Kommt es zu einem Unfall, muss in vielen Fällen das verunfallte Fahrzeug abgeschleppt oder schlimmstenfalls geborgen werden. Auch dafür entstehen Kosten, die jemand innerhalb der Schadensregulierung übernehmen muss. Dabei ist entscheidend, wie die Schuldfrage geklärt wird. Denn danach richtet sich, wessen Versicherung einspringt. Doch werden die Abschleppkosten immer von der Versicherung übernommen oder muss der Betroffene diese selbst bezahlen?
Finden Sie im nachstehenden Ratgeber Antworten auf folgende Fragen: Wer zahlt die Abschleppkosten nach einem Unfall und was ist diesbezüglich zu beachten, damit Sie Unstimmigkeiten bei der Abrechnung mit der Versicherung vorbeugen können?
Inhaltsverzeichnis
Haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Abschleppkosten bei einem Unfall?
Erstattungsfähig sind Abschleppkosten nach einem Unfall nur unter der Bedingung, dass die Abschleppkosten unfallbedingt sind. Das heißt, es muss sich um einen adäquaten Folgeschaden handeln und der Erforderlichkeit gemäß § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechen.
Dabei ist grundsätzlich zwischen zwei Situationen beziehungsweise Vorgehensweisen zu unterscheiden: das Abschleppen durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson.
- Kümmert sich ein Unternehmen um das Abschleppen des Unfallwagens, haben Sie in der Regel Anspruch auf die Abschleppkosten nach einem Unfall in voller Höhe.
- Sollte das Abschleppen durch einen Bekannten, Freund oder Familienangehörigen mit einem Privatfahrzeug erfolgen, besitzen Sie auch einen Erstattungsanspruch, selbst wenn Sie dafür nichts zahlen. Die Versicherungen zahlen in einem solchen Falle in der Regel die Hälfte dessen, was ein Unternehmen durchschnittlich kosten würde.
Wichtig! Auch wenn die Kosten überhöht sind, haben Sie Anspruch auf Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall, da Ihnen nicht zugemutet darf, dass Sie vor der Bergung oder dem Abschleppen Angebote verschiedener Anbieter einholen.
Unfallbedingte Abschleppkosten nach einem Unfall: Wer zahlt diese überhaupt?
Sollte nach einem Unfall das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig sein oder bestehen begründete Zweifel an der Verkehrssicherheit des Kfz, muss dieses abgeschleppt werden. Dabei entstehen Abschleppkosten. Doch wer zahlt diese?
Grundsätzlich müssen sie vom Schädiger erstattet werden. In den meisten Fällen werden die Abschleppkosten von der Versicherung des Unfallverursachers und nicht des Geschädigten übernommen, also von dessen Haftpflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter laut § 1 Pflichtversicherungsgesetz besitzen sollte.
Sollte der Unfall selbstverschuldet sein oder tragen Sie eine Teilschuld, greift in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein, mit der Sie einen Vertrag geschlossen haben. Diese Vereinbarungen sind klar von den Schadensersatzansprüchen im Haftpflichtfall zu unterscheiden. Bezüglich der Abschleppkosten ist die Vollkasko nicht verpflichtet, diese in jedem Falle zu übernehmen. Die Verhältnismäßigkeit spielt eine zentrale Rolle. Es sollte kein erhebliches Missverhältnis zwischen den Abschleppkosten nach einem Unfall und dem Restwert vom Fahrzeug herrschen.
Warum übernimmt die Versicherung die Abschleppkosten nicht?
Vor allem wenn es um die Entfernung zwischen Unfallort und Werkstatt geht, stellen sich die Versicherungen oft quer. Viele fragen sich deshalb in Bezug auf die Abschleppkosten nach einem Unfall: Wie hoch dürfen diese sein, damit sie von der Versicherung übernommen werden?
Dabei gilt folgender Grundsatz: Das beschädigte Fahrzeug ist bestenfalls zur nächstgelegenen Werkstatt zu transportieren. Damit können die Abschleppkosten nach einem Unfall so gering wie möglich gehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Abschleppkosten bei einem Totalschaden. Denn diese werden in den meisten Fällen nicht durch die Versicherung abgedeckt. Anders sieht es aus, wenn das Kfz noch im Rahmen der 130%-Regelung reparaturwürdig ist. Dennoch ist hier, wie in allen anderen Situationen, die Schadengeringhaltungspflicht entscheidend. Die Kosten sollten verhältnismäßig sein.
Wird das Fahrzeug weiter transportiert als die nächstgelegene Vertragswerkstatt, sind die Abschleppkosten nach einem Unfall nicht erstattungsfähig.
Ausnahmen bilden nach einem Unfall die Abschleppkosten bezüglich:
- dem Transport in die Vertrauenswerkstatt
- dem Transport in eine Spezialwerkstatt
- dem Ersparen von Abhol- und Rücktransportkosten
- der Taxikosten zum Heimatort
Was sollte die Versicherung bei den Abschleppkosten berücksichtigen?
Geht es um die Frage, ob die Kosten vom Geschädigten übernommen werden oder nicht, ist neben der Schadensminderungspflicht Folgendes zu beachten:
- der Geschädigte muss direkt am Unfallort über die Abschleppkosten entscheiden (was das Abwägen und die Beurteilung von Angeboten einschränkt)
- die spezifische und individuelle Situation nach dem Verkehrsunfall
- bei den Abschleppkosten bei einem Unfall besteht ein gewisses Prognoserisiko, das zulasten des Verursachers ausfallen kann
FAQ: Abschleppkosten nach dem Unfall
In der Regel ja. Allerdings nur in angemessenem Rahmen und auch nur, wenn bis zur nächstgelegenen (Vertrags-)Werkstatt abgeschleppt wird.
Es kann auch dann ein Erstattungsanspruch bestehen, wenn das Kfz nach dem Unfall von einem Bekannten oder Verwandten abgeschleppt wurde.
Was es zu berücksichtigen gilt, haben wir hier für Sie auf den Punkt gebracht.
Hallo Bussgeld Info,
ich habe selbst gerade einen Unfall verursacht, bei dem mein Auto abgeschleppt werden musste. Da ich selber total out of order war, kümmerte sich die Polizei um ein Abschleppunternehmen. Ich ging davon aus, dass ich zur nächstgelegenen Werkstatt gebracht werde, stattdessen brachte mich der Fahrer auf den Hof seines „Sachverständigenbüros“ wo weit und breit keine Werkstatt war. Ich habe ihm anfangs mitgeteilt, dass ich nicht sicher bin, ob meine Versicherung die Kosten übernimmt. Das tut sie leider nicht und der Abschleppdienst möchte 400€ von mir haben. Dazu ist zu sagen, dass es sich um eine Strecke von 7km handelt. Der Abschleppdienst konnte problemlos meinen Wagen mit einem großen Magnetetn auf seinen Transporter heben, was alles in allem vielleicht 10 Minuten gedauert hat. Dann sind wir die 7 km gefahren und er hat meinen Wagen runtergelassen. Insgesamt hat das meinem Empfinden nach höchstens 30 Minuten gedauert. Er meint er würde eine Stunde berechnen. Ist ein Stundenlohn von 400€ für einen Abschleppdienst angemessen?
Freundliche Grüße,
Alisea
Meine Mutti hat einen Unfall mit leichten Blechschaden verursacht. Minimale Kratzer am geschädgtem Auto. Das Auto war voll fahrbereit und stand zu diesem Zeitpunkt auf einem Parkplatz.
Der Geschädigte hat das Auto von dem Parkplatz abschleppen lassen und verlangt die Gebühren für den Abschleppdienst.
Muss das meine Mutti bezahlen..zumal kein Grund bestand das Auto abschleppen zu lassen.
Hallo, nach einem Unfall wurde mein Fahrzeug abgeschleppt. Die Versicherung hat die Kosten übernommen. Nun werde ich von dem Abschleppdienst aufgefordert den Vorsteueranteil zu begleichen. „lt. Versicherung besteht Vorsteuerabzugsfähigkeit. Umsatzsteuer wird daher nicht bezahlt. Bitte zahlen Sie an uns…“ Ist diese Forderung berechtigt? Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo Flo,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe folgendes Problem zu den Abschleppkosten:
Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall. Das Abschleppunternehmen wurde nicht von mir beauftragt, sondern von der Polizei, da ich zu diesem Zeitpunkt bewusstlos war und in das nächste Klinikum gebracht wurde. Das Fahrzeug wurde bereits repariert und es wurden auch hierfür die Kosten übernommen. Der Unfallort zum Unternehmen sind vielleicht 8 km. Die Kosten für das Abschleppunternehmen betrugen über 600€. Diese musste ich auch bei Abholung des Fahrzeuges gleich erstatten. Ein Mitarbeiter der Versicherung meinte alles kein Problem, ich soll diese einreichen und sie wird erstattet. Zwischenzeitlich habe ich schon etliche Male (der Unfall war bereits vor 5 Monaten) mit Mitarbeitern der Versicherung telefoniert. Jeder sagt mir etwas anderes. Der eine sagt; alles wird übernommen; der andere sagt: der Schutzbrief zahlt, allerdings nur 150€ der Rechnung, da dies auch so im Vertrag steht; wieder jemand anderes sagt: den einen Teil zahlt der Schutzbrief und den Rest die Versicherung. Zusammenfassend somit: Niemand von meiner Versicherung kann mir etwas sagen zwecks der Kostenübernahme. Ich habe eine Teilkasko-, Vollkaskoversicherung inklusive Schutzbrief. Es vergeht Woche um Woche und nichts geschieht. Ich weiß mittlerweile schon nicht mehr, ob ich nicht einen Anwalt einschalten soll.
Meine Frage nun: Ist es sinnvoll den Anwalt einzuschalten? Bzw. können Sie mir sagen, wer in so einem Fall, in der Regel die Kosten übernehmen muss?
Vielen Dank vorab
Hallo Steffi
Jede Versicherung hat ihre eigenen Konditionen, weshalb pauschal nicht gesagt werden kann, wer in einem solchen Fall was zahlt. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung haben, dann empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten.
– Die Redaktion
Mein Sohn hat mit meinen Wagen einen Unfall gebaut. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Er hat gestern eine Rechnung von [Angabe von der Redaktion entfernt] Straßenreinigung über 1500 Euro erhalten. Übernimmt die Vollkasko diese Rechnung?
Hallo Rosi,
welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Wenden Sie sich daher an Ihren Versicherer.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
mein Lebensgefährte hat mit meinem KFZ einen Unfall erlitten und verstarb dabei. Das Fahrzeug erlitt bei dem Unfall einen Totalschaden. Ein Ausgleich durch meine Versicherung erfolgte nicht. Das Fahrzeug war Teilkasko-Versichert ohne Schutzbrief.
Nun zu meiner Frage: Das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung stellte mir die Abschleppkosten in Höhe von 166,- € in Rechnung. Besteht eine Leistungspflicht von einer der Versicherungen von meinem verstorbenen Lebensgefährten, z.B. der Privathaftpflichtversicherung? Oder bleiben auch diese Kosten mein Problem als Halter des KFZ?
MfG Nadine
Hallo Nadine,
Ihre Frage lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Sind mehrere Parteien in einen Unfall beteiligt, so werden die Kosten des Unfallopfers von der Haftpflichtversicherung der gegnerischen Versicherung getragen. Für die Abschleppkosten des Unfallverursachers gibt es keine einheitliche Regelung, dies hängt stets von Ihrem individuellen Versicherungsschutz ab. Haben Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Verfügen Sie über eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, wird diese in der Regel die Abschleppkosten übernehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
hallo eine frage ich habe mir ein Auto von einer bekannten geliehen und ein Unfall gemacht und es ist keiner weiter beteidig gewesen das Auto ist schrott und wurde abgeschleppt zahlt die Versicherung vom Fahrzeug halter die??? danke in vorraus !!
Hallo Sven,
wann eine Versicherung zahlt, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Ihr Bussgeld-Info Team
habe Unfall verursacht ,habe nur eine Haftpflicht Versicherung; kein Versicherungsschutz für mein pkw.
mein Auto total schaden. dadurch ist die Straße mit öl verschmutzt wurden . meine Frage: Übernimmt meine
private Haftplicht Versicherung die kosten
Hallo s.bischoff,
das kommt darauf an, zu welchen Konditionen Sie die Versicherung abgeschlossen haben und welche Leistungen inbegriffen sind.
Ihr Bussgeld-Info Team
Die Kosten für die Reinigung durch die Verschmutzung durch das Öl werden von der Kfz Haftpflichtversicherung übernommen, ja!
Wenn eine Schutzbriefversicherung abgeschlossen wurde, so sind auch die Abschleppkosten mitversichert.
Der Schaden am eigenen Fahrzeug ist aufgrund fehlender Kaskoversicherung nicht mit abgesichert.
Beste Grüße aus der Kfz-Schadenabteilung eines großen dt. Versicherers :)