ADR – Wichtige Richtlinie zum Gefahrguttransport

Das ADR-Abkommen regelt den Transport gefährlicher Güter europaweit.
Das ADR-Abkommen regelt den Transport gefährlicher Güter europaweit.

Berufskraftfahrer, die gefährliche Güter befördern, müssen bestimmte Vorgaben in Bezug auf den Transport und den Umgang mit diesen beachten. In diesem Zusammenhang sollten sie mit dem sogenannten ADR vertraut sein oder zumindest grob wissen, was dieses beinhaltet. Doch was heißt bzw. bedeutet ADR eigentlich genau? Warum ist es so bedeutend für einen Gefahrguttransport?

Der nachfolgende Ratgeber erläutert, was Gefahrgut mit dem ADR zu tun hat, welche Vorschriften in diesem definiert sind und welche Voraussetzungen LKW laut der ADR-Richtlinie erfüllen müssen, damit sie einen Gefahrguttransport durchführen dürfen. Darüber hinaus klärt er, was eine ADR-Bescheinigung ist und was in einer ADR-Prüfung enthalten ist.

Was ist das ADR? Eine Definition

Der Transport und der Umgang mit gefährlichen Gütern dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Um diese einheitlich zu gestalten, wurde in der Europäischen Union ein Abkommen verabschiedet, welches Richtlinien für alle Mitgliedstaaten festlegt und die Voraussetzungen für einen Gefahrguttransport gesetzlich regelt.

Das ADR bestimmt, wie Gefahrgut befördert werden muss.
Das ADR bestimmt, wie Gefahrgut befördert werden muss.

ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. Übersetzt ist es unter der Bezeichnung „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ in Deutschland gängig. Sowohl umgangssprachlich als auch vom Gesetzgeber wird die Abkürzung ADR verwendet.

In diesem Abkommen sind Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße sowie für die dazu notwendigen Verpackungen, Kennzeichnungen und Sicherheitsmaßnahmen definiert. In den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU sind diese Vorgaben in den Gefahrgutverordnungen umgesetzt und somit auch geltendes nationales Recht.

Alle am Transport Beteiligten sind daher verpflichtet die Regelungen und Vorschriften einzuhalten bzw. zu befolgen. Darüber hinaus regelt das ADR, wenn Gefahrgut befördert wird, auch, welche Sanktionen bei einer Missachtung der Vorschriften verhängt werden können.

Bereits 1957 beschlossen, trat das Abkommen allerdings erst 1968 in Kraft. Bis heute haben neben den EU-Mitgliedstaaten auch weitere europäische Länder das ADR-Verfahren in nationales Recht umgewandelt, sodass in Europa der Umgang mit Gefahrgut fast einheitlich geregelt ist. Die Inhalte im ADR werden in der Regel alle zwei Jahre auf den technisch und juristisch neusten Stand gebracht, sodass die Anforderungen an die Sicherheit bei der Handhabung von Gefahrgut immer aktuell sind. Die Änderungen orientieren sich dabei an wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie an den Empfehlungen der UN.

Umsetzung vom ADR: Verringerte Gefahr durch einheitliche Vorschriften

Wie erwähnt, setzen die einzelnen Staaten die Regelungen aus dem ADR in Verordnungen um – so auch in Deutschland. Die ehemalige Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) band das ADR zuerst in nationales Recht ein. Inzwischen sind jegliche Vorschriften zum Gefahrgut laut ADR in der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB) zu finden.

In Deutschland wird die ADR-Richtlinie in der Gefahrgutverordnung umgesetzt.
In Deutschland wird die ADR-Richtlinie in der Gefahrgutverordnung umgesetzt.

So gesehen ist diese Verordnung Teil des Abkommens und macht die Vorgaben im ADR zum Gesetz, welches es zu beachten gilt. Neben Vorgaben, was bei einem Gefahrguttransport auf der Straße zu beachten ist, enthält die Verordnung auch Regelungen bezüglich der Schulung von am Transport Beteiligten.

Hier stehen zum Beispiel die richtigen Verhaltensweise bei einem Gefahrgutunfall oder die korrekte Ladungssicherung im Mittelpunkt.

ADR: Bedeutung für den Transport von gefährlichen Gütern.

Die verschiedenen Aspekte, die bei einem Umgang mit Gefahrgut betrachtet werden bzw. eine Rolle spielen, finden sich auch im ADR-Abkommen wieder. Dieses besteht aus zehn Teilen, die sich mit diesen einzelnen Punkten befassen.

So werden beispielsweise Waren, die für Mensch und Umwelt gefährlich sein können, im ADR in sogenannte Gefahrgutklassen unterteilt. Gemeinsam mit dieser Einstufung wurden verschiedene Sicherheitsmaßnahmen definiert, welche die Anforderungen der jeweiligen ADR-Klasse berücksichtigen. Durch diese Festlegung und Spezifizierung sollen ein sicherer Umgang mit gefährlichen Gütern gewährleistet und das Risiko eines Unfalls sowie von Schäden für Menschen und die Umwelt minimiert werden.

Mit seiner Klassifizierung von Gefahrgut folgt das ADR der allgemeinen Einteilung von gefährlichen Stoffen durch die Vereinten Nationen. Das Abkommen definiert diese Einteilung jedoch genauer, sodass ein sicherer Transport möglich ist.
Aufgrund der Anforderungen kommt bei vielen Transporten ein ADR-Zuschlag zum Preis hinzu.
Aufgrund der Anforderungen kommt bei vielen Transporten ein ADR-Zuschlag zum Preis hinzu.

Neben der Aufteilung in Klassen und den dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen befinden sich im ADR auch Punkte, die definieren, wie diese Waren zu transportieren sind. Auch wie viel davon auf einmal befördert werden darf, wird festgelegt. Wichtig in diesem Zusammenhang sind verschiedene Absätze im ADR: 1.1.3.6, 3.4 oder 3.5 spielen hier eine besondere Rolle. Unter 1.1 3.6 wird im ADR genauer spezifiziert, wie welche Menge von welchen Gütern befördert werden muss.

Laut ADR werden Punkte für die verschiedenen Waren vergeben. Erreichen Güter eine bestimmte Punktzahl, müssen besondere gesetzlichen Vorgaben für den Transport erfüllt werden. Welche das sind, ist in der GGVSEB festgehalten. Um die ADR-Punkte berechnen zu können, befindet sich in jedem der zuvor genannten Abschnitte eine ADR-Tabelle, die Unternehmer und Fahrer nutzen können.

In anderen Abschnitten wird definiert, welche Kennzeichnung (auch Bezettelung genannt) ein Gefahrguttransport aufweisen muss. Darüber hinaus wird festgehalten, wann die Notwendigkeit besteht, ein ADR-Beförderungspapier zu haben und wann schriftliche Weisungen bei einem Gefahrguttransport notwendig sind.

Aufbau des ADR

Das ADR ist wie folgt aufgeteilt:

  • Band I – Übereinkommen (Art. 1–17)
  • Anlage A Vorschriften über die gefährlichen Stoffe und Gegenstände
  • Teil 1 Allgemeine Vorschriften
  • Teil 2 Gefahrgutklasse
  • Teil 3 Verzeichnis über gefährliche Güter
  • Band II – Anlage A Fortsetzung
  • Teil 4 Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, Tanks
  • Teil 5 Versandvorschriften
  • Teil 6 Bau- sowie Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen und Tanks
  • Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Beladung und Entladung und die Handhabung
  • Anlage B Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
  • Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
  • Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge
Über die allgemeinen Bestimmungen und die Einteilung der Gefahrgutklassen hinaus, definieren die Reglungen im ADR auch, wie Transportbehältnisse und Verpackungen bei einem Gefahrguttransport beschaffen sein müssen. Die Vorbeugung einer Überladung sowie die Ladungssicherung stehen hier ebenfalls im Mittelpunkt. Des Weiteren ist festgelegt, dass diese Behältnisse zwingend eine ADR-Zulassung haben müssen, damit in ihnen Güter bestimmter Gefahrgutklassen befördert werden dürfen. So muss ein ADR-Tank beispielsweise wesentlich höhere Anforderungen erfüllen als ein herkömmlicher.

ADR-Ausbildung: Was hat es damit auf sich?

In der Schulung wird auch die Kennzeichnung von Gefahrgut nach ADR behandelt.
In der Schulung wird auch die Kennzeichnung von Gefahrgut nach ADR behandelt.

Wie die Fahrzeuge und Transportbehälter müssen auch die beteiligten Personen bei einem Gefahrguttransport bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen beteiligte Unternehmen beispielsweise sowohl einen Gefahrgutbeauftragten als auch eine beauftragte Person für Gefahrgut stellen.

Für die sichere Durchführung der Beförderung ist der Gefahrgutbeauftragte zuständig. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften sowie für das Einholen der notwendigen Genehmigungen ist die beauftragte Person. Diese muss auch sicherstellen, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult sind.

Die beauftragte Person, der Gefahrgutbeauftragte sowie der jeweilige Fahrer müssen die erfolgreiche Teilnahme an einer ADR-Ausbildung nachweisen. Liegt keine ADR-Prüfung vor, erhalten die Teilnehmer keine ADR-Bescheinigung bzw. den ADR-Schein. Ohne diesen, darf nicht mit gefährlichen Gütern umgegangen werden.

Doch was genau heißt ADR-Schein in diesem Zusammenhang? In der Schulung wird eine Bescheinigung erworben. Diese wird dann in Form einer Scheckkarte ausgestellt und ist der Nachweis, dass die Person an einem Gefahrguttransport beteiligt sein darf. Die Schulung geht im Einzelnen darauf ein, wie sich Personen bei einem Transport gefährlicher Güter verhalten müssen und welche Ausrüstung im LKW vorhanden sein muss. Diese ADR-Ausrüstung kann je nach Gefahrgutklasse unterschiedlich sein.

FAQ: ADR-Abkommen

Was wird durch das ADR-Abkommen geregelt?

Im ADR-Abkommen wird bestimmt, wie ein Gefahrguttransport in Europa erfolgen muss, welche Vorschriften gelten und wie dieser zu kennzeichnen ist.

Was steht im Mittelpunkt beim ADR-Abkommen?

Die Bestimmungen zielen auf mehr Sicherheit ab und beinhalten daher Vorschriften zu Ladungssicherung sowie auch zum Verhalten bei einem Gefahrgutunfall.

Was schreibt das ADR für Fahrer vor?

Im ADR ist beispielsweise festgelegt, welche Ausbildung Fahrer haben müssen, um gefährliche Güter transportieren zu dürfen. Auch die Ausrüstung für Fahrer und LKW ist hier definiert.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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