonia

    Hallo,
    Ich habe heute einen Strafzettel bekommen weil ich im Parkverbot gestanden bin (15€) und geblitzt wurde ich auch schon vor vier Monaten (10 km/h zu schnell 15€). Ich bin noch in der Probezeit.
    Muss ich mit weiteren Folgen rechnen?
    Vg
    Antonia

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Antonia,

      erst Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h wirken sich auf die Probezeit aus. Neben den Bußgeldbeträgen müssen Sie also grundsätzlich nicht mit weiteren Folgen rechnen

      Ihr Bußgeld-Info Team

  28. Lange

    Meine Freundin hat schon 1 Punkt und hat heute bei einer Rettungsgasse den weg nicht ganz so frei gemacht wie sie sollte/ hätte können, weil die es zuspät gemerkt hat.(musik) Aber der Einsatzwagen kam ja durch – könnten die sie trotzdem anzeigen oder so?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lange,

      inwieweit eine Anzeige Erfolg haben könnte, kann so nicht beurteilt werden. Im Zweifel hilft ein Anwalt weiter.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. Dustin

    Hey,

    Ich bin schon in der Verlängerten Probezeit und hatte vor kurzem einen kleinen Unfall nun habe ich allerdings von der Polizei eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen, was kommt nun auf mich zu? Bin beruflich am denn Führerschein angewiesen.

    Vielen Dank liebe Grüße Dustin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dustin,

      das lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie sollten sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  30. Fr. S.

    Ich bin außerorts, nach einem Tunnel statt 80 km/h, über 110 km/h gefahren und wurde geblitzt, was erwartet mich da?
    Bin noch in der Probezeit.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      bei einem Tempoverstoß von 26 bis 30 km/h sieht der Bußgeldkatalog ei Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus handelt es sich dabei in der Probezeit um einen A-Verstoß, der die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Teilnahme an einen Aufbauseminar zur Folge hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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