Jeder, der einen Bußgeldbescheid erhält, hat das Recht, sich zu dem darin genannten Vorwurf zu äußern. Sind Sie mit dem Vorwurf nicht einverstanden oder haben Sie sogar begründete Zweifel an der Richtigkeit einer Abstandsmessung, können Sie Einspruch einlegen.
Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit und diese sollten Sie nutzen, z. B. um mehr über das Messverfahren in Erfahrung zu bringen, das bei der Abstandskontrolle zum Einsatz kam. Denn kein Gerät und keine Messung kann absolute Fehlerfreiheit garantieren.
Weil Abstandsunterschreitungen streng geahndet werden (abhängig von der Geschwindigkeit etwa 75-320 Euro Bußgeld, 1-2 Punkte sowie 1-3 Monate Fahrverbot sind möglich), sollten Sie sich überlegen, ob Sie gegen die Abstandsmessung Einspruch einlegen möchten. Wir geben Ihnen wichtige Anhaltspunkte, um etwaige Fehler der Messung aufzudecken. Tipp: Über den Bußgeldcheck ** können Sie kostenlos und unverbindlich überprüfen, welche Möglichkeiten Sie für einen Einspruch haben.
Inhaltsverzeichnis
Im Video erklärt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Der Einspruch richtet sich gegen den Bußgeldbescheid, nicht die Abstandsmessung
Zu Beginn sollte klargestellt werden, dass in der Regel nicht gegen die Abstandsmessung Einspruch eingelegt wird, sondern gegen den Bußgeldbescheid. Hierbei handelt es sich aber lediglich um eine juristische Feinheit, die hauptsächlich deshalb eine Rolle spielt, weil der Bußgeldbescheid die Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Dieser entnehmen Sie die einzuhaltende Frist und Form des Einspruchs.
Manche Bußgeldstellen haben bereits einen Online-Zugang. Durch diesen ist es Verkehrssündern z. B. möglich, das Blitzerfoto einzusehen. Trotzdem sollten Sie außerdem Akteneinsicht beantragen. So erhalten Sie Einblicke in das Messprotokoll und die Videoaufnahme der Abstandsmessung. Für den Einspruch ist das unabdingbar, denn nur auf diese Weise können Sie mögliche Fehlerquellen ausfindig machen, die Ihre Argumentation unterstreichen.
Ob Sie nun einen Rotlichtverstoß, ein Fahrverbot oder eine Abstandsmessung anfechten – der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen bei der Bußgeldstelle eingehen, sonst wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Wer die Frist verpasst, sollte sich bei einem Anwalt erkundigen, welche anderen Rechtsmittel (z. B. Widerspruch) infrage kommen.
Diese Fehler bei der Abstandsmessung können beim Einspruch als Begründung dienen
Abstandsmessungen laufen anders ab, als Autofahrer das von den üblichen Geschwindigkeitsmessungen mit Blitzern gewohnt sind. Statt eines Fotos wird ein Video angefertigt, dieses sollten Sie anfordern und genau ansehen, möglicherweise finden Sie Anhaltspunkte für Ihren Einspruch. Bei der Abstandsmessung kommen meist zwei Kameras zum Einsatz: eine für den Nah- und eine für den Fernbereich. Bei der Auswertung der Aufnahmen können einige Fehler passieren:
- Die Messung kann fehlerhaft sein, wenn das Gerät falsch aufgestellt wurde, nicht geeicht war oder von ungeschultem Personal bedient wurde.
- Möglicherweise wurden die Aufnahmen falsch zugeordnet (z. B. wenn mehr als ein Fahrzeug abgelichtet wurde und die Aufnahme im Nahbereich unscharf ist).
- Wurde genug Toleranz gewährt? Je nach Gerät müssen bei Videosystemen laut Rechtsprechung unterschiedliche Toleranzwerte abgezogen werden. Bei ProViDa beispielsweise sind es zwischen 5 bis 10 Prozent, statt der bekannten 3 Prozent bzw. 3 km/h (bei Tempoverstößen).
Ein weiterer Aspekt hilft Auto- und Lkw-Fahrern, die Abstandsmessung mit einem Einspruch anzufechten: Der Fernbereich. Eine gängige Methode zur Abstandskontrolle in Deutschland ist das Messen aus Entfernung z. B. durch Brückenabstandsmessung, Verkehrskontrollsysteme (VKS) oder Video-Abstands-Messungen (VAMA). Damit sollen die Fahrzeuge auf längere Strecken (zwischen 100 und 300 Meter) beobachtet werden.
Auf diese Weise sollten die Beamten dann eigentlich feststellen, ob der Abstand nur kurz unterschritten wurde, weil z. B. ein überholendes Auto vor dem gemessenen Fahrzeug eingeschert ist. Nicht immer ist so eine Situation jedoch klar. Manchmal ist die beobachtete Strecke nicht ausreichend. In der Regel sollte eine Strecke von 250 bis 300 Metern kontrolliert werden.
FAQ: Einspruch gegen die Abstandsmessung
Ja. Tatsächlich legen Sie aber nicht Einspruch gegen die Abstandsmessung, sondern gegen den Bußgeldbescheid ein.
Nein. Allerdings hilft es natürlich, wenn Sie Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit einer Begründung untermauern können.
Prüfen Sie, ob bei der Abstandsmessung Fehler unterlaufen sind. Typische Fehlerquellen haben wir hier für Sie zusammengefasst.