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FAQ: Verkehrsschild „Achtung, Kinder“
Das Verkehrszeichen 136 ist ein Gefahrenzeichen. Es warnt Verkehrsteilnehmer, dass sie mit Kindern im Straßenverkehr rechnen müssen. In diesem Fall ist mit besonderer Vorsicht zu fahren. Üblicherweise sind diese Schilder dort aufgestellt, wo Kinder häufig unterwegs sind. Das ist beispielsweise vor Spielplätzen, Schulen oder Kindergärten der Fall.
Das Zeichen 239 wird auch als „Mutter mit Kind“-Verkehrsschild bezeichnet. Es ist ein Vorschriftszeichen, welches einen Gehweg ausweist. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diesen nicht nutzen, er ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das Verkehrsschild, welches spielende Kinder zeigt, weist einen verkehrsberuhigten Bereich aus. Das Zeichen 325.1 ist ein Richtzeichen und bedeutet, dass hier Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Zudem hat der Fußgängerverkehr Vorrang und darf weder behindert noch gefährdet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kurz & Knapp im Video: Das richtige Verhalten gegenüber Kindern im Straßenverkehr
Achtung, Kinder: Verkehrsschilder als Warnung
Verkehrszeichen sind wichtige Mittel für die Verkehrslenkung und dienen im Allgemeinen der Verkehrssicherheit. Sie werden als Warnung vor bestimmten Verkehrssituationen oder Gefahren eingesetzt oder weisen Verkehrsbereiche aus, in denen spezielle Verkehrsregeln zu beachten sind. Einige Verkehrszeichen haben Kinder in Form von Piktogrammen als Fokus. Doch was bedeuten diese genau? Wie müssen sich Verkehrsteilnehmer verhalten, wenn ein Verkehrsschild „Achtung, Kinder“ zeigt oder eine Mutter mit einem Kind an der Hand dargestellt ist?
Eines der bekanntesten Verkehrsschilder ist sicherlich das rot umrandete Dreieck mit den beiden rennenden Kinder in der Mitte. Hierbei handelt es sich um ein Gefahrenzeichen, das eine besondere Verhaltensweise von Verkehrsteilnehmern fordert. Oftmals können Zusatzzeichen die Gültigkeit auf einen bestimmten Zeitraum oder Tage einschränken.
Das Zeichen wird umgangssprachlich als „Vorsicht, Kinder!“ oder „Achtung, Kinder!“ bezeichnet. Dieses Verkehrsschild steht in der Regel dort, wo mit Kindern im Straßenland bzw. im Straßenverkehr zu rechnen ist. Üblicherweise ist das vor Spielplätzen, Schulen, Kindergärten oder auch vor Sportplätzen der Fall.
Gemäß den Vorschriften aus § 40 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sich Verkehrsteilnehmer dann wie folgt verhalten:
Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
Wichtig ist, dass das Verkehrsschild „Achtung, Kinder“ von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten ist. Sowohl im Auto als auch auf dem Motorrad, Roller oder Fahrrad gilt eine erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit. Denn hier ist jederzeit damit zu rechnen, dass Kinder unvermittelt auf die Straße gehen oder zwischen parkenden Fahrzeugen hervorrennen.
Achtung, spielende Kinder: Welches Verkehrsschild stellt das noch dar?
Grundsätzlich kann das Verkehrszeichen „Achtung, Kinder“ auch als Warnung vor spielenden Kindern im Straßenland angesehen werden. Allerdings gibt es noch ein weiteres Verkehrsschild, auf dem Kinder spielen, und das sogar etwas eindeutiger. Hierbei handelt es sich um das Zeichen 325.1 und es weist einen verkehrsberuhigten Bereich aus.
Zu sehen sind auf dem blauen Zeichen weiße Piktogramme eines Hauses, eines Bordsteins, eines Autos und von zwei ballspielenden Personen, von denen mindestens eine als Kind dargestellt ist. Welche Verkehrsregeln in diesem Bereich gelten, ist in der Anlage 3 der StVO definiert.
Demnach müssen Verkehrsteilnehmer folgende Vorgaben beachten:
- Schrittgeschwindigkeit ist vorgeschrieben
- Fußgängerverkehr hat Vorrang, darf weder behindert noch gefährdet werden
- falls nötig, warten
- Fußgänger dürfen aber auch Fahrverkehr nicht unnötig behindern
- Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen ist verboten
- Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen ist erlaubt
- Straße darf zum Spielen und durch Fußgängerverkehr in ganze Breite genutzt werden
Gehweg: Verkehrsschild mit Mutter und Kind
Neben dem Verkehrsschild für „Achtung, Kinder“ gibt es noch ein weiteres recht bekanntes, das im Piktogramm ein Kind zeigt. Das Zeichen 239 weist einen Gehweg aus, der ausschließlich für den Fußgängerverkehr vorbehalten ist. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese nicht nutzen.
Zusatzzeichen können jedoch die Nutzung für andere Verkehrsteilnehmer freigeben, zum Beispiel für Skater oder Radfahrer. Kinder bis zum zehnten Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Auf dem Rad dürfen Eltern sie bis zum achten Lebensjahr begleiten.
Verkehrszeichen zu „Achtung, Kinder“ in der Übersicht
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den oben beschriebenen Verkehrszeichen: