Wenn Ihr Fahrzeug geblitzt wird, kann es sein, dass Sie als Halter Post vom Amt bekommen und einen Anhörungsbogen ausfüllen sollen. Der Anhörungsbogen hilft den Behörden, Informationen über Ihre Person und den Sachverhalt des Verstoßes zu sammeln. Besonders dann, wenn es Zweifel daran gibt, ob Sie selbst gefahren sind.
Doch was geschieht, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen? Besteht eine Pflicht? Wie Sie sich am besten verhalten und was Sie zu beachten haben, damit der Gang zum Anwalt Ihnen erspart bleibt, verrät dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Video: Wissenswertes zum Anhörungsbogen
Müssen Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen – Ja oder Nein?
Mit dem Anhörungsbogen gibt Ihnen die Behörde die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen und Ihre eigene Sichtweise auf die entstandene Ordnungswidrigkeit zu schildern. Diese Möglichkeit des „rechtlichen Gehörs“ ist in Art. 103 des Grundgesetzes (GG) verankert. Die Anhörung im Bußgeldverfahren ist also grundsätzlich ein Recht und keine Pflicht.
Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen Angaben verpflichtend sind, die sich besonders auf eine Art der Information beziehen, die im Anhörungsbogen erfragt werden. Hier werden zwei Arten von Informationen abgefragt: Informationen zu Ihrer Person und Informationen zur Sache.
Angaben zur Person
Damit sind alle Informationen gemeint, die sich direkt auf Ihre Person beziehen, also Name, Adresse etc. Wenn Sie einen Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit ausfüllen, müssen diese Angaben korrekt sein. Da Ihre Kontaktinformationen in der Regel schon auf dem Anhörungsbogen aufgelistet sind, haben Sie nur die Pflicht, die Daten abzugleichen. Wenn Sie einen Fehler finden, sind Sie verpflichtet, die richtigen Angaben den Behörden umgehend mitzuteilen. Wenn Sie dem nicht nachkommen, begehen Sie eine falsche Namensangabe nach § 11 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG).
Angaben zur Sache
Anders sieht es mit den Angaben zur Sache, also zum Tathergang, aus. Wenn Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen, sollten Sie beachten, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, sich selbst zu belasten.
Anhörungsbögen werden oft verschickt, wenn die Beweise nicht ausreichen, um nachzuweisen, dass Sie als Halter des Fahrzeugs auch der Fahrer waren und die Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht begangen haben. Wurden Sie zum Beispiel geblitzt und sind auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen, erhalten Sie womöglich einen Anhörungsbogen über den Blitzer-Vorfall zum Ausfüllen. Sie müssen den Anhörungsbogen jedoch nicht ausfüllen und auch nicht zugeben, selbst der Fahrer gewesen zu sein.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen und ein anderer Fahrer im Auto saß, haben Sie die Möglichkeit, diesen anzugeben. Allerdings sind Sie auch dazu nicht verpflichtet.
Ist eine Frist einzuhalten, wenn Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen?
Auf vielen Formularen wird eine Frist von einer oder zwei Wochen angegeben. Da Sie jedoch nicht verpflichtet sind, den Anhörungsbogen auszufüllen, haben Sie in der Regel auch keine Sanktionen zu erwarten, wenn Sie die Frist nicht einhalten. Nur wenn Sie die Angaben zu Ihrer Person berichtigen müssen, sollten Sie die Frist berücksichtigen.
Wenn Ihnen ein Bogen zur Anhörung zugeschickt wird, wird außerdem für den Bearbeitungszeitraum die Verjährung vom Bußgeldbescheid ausgesetzt.
Den Anhörungsbogen richtig ausfüllen: Das Muster zur Orientierung
Damit Sie gut vorbereitet sind, wenn Sie einen Anhörungsbogen für die Polizei ausfüllen müssen, haben wir einen Musterbogen für Sie erstellt.
Ihre Anschrift
Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Ihnen wird vorgeworfen, am TT.MM.JJJJ um XX:XX Uhr in Musterstadt als Fahrer/in des Pkw, Fabrikat XX, Kennzeichen XX XX XX folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach § XX StVO begangen zu haben:
Tatbestand und dazugehörige Tatbestandsergänzung:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um XX km/h
Verletzte Vorschriften:
§ XXX, Abs. XXX
Bemerkungen (insbesondere Tatfolgen):
Messtoleranz von XX km/h wurde berücksichtigt
Archiv XXX
Geschwindigkeitsmessanlage XXXXXXXX
Beweismittel:
Foto [siehe Anlage]
Zeugen:
XXXX und XXXX
Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog:
Bußgeld: XX Euro
Punkte: X
Fahrverbot: XX Monat(e)
Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.
Das Anhörungsbogen-Muster zum Download.
FAQ: Anhörungsbogen ausfüllen
Hierdurch wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich Gehör zu verschaffen. Sie können sich im Anhörungsbogen zu den Vorwürfen der Behörde äußern und Ihre eigene Sicht auf die begangene Ordnungswidrigkeit darstellen.
Nein. Lediglich Ihre persönlichen Daten, die im Anhörungsbogen aufgeführt sind, müssen Sie auf ihre Richtigkeit überprüfen und etwaige Fehler korrigieren.
Die Frist wird in der Regel im Schreiben genannt und beträgt meist eine oder zwei Wochen. Diese sollten Sie einhalten, wenn Sie Ihre persönlichen Daten korrigieren müssen oder sich zur Sache äußern wollen.