A-Verstoß in der Probezeit: Einmal nachsitzen, bitte!

Was ist in der Probezeit als A-Verstoß anzusehen?
Was ist in der Probezeit als A-Verstoß anzusehen?

Wer in Deutschland einen Führerschein nach bestandener praktischer Prüfung ausgehändigt bekommt, erhält diesen zunächst auf Probe. In der Probezeit muss der Fahranfänger nachweisen, dass er in der Lage ist, sich an die Verkehrsregeln zu halten.

Während eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h oder ein vergessenes Parkticket neben dem Verwarngeld keine weiteren Konsequenzen nach sich ziehen, gibt es schlimmere Verstöße, die erhebliche Auswirkungen auf die Probezeit haben.

Diese werden als A- und B-Verstöße bezeichnet. Erstere sind dabei deutlich schwerwiegender. In unserem Ratgeber klären wir Sie auf, welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn einem Fahranfänger ein A-Verstoß unterläuft. Außerdem erfahren Sie, wie sich mehrere A-Verstöße auf den Führerschein auswirken.

FAQ – A-Verstoß

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Der A-Verstoß stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr dar.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß?

Leisten sich Fahranfänger einen A-Verstoß, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Zudem müssen Betroffene ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren.

Wie wirkt sich ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit aus?

Kommt ein weiterer A-Verstoß hinzu, erfolgen eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.

Kann die Fahrerlaubnis wegen A-Verstößen entzogen werden?

Drei A-Verstöße in der Probezeit führen in aller Regel dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird und erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden kann.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.

Was sind A-Verstöße eigentlich?

Um eine unfallfreie Fahrt gewährleisten zu können, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Regeln vor, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. Werden diese missachtet können Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog ausgesprochen werden.

Diese können aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder bei gravierenden Regelverstößen sogar aus einem Fahrverbot bestehen. Fahranfänger müssen sich noch mehr an die StVO halten, bei Ihnen können nämlich noch weitere Sanktionen dazukommen.

In der Probezeit können neben den üblichen Strafen, die auch für die „alten Hasen“ gelten, weitere Maßnahmen ergriffen werden. Dadurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Führerscheinneulinge erst einmal beweisen müssen, dass sie sich an die Regeln halten können und diese verstanden haben.

Daher findet hier die gesonderte Einteilung in A- und B-Verstoß statt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Übersicht einiger A-Verstöße. Auf die Konsequenzen, die sich aus solchen für den Führerscheinneuling ergeben, gehen wir im folgenden Absatz näher ein:

  • Rechtsfahrgebot missachtet
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 16 km/h bei schlechten, ab 21 km/h bei guten Wetterverhältnissen)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs durch Missachtung der Vorfahrt
  • Gegen die 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger verstoßen
  • Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 5/10 des halben Tachowertes
  • Seitenstreifen auf der Autobahn befahren
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
Neben den Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für diese Regelmissachtungen vorsieht, kommen bei A-Verstößen Probezeitmaßnahmen auf den Verkehrssünder zu.

In der Probezeit einen A-Verstoß begangen

Alkohol am Steuer ist ein A-Verstoß in der Probezeit.
Alkohol am Steuer ist ein A-Verstoß in der Probezeit.

Doch was genau ist mit dem Wort Probezeitmaßnahmen gemeint, wenn Sie einen A-Verstoß begehen? Da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt, verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre.

Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dabei handelt es sich um eine Nachschulung, welche die Fahrerlaubnisbehörde verlangt. Sie ist in einer dafür lizensierten Fahrschule durchzuführen und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen (je 135 Minuten) und einer Beobachtungsfahrt (mindestens 30 Minuten).

Die Kosten für ein Aufbauseminar, dass aufgrund von einem A-Verstoß verhängt wurde, muss der Betroffene selbst begleichen. Dafür sollten Sie bis zu 400 Euro einplanen. Ist das Seminar erfolgreich absolviert, wird ein entsprechender Nachweis ausgehändigt. Dieser ist bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

Wird nach einem A-Verstoß das Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist absolviert oder nicht bestanden, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Übrigens: Zwei B-Verstöße bilden einen A-Verstoß und verlängern somit entsprechend die Probezeit. Zusätzlich machen sie die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.

Zwei A-Verstöße in der Probezeit

Auch in der verlängerten Probezeit kann es zu einem erneuten A-Verstoß kommen. Diesem folgt in aller Regel eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinbehörde. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Neben den bereits genannten A-Verstößen können noch weitere Regelmissachtungen zu Probezeitmaßnahmen führen. Auch Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) werden nämlich als A-Verstoß gewertet.

Allerdings können diese auch schon einen Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind folgende Straftaten aufgeführt, die ebenfalls einen A-Verstoß darstellen. Dies sind unter anderem:

  • Fahrlässige Tötung/Körperverletzung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht
  • Nötigung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Wiederholter A-Verstoß: Wann ist der Lappen weg?

Drei A-Verstöße kosten Sie den Führerschein.
Drei A-Verstöße kosten Sie den Führerschein.

Leisten sich Fahranfänger dann noch einen dritten A-Verstoß in der Probezeit, ist die Geduld der Behörde ausgeschöpft und es kommt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Der Betroffene darf dann keine Kfz mehr auf öffentlichen Straßen führen.

Zudem wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt. Frühestens drei Monate vor deren Ablauf kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Diese kann an bestimmte Bedingungen, wie beispielsweise eine erneute praktische Fahrprüfung, geknüpft werde.

Kommen also insgesamt drei A-Verstöße im Laufe der Probezeit zusammen, ist der Fahranfänger den Führerschein gleich wieder los. Aus den Regelverstößen kann die Behörde dann schließen, dass keine Fahreignung vorliegt.
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Über den Autor

Sarah - Redakteurin
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit Schwerpunkt "Onlinejournalismus". Sie ist seit 2016 Teil des bussgeld-info.de-Teams und schreibt seither Texte zu verschiedensten Fragestellungen im Bereich des Verkehrsrechts.

Bildnachweise

80 Kommentare zu “A-Verstoß in der Probezeit: Einmal nachsitzen, bitte!

  1. Murmeltier

    Bitte um Hilfe, ich krieg echt die kriese:
    Hat Handyverstoß auf dem FAHRRAD in der Führerschein Probezeit schlimmere Strafen als „nur“ Bußgeld? Also im Auto ist es ja A Verstoß mit Probezeit Verlängerung und Aufbauseminar, auf Fahrrad auch was in der Art?? Danke für eure Hilfe!!!

  2. Muris

    Ich wurde in mai 2022 geblizt mit 24kmh zu viel bußgeld 130e + aufbauseminar, in dem aufbauseminar wurde ich inner orts mit 7kmh zu schnel geblitz, und am 14.2.2023 wurde ich noch mall geblizt aber es ist nixht angekommen innerorts wo 50erlaubt war war ich mit 15 oder 20 kmh zu schnell, und Gestern abend auf der Autobahn wo 80kmh erlaubt war bin ich mit 120kmh gefahren also 40 zu viel ungefähr. Kann mir jemand sagen was auf mich zu kommen kann!! 😩😩😩

  3. Tanja K

    Hallo,

    ich bin in der Probezeit. Hatte vor ca. 2 Jahre ein A Verstoß gemacht, musste ein Aufbauseminar machen und dazu noch einen Punkt bekommen. Meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. ( wohne in NRW )

    Was passiert wenn man während der verlängerten Probezeit noch ein A verstoß macht? Und sind die Regelungen überall gleich?

    Liebe Grüße

    Tanja K

  4. Henry

    Wurde heute geblitzt ca. 40 kmh zu schnell. Bin schon in der verlängerten Probezeit und weiß auch das ich bald einen Brief bekommen werde mit der Empfehlung zur „freiwilligen“ verkehrspsychologischen Beratung.

    Nun die Frage:
    Muss ich an dieser teilnehmen? oder kann ich es auch einfach nicht machen.

    Dazu habe ich eifnach noch keine Antwort gefunden.

    Danke für euer Engagement und für das Beantworten der vielen, vielleicht auch etwas dummen, Fragen

    :)

  5. Mimi

    Hallo ich hatte schon den zweiten a Verstoß. In der probezeit Leider! Bein erstenmal musste ich 600 Euro zahlen und heute der zweite was nun !!
    Was kann ich jetzt für Sanktionen bekommen

  6. Mandy T.

    Hallo ich hatte schon den zweiten a Verstoß. In der probezeit Leider! Bein erstenmal musste ich 600 Euro zahlen und heute der zweite was nun !!
    Was kann ich jetzt für Sanktionen bekommen

  7. Pascal

    Guten Tag,
    Folgendes geschehen passierte. Es war ca 2008 gerade führerschein gemacht hatte den 3 Monate wurde angehalten von de polizei und war mehreren sachen unter anderem Amphetamin Thc positiv zudem hatte ich 1,86 promille drin.
    Jetzt meine frage kann ich den ganz normal beantragen oder was sind die besten weiteren schritte? Ich war vorher nicht wirklich auf nAuto angewiesen da meine arbeit zu fuß nur 1km entfernt war.

  8. memo

    hallo ich bin 29.04 2020 geblitzt 35 viel und ich habe Anhörung Bogen gestern gekommen. und ich habe am 3.te 6. te wieder geblitzt mehr als 20 was kommt auf mich zu liebe Gr

  9. Felix

    Guten Tag,
    ich bekam einen Bußgeldbescheid wegen handy am Steuer. Ich habe dagegen nun Einspruch eingelegt, der Ausgang des Verfahrens steht natürlich noch in den Sternen, allerdings ist nun die offizielle Probezeit abgelaufen. Ich konnte bisher nicht herausfinden, ob ich nun in einer verlängerten Probezeit bin (wenn der Bescheid rechtskräftig wird) oder ob ich nun bis zur Entscheidung in keiner Probezeit bin. (weil meine offizielle Probezeit abgelaufen ist und ich natürlich noch keinen Brief vom Amt bekommen habe.
    MfG Felix

  10. Enrique

    Guten Tag,

    Ich befinde mich kurz vor Ablauf der Verlängerten Probezeit.
    Jetzt wurde ich mit 24kmh zu viel auf der BAB geblitzt und kurz darauf mit knapp 1 promille angehalten. Beide Bussgeldverfahren sind noch nicht rechtskräftig.

    Normalerweise würde mir doch bei einem A-verstoss eine Verkehrspsychologische beratung empfohlen.

    Wie verhält es sich nun bei zwei verstößen, die fast zeitgleich erforlgt sind.

    Eine Gelegenheit bzw eine empfehlung für die Beratung ist mir so ja noch gar nicht gegeben worden. Wie verhält es sich in diesem fall ?

    Macht es sinn beide vorwürfe rechtsgültig werden zu lassen oder gegen eines vorzugehen ?

    1. Johannes

      Frage ich mich auch. Wie verhält es sich, wenn 3 A Verstösse auf einer Fahrt passieren?

      MFG

  11. Vroni

    Hallo
    Ich hatte 2017 einen Unfall hies für mich 2 jahre probezeitverlängerung und ein aufbauseminar so nun wurde ich mit 24 kmh zu schnell (auserorts) geblitzt 104 statt vorgeschriebenen 80kmh was passiert nun

    1. Eduarda

      Hallo,

      Wurde in der probezeit mit 28km zu schnell geblitzt.
      Habe das aufbauseminar gemacht.
      Jetzt wurde ich leider wieder geblitzt glaube über 20km und mit handy am Steuer von der Polizei angehalten!
      Weiss jemand was passiert muss die mpu machen?
      Bitte um antw werde grad voll verrückt.
      LG.

  12. Jaimy

    Guten Abend,
    Ich habe eine Frage bezüglich, was in Zukunft auf mich zu kommt…
    Ich wurde im Februar 2018 auf der Autobahn mit 77 km/h zu schnell geblitzt.
    Habe die volle Strafe bekommen :
    – 3 Monate Fahrverbot
    -2 Punkte
    -über 600€ Bußgeld
    – Teilnahme an einem Aufbauseminar
    – Probezeitverlängerung

    Nun ist es mir leider, nach über einem Jahr am 28.05.2019, wieder in einer fremden Umgebung passiert, dass ich in einer 30 er Zone innerorts geblitzt wurde … vermutlich über 30 km/h zu schnell

    Womit kann ich rechnen ? Ich hoffe nicht den kompletten Entzug meines Führerscheines aufgrund meines 1. sehr hohen Verstoßes…

    Vielen Dank im Voraus
    LG

  13. Ercan D.

    Hallo ich habe 2 a Verstöße in der Probezeit und wurde Jtz mit meinem Handy erwischt geht mein Führerschein dann weg??

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